Online Notariat
onlinenotariat.ch
Firmengründung

Wann muss ich meine Unterschrift beglaubigen lassen – und wie funktioniert das?

Bei der Gründung, bei neuen Zeichnungsberechtigten und beim Kantonswechsel verlangt das Handelsregisteramt beglaubigte Unterschriften. Wo Sie das erledigen, was es kostet – und warum die QES den ganzen Schritt überflüssig macht.

ON

Online Notariat Team

29. August 2026

Fachlich geprüft durch unser Notariat

7 Min. Lesezeit← Alle Ratgeber-Beiträge

Das Wichtigste in Kürze

Beglaubigte Unterschriften braucht das Handelsregisteramt immer dann, wenn Zeichnungsberechtigte neu eingetragen werden – bei der Gründung, bei Mutationen mit neuen Zeichnungsberechtigten und bei der Sitzverlegung in einen anderen Kanton (dort nochmals für alle).

  • Beglaubigen können Sie je nach Kanton bei der Wohnsitzgemeinde oder jedem Notariat – bei uns in St. Gallen für CHF 50.– pro Unterschrift
  • Jede Person beglaubigt einzeln und kann das an ihrem eigenen Wohnort erledigen
  • Die QES ersetzt die Beglaubigung vollständig (+CHF 150.–) – ideal bei mehreren Personen oder Gründern im Ausland

«Einfach unterschreiben und zurückschicken» – ganz so einfach ist es beim Postweg nicht immer: Für den Eintrag ins Handelsregister muss die Echtheit bestimmter Unterschriften amtlich bestätigt sein (Unterschriftsbeglaubigung, vgl. Art. 21 der Handelsregisterverordnung). Wer das weiss und richtig plant, verliert dadurch keine Zeit – und wer die QES nutzt, überspringt den Schritt ganz.

In diesen Fällen braucht es beglaubigte Unterschriften

  • Firmengründung (GmbH/AG): Alle Personen, die neu mit Zeichnungsberechtigung eingetragen werden – Geschäftsführer, Verwaltungsräte, Direktoren mit Zeichnungsrecht – lassen ihre Unterschrift beglaubigen. So kann das Handelsregisteramt die Echtheit der hinterlegten Unterschriften prüfen.
  • Neue Zeichnungsberechtigte (Mutationen): Tritt später eine neue Person mit Zeichnungsrecht ein – etwa ein neuer Geschäftsführer oder ein zusätzliches VR-Mitglied –, gilt dasselbe für diese Person.
  • Sitzverlegung in einen anderen Kanton: Wechselt der Sitz den Kanton, wird die Gesellschaft beim neuen kantonalen Handelsregisteramt geführt – und alle zeichnungsberechtigten Personen lassen ihre Unterschrift nochmals beglaubigen, auch wenn sie schon bisher eingetragen waren.

Nicht nötig sind neue Beglaubigungen dagegen bei Änderungen ohne neue Zeichnungsberechtigte im gleichen Kanton – etwa einer Zweck-, Namens- oder Domiziländerung.

So funktioniert die Beglaubigung Schritt für Schritt

  1. Unterlagen bereithalten: Sie erhalten von uns die unterschriftsreifen Dokumente per E-Mail – darauf ist markiert, welche Unterschriften beglaubigt werden müssen.
  2. Amtsstelle wählen: Je nach Kanton beglaubigt Ihre Wohnsitzgemeinde oder jedes Notariat. Bei uns in St. Gallen kostet die Unterschriftsbeglaubigung CHF 50.– pro Unterschrift – den Termin buchen Sie direkt online über die Terminbuchung. Wichtig: Erst vor Ort unterschreiben – die Amtsperson muss zusehen oder die Unterschrift anerkannt bekommen.
  3. Jede Person einzeln: Die Beglaubigung ist höchstpersönlich. Mehrere Zeichnungsberechtigte müssen nicht gemeinsam erscheinen – jede Person erledigt das an ihrem eigenen Wohnort.
  4. Im Original zurücksenden: Die beglaubigten Unterlagen senden Sie im Original per Post an uns – innert 24 Stunden nach Erhalt beurkunden wir und reichen beim Handelsregisteramt ein.

Für Personen im Ausland: Dort beglaubigt ein lokaler Notar; damit die Schweizer Behörden die Beglaubigung anerkennen, braucht es zusätzlich eine Apostille – das kostet schnell mehrere hundert Franken und ein bis zwei Wochen Zeit.

Die Abkürzung: QES statt Beglaubigung

Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt (Art. 14 Abs. 2bis OR) und ersetzt die amtliche Beglaubigung vollständig: kein Gemeindeschalter, kein Notartermin, keine Apostille. Jede Person identifiziert sich einmalig in der SwissID-App von SwissSign (rund 10–15 Minuten) und signiert die Dokumente danach auf dem Smartphone – von überall auf der Welt. Bei uns kostet die QES-Option CHF 150.– (ab 3 Personen +CHF 50.– je weitere Person). Besonders lohnend ist sie, wenn mehrere Zeichnungsberechtigte beteiligt sind oder jemand im Ausland sitzt – Details im Ratgeber Firma komplett digital gründen mit QES.

Kurz zusammengefasst: Postweg vs. QES

PostwegQES
BeglaubigungNötig – jede zeichnungsberechtigte Person einzeln (Gemeinde oder Notariat)Entfällt – die QES ersetzt sie
AufwandAusdrucken, Termin/Schalter, Original per Post zurückEinmalige Identifikation, dann Signatur auf dem Smartphone
Bei Personen im AuslandLokaler Notar + Apostille (teuer, 1–2 Wochen)Von überall möglich, keine Apostille

Beglaubigung in St. Gallen oder gleich per QES?

Unterschriftsbeglaubigung bei uns: CHF 50.– pro Unterschrift, Termin online buchbar. Oder Sie wählen bei Ihrer Gründung bzw. Mutation die QES-Option und überspringen die Beglaubigung ganz.

Häufige Fragen

Wann verlangt das Handelsregisteramt eine beglaubigte Unterschrift?+

Immer, wenn eine Person neu mit Zeichnungsberechtigung eingetragen wird: bei der Gründung einer GmbH oder AG für alle neuen zeichnungsberechtigten Personen, beim späteren Eintritt neuer Verwaltungsräte oder Geschäftsführer mit Zeichnungsrecht – und bei einer Sitzverlegung in einen anderen Kanton nochmals für alle Zeichnungsberechtigten, weil das neue kantonale Handelsregisteramt eigene beglaubigte Unterschriften benötigt.

Wo kann ich meine Unterschrift beglaubigen lassen?+

Je nach Kanton bei Ihrer Wohnsitzgemeinde oder bei jedem Notariat – Sie unterschreiben das Dokument vor Ort, und die Amtsperson bestätigt die Echtheit Ihrer Unterschrift. Bei uns in St. Gallen kostet die Unterschriftsbeglaubigung CHF 50.– pro Unterschrift; einen Termin buchen Sie online. Im Ausland beglaubigt ein lokaler Notar, für die Schweiz braucht es dann zusätzlich eine Apostille.

Muss jede zeichnungsberechtigte Person einzeln beglaubigen lassen?+

Ja. Die Beglaubigung ist höchstpersönlich: Jede Person, die neu mit Zeichnungsberechtigung ins Handelsregister eingetragen wird, muss ihre eigene Unterschrift beglaubigen lassen – am Wohnort, bei einem Notariat ihrer Wahl oder per QES. Die Personen müssen dafür nicht am gleichen Ort sein.

Wie erspare ich mir die Unterschriftsbeglaubigung?+

Mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES): Sie ist der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt und ersetzt die amtliche Beglaubigung vollständig – kein Gang zur Gemeinde, kein Notartermin, keine Apostille für Personen im Ausland. Bei uns kostet die QES-Option CHF 150.– (ab 3 Personen +CHF 50.– je weitere Person); die einmalige Identifikation läuft über die SwissID-App von SwissSign.

Braucht es bei jeder Statutenänderung neue Beglaubigungen?+

Nein. Bei einer Zweck-, Namens- oder Domiziländerung im gleichen Kanton ohne neue zeichnungsberechtigte Personen sind keine neuen Unterschriftsbeglaubigungen nötig. Neue Beglaubigungen braucht es bei der Sitzverlegung in einen anderen Kanton (alle Zeichnungsberechtigten) und immer dann, wenn neue Personen mit Zeichnungsrecht eingetragen werden.

Bereit zu starten?

Lassen Sie sich von unserem KI-Notariatsassistenten oder unserem Team persönlich beraten – kostenlos und unverbindlich.