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Das neue Schweizer Transparenzregister: Pflichten für GmbH, AG und weitere juristische Personen

Wer ist wirtschaftlich Berechtigter, welche Angaben muss die Gesellschaft melden – und wie Sie die Erfassung mit unserem KI-Assistenten effizient erledigen.

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Online Notariat Team

28. April 2026

9 Min. Lesezeit← Alle Ratgeber-Beiträge

Mit dem Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten (TJPG) führt die Schweiz ein zentrales Transparenzregister ein. Praktisch alle GmbH, AG und weitere juristische Personen müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten identifizieren und an die zuständige Bundesstelle melden. Wir erklären, wer betroffen ist, was zu melden ist – und zeigen, wie Sie die Pflichten mit unserem KI-Notariatsassistenten effizient erfüllen.

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Was ist das Transparenzregister?

Das Transparenzregister ist ein zentrales, beim Bund geführtes Register, in dem juristische Personen die Identität ihrer wirtschaftlich Berechtigten („beneficial owners") melden müssen. Ziel ist es, die Inhaber- und Kontrollverhältnisse von Schweizer Gesellschaften für Behörden nachvollziehbar zu machen – ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und Steuerhinterziehung.

Die Schweiz folgt damit den Vorgaben der FATF (Financial Action Task Force) und harmonisiert ihre Praxis mit jener der EU, die das Transparenz- register seit der 5. Geldwäscherei-Richtlinie verpflichtend kennt.

Rechtsgrundlage: das TJPG

Rechtsgrundlage ist das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten (TJPG). Es regelt:

  • den Geltungsbereich (welche Rechtsformen melden müssen),
  • die Definition der wirtschaftlich berechtigten Person,
  • die Pflichten der Gesellschaft (Identifizierung, Aktualisierung, Aufbewahrung),
  • die Meldung an die zuständige Bundesbehörde,
  • die Aufsicht und Sanktionen bei Verstössen.

Das TJPG ergänzt die bestehenden Pflichten nach Schweizer Obligationenrecht (insbesondere Art. 697j OR für die AG und Art. 790a OR für die GmbH), die schon bisher die interne Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter bei wesentlichen Beteiligungen verlangten. Neu ist das zentrale, beim Bund geführte Register.

Wer ist meldepflichtig?

Vom Transparenzregister erfasst werden grundsätzlich folgende Schweizer Rechtsformen:

  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Genossenschaft
  • Verein (sofern eintragungspflichtig oder bei bestimmten Umsätzen)
  • Stiftung
  • Kommanditgesellschaft und weitere Personengesellschaften mit juristischer Persönlichkeit
  • Trusts mit Bezug zur Schweiz (gesondert geregelt)

Nicht erfasst sind in der Regel reine Einzelfirmen ohne eigenständige juristische Persönlichkeit – hier ist der Inhaber bereits durch den Handelsregistereintrag identifiziert.

Wer gilt als wirtschaftlich berechtigte Person?

Wirtschaftlich berechtigt ist die natürliche Person, die letztlich Eigentum oder Kontrolle über die Gesellschaft ausübt. Konkret typischerweise:

  • Personen, die direkt oder indirekt ≥ 25 % der Anteile bzw. der Stimmrechte halten,
  • Personen, die auf andere Weise tatsächliche Kontrolle ausüben (z.B. via Stimmbindungsvertrag, Mehrheitsabreden, Treuhandverhältnisse),
  • bei Stiftungen: Stifter, Begünstigte und Stiftungsräte mit massgeblichem Einfluss,
  • subsidiär die Mitglieder des obersten Leitungsorgans, wenn keine andere wB identifizierbar ist.

Wichtig: Wirtschaftlich berechtigt ist immer eine natürliche Person – also nie eine andere Gesellschaft. Bei Beteiligungsketten muss die Identifizierung bis zur natürlichen Person am Ende der Kette erfolgen.

Welche Angaben sind zu melden?

Pro wirtschaftlich berechtigter Person sind typischerweise folgende Daten an das Transparenzregister zu melden:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Staatsangehörigkeit(en)
  • Wohnsitzadresse
  • Art und Umfang der wirtschaftlichen Berechtigung (z.B. Beteiligungsquote, Kontrollart)
  • Datum, ab dem die wB- Eigenschaft besteht

Die Gesellschaft muss diese Angaben selbst beschaffen (Identifikationspflicht) und durch geeignete Dokumente belegen können (z.B. Pass-/ID-Kopien, Aktienbuch, Stimmbindungsverträge, Beteiligungsnachweise).

Pflichten der Gesellschaft

  1. Identifizieren: Die Gesellschaft muss die wirtschaftlich Berechtigten identifizieren und die Angaben überprüfen. Bei Beteiligungsketten ist die ganze Kette bis zur natürlichen Person nachzuvollziehen.
  2. Belegen: Es sind geeignete Belege aufzubewahren (Ausweiskopien, Verträge, Aktienbuchauszüge).
  3. Melden: Die wB-Daten werden ans Bundes-Transparenzregister übermittelt – elektronisch über das dafür vorgesehene Portal.
  4. Aktualisieren: Bei Änderungen (z.B. Anteilskauf, Wechsel der Kontrollmehrheit, Tod, Wegzug) ist das Register unverzüglich zu aktualisieren.
  5. Aufbewahren: Die Belege sind während der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (mindestens 10 Jahre nach Wegfall der wB-Eigenschaft) sicher aufzubewahren.

Sanktionen bei Verstössen

Verletzungen der Melde- oder Identifikationspflicht können empfindliche Bussen nach sich ziehen. Vorgesehen sind insbesondere:

  • Bussen für die Gesellschaft (im sechsstelligen Bereich denkbar)
  • Persönliche Sanktionen für die Mitglieder der Geschäftsführung bzw. des Verwaltungsrats bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Pflichtverletzung
  • Mögliche Sperrung bestimmter Geschäftsvorgänge im Handelsregister, solange Pflichten nicht erfüllt sind

Hinzu kommen strafrechtliche Konsequenzen bei vorsätzlich falschen oder unterlassenen Meldungen.

Wer hat Zugriff auf die Daten?

Anders als in einigen EU-Staaten ist das Schweizer Transparenzregister nicht öffentlich einsehbar. Zugriff haben:

  • Strafverfolgungs- und Finanzmarktbehörden,
  • Steuerbehörden im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben,
  • die FINMA und Selbstregulierungsorganisationen für GwG- Sorgfaltspflichten,
  • unter bestimmten Voraussetzungen Finanzintermediäre, die der GwG-Pflicht unterliegen.

Der Schutz der Privatsphäre der wB ist explizit gewährleistet – ein wichtiger Unterschied zur EU-Praxis vor dem EuGH-Urteil von 2022.

Zeitplan & Übergangsfristen

Für bestehende Gesellschaften gilt eine Übergangsfrist, in der die Erstmeldung an das Transparenzregister vorzunehmen ist. Neugegründete Gesellschaften müssen ab Inkrafttreten direkt mit der Gründung melden. Wir empfehlen, die Erstmeldung möglichst frühzeitig vorzunehmen – einerseits um Sanktionen zu vermeiden, andererseits weil bei verspäteten oder unvollständigen Meldungen schnell Mehraufwand entsteht.

Vergleich: alte Pflicht (OR) vs. neues Register (TJPG)

AspektBisher (OR)Neu (TJPG)
AufbewahrungBei der Gesellschaft selbst (Aktienbuch, Verzeichnis wB)Zusätzlich zentrale Meldung an Bundesregister
Schwellenwert≥ 25 % bei wesentlicher Beteiligung≥ 25 % oder anderweitige tatsächliche Kontrolle
BehördenzugriffAuf Anfrage durch BehördenDirekter Zugriff auf zentralen Datenbestand
SanktionenBegrenzte direkte BussenDeutlich erweiterte Bussen, persönliche Haftung

Erfassung mit dem KI-Notariatsassistenten

Statt sich durch Formulare zu kämpfen, beantworten Sie im Chat gezielte Fragen zur Eigentümer- und Kontrollstruktur Ihrer Gesellschaft. Der Assistent erkennt verschachtelte Beteiligungen, weist auf Belegpflichten hin und bereitet die strukturierte Meldung vor – inklusive Plausibilitätsprüfung in Echtzeit.

Anschliessend prüft einer unserer Notare die Daten persönlich und bespricht offene Punkte mit Ihnen, bevor die Meldung übermittelt wird.

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Praktische Empfehlungen

  1. Eigentümerstruktur jetzt prüfen. Wer kontrolliert Ihre Gesellschaft – direkt oder indirekt? Bei komplexen Strukturen ist die Identifikationskette oft länger als vermutet.
  2. Belege sammeln. Pass-/ ID-Kopien aller wB, Aktienbuch oder Stammanteilbuch, allfällige Stimmbindungs- oder Treuhandverträge.
  3. Prozesse etablieren. Sorgen Sie dafür, dass Änderungen (z.B. Anteilsverkäufe) intern erkannt und ans Register gemeldet werden – ein Verantwortlicher in der Geschäftsführung sollte zuständig sein.
  4. Frühzeitig melden. Wer in der Übergangsfrist proaktiv meldet, vermeidet Mehraufwand und Sanktionsrisiken.
  5. Bei Unsicherheit fragen. Komplexe Strukturen (Holdings, Trusts, ausländische Beteiligungen, Treuhandschaften) erfordern juristische Klärung – wir unterstützen Sie.

Fazit

Das neue Schweizer Transparenzregister ist mehr als nur eine weitere Formalität: Es bringt eine zusätzliche, zentrale Compliance-Pflicht mit ernsthaften Sanktionen bei Verstössen. Für sauber strukturierte Gesellschaften ist die Erstmeldung in der Regel überschaubar – mit unserem KI-Notariatsassistenten erledigen Sie sie in wenigen Minuten, die abschliessende Notarsprüfung ist im Pauschalpreis enthalten.

Weiterführend

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