Online Notariat
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Der Ablauf im Detail

So läuft es bei uns ab – Schritt für Schritt

Schweizweit verfügbar – unabhängig davon, in welchem Kanton Ihre Firma ihren Sitz hat

Vom ersten Gespräch mit dem KI-Notariatsassistenten bis zum Handelsregistereintrag: Was genau passiert, wer was unterschreibt, was beglaubigt werden muss und wie lange jeder Schritt dauert. Gültig für Gründungen, Statutenänderungen, Kapitalerhöhungen, Umwandlungen und Liquidationen.

Unser Notariat arbeitet vollständig online – und trotzdem so, wie Sie es von einem Notariat erwarten: Ein Notar prüft jedes Dossier persönlich, beurkundet und reicht beim Handelsregisteramt ein. Der Unterschied liegt im Weg dorthin: Die Angaben erfasst ein KI-Assistent, die Unterlagen kommen per E-Mail, und Sie unterschreiben dort, wo Sie gerade sind.

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Angaben erfassen mit dem KI-Notariatsassistenten

Alles beginnt mit einem Gespräch. Der KI-Notariatsassistent stellt Ihnen die Fragen, die der Notar auch stellen würde: Firmenname, Sitz, Zweck, Kapital, Gesellschafter oder Aktionäre, Geschäftsführung oder Verwaltungsrat, Zeichnungsrechte, Revisionsstelle oder Opting-out. Er prüft Ihre Eingaben auf Plausibilität, erklärt Optionen und weist auf Stolpersteine hin – zum Beispiel, wenn ein Firmenname nicht eintragungsfähig ist oder keine zeichnungsberechtigte Person Wohnsitz in der Schweiz hat.

Sie erreichen den Assistenten rund um die Uhr im Chat auf unserer Website, per WhatsApp oder über den KI-Telefonassistenten. Für jedes Geschäft gibt es einen eigenen Chat – etwa für die GmbH-Gründung, die AG-Gründung oder die Statutenänderung. Zu Beginn bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse; an sie senden wir später die Unterlagen. Am Ende des Gesprächs sehen Sie eine Zusammenfassung Ihrer Angaben. Der Chat ist unverbindlich und kostenlos – bezahlt wird erst, wenn wir für Sie arbeiten.

Tipp: Halten Sie Ausweiskopien aller beteiligten Personen und – bei bestehenden Gesellschaften – den aktuellen Handelsregisterauszug und die Statuten bereit. Dann geht es in einem Durchgang.

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Der Notar prüft persönlich

Nach dem Chat landet Ihr Dossier nicht in einer Warteschlange, sondern beim Notar. Er prüft die rechtliche Zulässigkeit (Firmenname, Zweck, Kapitalstruktur, Organe, Wohnsitzerfordernis), die Vollständigkeit der Angaben und die Registerkonformität der Formulierungen – also genau das, was das Handelsregisteramt später kontrolliert. Fehlt etwas oder ist etwas unklar, melden wir uns per E-Mail oder rufen kurz an.

Bei Gründungen mit Bareinlage erhalten Sie in diesem Schritt auch die Kapitaleinzahlungsbestätigung erklärt: Das Kapital wird auf ein Sperrkonto bei einer Schweizer Bank einbezahlt, die Bank stellt die Bestätigung aus, die wir für die Beurkundung brauchen. Bei Sacheinlagen koordinieren wir den Revisor.

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Unterlagen innert 24 Stunden per E-Mail

In der Regel innert 24 Stunden nach dem Chat erhalten Sie alle Dokumente, die Ihre Unterschrift brauchen, als PDF an Ihre bestätigte E-Mail-Adresse – an Werktagen meist schneller. Mit dabei ist eine kurze Anleitung: wer wo unterschreibt, welche Unterschriften beglaubigt werden müssen und wohin die Originale gehen.

Wichtig zur Einordnung: Wir erstellen das komplette Dossier. Zur Unterschrift senden wir Ihnen aber nur die Dokumente, die Ihre Unterschrift brauchen. Die öffentliche Urkunde selbst – etwa den Errichtungsakt oder den beurkundeten Beschluss – erstellt und unterzeichnet der Notar bei der Beurkundung; Sie erhalten sie danach als Kopie.

GmbH- / AG-Gründung

Sie erhalten zur Unterschrift

  • Vollmacht für die Vertretung bei der Beurkundung – unterzeichnet von allen Gründern bzw. Gesellschaftern/Aktionären (Universalversammlung)
  • Handelsregisteranmeldung – Unterschriften der Zeichnungsberechtigten beglaubigt
  • Lex-Koller-Erklärung – nur bei Gesellschaften mit Immobilienzweck
  • Domizilerklärung, falls c/o-Adresse

Erstellt und beurkundet der Notar

  • Statuten
  • Errichtungsakt (öffentliche Urkunde)
  • Annahmeerklärung der Revisionsstelle holen wir ein, sofern keine Opting-out-Erklärung

Statutenänderung

Sie erhalten zur Unterschrift

  • Vollmacht für die Vertretung bei der Beurkundung – unterzeichnet von allen Gründern bzw. Gesellschaftern/Aktionären (Universalversammlung)
  • Handelsregisteranmeldung – Beglaubigung nur bei neuen Zeichnungsberechtigten oder Kantonswechsel
  • Bei der GmbH ggf. Abtretungsvertrag
  • Bei der AG: Aktienbuch zur Unterschrift – zur Identifikation der Eigentümerschaft

Erstellt und beurkundet der Notar

  • Protokoll der General- bzw. Gesellschafterversammlung (öffentliche Urkunde)
  • Geänderte Statuten

Kapitalerhöhung

Sie erhalten zur Unterschrift

  • Vollmacht für die Vertretung bei der Beurkundung – unterzeichnet von allen Gründern bzw. Gesellschaftern/Aktionären (Universalversammlung)
  • Handelsregisteranmeldung
  • Kapitalerhöhungsbericht (Verwaltungsrat bzw. Geschäftsführung)
  • Zeichnungsscheine der Zeichnenden

Erstellt und beurkundet der Notar

  • Erhöhungs- und Feststellungsbeschluss (öffentliche Urkunden)
  • Geänderte Statuten
  • Prüfungsbestätigung des Revisors koordinieren wir, wo nötig

Umwandlung GmbH in AG

Sie erhalten zur Unterschrift

  • Vollmacht für die Vertretung bei der Beurkundung – unterzeichnet von allen Gründern bzw. Gesellschaftern/Aktionären (Universalversammlung)
  • Handelsregisteranmeldung
  • Umwandlungsplan und -bericht bzw. Verzichtserklärungen

Erstellt und beurkundet der Notar

  • Umwandlungsbeschluss (öffentliche Urkunde)
  • Neue AG-Statuten

Liquidation

Sie erhalten zur Unterschrift

  • Vollmacht für die Vertretung bei der Beurkundung – unterzeichnet von allen Gründern bzw. Gesellschaftern/Aktionären (Universalversammlung)
  • Handelsregisteranmeldung – Unterschriften neuer Liquidatoren beglaubigt
  • Bei der AG: Aktienbuch zur Unterschrift – zur Identifikation der Eigentümerschaft

Erstellt und beurkundet der Notar

  • Auflösungsbeschluss (öffentliche Urkunde)
  • Text für den Schuldenruf im SHAB, auf Wunsch

Richtwerte – die genaue Liste für Ihren Fall steht in der Anleitung, die wir mit den Unterlagen mitsenden.

Lesen Sie die Dokumente in Ruhe durch. Änderungswünsche schicken Sie einfach per E-Mail zurück – wir passen an und senden eine neue Fassung. Unterschrieben wird erst, wenn alles stimmt.

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Unterzeichnen: per Post mit Beglaubigung – oder per QES

Hier entscheiden Sie zwischen zwei Wegen. Beide führen zur gleichen Beurkundung; sie unterscheiden sich im Aufwand und darin, ob Sie einen Gang zur Gemeinde brauchen.

Weg A · Klassisch per Post

Ausdrucken, unterschreiben, beglaubigen, zurücksenden

  1. 1Alle Dokumente ausdrucken und an den markierten Stellen handschriftlich unterschreiben – jede beteiligte Person dort, wo ihr Name steht.
  2. 2Die Unterschriften der zeichnungsberechtigten Personen amtlich beglaubigen lassen: bei der Wohnsitzgemeinde oder bei einem Notariat. Die Person unterschreibt vor der Amtsperson, diese bestätigt die Echtheit.
  3. 3Alle Originale gesammelt per Post an unser Notariat in St. Gallen senden (Adresse in der Anleitung). Einschreiben empfohlen.

Kosten: Beglaubigung je nach Gemeinde ca. CHF 20–50 pro Unterschrift, bei uns in St. Gallen CHF 50. Dauer: 1–3 Tage Postweg. Im Ausland beglaubigte Unterschriften brauchen zusätzlich eine Apostille oder Überbeglaubigung.

Weg B · Vollständig digital mit QES

Elektronisch signieren – ohne Papier, ohne Beglaubigung

  1. 1Runde 1: Sie erhalten zunächst nur die Vollmacht für die Beurkundung in den Signaturprozess (z.B. SwissSign) – bei der Statutenänderung oder Liquidation einer AG zusätzlich das Aktienbuch. Wer bereits eine QES hat, signiert direkt damit; alle anderen identifizieren sich einmalig online (SwissID-App). Signiert wird direkt im PDF.
  2. 2Beurkundung: Sobald die Vollmacht signiert ist und bei der Gründung die Kapitaleinzahlungsbestätigung der Bank im Original vorliegt, errichtet der Notar die elektronische Urkunde – mit seiner QES, qualifiziertem Zeitstempel und dem Siegel des Urkundspersonenregisters.
  3. 3Runde 2: Danach erhalten Sie alle übrigen Unterlagen zur Signatur – die Selbstbeglaubigung Ihrer Unterschrift (nur bei der Gründung oder bei einer neu gewählten zeichnungsberechtigten Person; von Hand unterschrieben, zwingend als PDF/A-1 oder PDF/A-2 eingescannt und dann per QES signiert), die Handelsregisteranmeldung und die Gründererklärungen, alle mit Zeitstempel nach der Urkunde. Zum Schluss reichen wir alles digital beim Handelsregisteramt ein.

Die QES ist der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt (Art. 14 Abs. 2bis OR) und ersetzt die amtliche Beglaubigung. Zuschlag CHF 150. Ideal bei mehreren Beteiligten, Zeitdruck oder Wohnsitz im Ausland – keine Apostille nötig.

QES-Anleitung für Kundinnen und Kunden

Wer muss beglaubigen lassen?

Die Beglaubigungspflicht auf dem Postweg trifft die Personen, die neu als zeichnungsberechtigt ins Handelsregister eingetragen werden – das Handelsregisteramt muss sicher sein, dass die Unterschrift echt ist.

  • Gründung: alle Geschäftsführer bzw. Verwaltungsräte und weitere zeichnungsberechtigte Personen. Gesellschafter oder Aktionäre ohne Zeichnungsrecht unterschreiben nur.
  • Mutation: neu eintretende zeichnungsberechtigte Personen; bisherige nicht.
  • Sitzverlegung in einen anderen Kanton: alle Zeichnungsberechtigten nochmals, weil das neue Handelsregisteramt eigene Unterschriftenmuster braucht.
  • Statutenänderung, Kapitalerhöhung, Liquidation ohne neue Personen: keine Beglaubigung, die Unterschriften auf Protokoll und Anmeldung genügen.

Alle Details, inklusive Ablauf bei der Gemeinde und Sonderfällen, im Ratgeber Wann muss ich meine Unterschrift beglaubigen lassen? und in Wer unterzeichnet was? (Gründung) bzw. Wer unterzeichnet was bei Statutenänderung und Liquidation?. Den vollständig digitalen Weg beschreibt Firma komplett digital gründen mit QES.

So läuft es mit QES: zwei Signaturrunden und eine feste Reihenfolge

Beim digitalen Weg ist die Reihenfolge nicht frei wählbar. Die Handelsregisteranmeldung kann erst signiert werden, wenn die Gesellschaft existiert – also nach der Beurkundung. Deshalb signieren Sie in zwei Runden, und jede Signatur trägt einen qualifizierten Zeitstempel, der die Abfolge belegt. Die kompakte Version zum Weiterleiten: QES-Anleitung Schritt für Schritt.

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Signaturrunde 1 – nur die Vollmacht

Sie erhalten zunächst ein einziges Dokument: die Vollmacht für die Vertretung bei der Beurkundung. Bei der Statutenänderung oder Liquidation einer AG kommt vorab das Aktienbuch dazu, zur Identifikation der Eigentümerschaft. Wer bereits eine QES besitzt (SwissSign, Swisscom oder ein anderer anerkannter Anbieter), signiert direkt damit; alle anderen identifizieren sich einmalig online in der SwissID-App. Signiert wird direkt im PDF – nichts ausdrucken. Parallel dazu zahlen Sie bei der Gründung das Kapital auf das Sperrkonto ein; die Bank stellt die Kapitaleinzahlungsbestätigung aus, die uns im Original vorliegen muss.

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Öffentliche Beurkundung – innert 24 Stunden

Sobald die Vollmachten aus Runde 1 und bei der Gründung die originale Kapitaleinzahlungsbestätigung der Bank vorliegen, errichtet der Notar die elektronische öffentliche Urkunde (Errichtungsakt mit Statuten bzw. den beurkundeten Beschluss). Er schliesst sie mit seiner QES, qualifiziertem Zeitstempel und dem Siegel des Urkundspersonenregisters ab (EÖBV). Dieser Zeitpunkt ist der Zeitpunkt der Gründung – ab jetzt existieren Gesellschaft und Organe.

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Signaturrunde 2 – alle übrigen Unterlagen

Nach der Beurkundung senden wir Ihnen alles Weitere in einem Durchgang in den Signaturprozess: die Selbstbeglaubigung Ihrer Unterschrift (Unterschriftsmuster, mit QES als eigene bestätigt, Art. 21 Abs. 3 HRegV – nur bei der Gründung oder wenn eine neue zeichnungsberechtigte Person gewählt wird), die Handelsregisteranmeldung sowie die Gründererklärungen (Domizilerklärung, Annahmeerklärungen, Lex-Koller-Erklärung sofern erforderlich, bei der AG-Gründung das Aktienbuch). Alle Dokumente signieren Sie direkt im PDF; einzig das Blatt für die Selbstbeglaubigung wird von Hand unterschrieben, zwingend als PDF/A-1 oder PDF/A-2 eingescannt, direkt per QES signiert und uns zugestellt. Die Signaturen tragen einen qualifizierten Zeitstempel, der zwingend nach der Urkunde liegt (Art. 12b HRegV).

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Elektronische Einreichung

Zum Schluss reichen wir alles digital ein: Anmeldung und Belege (Urkunde, Statuten, Erklärungen, Kapitaleinzahlungsbestätigung) im Format PDF/A über eine anerkannte Zustellplattform ans Handelsregisteramt (Art. 12c HRegV). Sie müssen nichts mehr tun. Eintragung in der Regel innert 5–8 Tagen. Nach Abschluss erhalten Sie den Closing Binder: einen Scan aller eingereichten Unterlagen zusammen mit dem Handelsregisterauszug.

Warum die Anmeldung zuletzt kommt: Die Anmeldung einer Gründung unterzeichnen die zeichnungsberechtigten Personen der Gesellschaft (Art. 17 HRegV), und ihr sind die Belege beizulegen, allen voran die öffentliche Urkunde (Art. 43 HRegV). Beides gibt es erst nach der Beurkundung. Eine Anmeldung mit einem Zeitstempel vor der Urkunde würde eine Gesellschaft anmelden, die in diesem Moment noch nicht bestand – das Handelsregisteramt würde sie beanstanden. Bei der Statutenänderung gilt dieselbe Logik: zuerst der beurkundete Beschluss, danach die Anmeldung; eine Selbstbeglaubigung brauchen nur neu eintretende Zeichnungsberechtigte. Kurzanleitung für Kundinnen und Kunden → Warum digital mehr Schritte braucht →

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Beurkundung innert 24 Stunden und Anmeldung beim Handelsregisteramt

Sobald die unterzeichneten Originale bei uns eingetroffen sind – oder alle QES-Signaturen vorliegen –, beurkundet der Notar innert 24 Stunden. Bei der Gründung ist das der Errichtungsakt, bei Statutenänderungen und Kapitalerhöhungen der Beschluss der General- bzw. Gesellschafterversammlung, bei der Liquidation der Auflösungsbeschluss. Die Beurkundung durch unser Notariat in St. Gallen ist schweizweit rechtsgültig; Ihre Anwesenheit ist nicht erforderlich.

Direkt anschliessend reichen wir die Anmeldung mit allen Belegen beim Handelsregisteramt Ihres Sitzkantons ein – auf Wunsch elektronisch, wo das Amt es anbietet. Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie den Closing Binder: einen Scan aller eingereichten Unterlagen zusammen mit dem Handelsregisterauszug.

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Eintragung im Handelsregister

Das Handelsregisteramt prüft die Anmeldung und trägt ein – in der Regel innert 5 bis 8 Tagen, je nach Kanton auch länger: Zürich rechnet mit 5–10 Arbeitstagen, Bern mit 7–14 Tagen, der Thurgau mit bis zu 3 Wochen. Mit dem Eintrag und der Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) ist Ihre Gesellschaft gegründet bzw. die Änderung wirksam. Den beglaubigten Handelsregisterauszug stellt das Amt zu; die Handelsregistergebühren (Neueintragung typisch CHF 450–600, schweizweit einheitlich) rechnet es separat ab.

Rückfragen des Amts – etwa zu einer Formulierung – beantworten wir direkt; Sie hören nur von uns, wenn Sie etwas beitragen müssen. Das zuständige Amt und die typische Dauer für Ihren Kanton finden Sie auf unseren Kantonsseiten.

Nach der Gründung: Das Sperrkonto wird nach dem Eintrag freigegeben. Ab dem 1. Oktober 2026 melden neu gegründete Gesellschaften ihre wirtschaftlich berechtigten Personen innert eines Monats dem Transparenzregister – das Verzeichnis dafür erstellen wir bei jeder Gründung über uns kostenlos mit.

Wie lange dauert das Ganze?

SchrittPostwegQES
Chat mit dem KI-Assistenten5–15 Minuten5–15 Minuten
Prüfung und Unterlagen per E-Maili. d. R. innert 24 hi. d. R. innert 24 h
Unterschreiben, Beglaubigung, Rücksendung2–5 Tagesame day bis 1 Tag
Beurkundung und Einreichunginnert 24 h nach Einganginnert 24 h nach Eingang
Handelsregistereintragi. d. R. 5–8 Tagei. d. R. 5–8 Tage
Total (typisch)ca. 10–14 Tageca. 7–10 Tage

Richtwerte. Die Bearbeitungszeit des Handelsregisteramts hängt vom Kanton und von der Jahreszeit ab (vor Jahresende länger). Bei Sacheinlagen kommt die Prüfung durch den Revisor hinzu.

Die häufigsten Verzögerungen – und wie Sie sie vermeiden

  • Beglaubigung vergessen oder unvollständig: Jede neu zeichnungsberechtigte Person braucht ihre eigene Beglaubigung – auch die zweite Geschäftsführerin, auch der Ehepartner. Kontrollieren Sie die Liste in unserer Anleitung, bevor Sie zur Post gehen.
  • Kopie statt Original: Das Handelsregisteramt verlangt die Originale mit Originalunterschrift und Originalbeglaubigung. Gescannte Unterlagen reichen auf dem Postweg nicht.
  • Kapital noch nicht auf dem Sperrkonto: Ohne Kapitaleinzahlungsbestätigung der Bank kann der Notar die Gründung nicht beurkunden. Konto früh eröffnen – die Banken brauchen dafür einige Tage.
  • Ausland ohne Apostille: Im Ausland beglaubigte Unterschriften ohne Apostille werden zurückgewiesen. Alternative: QES.
  • Unterschiedliche Namen: Name im Ausweis, in der Beglaubigung und in den Dokumenten müssen übereinstimmen (zweite Vornamen, Bindestriche).

Wo der Ablauf anders ist

  • Vorsorgeauftrag, Testament, Ehe- und Erbvertrag: Vorbereitung online, Beurkundung persönlich in St. Gallen – das Gesetz verlangt die Anwesenheit, eine QES genügt hier nicht.
  • Sacheinlagegründung: zusätzlich Sacheinlagevertrag und Prüfungsbestätigung eines zugelassenen Revisors, den wir koordinieren. Kein Sperrkonto nötig.
  • Beglaubigungen: Unterschrifts- und Kopiebeglaubigungen erledigen wir vor Ort in St. Gallen oder vollständig digital per QES.
  • Transparenzregister: Wir erstellen das Verzeichnis; die Meldung nimmt die Gesellschaft selbst über EasyGov vor.

Häufige Fragen zum Ablauf

Muss ich für die Beurkundung nach St. Gallen kommen?+

Nein. Bei Firmengründungen, Statutenänderungen, Kapitalerhöhungen, Umwandlungen und Liquidationen läuft alles online: Sie unterzeichnen zu Hause oder im Büro und senden uns die Originale per Post – oder Sie signieren elektronisch per QES. Ausnahmen sind Vorsorgeauftrag, Testament sowie Ehe- und Erbverträge: Dort verlangt das Gesetz die persönliche Anwesenheit, die Beurkundung findet in St. Gallen statt.

Wie schnell erhalte ich die Unterlagen?+

In der Regel innert 24 Stunden nach Abschluss des Chats – an Werktagen oft schneller. Wenn Angaben fehlen oder unklar sind, meldet sich der Notar vorher per E-Mail oder Telefon. Die Unterlagen kommen als PDF mit einer kurzen Anleitung, wer wo unterschreibt und was beglaubigt werden muss.

Wer muss seine Unterschrift beglaubigen lassen?+

Auf dem Postweg alle Personen, die neu als zeichnungsberechtigt ins Handelsregister eingetragen werden – bei der Gründung also alle Geschäftsführer bzw. Verwaltungsräte und weitere Zeichnungsberechtigte, bei Mutationen die neu eintretenden Personen, bei einer Sitzverlegung in einen anderen Kanton alle nochmals. Die Beglaubigung erfolgt bei der Wohnsitzgemeinde oder bei einem Notariat; bei uns in St. Gallen kostet sie CHF 50 pro Unterschrift. Wer per QES signiert, braucht keine Beglaubigung.

Warum wird die Handelsregisteranmeldung bei der QES separat und zuletzt signiert?+

Weil die Anmeldung die Gründung voraussetzt. Sie wird von den zeichnungsberechtigten Personen der Gesellschaft unterzeichnet (Art. 17 HRegV) und braucht als Beleg die öffentliche Urkunde (Art. 43 HRegV) – beides gibt es erst nach der Beurkundung. Elektronische Anmeldungen tragen zudem einen qualifizierten Zeitstempel (Art. 12b HRegV), der belegt, dass die Anmeldung nach der Urkunde signiert wurde. Deshalb signieren Sie beim digitalen Weg in zwei Runden: zuerst nur die Vollmacht (bei Statutenänderung und Liquidation einer AG zusätzlich vorab das Aktienbuch); nach der Beurkundung – sobald die Kapitaleinzahlungsbestätigung im Original vorlag – alle übrigen Unterlagen in einem Durchgang: die Selbstbeglaubigung der Unterschrift (nur bei der Gründung oder bei einer neu gewählten zeichnungsberechtigten Person), die Anmeldung und die Gründererklärungen. Die Einreichung beim Handelsregisteramt übernehmen wir digital.

Was ist der Unterschied zwischen Postweg und QES?+

Postweg: ausdrucken, handschriftlich unterschreiben, Unterschriften der Zeichnungsberechtigten amtlich beglaubigen lassen, Originale per Post an uns. QES (qualifizierte elektronische Signatur, z.B. über SwissSign): Sie signieren die PDF elektronisch, die Signatur ersetzt Unterschrift und Beglaubigung, nichts wird ausgedruckt oder verschickt. Wir koordinieren den Signaturprozess; für die QES fällt ein Zuschlag von CHF 150 an. Für Personen im Ausland entfällt mit der QES auch die Apostille.

Ich wohne im Ausland – was ändert sich?+

Auf dem Postweg müssen Unterschriften, die im Ausland beglaubigt werden, zusätzlich mit einer Apostille oder Überbeglaubigung versehen sein, damit das Schweizer Handelsregisteramt sie anerkennt. Einfacher ist die QES: Sie ersetzt Beglaubigung und Apostille. Zu beachten sind die Exportbeschränkungen des Signaturanbieters, unter anderem für Nordkorea, Iran, Sudan und Syrien.

Wann beurkundet der Notar?+

Innert 24 Stunden, nachdem die vollständig unterzeichneten und beglaubigten Originale bei uns eingetroffen sind – bei der QES nach Eingang aller Signaturen. Anschliessend reichen wir die Anmeldung beim Handelsregisteramt des Sitzkantons ein. Nach dem Eintrag erhalten Sie den Closing Binder mit allen eingereichten Unterlagen und dem Handelsregisterauszug.

Wie lange dauert der Handelsregistereintrag?+

In der Regel 5 bis 8 Tage nach der Einreichung. Die Dauer hängt vom Kanton ab: Zürich rechnet mit 5–10 Arbeitstagen, Bern mit 7–14 Tagen, der Thurgau mit bis zu 3 Wochen. Nach dem Eintrag wird die Tatsache im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert; ab dann ist sie rechtswirksam. Die Handelsregistergebühren (Neueintragung typisch CHF 450–600) stellt das Amt separat in Rechnung.

Was passiert, wenn das Handelsregisteramt Rückfragen hat?+

Wir reichen geprüfte, registerkonforme Unterlagen ein, damit das selten vorkommt. Falls das Amt dennoch etwas beanstandet, klären wir das direkt mit dem Amt und melden uns nur, wenn Sie etwas beitragen müssen – zum Beispiel eine Unterschrift nachliefern.

Wann und wie bezahle ich?+

Sie erhalten die Rechnung zusammen mit den Unterlagen bzw. nach der Beurkundung per E-Mail. Die Pauschale versteht sich zuzüglich Mehrwertsteuer; Handelsregistergebühren und allfällige Drittkosten (Revisor, Signaturanbieter) kommen separat dazu.

Gilt das auch für Firmen ausserhalb des Kantons St. Gallen?+

Ja. Unsere Beurkundungen sind in der ganzen Schweiz rechtsgültig, unabhängig vom Sitzkanton. Die Anmeldung geht direkt an das Handelsregisteramt Ihres Kantons. Auf unseren Kantonsseiten finden Sie das zuständige Amt und die typische Eintragungsdauer.

Bereit? Dann beginnt es mit einem Gespräch.

Unverbindlich und kostenlos – bezahlt wird erst, wenn wir für Sie arbeiten.