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Beglaubigung Ihrer Unterschrift oder einer Kopie

Beglaubigung von Unterschriften

Wenn Sie eine Unterschriftsbeglaubigung benötigen, müssen Sie persönlich bei uns im Notariat in St.Gallen vorbeikommen, um Ihre Unterschrift vor uns zu leisten. Die Beglaubigung der Unterschrift kostet CHF 50.-. Vereinbaren Sie direkt den Termin über unseren Notariatsassistenten (Chat).

In Ausnahmefällen, falls Sie uns nicht persönlich besuchen können (z. B. im Spital, im Alters- oder Pflegeheim oder am Arbeitsplatz), kommen wir nach Absprache gerne auch zu Ihnen. Dieser Service steht Ihnen jedoch nur im Kanton St. Gallen zur Verfügung. Die Kosten berechnen sich nach Einzelfall. Kontaktieren Sie uns.

Beglaubigung von Kopien

Für die Beglaubigung von Kopien benötigen wir lediglich das Originaldokument. Sie haben die Wahl, das Original entweder persönlich vorbeizubringen oder es uns per Post zuzusenden. Wir erstellen dann eine beglaubigte Kopie und senden Ihnen beides zurück. Wenn Sie beispielsweise ein Zeugnis beglaubigen lassen möchten, können Sie uns das Original einfach schicken. Die Beglaubigung kostet CHF 40.- pro Dokument. Bei einer Vielzahl von Dokumenten können wir einen Spezialpreis anbieten. Vereinbaren Sie direkt den Termin über unseren Notariatsassistenten (Chat).

Beglaubigung einer Unterschrift

Bei einer Unterschriftsbeglaubigung bestätigt ein Notar die Echtheit Ihrer Unterschrift. Dies ist in vielen Situationen notwendig, um Rechtssicherheit zu schaffen. Häufig wird eine Beglaubigung für offizielle Zwecke benötigt, wie beispielsweise für die Eintragung im Handelsregister oder den Bezug von Pensionskassengeld.

Beglaubigung einer Kopie

Bei einer Kopiebeglaubigung bestätigt der Notar die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Originaldokument. Dies wird oft verlangt, wenn die Echtheit einer Kopie nachgewiesen werden muss. Solche Beglaubigungen sind typischerweise für Bewerbungen bei Universitäten im Ausland, bei der Vorlage von Zeugnissen oder für offizielle Einreichungen bei Ämtern und Behörden erforderlich.

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person holding Two Paddles marker
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Apostille

Eine Apostille ist eine spezielle Beglaubigung, die die Echtheit einer öffentlichen Urkunde bestätigt, um ihre Verwendung im Ausland zu ermöglichen. Sie wird benötigt, damit ein Dokument in einem der Mitgliedsstaaten des Haager Übereinkommens anerkannt wird, ohne dass es eine weitere Beglaubigung braucht. Häufig sind Apostillen für Heiratsurkunden, Zeugnisse oder Handelsregisterauszüge erforderlich, die im Ausland vorgelegt werden müssen.

Es ist wichtig zu wissen, dass wir die Apostille nicht direkt ausstellen können, da dies die Zuständigkeit der kantonalen Behörden ist. Im Kanton St. Gallen ist hierfür die Staatskanzlei zuständig. Wir können jedoch die notarielle Beglaubigung für Sie vornehmen, die Sie anschliessend bei der Staatskanzlei für die Apostille vorlegen können. Gerne organisieren wir den gesamten Prozess auch direkt für Sie, indem wir uns um die notarielle Beglaubigung kümmern und anschliessend die Apostille für Sie bei der Staatskanzlei einholen.

Nützliche Unterlagen

Reisegenehmigung und Fahrzeugvollmacht – Sicherheit auf jeder Reise

Eine notariell beglaubigte Vollmacht sorgt für rechtliche Klarheit und schützt Sie vor unnötigen Problemen im Ausland. Ob Ihr Kind mit nur einem Elternteil oder einer anderen Begleitperson reist, oder ob Sie ein fremdes Fahrzeug nutzen – mit einer von uns ausgestellten Vollmacht sind Sie immer auf der sicheren Seite.Die Kosten belaufen sich auf CHF 50.-.

Einverständniserklärung für ein mit nur einem Elternteil reisendes Kind

Eine Reisevollmacht eines Elternteils für sein Kind ist für internationale Reisen unverzichtbar. Unser Notariat stellt sicher, dass dieses Dokument rechtlich einwandfrei ist, damit Sie unnötige Probleme an Grenzkontrollen vermeiden können.

Für eine problemlose Nutzung eines fremden Fahrzeugs im In- und Ausland ist eine schriftliche Vollmacht zur Fahrzeugnutzung dringend empfohlen. Wir beglaubigen dieses Dokument notariell, um seine Gültigkeit zu garantieren und Ihnen rechtliche Sicherheit zu geben.

Vollmacht zur Benutzung eines Fahrzeuges durch Drittpersonen