Gründung einer AG in der Schweiz: Ihr Weg zur Aktiengesellschaft
Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) ist in der Schweiz eine beliebte Wahl für Unternehmen, die grösseres Wachstum anstreben, externes Kapital aufnehmen oder eine breite Eigentümerstruktur ermöglichen wollen. Die AG geniesst ein hohes Ansehen und bietet eine klare Haftungsbeschränkung. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt, um Ihnen den Start zu erleichtern.
Was ist eine AG und welche Vorteile bietet sie?
Hohes Ansehen und Professionalität: Die AG wird international als seriöse und professionelle Unternehmensform wahrgenommen, was das Vertrauen von Investoren, Banken und Geschäftspartnern stärkt.
Haftungsbeschränkung: Die Haftung beschränkt sich ausschliesslich auf das Gesellschaftsvermögen. Das Privatvermögen der Aktionäre bleibt geschützt.
Kapitalbeschaffung: Durch die Ausgabe von Aktien kann einfach Kapital aufgenommen werden – sowohl bei der Gründung als auch später.
Flexible Eigentümerstruktur: Die Anteile (Aktien) lassen sich leicht übertragen. Das macht die AG ideal für Unternehmen mit vielen Eigentümern oder wenn ein Eigentümerwechsel geplant ist.
Die wichtigsten Voraussetzungen für eine AG-Gründung
Mindestkapital: Sie benötigen ein Aktienkapital von mindestens CHF 100'000. Bei der Gründung müssen davon mindestens CHF 50'000 einbezahlt sein. Das Kapital wird auf ein Sperrkonto eingezahlt.
Verwaltungsrat: Der Verwaltungsrat muss aus mindestens einer Person bestehen. Eine im Handelsregister eingetragene Person mit Einzelunterschrift oder zwei Personen mit Kollektivunterschrift zu zweien müssen ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.
Sitz in der Schweiz: Die AG muss einen offiziellen Geschäftssitz in der Schweiz haben.
Firmenname: Der Firmenname muss den Zusatz "AG" oder "SA" enthalten und sich klar von anderen bestehenden Namen unterscheiden. Eine Prüfung der Verfügbarkeit ist unerlässlich.
Rechtliche und steuerliche Pflichten
Nach der Gründung unterliegt die AG verschiedenen Pflichten:
Buchführung: Doppelte Buchführung und Jahresabschluss nach OR (Art. 662 ff.).
Revisionspflicht: Eine ordentliche Revision ist erforderlich, es sei denn, die AG erfüllt die Voraussetzungen für ein Opting-out oder eine eingeschränkte Revision.
Generalversammlung: Mindestens einmal jährlich muss eine Generalversammlung stattfinden.
Kosten für die Gründung einer AG
Die Gesamtkosten setzen sich in der Regel wie folgt zusammen:
Handelsregistergebühren: Diese liegen je nach Kanton bei etwa CHF 600 bis CHF 800.
Notariatsgebühren: Die Beurkundung der Gründungsdokumente ist obligatorisch. Die Kosten variieren je nach Aufwand und Kanton. Wir bieten Ihnen ein Pauschalpreis von CHF 390.-(zzgl. Mwst) für den kompletten Gründungsprozess inkl. Notariatskosten. Darin sind alle Leistungen enthalten ausser die Handelsregistergebühren.
Kapitaleinzahlung: Das Aktienkapital von CHF 100'000 ist keine Gebühr, sondern gebundenes Vermögen, das der Gesellschaft für ihre Geschäftstätigkeit zur Verfügung steht.
Fazit
Die Aktiengesellschaft ist eine leistungsstarke Rechtsform für ambitionierte Unternehmer in der Schweiz. Sie bietet Zugang zu Kapital, schützt das Privatvermögen und geniesst ein starkes Image, bringt aber auch hohe Anforderungen mit sich. Eine sorgfältige Planung und Beratung durch Experten sind essenziell, um die Gründung erfolgreich zu gestalten. Wir unterstützen Sie während dem gesamten Gründungsprozess und begleiten Sie bei allen rechtlichen Fragen.