Liquidation Ihrer AG oder GmbH
Liquidieren Sie Ihre AG oder GmbH bequem von überall aus. Unser digitales Notariat macht die Abwicklung rechtssicher und unkompliziert. Wir erledigen den Prozess direkt online für Sie zum Festpreis von CHF 400.-. Sparen Sie Zeit durch effiziente Prozesse und profitieren Sie von unserer transparenten Pauschale.
Zwei Wege zur Liquidation – Sie entscheiden
Direkt mit KI-Assistent liquidieren
Starten Sie den Chat und erfassen Sie Ihre Firmendaten im Gespräch. Der KI-Assistent beantwortet Ihre Fragen, gibt juristischen Rat und bereitet alles vor. 24/7 verfügbar, dauert nur wenige Minuten. Zur Nutzung ist lediglich eine kurze Verifizierung Ihrer E-Mail-Adresse nötig – kein Login erforderlich.
Persönliche Beratung
Sie möchten lieber mit einem Menschen sprechen? Kein Problem. Kontaktieren Sie uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular – wir beraten Sie persönlich und übernehmen alles für Sie.
Kontakt aufnehmen100% Digital möglich
Liquidieren Sie komplett digital – mit qualifizierter elektronischer Signatur
Mit der QES (qualifizierte elektronische Signatur) können Sie den gesamten Prozess ohne Papier, ohne Ausdrucken und ohne physischen Termin abwickeln. Ihre digitale Unterschrift ersetzt die handschriftliche Unterschrift und die Beglaubigung – alles in einem Schritt.
Traditioneller Weg
Digitaler Weg mit QES
Zusatzkosten QES
CHF 150.–
Einmalige Kosten für die QES-Einrichtung inkl. Signaturkosten und digitale Beglaubigung. Keine weiteren Kosten.
Besonders vorteilhaft für
- Gründer im Ausland (keine Apostille/Überbeglaubigung)
- Personen ohne Zugang zu einem Schweizer Notar/Gemeinde
Was ist eine QES?
Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist gemäss Schweizer Recht (ZertES, Art. 14 Abs. 2bis OR) der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. Sie ermöglicht die Selbstbeglaubigung Ihrer Unterschrift – ohne Gang zur Gemeinde oder zum Notar. Die Identifikation erfolgt einmalig durch einen zertifizierten Anbieter (z.B. SwissSign) – etwa via SwissID, an einer Schweizer Poststelle oder online per Auto-Identifikation – und ist anschliessend für alle zukünftigen Signaturen gültig.
Für Ausländer ist die QES besonders attraktiv: Es entfällt die aufwendige Apostille oder Überbeglaubigung, die beim traditionellen Weg für im Ausland geleistete Unterschriften erforderlich wäre.
Unser Angebot
Volle Kostenkontrolle bei der Firmenauflösung: Wir begleiten die fachgerechte Liquidation Ihrer AG oder GmbH zum All-inclusive-Preis von CHF 400.-- (zzgl. MwSt.).
In dieser Pauschale sind sämtliche Notariats- und Anwaltsgebühren sowie die fachliche Beratung für den Auflösungsbeschluss bereits enthalten. Wir bieten Ihnen absolute Preissicherheit ohne versteckte Kosten oder Kleingedrucktes -- damit Sie den Kopf frei für Ihren Neuanfang haben.
Starten Sie den Prozess direkt online oder senden Sie uns Ihre unverbindliche Anfrage über unsere Formulare.

Optionale Zusatzleistungen
Schuldenruf im SHAB
+ CHF 100.–
Wir übernehmen die Publikation des gesetzlichen Schuldenrufs im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) für Sie – inklusive Vorbereitung, Einreichung und SHAB-Publikationsgebühren.
Komplett digital mit QES
+ CHF 150.–
Der gesamte Prozess ohne Papier und Postweg: Sie signieren qualifiziert elektronisch (QES) – einmalige Kosten inklusive Einrichtung, Signatur und digitaler Beglaubigung.
Führen Sie die Liquidation direkt online mit unserem KI Notariatsassistenten durch
Führen Sie den kompletten Liquidationsprozess direkt mit unserem KI Notariatsassistenten durch. Er führt Sie durch den ganzen Prozess und steht Ihnen jederzeit mit juristischem Rat zur Seite. Dies in der Sprache Ihrer Wahl.

Firmenliquidation leicht gemacht: Ihr Weg in 5 Schritten

Digitaler Start
Erfassen Sie die Daten Ihrer zu liquidierenden Gesellschaft in wenigen Minuten über unseren intelligenten KI-Notariatsassistenten oder nutzen Sie unsere klassischen Online-Formulare.
Prüfung & Entwürfe
Unsere Notare prüfen Ihre Angaben umgehend und erstellen die notwendigen Liquidationsdokumente (Auflösungsbeschluss und Anmeldung). Sie erhalten alle Unterlagen zur Prüfung bequem per E-Mail.
Flexible Unterzeichnung (Papier oder Digital)
Klassisch: Dokumente ausdrucken, unterschreiben und mit einer amtlichen Beglaubigung per Post an uns senden.
Voll digital: Unterschreiben Sie mittels Qualifizierter Elektronischer Signatur (QES). Der entscheidende Vorteil: Die QES ersetzt die physische Beglaubigung beim Notar vor Ort -- Sie erledigen alles direkt am Bildschirm (zzgl. Gebühr für den Signatur-Service).
Rechtssichere Beurkundung
Nach Erhalt der Unterlagen beurkundet der Notar den Auflösungsbeschluss und reicht die Anmeldung zur Liquidation direkt beim Handelsregisteramt ein. Ein physischer Termin vor Ort ist nicht erforderlich!
Abschluss & Publikation
Bereits ca. 7 bis 10 Tage nach der Beurkundung ist die Gesellschaft im Handelsregister mit dem Zusatz «in Liquidation» eingetragen und auf www.zefix.ch sichtbar. Den gesetzlichen Schuldenruf im SHAB übernehmen wir auf Wunsch als Zusatzleistung für CHF 100.– zusätzlich zum Pauschalpreis.
Vom Beschluss bis zur Löschung
Die Liquidation im zeitlichen Ablauf
- 1
Auflösungsbeschluss
Die General- bzw. Gesellschafterversammlung beschliesst die Auflösung. Wir beurkunden den Beschluss und melden ihn beim Handelsregisteramt an – Ihre Firma erhält den Zusatz «in Liquidation».
- 2
Schuldenruf nach dem Handelsregister-Eintrag
Sobald die Auflösung im Handelsregister eingetragen ist, erfolgt der (seit 2023 nur noch einmalige) Schuldenruf im SHAB. Auf Wunsch übernehmen wir die Publikation für CHF 100.– inkl. SHAB-Publikationsgebühren.
- 3
Sperrjahr: ein Jahr Wartefrist
Ab dem Schuldenruf läuft die gesetzliche Wartefrist von einem Jahr, in der Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. In dieser Zeit läuft alles normal weiter: Die Gesellschaft wickelt ihre Geschäfte im Rahmen der Liquidation ab, die Buchhaltung wird geführt und die Steuererklärung wie gewohnt eingereicht.
- 4
Löschung anmelden
Nach Ablauf des Sperrjahrs und der Verteilung des verbleibenden Vermögens melden wir die Löschung beim Handelsregisteramt an.
- 5
Steuerkontrolle durch das Handelsregisteramt
Vor der Löschung prüft das Handelsregisteramt in Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden, ob alle Steuern bezahlt sind – die Löschung erfolgt erst mit deren Zustimmung.
- 6
Löschung im Handelsregister
Danach wird Ihre Gesellschaft im Handelsregister gelöscht – die Liquidation ist abgeschlossen.
Aus der Praxis
Sieben Praxis-Tipps für eine saubere Liquidation
Was wir in der Praxis immer wieder sehen – und was Ihnen Geld, Zeit und Rückfragen erspart.
Tipp 1 · Der häufigste Denkfehler
Die Revision für die vorzeitige Löschung rechnet sich in den meisten Fällen kaum
Das Gesetz erlaubt, das Sperrjahr auf drei Monate zu verkürzen – aber nur, wenn ein zugelassener Revisionsexperte bestätigt, dass alle Schulden getilgt sind (Art. 745 Abs. 3 OR, für die GmbH via Art. 826 OR). Diese Prüfung kostet typischerweise einen vierstelligen Betrag, braucht Wochen Vorlauf und verlangt ein aufgeräumtes Zahlenwerk.
Gewonnen werden rund neun Monate, in denen die Gesellschaft ohnehin nur noch administrativ weiterläuft. Die einzige echte Ersparnis – ein zusätzlicher Jahresabschluss samt Steuererklärung – lässt sich meist auch mit dem richtigen Timing des Auflösungsbeschlusses vermeiden (Tipp 2). Die Revision lohnt sich nur bei einem zwingenden Grund: gebundenes Kapital, das dringend frei werden muss, Wegzug ins Ausland, Nachlassregelung oder eine Konzernbereinigung mit festem Stichtag.
Die Rechnung
- Kosten der Revision
- typisch vierstellig, plus Vorbereitung
- Zeitgewinn
- rund 9 Monate
- Ersparnis ohne Revision erreichbar?
- meist ja – über das Timing
Auflösungsbeschluss auf das Geschäftsjahr abstimmen
Das Sperrjahr beginnt mit dem Schuldenruf – nicht mit dem Beschluss. Wer im Herbst beschliesst und den Schuldenruf sofort publiziert, kann die Löschung oft noch vor dem übernächsten Jahresabschluss anmelden. Ein spätes Zuwarten kostet dagegen schnell eine weitere Jahresrechnung samt Steuererklärung.
Schuldenruf sofort nach dem Handelsregistereintrag
Jeder Tag zwischen Eintrag «in Liquidation» und Schuldenruf verlängert die Liquidation. Seit 2023 genügt eine einmalige Publikation im SHAB; auf Wunsch übernehmen wir sie für CHF 100.– inklusive Publikationsgebühren, direkt nach dem Eintrag.
Steuern und AHV früh bereinigen
Das Handelsregisteramt löscht erst, wenn die Steuerbehörden zustimmen. Reichen Sie die Steuererklärung für das Liquidationsjahr zügig ein, bezahlen Sie provisorische Rechnungen und holen Sie die Schlussabrechnung der Ausgleichskasse ein – sonst wartet die Löschung auf ein einziges fehlendes Papier.
Verrechnungssteuer auf dem Liquidationsüberschuss einplanen
Was über das einbezahlte Kapital und die Kapitaleinlagereserven hinaus an die Gesellschafter fliesst, gilt als Liquidationsüberschuss und unterliegt der Verrechnungssteuer. Deklaration bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung nicht vergessen – die Rückerstattung erfolgt über die private Steuererklärung.
Bankkonto und Domizil bis zur Löschung behalten
Die Schlussverteilung, Steuerzahlungen und die Rückerstattung der Verrechnungssteuer laufen über das Firmenkonto. Konto und Zustelladresse erst nach der Löschung aufheben – und den Aufbewahrungsort der Geschäftsbücher für die zehnjährige Aufbewahrungspflicht bestimmen; er wird mit der Löschung angemeldet.
Nicht liquidieren, wenn es einen besseren Weg gibt
Soll die Gesellschaft weiterleben – etwa in einer Nachfolge oder einer Fusion mit einer Schwestergesellschaft –, ist die Liquidation der falsche Weg. Der Verkauf einer leeren Hülle ist dagegen seit 2025 keine Option mehr (Mantelhandel, Art. 684a/787a OR). Unser Ratgeber vergleicht die Varianten.
Häufige Fragen
Alles, was Sie zur Liquidation wissen müssen
Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Auflösung Ihrer GmbH oder AG.
Ist das auch möglich, wenn meine Firma ihren Sitz nicht in St. Gallen hat?
Ja – unser Angebot steht Firmen aus der ganzen Schweiz offen, unabhängig davon, in welchem Kanton Ihre Gesellschaft ihren Sitz hat. Ob Luzern, Zürich, Genf oder Graubünden: Die öffentliche Beurkundung durch unser Notariat in St. Gallen ist schweizweit rechtsgültig, und wir reichen die Auflösung direkt beim Handelsregisteramt Ihres Sitzkantons ein. Der gesamte Prozess läuft online – Sie müssen nie nach St. Gallen reisen.
Was bedeutet Liquidation einer GmbH oder AG?
Die Liquidation ist die formelle Auflösung einer Gesellschaft. Dabei werden alle Vermögenswerte verwertet, Forderungen eingezogen, Schulden bezahlt und das verbleibende Reinvermögen an die Gesellschafter bzw. Aktionäre verteilt. Erst nach Abschluss der Liquidation und Genehmigung der Schlussbilanz wird die Gesellschaft im Handelsregister gelöscht.
Wie läuft eine Liquidation ab?
Der Prozess umfasst mehrere Schritte: 1) Beschluss zur Auflösung in der Generalversammlung mit notarieller Beurkundung, 2) Eintragung im Handelsregister mit Zusatz 'in Liquidation', 3) Schuldenruf im SHAB nach dem Eintrag, 4) einjähriges Sperrjahr, in dem die Geschäfte im Rahmen der Liquidation normal weiterlaufen und die Steuererklärung wie gewohnt eingereicht wird, 5) Verwertung der Aktiven, Begleichung der Passiven, Schlussbilanz und Verteilung des Reinvermögens, 6) Anmeldung der Löschung – das Handelsregisteramt prüft mit den Steuerbehörden, ob alle Steuern bezahlt sind, 7) Löschung im Handelsregister.
Wie lange dauert eine Liquidation?
Die Mindestdauer beträgt rund 12 Monate aufgrund des gesetzlichen Sperrjahres, das mit dem (seit 2023 nur noch einmalig nötigen) Schuldenruf zu laufen beginnt. Mit der Bestätigung eines zugelassenen Revisionsexperten, dass alle Schulden getilgt sind, kann die Sperrfrist auf 3 Monate verkürzt werden – wegen der Revisionskosten lohnt sich das aber nur in Ausnahmefällen. Realistisch sollten Sie mit rund 12 Monaten rechnen.
Was ist das Sperrjahr?
Das Sperrjahr ist eine gesetzlich vorgeschriebene Wartefrist ab dem Schuldenruf im SHAB, in der allfällige Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Erst nach Ablauf dieser Frist darf das Reinvermögen an die Gesellschafter verteilt werden. Bei nachweislich beglichenen Schulden kann die Frist auf 3 Monate verkürzt werden.
Lohnt sich die Revision, um das Sperrjahr auf drei Monate zu verkürzen?
In den meisten Fällen kaum. Die Verkürzung auf drei Monate setzt die Bestätigung eines zugelassenen Revisionsexperten voraus, dass alle Schulden getilgt sind (Art. 745 Abs. 3 OR, für die GmbH über Art. 826 OR). Diese Prüfung kostet je nach Gesellschaft typischerweise einen vierstelligen Betrag und braucht selbst einige Wochen Vorlauf. Gewonnen werden damit rund neun Monate – während des Sperrjahrs läuft die Gesellschaft aber ohnehin nur noch administrativ weiter, und eine zusätzliche Jahresrechnung samt Steuererklärung lässt sich mit dem richtigen Timing des Auflösungsbeschlusses oft auch ohne Revision vermeiden. Die Revision rechnet sich in der Regel nur, wenn ein zwingender Grund für die rasche Löschung besteht: gebundenes Kapital, das dringend frei werden muss, ein Wegzug ins Ausland, eine Nachlassregelung oder eine Konzernbereinigung mit festem Stichtag.
Was ist ein Liquidator?
Der Liquidator ist die Person, die mit der Durchführung der Liquidation beauftragt wird. In der Regel sind dies die bisherigen Verwaltungsräte (AG) oder Geschäftsführer (GmbH). Es kann aber auch eine externe Person bestellt werden. Der Liquidator vertritt die Gesellschaft während der Liquidationsphase und ist für alle Liquidationshandlungen verantwortlich.
Was kostet die Liquidation?
Die Liquidation einer GmbH oder AG bieten wir zum attraktiven Pauschalpreis an. Im Preis enthalten sind die notarielle Beurkundung des Auflösungsbeschlusses, alle Anmeldungen ans Handelsregister sowie die Begleitung bis zur endgültigen Löschung. Auf Wunsch übernehmen wir zusätzlich die Publikation des Schuldenrufs im SHAB für CHF 100.– – inklusive SHAB-Publikationsgebühren. Hinzu kommen die Handelsregistergebühren.
Was passiert mit Steuern und AHV bei einer Liquidation?
Vor der endgültigen Löschung müssen alle Steuern (Bund, Kanton, Gemeinde) sowie Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO/ALV) bezahlt werden. Sie benötigen entsprechende Bescheinigungen der Steuerbehörden und Ausgleichskasse, dass keine offenen Forderungen mehr bestehen.
Kann ich die Liquidation rückgängig machen?
Solange die Verteilung des Vermögens noch nicht stattgefunden hat, kann der Auflösungsbeschluss durch einen neuen Generalversammlungsbeschluss widerrufen werden. Dieser muss ebenfalls notariell beurkundet und ins Handelsregister eingetragen werden.
Kann ich die Liquidation komplett online durchführen?
Ja, der gesamte Prozess kann vollständig digital abgewickelt werden – mit unserem KI-Assistenten und der QES (qualifizierte elektronische Signatur). Sie müssen nicht physisch anwesend sein. Alternativ ist auch der klassische Weg per Post möglich.
Welche Unterlagen werden für die Liquidation benötigt?
Sie benötigen die aktuellen Statuten, einen Handelsregisterauszug, das Beschlussprotokoll der Generalversammlung, die letzte Jahresbilanz sowie Pass-/ID-Kopien des bzw. der Liquidatoren. Während der Liquidation kommen weitere Dokumente hinzu (Schlussbilanz, Steuerbescheinigungen).
Was passiert mit dem Restvermögen?
Nach Begleichung aller Schulden und Zahlung der Liquidationskosten wird das Reinvermögen entsprechend den statutarischen Bestimmungen oder gesetzlichen Regelungen an die Gesellschafter (GmbH) bzw. Aktionäre (AG) verteilt. In der Regel erfolgt die Verteilung im Verhältnis der Stammanteile bzw. Aktien.
Noch Fragen?
Unser KI-Assistent beantwortet Ihre Fragen rund um die Uhr – oder kontaktieren Sie uns persönlich für eine kostenlose Erstberatung.