Liquidation Ihrer AG oder GmbH
Liquidieren Sie Ihre AG oder GmbH bequem von überall aus. Unser digitales Notariat macht die Abwicklung rechtssicher und unkompliziert. Wir erledigen den Prozess direkt online für Sie zum Festpreis von CHF 400.-. Sparen Sie Zeit durch effiziente Prozesse und profitieren Sie von unserer transparenten Pauschale.
Zwei Wege zur Liquidation – Sie entscheiden
Direkt mit KI-Assistent liquidieren
Starten Sie den Chat und erfassen Sie Ihre Firmendaten im Gespräch. Der KI-Assistent beantwortet Ihre Fragen, gibt juristischen Rat und bereitet alles vor. 24/7 verfügbar, dauert nur wenige Minuten. Zur Nutzung ist lediglich eine kurze Verifizierung Ihrer E-Mail-Adresse nötig – kein Login erforderlich.
Persönliche Beratung
Sie möchten lieber mit einem Menschen sprechen? Kein Problem. Kontaktieren Sie uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular – wir beraten Sie persönlich und übernehmen alles für Sie.
Kontakt aufnehmen100% Digital möglich
Liquidieren Sie komplett digital – mit qualifizierter elektronischer Signatur
Mit der QES (qualifizierte elektronische Signatur) können Sie den gesamten Prozess ohne Papier, ohne Ausdrucken und ohne physischen Termin abwickeln. Ihre digitale Unterschrift ersetzt die handschriftliche Unterschrift und die Beglaubigung – alles in einem Schritt.
Traditioneller Weg
Digitaler Weg mit QES
Zusatzkosten QES
CHF 150.–
Einmalige Kosten für die QES-Einrichtung inkl. Signaturkosten und digitale Beglaubigung. Keine weiteren Kosten.
Besonders vorteilhaft für
- Gründer im Ausland (keine Apostille/Überbeglaubigung)
- Personen ohne Zugang zu einem Schweizer Notar/Gemeinde
Was ist eine QES?
Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist gemäss Schweizer Recht (ZertES, Art. 14 Abs. 2bis OR) der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. Sie ermöglicht die Selbstbeglaubigung Ihrer Unterschrift – ohne Gang zur Gemeinde oder zum Notar. Die Identifikation erfolgt einmalig durch einen zertifizierten Anbieter (z.B. SwissSign) – etwa via SwissID, an einer Schweizer Poststelle oder online per Auto-Identifikation – und ist anschliessend für alle zukünftigen Signaturen gültig.
Für Ausländer ist die QES besonders attraktiv: Es entfällt die aufwendige Apostille oder Überbeglaubigung, die beim traditionellen Weg für im Ausland geleistete Unterschriften erforderlich wäre.
Unser Angebot
Volle Kostenkontrolle bei der Firmenauflösung: Wir begleiten die fachgerechte Liquidation Ihrer AG oder GmbH zum All-inclusive-Preis von CHF 400.-- (zzgl. MwSt.).
In dieser Pauschale sind sämtliche Notariats- und Anwaltsgebühren sowie die fachliche Beratung für den Auflösungsbeschluss bereits enthalten. Wir bieten Ihnen absolute Preissicherheit ohne versteckte Kosten oder Kleingedrucktes -- damit Sie den Kopf frei für Ihren Neuanfang haben.
Starten Sie den Prozess direkt online oder senden Sie uns Ihre unverbindliche Anfrage über unsere Formulare.

Führen Sie die Liquidation direkt online mit unserem KI Notariatsassistenten durch
Führen Sie den kompletten Liquidationsprozess direkt mit unserem KI Notariatsassistenten durch. Er führt Sie durch den ganzen Prozess und steht Ihnen jederzeit mit juristischem Rat zur Seite. Dies in der Sprache Ihrer Wahl.

Firmenliquidation leicht gemacht: Ihr Weg in 5 Schritten

Digitaler Start
Erfassen Sie die Daten Ihrer zu liquidierenden Gesellschaft in wenigen Minuten über unseren intelligenten KI-Notariatsassistenten oder nutzen Sie unsere klassischen Online-Formulare.
Prüfung & Entwürfe
Unsere Notare prüfen Ihre Angaben umgehend und erstellen die notwendigen Liquidationsdokumente (Auflösungsbeschluss und Anmeldung). Sie erhalten alle Unterlagen zur Prüfung bequem per E-Mail.
Flexible Unterzeichnung (Papier oder Digital)
Klassisch: Dokumente ausdrucken, unterschreiben und mit einer amtlichen Beglaubigung per Post an uns senden.
Voll digital: Unterschreiben Sie mittels Qualifizierter Elektronischer Signatur (QES). Der entscheidende Vorteil: Die QES ersetzt die physische Beglaubigung beim Notar vor Ort -- Sie erledigen alles direkt am Bildschirm (zzgl. Gebühr für den Signatur-Service).
Rechtssichere Beurkundung
Nach Erhalt der Unterlagen beurkundet der Notar den Auflösungsbeschluss und reicht die Anmeldung zur Liquidation direkt beim Handelsregisteramt ein. Ein physischer Termin vor Ort ist nicht erforderlich!
Abschluss & Publikation
Bereits ca. 7 bis 10 Tage nach der Beurkundung ist die Gesellschaft im Handelsregister mit dem Zusatz «in Liquidation» eingetragen und auf www.zefix.ch sichtbar. Den gesetzlichen Schuldenruf im SHAB können wir auf Anfrage hin ebenfalls zum Pauschalpreis erledigen.
Häufige Fragen
Alles, was Sie zur Liquidation wissen müssen
Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Auflösung Ihrer GmbH oder AG.
Was bedeutet Liquidation einer GmbH oder AG?
Die Liquidation ist die formelle Auflösung einer Gesellschaft. Dabei werden alle Vermögenswerte verwertet, Forderungen eingezogen, Schulden bezahlt und das verbleibende Reinvermögen an die Gesellschafter bzw. Aktionäre verteilt. Erst nach Abschluss der Liquidation und Genehmigung der Schlussbilanz wird die Gesellschaft im Handelsregister gelöscht.
Wie läuft eine Liquidation ab?
Der Prozess umfasst mehrere Schritte: 1) Beschluss zur Auflösung in der Generalversammlung mit notarieller Beurkundung, 2) Eintragung im Handelsregister mit Zusatz 'in Liquidation', 3) Schuldenruf und Sperrjahr, 4) Verwertung der Aktiven und Begleichung der Passiven, 5) Erstellung der Schlussbilanz, 6) Verteilung des Reinvermögens, 7) Löschung im Handelsregister.
Wie lange dauert eine Liquidation?
Die Mindestdauer beträgt rund 12 Monate aufgrund des gesetzlichen Sperrjahres nach dem dritten Schuldenruf. Bei einer vereinfachten Liquidation (alle Schulden bekannt und beglichen) kann die Sperrfrist auf 3 Monate verkürzt werden. Insgesamt sollten Sie also mit 3–12 Monaten rechnen.
Was ist das Sperrjahr?
Das Sperrjahr ist eine gesetzlich vorgeschriebene Wartefrist nach dem dritten Schuldenruf, in der allfällige Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Erst nach Ablauf dieser Frist darf das Reinvermögen an die Gesellschafter verteilt werden. Bei nachweislich beglichenen Schulden kann die Frist auf 3 Monate verkürzt werden.
Was ist ein Liquidator?
Der Liquidator ist die Person, die mit der Durchführung der Liquidation beauftragt wird. In der Regel sind dies die bisherigen Verwaltungsräte (AG) oder Geschäftsführer (GmbH). Es kann aber auch eine externe Person bestellt werden. Der Liquidator vertritt die Gesellschaft während der Liquidationsphase und ist für alle Liquidationshandlungen verantwortlich.
Was kostet die Liquidation?
Die Liquidation einer GmbH oder AG bieten wir zum attraktiven Pauschalpreis an. Im Preis enthalten sind die notarielle Beurkundung des Auflösungsbeschlusses, alle Anmeldungen ans Handelsregister sowie die Begleitung bis zur endgültigen Löschung. Hinzu kommen Handelsregistergebühren und Publikationskosten im SHAB.
Was passiert mit Steuern und AHV bei einer Liquidation?
Vor der endgültigen Löschung müssen alle Steuern (Bund, Kanton, Gemeinde) sowie Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO/ALV) bezahlt werden. Sie benötigen entsprechende Bescheinigungen der Steuerbehörden und Ausgleichskasse, dass keine offenen Forderungen mehr bestehen.
Kann ich die Liquidation rückgängig machen?
Solange die Verteilung des Vermögens noch nicht stattgefunden hat, kann der Auflösungsbeschluss durch einen neuen Generalversammlungsbeschluss widerrufen werden. Dieser muss ebenfalls notariell beurkundet und ins Handelsregister eingetragen werden.
Kann ich die Liquidation komplett online durchführen?
Ja, der gesamte Prozess kann vollständig digital abgewickelt werden – mit unserem KI-Assistenten und der QES (qualifizierte elektronische Signatur). Sie müssen nicht physisch anwesend sein. Alternativ ist auch der klassische Weg per Post möglich.
Welche Unterlagen werden für die Liquidation benötigt?
Sie benötigen die aktuellen Statuten, einen Handelsregisterauszug, das Beschlussprotokoll der Generalversammlung, die letzte Jahresbilanz sowie Pass-/ID-Kopien des bzw. der Liquidatoren. Während der Liquidation kommen weitere Dokumente hinzu (Schlussbilanz, Steuerbescheinigungen).
Was passiert mit dem Restvermögen?
Nach Begleichung aller Schulden und Zahlung der Liquidationskosten wird das Reinvermögen entsprechend den statutarischen Bestimmungen oder gesetzlichen Regelungen an die Gesellschafter (GmbH) bzw. Aktionäre (AG) verteilt. In der Regel erfolgt die Verteilung im Verhältnis der Stammanteile bzw. Aktien.
Noch Fragen?
Unser KI-Assistent beantwortet Ihre Fragen rund um die Uhr – oder kontaktieren Sie uns persönlich für eine kostenlose Erstberatung.