Ehe- und Erbverträge: Klarheit schaffen für Ihre Zukunft

Die Gestaltung der eigenen Lebenssituation und die Absicherung der Liebsten sind Entscheidungen von grosser Tragweite. In der Schweiz bieten das Ehegüterrecht und das Erbrecht umfassende, aber oft komplexe Regelungen. Ehe- und Erbverträge sind die idealen Instrumente, um diesen gesetzlichen Rahmen an Ihre persönlichen Verhältnisse und Wünsche anzupassen. Sie bieten die Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten Rechtssicherheit und Klarheit für den Fall einer Scheidung oder eines Todesfalls zu schaffen.

Was ist der Unterschied und was ist der Nutzen?

1. Der Ehevertrag: Die Basis für die güterrechtliche Ordnung

Ein Ehevertrag regelt die güterrechtlichen Verhältnisse zwischen den Ehegatten. Er legt fest, wie das Vermögen während der Ehe verwaltet wird und – entscheidend – wie es bei einer Auflösung der Ehe (durch Scheidung oder Tod) aufgeteilt wird.

  • Massgeschneiderte Güterstände: Während die Errungenschaftsbeteiligung der gesetzliche Standard ist, können Sie durch einen Ehevertrag die Gütergemeinschaft oder die Gütertrennung wählen oder innerhalb der Errungenschaftsbeteiligung spezifische Abweichungen festlegen.

  • Schutz des überlebenden Partners: Ein Ehevertrag kann dazu dienen, dem überlebenden Ehegatten im Todesfall eine deutlich bessere finanzielle Absicherung zu gewähren, indem beispielsweise die gesamte Errungenschaft dem Überlebenden zugewiesen wird (zulässig, sofern keine Pflichtteile von gemeinsamen Nachkommen verletzt werden).

  • Schutz von Firmenvermögen: Für Unternehmer kann ein Ehevertrag essenziell sein, um das Betriebsvermögen vor den güterrechtlichen Folgen einer Scheidung zu schützen.

2. Der Erbvertrag: Die Gestaltung der Nachfolge über den Tod hinaus

Ein Erbvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Erblasser und mindestens einer weiteren Person (meist Ehepartner, Erben oder Dritte) über den Nachlass. Er ist bindender als ein einseitiges Testament und schafft daher maximale Sicherheit für die Beteiligten.

  • Gegenseitige Begünstigung: Oft werden Ehe- und Erbverträge kombiniert, um sich gegenseitig maximal zu begünstigen und die gegenseitige Versorgung sicherzustellen. Dies ist besonders wichtig in sogenannten Patchwork-Familien.

  • Lösungen über die Pflichtteile hinaus: Ein Erbvertrag kann beispielsweise eine bindende Verpflichtung für einen Erben schaffen (z.B. eine Abfindung gegen einen Erbverzicht), was in einem Testament nicht möglich ist.

  • Bindende Regelungen: Im Gegensatz zum jederzeit widerrufbaren Testament können Sie mit einem Erbvertrag verbindliche und nicht einseitig aufhebbare Regelungen für die Erbteilung treffen.

Ihr Weg zu einer zukunftssicheren Regelung

Die Errichtung eines Ehevertrages, eines Erbvertrages oder einer Kombination aus beidem erfordert zwingend die öffentliche Beurkundung durch einen Notar. Nur so ist die Gültigkeit und Rechtskraft der Dokumente gewährleistet.

Als Ihr Notariat sind wir Ihr kompetenter und diskreter Partner, wenn es darum geht:

  1. Analyse: Wir analysieren Ihre aktuelle familiäre und finanzielle Situation sowie Ihre persönlichen Ziele.

  2. Beratung: Wir zeigen Ihnen auf, wie sich die gesetzlichen Regeln in Ihrem Fall auswirken und welche Gestaltungsoptionen Ihnen Ehe- und Erbrecht bieten.

  3. Entwurf und Ausarbeitung: Wir entwerfen die Verträge präzise und juristisch einwandfrei, um Ihren individuellen Willen lückenlos abzubilden.

  4. Öffentliche Beurkundung: Wir führen die gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Beurkundung durch und sorgen dafür, dass alle Formvorschriften erfüllt sind.

Schaffen Sie heute die Klarheit von morgen. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch. Gerne unterstützen wir Sie bei der verantwortungsvollen Gestaltung Ihrer güter- und erbrechtlichen Zukunft.