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Liquidation einer GmbH: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Wie löse ich meine GmbH ordnungsgemäss auf? Der komplette Prozess erklärt.

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Online Notariat Team

25. Februar 2026 · Aktualisiert am 6. September 2026

Fachlich geprüft durch unser Notariat

10 Min. Lesezeit← Alle Ratgeber-Beiträge

Das Wichtigste in Kürze

Die GmbH-Liquidation folgt einem klar geregelten Ablauf: öffentlich beurkundeter Auflösungsbeschluss, Handelsregistereintrag «in Liquidation», einmaliger Schuldenruf im SHAB, Sperrjahr, Schlussbilanz und Löschung.

  • Dauer: rund 12 Monate (Sperrjahr; verkürzbar auf 3 Monate mit Revisionsexperten-Bestätigung, was sich wegen der Revisionskosten aber selten lohnt)
  • Kosten bei uns: CHF 400.– pauschal, optional +CHF 100.– für den Schuldenruf im SHAB inkl. Publikationsgebühren
  • Nach der Löschung enden sämtliche Pflichten – keine Buchhaltung, keine Steuererklärung mehr

Eine GmbH zu gründen ist nur die eine Seite – sie auch ordnungsgemäss wieder aufzulösen, die andere. Die Liquidation einer GmbH folgt einem klar geregelten Prozess. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch alle Phasen.

Wann ist eine Liquidation sinnvoll?

Es gibt verschiedene Gründe, eine GmbH aufzulösen:

  • Erreichen oder Wegfall des Gesellschaftszwecks
  • Pensionierung der Gesellschafter
  • Wirtschaftliche Schwierigkeiten oder Geschäftsaufgabe
  • Umstrukturierung oder Fusion mit einer anderen Gesellschaft
  • Persönliche Gründe der Gesellschafter

Der Liquidationsprozess in 7 Schritten

Sie haben eine AG? Das Verfahren ist im Kern identisch – die AG-Besonderheiten (Quoren, Verrechnungssteuer) finden Sie im Leitfaden AG liquidieren: Ablauf, Fristen und Kosten.

Schritt 1: Auflösungsbeschluss

Die Gesellschafterversammlung beschliesst die Auflösung der GmbH mit qualifizierter Mehrheit (meist 2/3 der Stimmen). Der Beschluss muss notariell beurkundet werden. Gleichzeitig werden ein oder mehrere Liquidatoren bestimmt – in der Regel die bisherigen Geschäftsführer.

Schritt 2: Eintragung im Handelsregister

Die Auflösung wird ins Handelsregister eingetragen. Die Firma wird ab diesem Zeitpunkt mit dem Zusatz "in Liquidation"geführt (z.B. "Muster GmbH in Liq."). Dieser Zusatz muss auch in der Korrespondenz und auf Rechnungen verwendet werden.

Schritt 3: Schuldenruf

Der Liquidator muss die Gläubiger im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) zur Anmeldung ihrer Forderungen aufrufen. Seit der Aktienrechtsrevision (1.1.2023) genügt ein einmaliger Schuldenruf (Art. 742 Abs. 2 OR). Auf Wunsch übernehmen wir die Publikation des Schuldenrufs für Sie – als Zusatzleistung für CHF 100.– zum Liquidations-Pauschalpreis, inklusive SHAB-Publikationsgebühren. Bekannte Gläubiger werden zusätzlich direkt angeschrieben.

Schritt 4: Sperrjahr

Ab dem Schuldenruf läuft das gesetzliche Sperrjahr – eine Mindestwartezeit von 12 Monaten, in der allfällige Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Das Sperrjahr kann auf 3 Monate verkürzt werden, wenn alle Schulden nachweislich beglichen sind und ein zugelassener Revisionsexperte dies bestätigt.

Praxis-Tipp

Die Revision für die vorzeitige Löschung rechnet sich in den meisten Fällen kaum.

Die Verkürzung auf drei Monate (Art. 745 Abs. 3 OR, für die GmbH via Art. 826 OR) setzt die Bestätigung eines zugelassenen Revisionsexperten voraus. Diese Prüfung kostet typischerweise einen vierstelligen Betrag, braucht Wochen Vorlauf und verlangt ein aufgeräumtes Zahlenwerk – gewonnen werden rund neun Monate, in denen die Gesellschaft ohnehin nur noch administrativ weiterläuft. Die einzige echte Ersparnis, ein zusätzlicher Jahresabschluss samt Steuererklärung, lässt sich meist auch mit dem richtigen Timing des Auflösungsbeschlusses vermeiden. Sinnvoll ist die Revision nur bei einem zwingenden Grund für die rasche Löschung: gebundenes Kapital, Wegzug ins Ausland, Nachlassregelung oder eine Konzernbereinigung mit festem Stichtag.

Schritt 5: Verwertung und Begleichung

Während der Liquidationsphase werden alle Vermögenswerte verwertet (Verkauf von Inventar, Einzug von Forderungen) und alle Schulden beglichen. Auch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge müssen vollständig bezahlt sein. Sie benötigen entsprechende Bescheinigungen von Steuerbehörden und Ausgleichskasse.

Schritt 6: Schlussbilanz und Verteilung

Nach Ablauf des Sperrjahres und der Begleichung aller Verbindlichkeiten erstellt der Liquidator die Schlussbilanz. Das verbleibende Reinvermögen wird gemäss den statutarischen Bestimmungen oder gesetzlichen Regelungen an die Gesellschafter verteilt – meist im Verhältnis ihrer Stammanteile.

Schritt 7: Löschung im Handelsregister

Nach Verteilung des Reinvermögens beantragt der Liquidator die Löschung der GmbH im Handelsregister. Mit der Löschung erlischt die GmbH endgültig als juristische Person. Die Buchhaltungsunterlagen müssen jedoch noch 10 Jahre aufbewahrt werden.

Wie lange dauert eine Liquidation?

Die Mindestdauer beträgt rund 12 Monate aufgrund des Sperrjahres. Mit der Bestätigung eines zugelassenen Revisionsexperten kann die Sperrfrist auf 3 Monate verkürzt werden – wegen der Revisionskosten lohnt sich das in den meisten Fällen aber kaum. Realistisch sollten Sie mit rund 12 Monaten rechnen.

Liquidation online durchführen

Bei online-notariat.ch wickeln Sie die Liquidation Ihrer GmbH vollständig digital ab. Mit unserem KI-Notariatsassistenten erfassen Sie alle nötigen Daten, wir bereiten die Auflösungsbeschlüsse vor und koordinieren die notarielle Beurkundung – wahlweise klassisch oder digital per QES.

Unser Pauschalangebot deckt den gesamten Liquidationsprozess ab und sorgt dafür, dass Sie nichts vergessen. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung – wir begleiten Sie durch jeden Schritt.

GmbH auflösen – zum Fixpreis von CHF 400.–

Wir beurkunden den Auflösungsbeschluss und melden die Liquidation beim Handelsregisteramt an – vollständig online, auf Wunsch inklusive Schuldenruf im SHAB (+CHF 100.–).

Zum Liquidations-Angebot →

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Liquidation einer GmbH?+

Ab dem Schuldenruf läuft ein Sperrjahr von 12 Monaten, in dem Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Bestätigt ein zugelassener Revisionsexperte, dass alle Schulden beglichen sind, kann die Frist auf 3 Monate verkürzt werden – wegen der Revisionskosten lohnt sich das aber nur in Ausnahmefällen. Realistisch sollten Sie mit rund 12 Monaten rechnen.

Was kostet die Liquidation einer GmbH?+

Bei uns CHF 400.– pauschal (zzgl. MwSt.) für die öffentliche Beurkundung des Auflösungsbeschlusses und die Handelsregister-Anmeldung. Auf Wunsch übernehmen wir zusätzlich den Schuldenruf im SHAB für CHF 100.– inklusive Publikationsgebühren. Dazu kommen die amtlichen Handelsregistergebühren.

Muss der Auflösungsbeschluss öffentlich beurkundet werden?+

Ja. Die Gesellschafterversammlung beschliesst die Auflösung mit qualifizierter Mehrheit, und der Beschluss muss öffentlich beurkundet werden. Diese Beurkundung übernehmen wir vollständig online – wahlweise mit Unterzeichnung per Post oder digital per QES.

Was ist das Sperrjahr bei der Liquidation?+

Eine gesetzliche Wartefrist von 12 Monaten ab dem Schuldenruf, bevor das verbleibende Vermögen an die Gesellschafter verteilt werden darf. Sie schützt die Gläubiger. Während des Sperrjahrs laufen Buchhaltung und Steuererklärung normal weiter; mit der Bestätigung eines zugelassenen Revisionsexperten verkürzt sich die Frist auf 3 Monate.

Was passiert nach der Löschung im Handelsregister?+

Mit der Löschung erlischt die GmbH endgültig als juristische Person – Buchhaltung, Steuererklärung und alle weiteren Pflichten enden. Einzig die Geschäftsunterlagen müssen noch 10 Jahre aufbewahrt werden. Vor der Löschung prüft das Handelsregisteramt, ob die Steuerbehörden zustimmen.

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