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Vorsorgeauftrag: Warum jeder erwachsene Schweizer einen haben sollte

Wie Sie selbst bestimmen, wer Ihre Angelegenheiten regelt – bevor andere es tun.

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Online Notariat Team

20. März 2026 · Aktualisiert am 29. August 2026

Fachlich geprüft durch unser Notariat

8 Min. Lesezeit← Alle Ratgeber-Beiträge

Das Wichtigste in Kürze

Ohne Vorsorgeauftrag entscheidet bei Urteilsunfähigkeit die KESB – mit Vorsorgeauftrag bestimmen Sie selbst, wer Personensorge, Vermögenssorge und Rechtsvertretung übernimmt (Art. 360–369 ZGB).

  • Nur zwei gültige Formen (Art. 361 ZGB): vollständig eigenhändig oder öffentlich beurkundet – eine QES genügt nicht
  • Notariell beurkundeter Vorsorgeauftrag bei uns: CHF 350 Festpreis, Beurkundung persönlich in St. Gallen
  • Sinnvoll für jeden Erwachsenen – besonders für Unternehmer, Immobilienbesitzer, Patchwork-Familien und Konkubinatspaare

Ein Unfall, eine schwere Krankheit, ein Schlaganfall – niemand denkt gerne darüber nach. Doch was passiert, wenn Sie plötzlich nicht mehr in der Lage sind, eigene Entscheidungen zu treffen? In der Schweiz bestimmt dann die KESB. Es sei denn, Sie haben einen Vorsorgeauftrag.

Was ist ein Vorsorgeauftrag?

Der Vorsorgeauftrag ist seit 1. Januar 2013 im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (Art. 360–369 ZGB) geregelt. Er ermöglicht es jeder handlungsfähigen Person, im Voraus festzulegen, wer im Fall einer Urteilsunfähigkeit drei wichtige Bereiche regelt:

  • Personensorge: Wohnsituation, Betreuung, medizinische Entscheidungen
  • Vermögenssorge: Bankkonten, Rechnungen, Steuererklärung, Immobilien
  • Rechtsvertretung: Verträge, Behörden, Versicherungen

Was passiert ohne Vorsorgeauftrag?

Ohne Vorsorgeauftrag bestimmt die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) einen Beistand – oft eine völlig fremde Person. Selbst Ehepartner und engste Familienangehörige haben dann nur eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten:

  • Ehepartner können nicht automatisch über das Vermögen verfügen
  • Kinder können keine Entscheidungen für ihre Eltern treffen
  • Wichtige Entscheidungen verzögern sich oft um Wochen oder Monate
  • Die Wünsche der betroffenen Person bleiben unberücksichtigt

Zudem entstehen Kosten: Ein Beistand wird häufig stundenweise vergütet, die Kosten trägt die betroffene Person. Bei jahrelanger Beistandschaft können sich diese auf mehrere zehntausend Franken summieren.

Wer sollte einen Vorsorgeauftrag haben?

Die kurze Antwort: Jeder Erwachsene. Urteilsunfähigkeit kann jeden treffen – nicht nur ältere Menschen. Besonders wichtig ist ein Vorsorgeauftrag für:

  • Personen mit Familie und Vermögen
  • Selbstständige und Unternehmer
  • Menschen mit eigener Wohnung oder Immobilie
  • Patchwork-Familien mit komplexen Beziehungen
  • Personen ohne nahe Angehörige
  • Paare ohne Trauschein (sog. Konkubinat)

Welche Formen gibt es?

Das Gesetz erlaubt zwei zulässige Formen für einen Vorsorgeauftrag:

1. Eigenhändig: Der Vorsorgeauftrag muss vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben werden. Kein Notar ist nötig, aber das Risiko von Formfehlern oder inhaltlichen Lücken ist hoch.

2. Notariell beurkundet: Bei einem Notar erstellt und öffentlich beurkundet (Art. 361 ZGB). Höhere Rechtssicherheit, professionelle Beratung und individuelle Anpassung an Ihre Situation. Bei online-notariat.ch zum Festpreis von CHF 350; die öffentliche Beurkundung erfolgt persönlich bei uns in St. Gallen. Wichtig: Eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) genügt beim Vorsorgeauftrag von Gesetzes wegen nicht – anders als etwa bei Firmengründungen.

Was ist der Unterschied zur Patientenverfügung?

Beide Dokumente ergänzen sich. Die Patientenverfügung regelt nur medizinische Entscheidungen (z.B. lebensverlängernde Massnahmen). Der Vorsorgeauftrag ist umfassender und deckt alle persönlichen, finanziellen und rechtlichen Bereiche ab. Idealerweise haben Sie beide.

Fazit: Vorsorgen statt nachsorgen

Ein Vorsorgeauftrag ist kein Luxus, sondern eine vernünftige Vorbereitung auf das Unvorhersehbare. Er gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihre Wünsche respektiert werden – und entlastet gleichzeitig Ihre Liebsten in einer schweren Zeit. Der Aufwand ist gering, der Nutzen unbezahlbar.

Bei online-notariat.ch unterstützen wir Sie bei der Erstellung Ihres massgeschneiderten Vorsorgeauftrags – persönlich, professionell und zu einem fairen Pauschalpreis.

Häufige Fragen

Was ist ein Vorsorgeauftrag?+

Der Vorsorgeauftrag ist in Art. 360–369 ZGB geregelt. Mit ihm legt eine handlungsfähige Person im Voraus fest, wer im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit die Personensorge, die Vermögenssorge und die Rechtsvertretung übernimmt. Ohne Vorsorgeauftrag bestimmt die KESB einen Beistand.

Welche Formen sind für den Vorsorgeauftrag zulässig?+

Das Gesetz (Art. 361 ZGB) kennt genau zwei Formen: entweder eigenhändig – vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben – oder öffentlich beurkundet beim Notar. Eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) genügt von Gesetzes wegen nicht.

Was kostet ein notariell beurkundeter Vorsorgeauftrag?+

Bei online-notariat.ch kostet der Vorsorgeauftrag CHF 350 zum Festpreis, inklusive Beratung und öffentlicher Beurkundung. Die Beurkundung erfolgt persönlich bei uns in St. Gallen.

Was passiert ohne Vorsorgeauftrag bei Urteilsunfähigkeit?+

Dann entscheidet die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) und setzt einen Beistand ein – oft eine familienfremde Person. Selbst Ehepartner können nicht automatisch über das Vermögen verfügen, Entscheidungen verzögern sich, und die Kosten einer jahrelangen Beistandschaft können sich auf mehrere zehntausend Franken summieren.

Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung?+

Die Patientenverfügung regelt ausschliesslich medizinische Entscheidungen, etwa zu lebensverlängernden Massnahmen. Der Vorsorgeauftrag ist umfassender und deckt alle persönlichen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten ab. Idealerweise haben Sie beide Dokumente.

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