Ehe- und Erbverträge: Klarheit schaffen für Ihre Zukunft
Die Gestaltung der eigenen Lebenssituation und die Absicherung der Liebsten sind Entscheidungen von grosser Tragweite. In der Schweiz bieten das Ehegüterrecht und das Erbrecht umfassende, aber oft komplexe Regelungen. Ehe- und Erbverträge sind die idealen Instrumente, um diesen gesetzlichen Rahmen an Ihre persönlichen Verhältnisse und Wünsche anzupassen. Sie bieten die Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten Rechtssicherheit und Klarheit für den Fall einer Scheidung oder eines Todesfalls zu schaffen.
Unsere Pauschalangebote
Sichern Sie Ihre Zukunft und die Ihrer Liebsten umfassend ab! Mit unserem Pauschalangebot erhalten Sie massgeschneiderte Ehe- und Erbverträge sowie rechtssichere Vorsorgeaufträge – alles aus einer Hand. Schaffen Sie Klarheit und Ruhe für alle Eventualitäten.
Erstellen einer Gütertrennungsvereinbarung
Mit unserer Gütertrennungsvereinbarung schaffen Sie klare Verhältnisse und schützen Ihr individuelles Vermögen – ideal für Paare, die finanzielle Unabhängigkeit bewahren möchten.
CHF 750.-
Mit KI-Assistent startenErstellen eines massgeschneiderten Ehevertrages
Sichern Sie Ihre gemeinsame Zukunft ab: Ein massgeschneiderter Ehevertrag regelt Ihre finanziellen Verhältnisse und bringt juristische Klarheit in Ihre Ehe.
ab CHF 850.-
Erstellen eines massgeschneiderten Erbvertrages
Gestalten Sie Ihre Nachfolge selbst: Ein massgeschneiderter Erbvertrag sichert Ihre Liebsten ab und sorgt für eine klare und verbindliche Verteilung Ihres Vermögens.
ab CHF 850.-
Komplettpaket aus Ehe-, Erbvertrag und Vorsorgeauftrag
Mit dem Komplettpaket (Ehevertrag, Erbvertrag, Vorsorgeauftrag) stellen Sie sicher, dass Ihre persönlichen Wünsche in allen Lebenslagen gelten und Ihre Liebsten maximal abgesichert sind.
ab CHF 1500.-
Was ist der Unterschied und was ist der Nutzen?
Der Ehevertrag: Die Basis für die güterrechtliche Ordnung
Ein Ehevertrag regelt die güterrechtlichen Verhältnisse zwischen den Ehegatten. Er legt fest, wie das Vermögen während der Ehe verwaltet wird und – entscheidend – wie es bei einer Auflösung der Ehe (durch Scheidung oder Tod) aufgeteilt wird.
- •Massgeschneiderte Güterstände: Während die Errungenschaftsbeteiligung der gesetzliche Standard ist, können Sie durch einen Ehevertrag die Gütergemeinschaft oder die Gütertrennung wählen oder innerhalb der Errungenschaftsbeteiligung spezifische Abweichungen festlegen.
- •Schutz des überlebenden Partners: Ein Ehevertrag kann dazu dienen, dem überlebenden Ehegatten im Todesfall eine deutlich bessere finanzielle Absicherung zu gewähren, indem beispielsweise der gesamte Vorschlag aus der Errungenschaft dem Überlebenden zugewiesen wird (Art. 216 ZGB). Diese Zuweisung wird bei der Berechnung der Pflichtteile der gemeinsamen Kinder nicht hinzugerechnet – sie können sie nicht anfechten. Geschützt bleiben einzig die Pflichtteile nichtgemeinsamer Kinder und deren Nachkommen.
- •Schutz von Firmenvermögen: Für Unternehmer kann ein Ehevertrag essenziell sein, um das Betriebsvermögen vor den güterrechtlichen Folgen einer Scheidung zu schützen.
Der Erbvertrag: Die Gestaltung der Nachfolge über den Tod hinaus
Ein Erbvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Erblasser und mindestens einer weiteren Person (meist Ehepartner, Erben oder Dritte) über den Nachlass. Er ist bindender als ein einseitiges Testament und schafft daher maximale Sicherheit für die Beteiligten.
- •Gegenseitige Begünstigung: Oft werden Ehe- und Erbverträge kombiniert, um sich gegenseitig maximal zu begünstigen und die gegenseitige Versorgung sicherzustellen. Dies ist besonders wichtig in sogenannten Patchwork-Familien.
- •Lösungen über die Pflichtteile hinaus: Ein Erbvertrag kann beispielsweise eine bindende Verpflichtung enthalten, die über die gesetzlichen Pflichtteile hinausgeht und so individuelle Nachlasslösungen ermöglicht.
Ihr Weg zu einer zukunftssicheren Regelung
Die Errichtung eines Ehevertrages, eines Erbvertrages oder einer Kombination aus beiden erfordert zwingend die öffentliche Beurkundung durch einen Notar. Nur so ist die Gültigkeit und Rechtskraft der Dokumente gewährleistet.
Als Ihr Notariat sind wir Ihr kompetenter und diskreter Partner, wenn es darum geht:
Analyse
Wir analysieren Ihre aktuelle familiäre und finanzielle Situation sowie Ihre persönlichen Ziele.
Beratung
Wir zeigen Ihnen auf, wie sich die gesetzlichen Regeln in Ihrem Fall auswirken und welche Gestaltungsoptionen Ihnen Ehe- und Erbrecht bieten.
Entwurf und Ausarbeitung
Wir entwerfen die Verträge präzise und juristisch einwandfrei, um Ihren individuellen Willen lückenlos abzubilden.
Öffentliche Beurkundung
Wir führen die gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Beurkundung durch und sorgen dafür, dass alle Formvorschriften erfüllt sind.
Gütertrennungsvereinbarung online erstellen
Unser KI-Notariatsassistent führt Sie Schritt für Schritt durch die Erstellung einer Gütertrennungsvereinbarung. Er erfasst alle relevanten Angaben zu Ihren Vermögensverhältnissen, erklärt juristische Begriffe und bereitet den Entwurf vor – rund um die Uhr und ohne Termin.
Im Anschluss an das KI-Gespräch prüft einer unserer Notare den Entwurf persönlich und bespricht ihn ausführlich mit Ihnen – Anpassungen, Rückfragen und individuelle Klauseln klären wir gemeinsam. Erst danach erfolgt die notarielle Beurkundung. Alles im Pauschalpreis inbegriffen – KI-Erfassung, Notars-Prüfung, persönliche Besprechung und Beurkundung.
Gütertrennung mit KI startenKlare Verhältnisse
Individuelle Vermögen sauber getrennt, gemeinsame Zukunft klar geregelt.
Kosten
Pauschalpreis statt Promilletarif
Notariatsgebühren sind kantonal geregelt. Viele Notariate rechnen Ehe- und Erbverträge nach dem Vermögen der Ehegatten oder nach Zeitaufwand ab – bei Wohneigentum oder einer Firma kommen so rasch mehrere tausend Franken zusammen, dazu oft separate Anwaltskosten.
Bei uns gilt ein fester Preis, unabhängig vom Vermögen: Beratung, Entwurf, persönliche Besprechung und öffentliche Beurkundung sind enthalten. Wie sich die Kosten zusammensetzen, zeigt der Ratgeber «Was kostet ein Ehevertrag in der Schweiz?».
Ablauf
Online vorbereitet, in St. Gallen beurkundet
- Erfassung online – mit dem KI-Notariatsassistenten (Gütertrennung) oder im Gespräch mit uns
- Entwurf per E-Mail, Besprechung per Telefon oder Video; Anpassungen inbegriffen
- Beurkundung persönlich in unserem Notariat in St. Gallen – beim Erbvertrag mit allen Vertragsparteien und zwei Zeugen, die wir in der Regel stellen
- Ausfertigung der Urkunde; auf Wunsch sichere Aufbewahrung besprechen
Eine qualifizierte elektronische Signatur genügt für Ehe- und Erbverträge von Gesetzes wegen nicht (Art. 184 und 512 ZGB).
Welcher Vertrag passt zu Ihrer Situation?
Eigene Firma
Gütertrennung oder Geschäftsvermögen als Eigengut, damit der Wertzuwachs bei einer Scheidung nicht geteilt wird. Für die Nachfolge zusätzlich Erbvertrag mit Erbverzicht der Geschwister.
Zur Gütertrennung →Partner absichern
Ehevertrag mit Vorschlagszuweisung plus Erbvertrag mit Erbeinsetzung und Nutzniessung – die stärkste Absicherung, die das Gesetz zulässt.
Erbvertrag oder Testament →Zweite Ehe, Patchwork
Gütertrennung, damit das Vermögen den eigenen Kindern bleibt, und Erbvertrag, der den neuen Partner versorgt, ohne die Kinder zu übergehen.
Güterstände im Vergleich →Alles aus einer Hand
Komplettpaket: Ehevertrag, Erbvertrag und Vorsorgeauftrag aufeinander abgestimmt – ab CHF 1'500.–.
Erstgespräch anfragen →Häufige Fragen
Ehevertrag, Gütertrennung und Erbvertrag – die wichtigsten Antworten
Was kostet ein Ehevertrag oder Erbvertrag bei online-notariat.ch?
Gütertrennungsvereinbarung CHF 750.–, individuell gestalteter Ehevertrag ab CHF 850.–, Erbvertrag ab CHF 850.–, Komplettpaket aus Ehevertrag, Erbvertrag und Vorsorgeauftrag ab CHF 1'500.–. Die Preise sind vom Vermögen unabhängig und enthalten Beratung, Entwurf, persönliche Besprechung und die öffentliche Beurkundung. Viele kantonale Notariate rechnen dagegen nach dem Vermögen der Ehegatten oder nach Zeitaufwand ab.
Was ist der Unterschied zwischen Ehevertrag und Erbvertrag?
Der Ehevertrag regelt das Güterrecht: wem was gehört und wie das Vermögen bei Scheidung oder Tod güterrechtlich aufgeteilt wird (Errungenschaftsbeteiligung, Gütertrennung, Gütergemeinschaft). Der Erbvertrag regelt den Nachlass: wer erbt, in welchem Umfang und ob jemand auf sein Erbe verzichtet. Beide greifen im Todesfall nacheinander – zuerst die güterrechtliche, dann die erbrechtliche Teilung – und werden deshalb oft kombiniert.
Gütertrennung oder Errungenschaftsbeteiligung – was ist besser?
Ohne Ehevertrag gilt die Errungenschaftsbeteiligung: Das während der Ehe Ersparte wird bei Scheidung oder Tod hälftig geteilt, Eigengut bleibt jedem allein. Bei der Gütertrennung behält jeder sein gesamtes Vermögen. Die Gütertrennung passt bei einer eigenen Firma, in zweiten Ehen und bei sehr unterschiedlichen Vermögen; die Errungenschaftsbeteiligung, wenn ein Ehegatte für die Familie beruflich zurücksteckt. Oft ist ein Mittelweg ideal – eine modifizierte Errungenschaftsbeteiligung.
Erbvertrag oder Testament?
Ein Testament kann der Erblasser jederzeit allein ändern. Ein Erbvertrag ist verbindlich und lässt sich nur mit Zustimmung aller Vertragsparteien aufheben (Art. 513 ZGB). Wer den Ehegatten oder Partner verlässlich absichern, die Firma übergeben oder einen Erbverzicht vereinbaren will, braucht den Erbvertrag. Für einfache, flexible Regelungen genügt ein Testament ab CHF 350.–.
Muss der Ehevertrag oder Erbvertrag beim Notar beurkundet werden?
Ja. Der Ehevertrag muss öffentlich beurkundet und von beiden Ehegatten unterzeichnet werden (Art. 184 ZGB). Der Erbvertrag wird öffentlich beurkundet, wobei die Parteien ihren Willen gleichzeitig vor der Urkundsperson und zwei Zeugen erklären (Art. 512 ZGB). Privat aufgesetzte Verträge oder Muster aus dem Internet sind ungültig.
Wo findet die Beurkundung statt – geht das online?
Die Vorbereitung läuft vollständig online: Erfassung mit dem KI-Notariatsassistenten oder im Gespräch mit uns, Entwurf per E-Mail, Besprechung per Telefon oder Video. Die Beurkundung selbst findet persönlich in unserem Notariat in St. Gallen statt – beim Erbvertrag mit allen Vertragsparteien und zwei Zeugen, die wir in der Regel stellen. Eine qualifizierte elektronische Signatur genügt für Ehe- und Erbverträge von Gesetzes wegen nicht.
Kann ein Ehevertrag auch nach der Heirat abgeschlossen werden?
Ja, jederzeit – vor oder nach der Heirat (Art. 182 ZGB). Beim Wechsel des Güterstands wird der bisherige Güterstand per Vertragsdatum abgerechnet; wie die bis dahin entstandene Errungenschaft behandelt wird, regeln wir im Vertrag.
Wie kann ich meinen Ehegatten im Todesfall maximal begünstigen?
Mit der Kombination aus Ehevertrag und Erbvertrag: Der Ehevertrag weist dem überlebenden Ehegatten den gesamten Vorschlag zu (Art. 216 ZGB), der Erbvertrag setzt ihn im Rahmen der verfügbaren Quote als Erben ein und kann ihm zusätzlich die Nutzniessung am Anteil der gemeinsamen Kinder einräumen (Art. 473 ZGB). Die Pflichtteile nichtgemeinsamer Kinder bleiben geschützt.
Welche Pflichtteile gelten seit 2023?
Nachkommen: die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs. Ehegatte oder eingetragene Partnerin bzw. Partner: die Hälfte. Eltern: kein Pflichtteil mehr (Art. 471 ZGB). Über den Rest – die verfügbare Quote – kann frei verfügt werden. Ein Pflichtteilserbe kann in einem Erbvertrag auf seinen Anspruch verzichten.
Wir sind nicht verheiratet – was gilt im Konkubinat?
Konkubinatspartner haben weder Güterrecht noch gesetzliches Erbrecht. Wer den Partner absichern will, braucht ein Testament oder einen Erbvertrag im Rahmen der verfügbaren Quote sowie allenfalls einen Konkubinatsvertrag für Wohnung und gemeinsame Anschaffungen. Zu beachten ist die kantonale Erbschaftssteuer für Nichtverwandte.
Schaffen Sie heute die Klarheit von morgen. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch. Gerne unterstützen wir Sie bei der verantwortungsvollen Gestaltung Ihrer güter- und erbrechtlichen Zukunft.
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