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Neue Pflicht ab 1. Oktober 2026

Transparenzregister: Verzeichnis der wirtschaftlich Berechtigten

Schweizweit verfügbar – unabhängig davon, in welchem Kanton Ihre Firma ihren Sitz hat

Ab dem 1. Oktober 2026 müssen GmbH und AG ihre wirtschaftlich berechtigten Personen identifizieren, dokumentieren und dem Schweizer Transparenzregister melden. Wir erstellen das Verzeichnis zur Aufbewahrung durch Ihre Gesellschaft – notariell geprüft, mit Begleitschreiben für die Meldung – zum Festpreis von CHF 49.-.

Verzeichnis i. d. R. innert 24 hVom Notar geprüftBegleitschreiben für die Meldung

Die neue Pflicht in Kürze

Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) mit Verordnung (TJPV) – in Kraft ab 1. Oktober 2026.

Wer ist betroffen?

AG, GmbH, Genossenschaften, Kommanditaktiengesellschaften, SICAV sowie ausländische Rechtseinheiten mit Verwaltung oder Grundeigentum in der Schweiz. Nicht erfasst: Vereine, Stiftungen, Einzelfirmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften.

Was ist zu tun?

Wirtschaftlich berechtigte Personen identifizieren, Angaben überprüfen und dokumentieren, laufend aktuell halten und dem Transparenzregister melden (Art. 7–9 TJPG). Änderungen innert eines Monats (Art. 10 TJPG).

Welche Fristen gelten?

Neugründungen: 1 Monat nach Handelsregistereintrag. Bestehende Gesellschaften: gestaffelt 3–6 Monate ab 1. Oktober 2026 (Art. 51 TJPG); 2 Jahre, wenn alle Berechtigten bereits im Handelsregister stehen; bei der ersten HR-Änderung 1 Monat.

Was droht bei Verstössen?

Vorsätzliche Verletzung der Melde- oder Auskunftspflicht: Busse bis CHF 500'000 (Art. 43 TJPG). Missachtung einer Verfügung der Kontrollstelle: bis CHF 100'000 (Art. 44 TJPG). Verantwortlich bleibt das oberste Leitungsorgan.

Wirtschaftlich berechtigt ist immer eine natürliche Person, die direkt oder indirekt mindestens 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte hält oder auf andere Weise die Kontrolle ausübt; subsidiär die Mitglieder des obersten Leitungsorgans. Das Register ist nicht öffentlich.

Unser Pauschalangebot

Das Verzeichnis – erstellt und geprüft vom Notariat

Das Gesetz verlangt von jeder Gesellschaft, die wirtschaftlich berechtigten Personen zu identifizieren, die Angaben zu überprüfen und die Identifikation zu dokumentieren – auch dann, wenn das vereinfachte Meldeverfahren greift. Diese Dokumentation ist das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen. Es bleibt bei der Gesellschaft und muss bei einer Kontrolle vorgelegt werden können.

Wir erstellen dieses Verzeichnis für Ihre GmbH oder AG. Der KI-Notariatsassistent erfasst die Eigentümer- und Kontrollstruktur, ein Notar prüft Beteiligungsketten, Kontrollformen und Belege und stellt das Verzeichnis als unterschriftsreifes PDF zu – zusammen mit einem Begleitschreiben für die Einreichung beim Handelsregisteramt. Die Meldung ans Transparenzregister selbst nimmt Ihre Gesellschaft in eigener Verantwortung vor.

  • Identifikation aller wirtschaftlich berechtigten Personen: Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Adresse, Wohnsitzstaat (Art. 7 Abs. 1 TJPG)
  • Art und Umfang der Kontrolle: Kapital- oder Stimmrechtsanteil, Kontrolle auf andere Weise, subsidiäre Zuordnung an das Leitungsorgan
  • Darstellung indirekter Beteiligungen bis zur natürlichen Person am Ende der Kette
  • Belegverzeichnis: Ausweiskopien, Aktien-/Stammanteilbuch, Stimmbindungs- oder Treuhandverträge – geordnet für die zehnjährige Aufbewahrung
  • Hinweis, ob das vereinfachte Meldeverfahren nach TJPV anwendbar ist
  • Begleitschreiben für die Einreichung beim Handelsregisteramt (Art. 11 TJPG) – oder als Vorlage für Ihre Meldung über EasyGov

Jetzt erfassen – 24/7

Der KI-Notariatsassistent fragt alle Angaben zu Ihrer Gesellschaft und den wirtschaftlich berechtigten Personen strukturiert ab. Danach prüft ein Notar persönlich.

Verzeichnis erstellen lassen →

Pauschalpreis CHF 49.– zzgl. MwSt.

Gründung oder Statutenänderung geplant? Bei einer GmbH- oder AG-Gründung über uns erstellen wir das Verzeichnis direkt mit. Sind alle Berechtigten im Handelsregister eingetragen, geht die Meldung mit unserem Begleitschreiben direkt über das Handelsregisteramt. Auch die erste Statutenänderung nach dem 1. Oktober 2026 löst die Meldefrist von einem Monat aus.

So läuft es ab

Vollständig online – von der Erfassung bis zur Meldung.

Schritt 01

Erfassen

Sie beantworten im KI-Notariatsassistenten die Fragen zu Gesellschaft, Anteilsinhabern, Beteiligungsketten und Kontrollverhältnissen und laden Belege hoch.

Schritt 02

Notar prüft

Ein Notar prüft die Struktur: Wer ist wirtschaftlich berechtigt, welche Kontrollform liegt vor, ist das vereinfachte Verfahren anwendbar? Offene Punkte klären wir mit Ihnen.

Schritt 03

Verzeichnis erhalten

Sie erhalten das Verzeichnis mit Belegverzeichnis als PDF – in der Regel innert 24 Stunden. Es wird vom Leitungsorgan unterzeichnet und bei der Gesellschaft aufbewahrt.

Schritt 04

Melden – in eigener Verantwortung

Läuft ein Handelsregisterverfahren und stehen alle Berechtigten im Handelsregister, reichen Sie Verzeichnis und Begleitschreiben beim Handelsregisteramt ein. Sonst meldet eine zeichnungsberechtigte Person kostenlos über EasyGov.

Wo melden: Handelsregisteramt oder EasyGov?

Die Meldung ans Transparenzregister nimmt Ihre Gesellschaft selbst vor. Welcher Weg offensteht, hängt davon ab, ob gerade ein Handelsregisterverfahren läuft und ob alle wirtschaftlich Berechtigten bereits im Handelsregister eingetragen sind.

Weg 1 · mit unserem Begleitschreiben

Über das Handelsregisteramt (Art. 11 TJPG)

Sie reichen unser Verzeichnis zusammen mit dem Begleitschreiben per Post beim kantonalen Handelsregisteramt ein – gemeinsam mit der Handelsregisteranmeldung. Das Amt leitet die Angaben ohne materielle Prüfung ans Transparenzregister weiter. Kein EasyGov-Zugang nötig.

Beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein

  • Es läuft ein Handelsregisterverfahren: Gründung, Statutenänderung, Gesellschafterwechsel, Mutation im Verwaltungsrat oder in der Geschäftsführung, Sitzverlegung.
  • Alle wirtschaftlich berechtigten Personen sind bereits als Gesellschafter oder als Organe im Handelsregister eingetragen.

Typische Fälle: GmbH mit ausschliesslich natürlichen Personen als Gesellschafter; Einpersonen-AG, deren Aktionärin oder Aktionär im Verwaltungsrat sitzt; Gründung oder Statutenänderung über unser Notariat.

Weg 2 · in eigener Verantwortung

Nur über EasyGov

Eine zeichnungsberechtigte Person meldet die Angaben aus unserem Verzeichnis elektronisch und gebührenfrei im Online-Portal EasyGov (AGOV-Login, verknüpfte Firmen-UID). Das Begleitschreiben dient dabei als Vorlage.

Immer dann, wenn

  • kein Handelsregisterverfahren läuft – etwa bei der Erstmeldung einer bestehenden Gesellschaft in der Übergangsfrist;
  • sich die wirtschaftlich Berechtigten ändern, ohne dass etwas ins Handelsregister eingetragen wird – zum Beispiel bei einer Aktienübertragung;
  • wirtschaftlich Berechtigte nicht im Handelsregister stehen: AG mit mehreren Aktionären, indirekte Beteiligungen über Holdings, Kontrolle auf andere Weise (Stimmbindung, Treuhand), ausländische Rechtseinheiten.

Ist die Frist knapp (1 Monat), lohnt es sich, den EasyGov-Zugang schon vor Erhalt des Verzeichnisses einzurichten – die Freischaltung der UID dauert mehrere Arbeitstage.

Meldung

EasyGov: so melden Sie selbst

Ausserhalb eines Handelsregisterverfahrens erfolgt die Meldung ans Transparenzregister ausschliesslich elektronisch und kostenlos über EasyGov, den Online-Schalter des Bundes für Unternehmen – durch Ihre Gesellschaft in eigener Verantwortung. Empfehlung: Zugang frühzeitig einrichten – die Freischaltung der Firmen-UID dauert in der Regel mehrere Arbeitstage.

  1. 1Persönliches AGOV-Login erstellen (Login-Standard der Behörden)
  2. 2Auf EasyGov registrieren und Konto mit der UID Ihrer Gesellschaft verknüpfen
  3. 3Nach der Freischaltung: Angaben aus dem Verzeichnis im Service «Transparenzregister» erfassen
  4. 4Bestätigung der Meldung zu den Akten der Gesellschaft nehmen

Offizielle Informationen

Transparenzregister-Portal des Bundes

Alles Weitere rund um das Schweizer Transparenzregister – Gesetz, Verordnung, Fragen und Antworten, Pilotbetrieb und Anleitungen – finden Sie auf dem offiziellen Portal des Bundesamts für Justiz unter transpareg.admin.ch.

transpareg.admin.ch öffnen →

Fristen im Überblick

Massgebend ist der Handelsregistereintrag Ihrer Gesellschaft und der Stand am 1. Oktober 2026.

SituationFrist für die Meldung
Neugründung nach dem 1. Oktober 20261 Monat nach Handelsregistereintrag
Bestehende AG mit ordentlicher Revision3 Monate ab 1. Oktober 2026 (Art. 51 TJPG)
Bestehende übrige Gesellschaft mit ordentlicher Revision4 Monate ab 1. Oktober 2026
Bestehende AG ohne ordentliche Revision5 Monate ab 1. Oktober 2026
Bestehende GmbH und übrige Gesellschaften ohne ordentliche Revision6 Monate ab 1. Oktober 2026
Alle wirtschaftlich Berechtigten sind bereits als Gesellschafter oder Organe im Handelsregister eingetragen2 Jahre ab 1. Oktober 2026
Erste Handelsregisteränderung einer bestehenden Gesellschaft nach dem 1. Oktober 20261 Monat nach dieser Änderung
Änderung bei den wirtschaftlich Berechtigten1 Monat (Art. 10 TJPG)

Stand: September 2026, gestützt auf TJPG und TJPV. Verbindlich sind die Angaben des Bundesamts für Justiz auf transpareg.admin.ch.

Ein Preis, alles inklusive

Für GmbH und AG mit Sitz in der ganzen Schweiz – unabhängig von der Anzahl wirtschaftlich berechtigter Personen.

Transparenzregister – Verzeichnis der wirtschaftlich Berechtigten
Pauschal
CHF49.–zzgl. MwSt.
Online-Prozess – Verzeichnis als PDF, in der Regel innert 24 h
Direkt mit KI-Assistent starten

Im Pauschalpreis enthalten

  • Erfassung über den KI-Notariatsassistenten (24/7)
  • Prüfung der Eigentümer- und Kontrollstruktur durch den Notar
  • Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen nach Art. 7–9 TJPG
  • Belegverzeichnis für die zehnjährige Aufbewahrung
  • Prüfung, ob das vereinfachte Meldeverfahren anwendbar ist
  • Begleitschreiben für die Einreichung beim Handelsregisteramt (Art. 11 TJPG)

Nicht enthalten ist die Meldung selbst: Sie erfolgt durch Ihre Gesellschaft in eigener Verantwortung – im Rahmen einer Handelsregisteranmeldung über das Handelsregisteramt oder sonst über EasyGov (gebührenfrei).

Optionale Zusatzleistungen

Aktualisierung bei Änderungen

auf Anfrage

Anteilsverkauf, neue Kontrollperson, Wegzug: Wir führen das Verzeichnis nach, damit Sie die Änderungsmeldung innert der Monatsfrist vornehmen können.

Hinweis zu den Handelsregistergebühren

Für die Meldung im Transparenzregister erhebt der Bund keine Gebühren. Handelsregistergebühren fallen nur an, wenn gleichzeitig eine Eintragung ins Handelsregister erfolgt.

Häufige Fragen zum Transparenzregister

Ist das auch möglich, wenn meine Firma ihren Sitz nicht in St. Gallen hat?+

Ja. Das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen erstellen wir für Gesellschaften aus der ganzen Schweiz – unabhängig vom Sitzkanton. Der gesamte Ablauf läuft online: Erfassung über den KI-Notariatsassistenten, Prüfung durch den Notar, Zustellung des Verzeichnisses als PDF. Eine Anreise nach St. Gallen ist nicht nötig.

Was genau erstellen Sie zum Pauschalpreis?+

Zum Pauschalpreis von CHF 49.– (zzgl. MwSt.) erstellen wir das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen Ihrer GmbH oder AG nach TJPG: Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Adresse, Wohnsitzstaat), Art und Umfang der Kontrolle, Beteiligungskette bei indirekten Beteiligungen sowie ein Belegverzeichnis. Dazu erhalten Sie ein Begleitschreiben für die Einreichung beim Handelsregisteramt. Das Verzeichnis dient der Aufbewahrung durch die Gesellschaft und enthält alle Angaben in der Struktur, die Sie für die Meldung im Transparenzregister brauchen.

Melden Sie die Angaben auch ans Transparenzregister?+

Nein. Unser Pauschalangebot umfasst die Erstellung des Verzeichnisses und ein Begleitschreiben. Die Meldung ans Transparenzregister nimmt Ihre Gesellschaft in eigener Verantwortung vor. Dafür gibt es zwei Wege: Läuft gleichzeitig ein Handelsregisterverfahren (Gründung, Statutenänderung, Mutation) und sind alle wirtschaftlich berechtigten Personen bereits als Gesellschafter oder Organe im Handelsregister eingetragen, können Sie unser Verzeichnis mit dem Begleitschreiben zusammen mit der Handelsregisteranmeldung beim kantonalen Handelsregisteramt einreichen (Art. 11 TJPG); das Amt leitet die Angaben ans Transparenzregister weiter. In allen anderen Fällen erfolgt die Meldung ausschliesslich elektronisch über EasyGov durch eine zeichnungsberechtigte Person mit AGOV-Login.

Wann kann ich über das Handelsregisteramt melden – und wann nur über EasyGov?+

Über das Handelsregisteramt (Art. 11 TJPG) geht es nur im Rahmen eines laufenden Handelsregisterverfahrens – also wenn Ihre Gesellschaft gleichzeitig eine Tatsache eintragen lässt, etwa die Gründung, eine Statutenänderung, einen Gesellschafterwechsel oder eine Mutation im Verwaltungsrat oder in der Geschäftsführung – und wenn alle wirtschaftlich berechtigten Personen bereits als Gesellschafter oder Organe im Handelsregister eingetragen sind. Typische Fälle: GmbH mit ausschliesslich natürlichen Personen als Gesellschafter, Einpersonen-AG, bei der die Aktionärin oder der Aktionär zugleich im Verwaltungsrat sitzt. Sie reichen unser Verzeichnis mit dem Begleitschreiben per Post zusammen mit der Anmeldung ein; das Handelsregisteramt leitet die Angaben ohne materielle Prüfung ans Transparenzregister weiter. Nur über EasyGov melden Sie, wenn kein Handelsregisterverfahren läuft – zum Beispiel bei der Erstmeldung einer bestehenden Gesellschaft in der Übergangsfrist oder bei einer Änderung ohne Handelsregistereintrag wie einer Aktienübertragung – oder wenn wirtschaftlich Berechtigte nicht im Handelsregister stehen: AG mit mehreren Aktionären, indirekte Beteiligungen über Holdings, Kontrolle auf andere Weise, ausländische Rechtseinheiten.

Ab wann gilt die Pflicht und welche Fristen laufen?+

Das TJPG tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. Neu gegründete Gesellschaften melden ihre wirtschaftlich berechtigten Personen innert eines Monats nach dem Handelsregistereintrag. Für bestehende Gesellschaften gelten gestaffelte Übergangsfristen nach Art. 51 TJPG von drei bis sechs Monaten ab Inkrafttreten (ordentlich revidierte AG: 3 Monate; übrige Gesellschaften ohne ordentliche Revision: 6 Monate). Sind alle wirtschaftlich berechtigten Personen bereits als Gesellschafter oder Organe im Handelsregister eingetragen, beträgt die Frist zwei Jahre. Nimmt eine bestehende Gesellschaft nach dem 1. Oktober 2026 erstmals eine Änderung im Handelsregister vor, ist die Meldung innert eines Monats nach dieser Änderung fällig. Spätere Änderungen sind jeweils innert eines Monats nachzuführen.

Wer gilt als wirtschaftlich berechtigte Person?+

Wirtschaftlich berechtigt ist immer eine natürliche Person, die direkt oder indirekt mindestens 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte hält oder auf andere Weise tatsächliche Kontrolle über die Gesellschaft ausübt. Bei Beteiligungsketten wird bis zur natürlichen Person am Ende der Kette identifiziert. Lässt sich keine solche Person feststellen, gelten die Mitglieder des obersten Leitungsorgans als wirtschaftlich berechtigt.

Gibt es ein vereinfachtes Verfahren für kleine Gesellschaften?+

Ja. Für einfache Verhältnisse sieht die Verordnung (TJPV) ein vereinfachtes Meldeverfahren vor – etwa für eine GmbH, deren Gesellschafter ausschliesslich natürliche Personen sind, die zugleich die wirtschaftlich berechtigten Personen sind und ihre Kontrolle über die Kapitalbeteiligung ausüben, oder für eine Einpersonen-AG. Dann genügt im Wesentlichen die Bestätigung, dass die im Handelsregister eingetragenen Personen mit mindestens 25 % die wirtschaftlich Berechtigten sind. Auch in diesen Fällen muss die Gesellschaft die Identifikation intern dokumentieren – genau dafür erstellen wir das Verzeichnis.

Wie lange muss die Gesellschaft die Unterlagen aufbewahren?+

Die Belege zur Identifikation sind nach Streichung einer Person aus dem Verzeichnis während zehn Jahren aufzubewahren. Die bisherigen Verzeichnisse nach Obligationenrecht (Art. 697l und 790a OR) sind bis zum 1. Oktober 2036 weiter aufzubewahren. Unser Verzeichnis enthält ein Belegverzeichnis, damit die Dokumentation vollständig und prüfbar bleibt.

Welche Sanktionen drohen bei Verstössen?+

Die vorsätzliche Verletzung der Melde-, Identifikations- oder Auskunftspflichten – Eventualvorsatz genügt – wird mit Busse bis zu CHF 500'000 bestraft (Art. 43 TJPG). Wer eine Verfügung der Kontrollstelle beim Eidgenössischen Finanzdepartement missachtet, riskiert zusätzlich bis zu CHF 100'000 (Art. 44 TJPG). Bussen über CHF 5'000 werden im Strafregister erfasst. Die Verantwortung für richtige und rechtzeitige Meldungen liegt beim obersten Leitungsorgan – auch wenn die Aufgabe delegiert wird.

Ist das Transparenzregister öffentlich?+

Nein. Das Register wird vom Bundesamt für Justiz geführt und ist nicht öffentlich. Zugriff haben Strafverfolgungs- und Finanzmarktbehörden, weitere zuständige Behörden sowie unter bestimmten Voraussetzungen Finanzintermediäre und Beraterinnen und Berater mit Sorgfaltspflichten nach Geldwäschereigesetz.

Was muss ich für die Erstellung bereitstellen?+

Aktueller Handelsregisterauszug, Aktienbuch oder Stammanteilbuch, Pass- oder ID-Kopien der wirtschaftlich berechtigten Personen sowie Angaben zu allfälligen Beteiligungsketten, Stimmbindungs- oder Treuhandverhältnissen. Unser KI-Notariatsassistent fragt alle Punkte strukturiert ab; fehlende Unterlagen können Sie nachreichen.

Bereit für die Meldepflicht?

Lassen Sie das Verzeichnis jetzt erstellen – bevor die Fristen laufen. Vertiefte Hintergründe finden Sie in unserem Ratgeber.