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28. März 2026 · Aktualisiert am 29. August 2026
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Das Wichtigste in Kürze
Die meisten GmbH-Gründungen scheitern nicht am Gesetz, sondern an vermeidbaren Formfehlern: verwechselbarer Firmenname, zu vager Zweck, nicht voll einbezahltes Stammkapital, unzulässiger Sitz, vergessenes Revisions-Opting-Out, fehlender Schweizer Wohnsitz in der Vertretung oder ignorierte Steuerfolgen.
- Stammkapital von mindestens CHF 20'000 muss vollständig liberiert sein – Teileinzahlung ist nicht zulässig
- Mindestens eine zeichnungsberechtigte Person braucht Wohnsitz in der Schweiz (Art. 814 Abs. 3 OR)
- Opting-Out bei der Revisionsstelle nur mit formellem Beschluss aller Gesellschafter und Verankerung in den Statuten
Eine GmbH zu gründen, scheint auf den ersten Blick einfach – doch in der Praxis lauern viele Stolperfallen. Wir zeigen Ihnen die 7 häufigsten Fehler bei der GmbH-Gründung in der Schweiz und wie Sie sie vermeiden.
1. Unzureichende Recherche bei der Namenswahl
Der Firmenname ist mehr als nur ein Etikett: Er muss eindeutig sein, darf nicht mit bestehenden Firmen verwechselt werden und muss bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllen. Häufig wird ein Wunschname blockiert, weil bereits eine ähnliche Firma existiert. Lösung: Prüfen Sie den Namen vorab im Zentralen Firmenindex (zefix.ch) – oder lassen Sie unseren KI-Notariatsassistenten die Verfügbarkeit prüfen.
2. Zu vager Geschäftszweck
Der Zweck Ihrer GmbH muss präzise und vollständig formuliert sein. Ein zu vager Zweck wie "Handel und Beratung" reicht nicht aus. Andererseits darf er nicht so eng sein, dass Sie für jede neue Geschäftstätigkeit eine Statutenänderung benötigen. Tipp: Formulieren Sie den Hauptzweck konkret und ergänzen Sie eine Allzweck-Klausel für verwandte Aktivitäten.
3. Stammkapital nicht vollständig liberiert
Anders als bei der AG muss bei der GmbH das gesamte Stammkapital von mindestens CHF 20'000 vollständig einbezahlt werden – als Bareinlage auf einem Sperrkonto oder als Sacheinlage. Häufiger Fehler: Gründer zahlen nur einen Teil ein und merken erst beim Notar, dass dies nicht zulässig ist. Folge: Verzögerungen und zusätzliche Kosten.
4. Fehlender oder falscher Sitz
Der statutarische Sitz Ihrer GmbH muss in der Schweiz liegen und im Handelsregister eingetragen werden. Oft wird vergessen, dass eine Wohnadresse als Geschäftssitz problematisch sein kann (z.B. wenn der Mietvertrag dies nicht erlaubt). Auch eine reine Postfachadresse ist nicht zulässig. Lösung: Eigene Geschäftsräume, Domiziladresse (c/o) bei einem Treuhänder oder Co-Working-Space.
5. Verzicht auf Revisionsstelle ohne formellen Beschluss
Kleinere GmbHs können auf eine Revisionsstelle verzichten (sog. Opting-Out), wenn sie höchstens 10 Vollzeitstellen haben. Dies muss aber von allen Gesellschaftern formell beschlossen und in den Statuten festgehalten werden. Wird das vergessen, ist die GmbH automatisch revisionspflichtig – mit allen damit verbundenen Kosten.
6. Geschäftsführung ohne Schweizer Wohnsitz
Die Gesellschaft muss durch mindestens eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können – mit Einzelunterschrift oder durch zwei kollektiv zeichnende Personen (Art. 814 Abs. 3 OR). Bei Auslandsgründungen wird dies oft übersehen. Lösung: Ein Geschäftsführer, Direktor oder Stellvertreter mit Schweizer Wohnsitz – ggf. ein Treuhänder als Geschäftsführer.
7. Steuerliche Aspekte vernachlässigen
Viele Gründer denken nicht an die steuerlichen Konsequenzen ihrer Standortwahl. Die Gewinnsteuer kann je nach Kanton stark variieren (zwischen 11 % und 21 %). Ähnliches gilt für die Kapitalsteuer und die Mehrwertsteuer-Pflicht (ab CHF 100'000 Jahresumsatz). Eine steuerliche Beratung im Vorfeld kann hier viel Geld sparen.
Fazit: Mit der richtigen Vorbereitung gelingt die Gründung
Die meisten Fehler bei der GmbH-Gründung lassen sich vermeiden – mit der richtigen Vorbereitung und einem zuverlässigen Partner. Bei online-notariat.ch führt Sie unser KI-Notariatsassistent strukturiert durch alle notwendigen Schritte und prüft Ihre Angaben auf Plausibilität. So vermeiden Sie typische Stolperfallen und gründen Ihre GmbH rechtssicher und effizient.
Häufige Fragen
Was sind die häufigsten Fehler bei der GmbH-Gründung?+
Zu den häufigsten Fehlern gehören: ein Firmenname, der bereits vergeben oder verwechselbar ist, ein zu vager Geschäftszweck, ein nicht vollständig einbezahltes Stammkapital, ein fehlender oder unzulässiger Sitz (z. B. reine Postfachadresse), ein vergessener Opting-Out-Beschluss bei der Revisionsstelle, keine zeichnungsberechtigte Person mit Schweizer Wohnsitz sowie vernachlässigte steuerliche Aspekte bei der Standortwahl.
Muss das Stammkapital der GmbH vollständig einbezahlt werden?+
Ja. Anders als bei der AG muss das gesamte Stammkapital von mindestens CHF 20'000 vollständig liberiert werden – als Bareinlage auf einem Sperrkonto oder als Sacheinlage. Eine Teileinzahlung ist bei der GmbH nicht zulässig und führt beim Notar zu Verzögerungen.
Kann eine kleine GmbH auf die Revisionsstelle verzichten?+
Ja, kleinere GmbHs mit höchstens 10 Vollzeitstellen können ein Opting-Out beschliessen. Der Verzicht muss aber von allen Gesellschaftern formell beschlossen und in den Statuten festgehalten werden – wird das vergessen, ist die GmbH automatisch revisionspflichtig.
Braucht die GmbH eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz?+
Ja. Die Gesellschaft muss durch mindestens eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können – mit Einzelunterschrift oder durch zwei kollektiv zeichnende Personen (Art. 814 Abs. 3 OR). Bei Gründungen aus dem Ausland wird dies oft übersehen; Abhilfe schafft ein Geschäftsführer oder Direktor mit Schweizer Wohnsitz.
Wie prüfe ich, ob mein Firmenname noch frei ist?+
Prüfen Sie den Wunschnamen vorab im Zentralen Firmenindex (zefix.ch). Der Name muss eindeutig sein und darf nicht mit bestehenden Firmen verwechselbar sein. Bei online-notariat.ch prüft der KI-Notariatsassistent die Verfügbarkeit im Rahmen der Erfassung.
Bereit zu gründen? Sie haben die Wahl.
Starten Sie Ihre Firmengründung entweder direkt mit unserem KI-Notariatsassistenten – oder füllen Sie unser strukturiertes Online-Formular aus. Beide Wege führen zum selben Pauschalpreis.
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Pauschalpreis CHF 390.– (GmbH) bzw. CHF 490.– (AG) – inkl. notarieller Beurkundung und Handelsregisteranmeldung.
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