Kapitalerhöhung GmbH & AG online durchführen
Stamm- oder Aktienkapital erhöhen – vollständig digital, ohne physische Präsenz vor dem Notar. Mit klarem Pauschalpreis und persönlicher Begleitung.
100 % online möglich
Keine physische Präsenz vor dem Notar nötig
Beschluss, Statutenänderung, Kapitaleinzahlungs- oder Sacheinlagedokumente, Beurkundung und Handelsregister- Anmeldung – wir wickeln Ihre Kapitalerhöhung vollständig digital ab. Sie unterzeichnen die Urkunden per qualifizierter elektronischer Signatur (QES) – ohne Reise nach St. Gallen, ohne Apostille für Auslandsgründer.
Was ist eine Kapitalerhöhung?
Eine Kapitalerhöhung ist die Erhöhung des Stamm- (GmbH) bzw. Aktienkapitals (AG) einer Schweizer Kapitalgesellschaft. Sie wird typischerweise durchgeführt, wenn:
- Wachstum finanziert werden soll – frisches Kapital für Investitionen, Markterweiterung oder Akquisitionen
- Neue Investoren eintreten und im Gegenzug Aktien oder Stammanteile erhalten
- Mitarbeitende beteiligt werden (Mitarbeiterbeteiligungspläne, Optionsprogramme – meist via bedingte Kapitalerhöhung)
- Schulden in Kapital umgewandelt werden (Verrechnungseinlage – Forderung des Gläubigers gegen Aktien)
- Eigene Reserven in Kapital umgewandelt werden (Erhöhung aus Eigenkapital, ohne dass neues Geld fliesst)
Jede Kapitalerhöhung erfordert einen Beschluss der Generalversammlung (AG) bzw. der Gesellschafterversammlung (GmbH), eine Statutenänderung und die notarielle Beurkundung. Anschliessend wird die Erhöhung beim Handelsregister angemeldet und im SHAB publiziert.
Formen
Welche Formen der Kapitalerhöhung gibt es?
Das Schweizer Obligationenrecht kennt unterschiedliche Modelle. Die Wahl hängt von Zweck, Geschwindigkeit und Flexibilität ab – insbesondere bei der AG.
Aktiengesellschaft (AG)
| Form | Rechtsgrundlage | Kerncharakteristik |
|---|---|---|
| Ordentliche Kapitalerhöhung | Art. 650 OR | Generalversammlung beschliesst die Erhöhung. Durchführung durch Verwaltungsrat innert 6 Monaten. Klassischer Weg für einmalige Kapitalrunden. |
| Kapitalband | Art. 653s ff. OR (seit 1.1.2023) | Neuerung der Aktienrechtsrevision 2023: Verwaltungsrat darf sich für bis zu 5 Jahre innerhalb einer Bandbreite (max. +/- 50 %) bewegen. Ersetzt die alte „genehmigte Kapitalerhöhung". Maximale Flexibilität für VR. |
| Bedingte Kapitalerhöhung | Art. 653 ff. OR | Erhöhung erfolgt nur bei Ausübung von Wandel- oder Optionsrechten – z.B. bei Mitarbeiteroptionen oder Wandelobligationen. Kein direkter VR-Beschluss zur Durchführung nötig. |
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
| Form | Rechtsgrundlage | Kerncharakteristik |
|---|---|---|
| Ordentliche Stammkapitalerhöhung | Art. 781 OR | Gesellschafterversammlung beschliesst die Erhöhung mit qualifizierter Mehrheit. Statuten werden angepasst, neue Stammanteile werden ausgegeben. Kapitalband und bedingte Erhöhung gibt es bei der GmbH nicht. |
Hinweis: Die Aktienrechtsrevision vom 1. Januar 2023 hat die alte „genehmigte Kapitalerhöhung" durch das flexiblere Kapitalband ersetzt. Bestehende genehmigte Kapitalerhöhungen können noch ausgenutzt werden, neue Statutenklauseln müssen das Kapitalband-Modell verwenden.
Liberierung
Wie wird das neue Kapital aufgebracht?
Vier praxisrelevante Liberierungsarten. Auch Mischformen sind zulässig (z.B. Bareinlage + Verrechnungseinlage).
Bareinlage
Klassische Variante: Das neue Kapital wird auf ein Sperrkonto bei einer Schweizer Bank einbezahlt. Die Bankbestätigung wird der Beurkundung beigelegt.
Einfachster Weg, kein Revisor nötig.
Sacheinlage
Einbringung von Vermögenswerten – Immobilien, Fahrzeuge, Maschinen, Wertpapiere oder Kryptowährungen/Stablecoins. Kein Schweizer Bankkonto erforderlich.
Sacheinlagevertrag, Kapitalerhöhungsbericht und Prüfungsbestätigung des Revisors (Art. 652e OR) nötig.
Verrechnungseinlage
Eine bestehende Forderung des neuen Aktionärs/Gesellschafters wird mit der Liberierungspflicht verrechnet. Häufig bei Wandlung von Darlehen in Eigenkapital (z.B. Convertible Loans).
Bericht und Prüfungsbestätigung wie bei Sacheinlage erforderlich.
Erhöhung aus Eigenkapital
Reserven oder Gewinnvorträge werden in Aktien-/Stammkapital umgewandelt. Es fliesst kein neues Geld in die Gesellschaft – das Eigenkapital wird lediglich umgegliedert.
Geprüfte Bilanz und Bestätigung der Revisionsstelle erforderlich.
Unser Angebot
Kapitalerhöhung zum Pauschalpreis
Ein klarer Festpreis – inkl. Beschlussvorlagen, Statutenänderung, Kapitalerhöhungsbericht, Beurkundung und HR-Anmeldung. Die Sacheinlage- oder Verrechnungs-Prüfung durch einen Revisor koordinieren wir für Sie.
Notariats-Pauschale
Kapitalerhöhung GmbH oder AG
ab CHF 1'500.–
zzgl. MwSt. – Festpreis auf Anfrage
- Erstgespräch und Beratung zur passenden Form (ordentlich / Kapitalband / bedingt)
- Beschluss-Protokoll der GV bzw. Gesellschafterversammlung
- Statutenänderung mit angepasstem Kapital
- Kapitalerhöhungsbericht des Verwaltungsrats
- Notarielle Beurkundung der Durchführung
- Anmeldung beim Handelsregister inkl. Belegen
- Vollständig digital per QES möglich – keine physische Präsenz
Zusatzkosten
Revisor & weitere
Revisor: CHF 500–700
Nur bei Sacheinlage, Verrechnung oder Erhöhung aus Eigenkapital. Wir koordinieren den zugelassenen Revisor direkt.
Optional: QES (CHF 150)
Komplett digitale Unterzeichnung per qualifizierter elektronischer Signatur.
Handelsregistergebühren
Kantonal unterschiedlich, werden separat vom HR verrechnet.
100 % digitale Abwicklung: Sämtliche Dokumente bereiten wir online vor; die Beurkundung erfolgt per QES. Sie müssen weder reisen noch einen physischen Termin wahrnehmen – auch ausländische Gesellschafter und Aktionäre können bequem aus dem Ausland mitwirken (keine Apostille erforderlich).
Ablauf in 6 Schritten – vollständig digital
Vom Erstgespräch bis zum Handelsregistereintrag begleiten wir Sie durchgehend – jeder Schritt läuft online ab.
Erstgespräch & Wahl der Form
Sie schildern uns Ihr Vorhaben (Höhe der Erhöhung, Hintergrund, Beteiligte). Gemeinsam wählen wir die passende Form: ordentlich, Kapitalband oder bedingt. Wir klären, ob Bareinlage, Sacheinlage, Verrechnung oder Erhöhung aus Eigenkapital sinnvoll ist.
Dokumente vorbereiten
Wir erstellen den Beschlussentwurf für die GV/Gesellschafterversammlung, die Statutenänderung und – wo nötig – den Kapitalerhöhungsbericht des Verwaltungsrats.
Kapitaleinzahlung oder Sacheinlage
Bei Bareinlage: Einzahlung auf ein Sperrkonto bei einer Schweizer Bank. Bei Sacheinlage/Verrechnung: Sacheinlagevertrag und Übertragung der Werte. Bei Erhöhung aus Eigenkapital: aktuelle Jahresrechnung als Grundlage.
Revisor-Prüfung (falls erforderlich)
Bei Sacheinlage, Verrechnung oder Erhöhung aus Eigenkapital koordinieren wir die Prüfungsbestätigung des zugelassenen Revisors (Art. 652f OR).
Notarielle Beurkundung
Beschluss und Durchführung der Kapitalerhöhung werden öffentlich beurkundet – auf Wunsch vollständig digital per QES, ohne physische Präsenz.
Handelsregistereintrag
Wir reichen die Anmeldung beim zuständigen Handelsregisteramt ein. Nach Eintrag wird die Erhöhung im SHAB publiziert – der neue Kapitalstand ist offiziell wirksam.
Häufige Fragen
FAQ zur Kapitalerhöhung
Was ist der Unterschied zwischen ordentlicher Kapitalerhöhung und Kapitalband?
Bei der ordentlichen Kapitalerhöhung (Art. 650 OR) beschliesst die Generalversammlung eine konkrete Erhöhung; der Verwaltungsrat führt sie innert 6 Monaten durch. Beim Kapitalband (Art. 653s ff. OR, seit 1.1.2023) wird der VR ermächtigt, das Aktienkapital innerhalb einer Bandbreite (max. ±50 %) für bis zu 5 Jahre flexibel anzupassen. Das Kapitalband ersetzt die alte genehmigte Kapitalerhöhung und ist die richtige Wahl, wenn die AG mehrfach und kurzfristig Kapitalbewegungen plant.
Wann brauche ich eine bedingte Kapitalerhöhung?
Die bedingte Kapitalerhöhung (Art. 653 ff. OR) eignet sich, wenn sich das Kapital erst bei Ausübung von Rechten erhöht – typisch bei Mitarbeiteroptionsplänen, Wandelobligationen oder Optionsanleihen. Die GV legt das Maximalvolumen und die Bedingungen fest; die effektive Kapitalerhöhung erfolgt automatisch, sobald die Berechtigten ihre Rechte ausüben.
Kann eine Kapitalerhöhung durch Sacheinlage erfolgen?
Ja. Statt Bargeld können Vermögenswerte eingebracht werden – Immobilien, Fahrzeuge, Maschinen, Wertpapiere oder Kryptowährungen/Stablecoins. Erforderlich sind ein Sacheinlagevertrag, ein Kapitalerhöhungsbericht des Verwaltungsrats sowie eine Prüfungsbestätigung eines zugelassenen Revisors (Art. 652e und 652f OR). Wir koordinieren den Revisor direkt – die Kosten dafür betragen typischerweise CHF 500–700 zusätzlich zum Pauschalpreis.
Brauche ich für die Kapitalerhöhung einen Revisor?
Bei einer reinen Bareinlage ist kein Revisor nötig. Bei Sacheinlage, Verrechnungseinlage oder Erhöhung aus Eigenkapital ist eine Prüfungsbestätigung eines zugelassenen Revisors zwingend (Art. 652f OR). Auch wenn die Gesellschaft auf eine Revisionsstelle verzichtet hat (Opting-out), muss für diese Vorgänge ein zugelassener Revisor beigezogen werden – wir koordinieren das für Sie.
Kann ich die Kapitalerhöhung komplett online durchführen?
Ja, vollständig online. Beschluss-Protokoll, Statuten, Kapitalerhöhungsbericht und alle weiteren Dokumente erstellen und prüfen wir digital. Die Beurkundung erfolgt per qualifizierter elektronischer Signatur (QES) – ohne physische Präsenz und ohne Apostille für ausländische Gründer. Auch die Anmeldung beim Handelsregister wird digital eingereicht.
Wie lange dauert eine Kapitalerhöhung?
Bei reiner Bareinlage und vorbereiteten Unterlagen ist die Kapitalerhöhung in 1–2 Wochen abgeschlossen (Beschluss → Sperrkonto-Einzahlung → Beurkundung → HR-Eintragung). Bei Sacheinlage, Verrechnung oder Erhöhung aus Eigenkapital kommt die Revisor-Prüfung dazu; rechnen Sie mit 3–5 Wochen Gesamtdauer. Wir geben Ihnen im Erstgespräch eine konkrete Zeitschätzung.
Was kostet eine Kapitalerhöhung bei online-notariat.ch?
Unser Pauschalpreis startet bei CHF 1'500.– (zzgl. MwSt.) und richtet sich nach Form und Komplexität (ordentlich, Kapitalband, bedingt; Bar oder Sach/Verrechnung). Im Preis enthalten sind: Beschluss- und Statutenvorlagen, Kapitalerhöhungsbericht, notarielle Beurkundung und HR-Anmeldung. Bei Sacheinlage/Verrechnung kommen Revisor-Kosten von CHF 500–700 dazu (koordinieren wir direkt). Optional: QES-Signatur (CHF 150). Die kantonalen HR-Gebühren werden separat verrechnet. Auf Anfrage erstellen wir Ihnen ein präzises Angebot.
Bereit für Ihre Kapitalerhöhung?
Wir begleiten Sie persönlich – von der Wahl der passenden Form bis zum Eintrag im Handelsregister. Vollständig digital, transparenter Pauschalpreis, kostenlose und unverbindliche Erstabklärung.