black and white bed linen

Ihr Einzelunternehmen

Erhalten Sie alle notwendigen Informationen für Ihre erfolgreiche Gründung Ihrer Einzelunternehmung.

Die Einzelunternehmung in der Schweiz gründen: Ein Leitfaden

Sie spielen mit dem Gedanken, Ihr eigener Chef zu werden und Ihre Geschäftsidee in die Realität umzusetzen? Die Gründung einer Einzelunternehmung in der Schweiz ist ein beliebter und vergleichsweise einfacher Weg in die Selbstständigkeit. Hier erfahren Sie alles Wichtige, was Sie für einen erfolgreichen Start wissen müssen.

Was ist eine Einzelunternehmung?

Die Einzelunternehmung (auch Einzelfirma genannt) ist die einfachste und häufigste Rechtsform für Einzelpersonen, die ein Geschäft betreiben. Sie ist nicht als juristische Person von Ihnen getrennt, das heisst, Sie als Inhaber sind persönlich und unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen für die Schulden des Unternehmens haftbar.

Vorteile der Einzelunternehmung

  • Einfache Gründung: Die Gründung ist unkompliziert und mit geringem administrativem Aufwand verbunden.

  • Geringe Kosten: Im Vergleich zu anderen Rechtsformen fallen nur geringe Gründungskosten an. Wir bieten Ihnen ein Pauschalpreis für CHF 150.- (zzgl. MWst) für den gesamten Gründungsprozess.

  • Volle Kontrolle: Sie haben die volle Entscheidungsfreiheit und sind der alleinige Herr über Ihr Geschäft.

  • Kein Mindestkapital: Es ist kein Mindestkapital für die Gründung erforderlich.

Nachteile der Einzelunternehmung

  • Unbeschränkte Haftung: Wie bereits erwähnt, haften Sie persönlich und unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen. Dies ist der grösste Nachteil.

  • Keine Trennung von Privat- und Geschäftsvermögen: Rechtlich gibt es keine klare Trennung.

  • Erschwerter Zugang zu Kapital: Banken vergeben Kredite an Einzelunternehmen tendenziell zurückhaltender.

  • Eingeschränkte Übertragbarkeit: Die Übertragung des Unternehmens ist komplexer als bei Kapitalgesellschaften.

stair near wall inside room
stair near wall inside room
Die wichtigsten Punkte bei der Gründung der Einzelunternehmung
hustle LED signage turned on
hustle LED signage turned on

  1. Namenswahl: Der Name Ihrer Einzelunternehmung muss zwingend Ihren Familiennamen enthalten. Ergänzungen zum Familiennamen sind möglich.

  2. Zweckbeschreibung: Definieren Sie den Zweck Ihres Unternehmens.

  3. Anmeldung bei der AHV: Sobald Sie eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen, müssen Sie sich bei der zuständigen Ausgleichskasse als Selbstständigerwerbender anmelden. Dies ist essenziell für Ihre Sozialversicherungen.

  4. Eintrag ins Handelsregister:

    • Obligatorisch: Ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000 ist der Eintrag ins Handelsregister zwingend.

    • Freiwillig: Auch darunter ist ein Eintrag empfehlenswert, da er Ihrem Unternehmen mehr Glaubwürdigkeit verleiht und Ihnen den Zugang zu bestimmten Dienstleistungen (z.B. Bankkonten für Unternehmen) erleichtert. Ausserdem schützt er Ihren Firmennamen in der eingetragenen Form.

  5. Mehrwertsteuer (MWST): Sobald Sie einen Jahresumsatz von CHF 100'000 erreichen, werden Sie MWST-pflichtig und müssen sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung anmelden.

Der Prozess der Firmengründung bei uns

Auch wenn für die Gründung eines Einzelunternehmens keine notarielle Beurkundung vorgeschrieben ist, unterstützen wir Sie gerne bei der korrekten Anmeldung und Einreichung der notwendigen Unterlagen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen von Anfang an rechtlich abgesichert ist.

1. Kontaktaufnahme und Datenerfassung

Sie kontaktieren uns und teilen uns die wichtigsten Eckdaten für Ihr Einzelunternehmen mit. Dazu gehören insbesondere der gewünschte Firmenname und der Firmensitz.

2. Vorbereitung der Unterlagen

Auf Basis Ihrer Angaben bereiten wir alle erforderlichen Unterlagen für Sie vor. Dazu gehören beispielsweise das Anmeldeformular für das Handelsregister und andere notwendige Dokumente.

3. Unterzeichnung der Dokumente

Sie haben zwei Möglichkeiten, die Unterlagen zu unterzeichnen:

  • Per Post: Wir senden Ihnen die vorbereiteten Unterlagen per Post zu. Sie unterzeichnen diese und senden sie an uns zurück.

  • Mittels QES (Qualifizierte elektronische Signatur): Wir können den gesamten Prozess auch digital abwickeln. Sie erhalten die Dokumente elektronisch und können diese mittels einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschreiben. Das spart Zeit und Aufwand.

4. Einreichung beim Handelsregister

Sobald wir die unterzeichneten Dokumente von Ihnen erhalten haben, reichen wir diese direkt beim zuständigen Handelsregisteramt ein. Wir übernehmen die gesamte Abwicklung, sodass Ihr Unternehmen schnellstmöglich eingetragen wird.

aerial photography of motorboat on sea
aerial photography of motorboat on sea