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Vorsorge

Vorsorgeauftrag

Bestimmen Sie selbst, wer für Sie entscheidet, wenn Sie es nicht mehr können.

Rechtliche Grundlage

Der Vorsorgeauftrag ist seit dem 1. Januar 2013 im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (Art. 360--369 ZGB) geregelt. Er ermöglicht es jeder handlungsfähigen Person, im Voraus festzulegen, wer im Fall einer Urteilsunfähigkeit die Personen- und Vermögenssorge übernimmt sowie im Rechtsverkehr vertritt.

Ohne Vorsorgeauftrag bestimmt die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) einen Beistand -- was häufig nicht dem Willen der betroffenen Person entspricht.

Was regelt der Vorsorgeauftrag?

Personensorge

  • Wohnsituation und Betreuung
  • Medizinische Entscheidungen
  • Post- und Briefverkehr
  • Soziale Kontakte

Vermögenssorge

  • Verwaltung von Bankkonten
  • Bezahlung laufender Rechnungen
  • Verwaltung von Immobilien
  • Steuererklärung

Rechtsvertretung

  • Vertretung gegenüber Behörden
  • Abschluss von Verträgen
  • Vertretung bei Rechtsstreitigkeiten
  • Kontakt mit Versicherungen

Warum ist ein Vorsorgeauftrag so wichtig?

Ein Unfall, eine schwere Krankheit oder ein Schlaganfall kann jeden treffen -- unabhängig vom Alter. Ohne Vorsorgeauftrag haben selbst Ehepartner und engste Familienangehörige nur eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten.

Der Vorsorgeauftrag gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihre Wünsche respektiert werden und eine Vertrauensperson Ihre Angelegenheiten regelt. Er kann jederzeit widerrufen oder geändert werden, solange Sie urteilsfähig sind.

Formvorschriften

Der Vorsorgeauftrag muss entweder vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet werden -- oder notariell beurkundet werden. Die notarielle Beurkundung bietet höhere Rechtssicherheit und kann bei uns vollständig digital mittels qualifizierter elektronischer Signatur (QES) erfolgen.

Zwei Wege zum Vorsorgeauftrag – Sie entscheiden

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Starten Sie das Gespräch mit unserem KI-Notariatsassistenten. Er führt Sie durch alle relevanten Fragen, erklärt Ihnen Ihre Optionen und bereitet den Vorsorgeauftrag vor. 24/7 verfügbar, dauert nur wenige Minuten. Zur Nutzung ist lediglich eine kurze Verifizierung Ihrer E-Mail-Adresse nötig – kein Login erforderlich.

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Sie möchten lieber mit einem Menschen sprechen? Kein Problem. Kontaktieren Sie uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular – wir beraten Sie persönlich und übernehmen alles für Sie.

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Häufige Fragen

Alles, was Sie zum Vorsorgeauftrag wissen müssen

Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um den Vorsorgeauftrag in der Schweiz.

Was ist ein Vorsorgeauftrag?

Ein Vorsorgeauftrag ist ein juristisches Dokument, mit dem Sie selbst bestimmen, wer Ihre persönlichen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten regeln soll, falls Sie urteilsunfähig werden – etwa nach einem Unfall, Schlaganfall oder durch Demenz. Ohne Vorsorgeauftrag bestimmt die KESB einen Beistand.

Wer kann einen Vorsorgeauftrag erstellen?

Jede handlungsfähige Person ab 18 Jahren kann einen Vorsorgeauftrag erstellen. Sie müssen zum Zeitpunkt der Errichtung urteilsfähig sein. Der Vorsorgeauftrag ist ein höchstpersönliches Recht und kann nicht durch eine andere Person für Sie erstellt werden.

Was kostet ein Vorsorgeauftrag bei online-notariat.ch?

Wir bieten den Vorsorgeauftrag zum Pauschalpreis von CHF 350.– an. Im Preis enthalten ist die juristische Beratung, die Erstellung des massgeschneiderten Vorsorgeauftrags und die notarielle Beurkundung.

Welche Bereiche kann ein Vorsorgeauftrag regeln?

Ein Vorsorgeauftrag deckt drei Hauptbereiche ab: 1) Personensorge (Wohnsituation, medizinische Entscheidungen, Betreuung), 2) Vermögenssorge (Bankkonten, Rechnungen, Immobilien, Steuererklärung), 3) Rechtsvertretung (Verträge, Behörden, Rechtsstreitigkeiten).

Wer kann als Vorsorgebeauftragter bestimmt werden?

Sie können jede handlungsfähige natürliche Person Ihres Vertrauens bestimmen – häufig sind dies Ehepartner, Kinder, Geschwister oder enge Freunde. Es ist auch möglich, mehrere Personen für unterschiedliche Bereiche oder eine Ersatzperson zu benennen, falls die erste Wahl nicht zur Verfügung steht.

Welche Formvorschriften gelten für einen Vorsorgeauftrag?

Es gibt zwei zulässige Formen: 1) Eigenhändig: vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben (kein Notar nötig), 2) Notariell beurkundet: durch einen Notar erstellt und beurkundet. Die notarielle Form bietet höhere Rechtssicherheit und ist bei komplexeren Wünschen empfehlenswert.

Kann ich einen Vorsorgeauftrag jederzeit ändern oder widerrufen?

Ja, solange Sie urteilsfähig sind, können Sie den Vorsorgeauftrag jederzeit ändern oder widerrufen. Der Widerruf erfolgt entweder durch Vernichtung des Dokuments oder durch eine ausdrückliche Widerrufserklärung in derselben Form (eigenhändig oder notariell).

Wann tritt der Vorsorgeauftrag in Kraft?

Der Vorsorgeauftrag tritt erst in Kraft, wenn Sie urteilsunfähig werden und die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) den Vorsorgeauftrag als wirksam erklärt. Dafür wird die Urteilsunfähigkeit medizinisch festgestellt und die KESB prüft die Eignung der vorsorgebeauftragten Person.

Was passiert ohne Vorsorgeauftrag?

Ohne Vorsorgeauftrag bestimmt die KESB einen Beistand, der Ihre Angelegenheiten regelt. Dies entspricht häufig nicht Ihrem Willen und gibt selbst Ehepartnern und engsten Familienangehörigen nur eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten. Mit einem Vorsorgeauftrag behalten Sie die Kontrolle.

Wo wird der Vorsorgeauftrag aufbewahrt?

Der Vorsorgeauftrag sollte an einem sicheren, aber leicht auffindbaren Ort aufbewahrt werden. Sie können den Aufbewahrungsort beim Zivilstandsamt registrieren lassen – so kann die KESB im Bedarfsfall schnell den Vorsorgeauftrag finden. Informieren Sie auch Ihre vorsorgebeauftragte Person über den Standort.

Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung regelt nur medizinische Entscheidungen für den Fall der Urteilsunfähigkeit (z.B. lebensverlängernde Massnahmen). Ein Vorsorgeauftrag ist umfassender und regelt zusätzlich Personensorge, Vermögenssorge und Rechtsvertretung. Beide Dokumente ergänzen sich ideal.

Noch Fragen?

Unser KI-Assistent beantwortet Ihre Fragen rund um die Uhr – oder kontaktieren Sie uns persönlich für eine kostenlose Erstberatung.

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