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Deutsches Recht

Ehe- und Erbvertrag nach deutschem Recht

Für Mandantinnen und Mandanten aus Deutschland: Ehe- und Erbverträge nach BGB – in Zusammenarbeit mit deutschen Erbrechtsspezialisten, beurkundet beim Schweizer Notar in St. Gallen.

Ihre Verträge nach deutschem Recht – beurkundet in der Schweiz

Sie leben in Deutschland oder unterstehen deutschem Recht und möchten einen Ehevertrag, einen Erbvertrag oder eine Gütertrennung rechtssicher errichten? Wir erstellen Ihre Verträge nach den Vorgaben des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und nehmen die öffentliche Beurkundung an unserem Domizil in St. Gallen vor – zu einem attraktiven Pauschalpreis ab CHF 1'500.–, unabhängig von Ihrem Vermögen.

Genau das ist der entscheidende Vorteil gegenüber Deutschland: Dort richten sich die Notargebühren nach dem Geschäftswert (GNotKG) und steigen mit dem Vermögen rasch in den fünfstelligen Bereich. Bei uns zahlen Sie einen klaren, planbaren Pauschalpreis – auch bei substanziellem Vermögen.

Die Verwendung der Urkunde in Deutschland beruht auf dem Grundsatz der Ortsform (Art. 11 EGBGB) und auf der in der deutschen Rechtsprechung entwickelten Gleichwertigkeits­doktrin zur Beurkundung durch einen Schweizer Notar. Unser Notariat erbringt solche grenzüberschreitenden Beurkundungen seit mehreren Jahren – Sie verbinden ein effizientes, persönliches Verfahren mit einem klar strukturierten Ablauf.

So arbeiten wir – Hand in Hand mit deutschen Spezialisten

Bei Ehe- und Erbverträgen nach deutschem Recht arbeiten wir grundsätzlich mit erfahrenen deutschen Erbrechts- und Familienrechtsspezialisten zusammen. So ist Ihr Vertrag materiell-rechtlich auf dem neuesten Stand – die formgültige Beurkundung übernehmen wir in der Schweiz.

Fachliche Erstellung

Die Verträge werden grundsätzlich in Zusammenarbeit mit deutschen Erbrechtsspezialisten erstellt – materiell-rechtlich präzise und individuell auf Ihren Fall zugeschnitten.

Koordination aus einer Hand

Wir übernehmen die gesamte Koordination direkt für Sie – von der ersten Abklärung über die Abstimmung mit den Spezialisten bis zum Beurkundungstermin.

Einfache Gütertrennung direkt

Einfache Gütertrennungsvereinbarungen erstellen wir auch direkt selbst – schnell, unkompliziert und zum klaren Preis.

Pauschalpreis – unabhängig vom Vermögen

Attraktive Pauschalpreise ab CHF 1'500.–

Unsere Preise richten sich nicht nach Ihrem Vermögen. Das ist der entscheidende Vorteil gegenüber Deutschland – dort wachsen Notargebühren nach GNotKG mit dem Geschäftswert und können bei substanziellem Vermögen rasch fünfstellig werden. Bei uns zahlen Sie einen klaren Pauschalpreis, planbar von Anfang an.

Für einfache Gütertrennungen nennen wir Ihnen den Preis vorab. Bei komplexeren Gestaltungen mit deutschen Erbrechtsspezialisten unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Pauschalangebot.

Angebot über Kontaktformular anfragen

Ehevertrag und Erbvertrag – was wir gestalten

Ehevertrag (§ 1408 ff. BGB)

Regeln Sie den Güterstand und die finanziellen Folgen Ihrer Ehe – vorausschauend und einvernehmlich. Der Ehevertrag bedarf nach § 1410 BGB der notariellen Beurkundung.

  • Gütertrennung oder modifizierte Zugewinngemeinschaft
  • Regelungen zum Versorgungsausgleich
  • Unterhaltsvereinbarungen
  • Schutz von Unternehmen und Vermögen

Erbvertrag (§ 2274 ff. BGB)

Gestalten Sie Ihre Nachfolge verbindlich und gemeinschaftlich – stärker bindend als ein Testament. Der Erbvertrag bedarf nach § 2276 BGB der notariellen Beurkundung.

  • Gegenseitige Erbeinsetzung von Partnern
  • Pflichtteilsverzicht
  • Unternehmensnachfolge
  • Vermächtnisse und Auflagen

Tiefergehende Rechtsanalysen finden Sie in unseren Ratgeber-Beiträgen zum Ehevertrag und zum Erbvertrag nach deutschem Recht.

Beurkundung an unserem Domizil in St. Gallen

Die öffentliche Beurkundung findet persönlich an unserem Domizil in St. Gallen statt. Die gesamte Vorbereitung – Erfassung, Entwurf und Abstimmung mit den Spezialisten – erledigen Sie bequem von Deutschland aus. Für den süddeutschen Raum ist St. Gallen komfortabel erreichbar.

Unser Standort

Dufourstrasse 150
9000 St. Gallen
Schweiz

Termine und Angebote vereinbaren Sie bequem über unser Kontaktformular. Schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir melden uns kurzfristig mit den nächsten Schritten und einem attraktiven Pauschalangebot.

So unterstützen wir Sie

Ehe- und Erbvertrag mit Spezialisten

Schildern Sie uns Ihr Anliegen über unser Kontaktformular. Wir übernehmen die Koordination mit deutschen Erbrechts- und Familienrechtsspezialisten, erstellen den Vertrag und unterbreiten Ihnen ein attraktives Pauschalangebot. Die Beurkundung erfolgt bei uns in St. Gallen.

Anfrage stellen

Einfache Gütertrennung direkt durch uns

Einfache Gütertrennungsvereinbarungen erstellen wir direkt selbst – schnell, unkompliziert und zum klaren Preis. Schildern Sie uns Ihr Anliegen kurz über das Kontaktformular; wir nennen Ihnen den Preis vorab und vereinbaren den Beurkundungstermin in St. Gallen.

Gütertrennung anfragen

Häufige Fragen

Alles zum Ehe- und Erbvertrag nach deutschem Recht

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Mandantinnen und Mandanten aus Deutschland.

Kann ich einen Ehe- oder Erbvertrag nach deutschem Recht in der Schweiz beurkunden lassen?

Ja. Wir erstellen Ehe- und Erbverträge nach deutschem Recht und beurkunden sie öffentlich an unserem Domizil in St. Gallen. Die Verwendung der Urkunde in Deutschland beruht auf dem Grundsatz der Ortsform (Art. 11 EGBGB) und auf der in der deutschen Rechtsprechung entwickelten Gleichwertigkeitsdoktrin zur Beurkundung durch einen Schweizer Notar. Unser Notariat erbringt solche grenzüberschreitenden Beurkundungen für Mandantinnen und Mandanten aus Deutschland seit mehreren Jahren.

Wie arbeiten Sie bei Verträgen nach deutschem Recht?

Bei Ehe- und Erbverträgen nach deutschem Recht arbeiten wir grundsätzlich mit erfahrenen deutschen Erbrechts- und Familienrechtsspezialisten zusammen. Die Verträge werden in Abstimmung mit ihnen erstellt; wir übernehmen die gesamte Koordination direkt für Sie. Einfache Gütertrennungsvereinbarungen erstellen wir auch direkt selbst. Die öffentliche Beurkundung findet anschliessend bei uns in St. Gallen statt.

Was kostet ein Ehe- oder Erbvertrag nach deutschem Recht?

Wir bieten attraktive Pauschalpreise ab CHF 1'500.– an – unabhängig vom Vermögen. Das ist der entscheidende Unterschied zu Deutschland: Dort richten sich die Notargebühren nach dem Geschäftswert (GNotKG) und können bei grösserem Vermögen rasch fünfstellig werden. Bei uns zahlen Sie einen klaren Pauschalpreis. Für einfache Gütertrennungen, die wir direkt erstellen, nennen wir Ihnen den Preis vorab. Schildern Sie uns Ihr Anliegen über unser Kontaktformular – wir melden uns kurzfristig mit einem transparenten Angebot.

Warum ist die Schweizer Lösung gerade bei grösserem Vermögen attraktiv?

Weil sich unser Pauschalpreis nicht am Vermögen oder am Geschäftswert orientiert. In Deutschland steigt die Notargebühr nach dem GNotKG linear mit dem Geschäftswert – bei Vermögen im Millionenbereich entstehen schnell Gebühren von CHF 10'000 bis weit über CHF 20'000. Unsere Pauschalpreise starten bei CHF 1'500.– und bleiben auch bei substanziellem Vermögen kalkulierbar. Genau das ist für viele deutsche Mandantinnen und Mandanten der ausschlaggebende Grund, den Vertrag in der Schweiz beurkunden zu lassen.

Warum mit deutschen Erbrechtsspezialisten zusammenarbeiten?

Das deutsche Ehe- und Erbrecht (BGB, ggf. EuErbVO und EuGüVO) ist komplex – insbesondere bei Pflichtteilsfragen, Unternehmensnachfolge, Patchwork-Konstellationen oder Auslandsvermögen. Durch die Zusammenarbeit mit spezialisierten deutschen Anwältinnen und Anwälten stellen wir sicher, dass Ihr Vertrag materiell-rechtlich auf dem neuesten Stand ist, während wir die formgültige Beurkundung in der Schweiz übernehmen.

Welche Verträge können Sie für mich erstellen lassen?

Eheverträge (Gütertrennung, modifizierte Zugewinngemeinschaft, Regelungen zu Versorgungsausgleich und Unterhalt), Erbverträge (gegenseitige Einsetzung, Pflichtteilsverzicht, Unternehmensnachfolge, Vermächtnisse) sowie kombinierte Ehe- und Erbverträge. Einfache Gütertrennungen erstellen wir direkt; bei komplexeren Gestaltungen koordinieren wir die deutschen Spezialisten.

Wird die Schweizer Beurkundung in Deutschland akzeptiert?

Ein Ehevertrag bedarf nach § 1410 BGB der notariellen Beurkundung, ein Erbvertrag nach § 2276 BGB ebenfalls. Eine in St. Gallen beurkundete Urkunde wahrt die Form über den Grundsatz der Ortsform (Art. 11 EGBGB); hinzu kommt die in der deutschen Rechtsprechung entwickelte Gleichwertigkeitsdoktrin zur Beurkundung durch einen Schweizer Notar. Unser Notariat erbringt solche Beurkundungen für deutsche Mandantinnen und Mandanten seit mehreren Jahren. Für die Verwendung in Deutschland empfehlen wir ergänzend eine Apostille, die wir koordinieren.

Wo findet die Beurkundung statt?

Die öffentliche Beurkundung findet persönlich an unserem Domizil in St. Gallen statt (Dufourstrasse 150). Die Vorbereitung – Erfassung, Entwurf, Abstimmung mit den Spezialisten – erfolgt digital. Für den süddeutschen Raum ist St. Gallen komfortabel erreichbar.

Wie vereinbare ich einen Termin?

Termine und Angebote vereinbaren Sie bequem über unser Kontaktformular. Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen – wir melden uns mit den nächsten Schritten und einem Pauschalangebot.

Bereit für Ihr Pauschalangebot?

Schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir koordinieren die deutschen Spezialisten, erstellen den Vertrag und beurkunden bei uns in St. Gallen.