GmbH in AG umwandeln
Rechtsformwechsel von der GmbH zur AG – vollständig online, ohne Liquidation, ohne Vermögensübertragung. Die Rechtsidentität Ihrer Gesellschaft bleibt erhalten.
KI-Notariatsassistent
Umwandlung im Gespräch erfassen – Pauschalpreis CHF 1'500
Unser KI-Assistent führt Sie strukturiert durch die gesamte Umwandlung: Umwandlungsbeschluss, neue AG-Statuten, die Kapitalaufstockung in jeder zulässigen Liberierungsart und die Handelsregister-Anmeldung. Anschliessend prüft ein Notar die Daten persönlich und beurkundet.
Kapitalaufstockung auf CHF 100'000 – alle Liberierungsarten abgedeckt
Bareinlage
Einzahlung neuen Kapitals auf ein Sperrkonto bei einer Schweizer Bank.
Sacheinlage (Art. 634 OR)
Einbringung von Vermögenswerten statt Bargeld – mit Sacheinlagevertrag und Revisor-Prüfung.
Verrechnung (Art. 634a OR)
Eine Forderung gegen die Gesellschaft (z.B. Darlehen) wird mit dem Erhöhungsbetrag verrechnet.
Aus frei verwendbarem Eigenkapital (Art. 652d OR)
Vorhandene Reserven oder Gewinnvorträge werden in Aktienkapital umgewandelt – kein neues Geld nötig.
CHF 1'500
Pauschalpreis zzgl. MwSt.
Nicht enthalten: Kosten des Revisors (CHF 500–700, wir koordinieren) und Gebühren des Handelsregisteramts.
Kostenlos starten, 24/7 verfügbar, kein Login nötig. Sonderkonstellationen klären wir individuell.
Grundlagen
Was bedeutet die Umwandlung GmbH → AG?
Die Umwandlung einer GmbH in eine AG ist eine rechtsformändernde Umwandlung nach dem Fusionsgesetz (Art. 53 ff. FusG). Anders als bei einer Vermögensübertragung oder Neugründung bleibt die rechtliche Identität der Gesellschaft vollständig erhalten – die Gesellschaft wechselt lediglich ihr Rechtskleid.
Das bedeutet konkret: keine Liquidation, keine Übertragung von Aktiven und Passiven, keine neuen Verträge. Folgendes läuft unverändert weiter:
- Die UID- und Handelsregister-Nummer der Gesellschaft
- Alle bestehenden Verträge (Miete, Lieferanten, Kunden)
- Arbeitsverhältnisse und Sozialversicherungen
- Bankbeziehungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
Aus den Stammanteilen werden Aktien, aus den Gesellschaftern werden Aktionäre. Die Geschäftsführung wird zum Verwaltungsrat.
Warum von der GmbH zur AG wechseln?
Investoren aufnehmen
Aktien lassen sich einfacher und formfreier übertragen als Stammanteile. Das erleichtert Beteiligungsrunden und den Einstieg von Investoren erheblich.
Mehr Anonymität
Aktionäre einer AG sind nicht öffentlich im Handelsregister eingetragen. Gesellschafter einer GmbH hingegen schon – die Umwandlung schafft Diskretion.
Mitarbeiterbeteiligung
Aktien und Optionspläne sind ein etabliertes Instrument zur Mitarbeiterbindung – bei der AG deutlich flexibler umsetzbar.
Höheres Standing
Die Rechtsform AG geniesst im Markt, bei Banken und Geschäftspartnern oft ein höheres Ansehen und signalisiert Wachstumsambition.
Wachstum & Verkauf
Für eine Expansion, einen späteren Verkauf oder eine Nachfolgeregelung ist die AG häufig die geeignetere Struktur.
Kontinuität bewahren
Da die Rechtsidentität erhalten bleibt, gehen weder Verträge noch Referenzen oder die Firmenhistorie verloren.
Kapital: von CHF 20'000 auf CHF 100'000
Eine GmbH hat ein Mindestkapital von CHF 20'000, eine AG benötigt CHF 100'000 (davon mindestens CHF 50'000 liberiert). Liegt Ihr GmbH-Kapital unter dem AG-Minimum, ist im Rahmen der Umwandlung eine Kapitalaufstockung nötig. Unser KI-Assistent deckt alle vier zulässigen Liberierungsarten ab – Sie wählen den für Ihre Situation passenden Weg:
Bareinlage
Sie zahlen das fehlende Kapital neu ein – auf ein Sperrkonto bei einer Schweizer Bank. Bei reiner Bareinlage ist in der Regel keine Revisor-Prüfung nötig.
Sacheinlage (Art. 634 OR)
Statt Bargeld bringen Sie Vermögenswerte ein. Erforderlich sind Sacheinlagevertrag und Prüfungsbestätigung eines zugelassenen Revisors.
Verrechnung (Art. 634a OR)
Eine Forderung gegen die Gesellschaft – etwa ein Gesellschafterdarlehen – wird mit dem Erhöhungsbetrag verrechnet. Revisor-Bestätigung erforderlich.
Aus frei verwendbarem Eigenkapital (Art. 652d OR)
Vorhandene Reserven oder Gewinnvorträge werden in Aktienkapital umgewandelt. Es fliesst kein neues Geld; erforderlich ist eine Prüfungsbestätigung eines zugelassenen Revisors.
Alles aus einer Hand: Der KI-Assistent erfasst auch Sacheinlage, Verrechnung und die Erhöhung aus Eigenkapital strukturiert – den bei diesen Varianten nötigen Revisor koordinieren wir direkt für Sie. Eine separate Anfrage ist nicht erforderlich.
Ablauf der Umwandlung
Vom KI-Chat bis zum Handelsregistereintrag – vollständig digital begleitet.
Daten erfassen im KI-Assistenten
Sie erfassen die Eckdaten Ihrer GmbH und das gewünschte Aktienkapital im Chat. Der Assistent klärt, ob und wie eine Kapitalaufstockung nötig ist – und in welcher Liberierungsart (Bareinlage, Sacheinlage, Verrechnung oder aus frei verwendbarem Eigenkapital).
Umwandlungsdokumente erstellen
Wir erstellen Umwandlungsbeschluss, neue AG-Statuten und – wo erforderlich – den Umwandlungsbericht. KMU können bei Zustimmung aller Beteiligten auf Bericht und dessen Prüfung verzichten (Art. 61/62 FusG).
Notarielle Prüfung & Beurkundung
Ein Notar prüft alle Unterlagen persönlich und beurkundet den Umwandlungsbeschluss. Auf Wunsch vollständig digital per QES – ohne Reise nach St. Gallen.
Handelsregistereintrag
Wir reichen die Anmeldung beim Handelsregisteramt ein. Nach Eintrag und SHAB-Publikation ist Ihre Gesellschaft offiziell eine AG – mit unveränderter UID und Firmenhistorie.
Im Pauschalpreis von CHF 1'500 enthalten
- Umwandlungsbeschluss und Umwandlungsplan
- Neufassung der Statuten als AG
- Kapitalaufstockung in jeder Liberierungsart (Bareinlage, Sacheinlage, Verrechnung, aus Eigenkapital)
- Notarielle Beurkundung (auf Wunsch digital per QES)
- Anmeldung beim Handelsregister
- Persönliche Betreuung durch unser Notariat
Nicht im Pauschalpreis enthalten
- Kosten des Revisors: Bei Sacheinlage, Verrechnung oder Aufstockung aus Eigenkapital ist eine Prüfungsbestätigung eines zugelassenen Revisors erforderlich. Kosten in der Regel CHF 500–700 – wir koordinieren den Revisor direkt für Sie, das Honorar stellt er Ihnen separat in Rechnung.
- Gebühren des Handelsregisteramts: Die kantonalen Gebühren für die Eintragung der Umwandlung werden vom Handelsregisteramt direkt erhoben und variieren je nach Kanton.
Häufige Fragen
Was bedeutet die Umwandlung einer GmbH in eine AG genau?+
Es handelt sich um eine rechtsformändernde Umwandlung nach dem Fusionsgesetz (Art. 53 ff. FusG). Die Gesellschaft wechselt ihr 'Rechtskleid' von der GmbH zur AG – ihre rechtliche Identität bleibt jedoch vollständig erhalten. Es findet keine Liquidation und keine Vermögensübertragung statt: Verträge, Arbeitsverhältnisse, die UID/Handelsregister-Nummer, Bankbeziehungen und Forderungen laufen unverändert weiter. Aus Stammanteilen werden Aktien, aus Gesellschaftern werden Aktionäre.
Warum eine GmbH in eine AG umwandeln?+
Typische Gründe: Aufnahme von Investoren (Aktien sind flexibler übertragbar als Stammanteile), Mitarbeiterbeteiligungen über Aktien/Optionen, mehr Anonymität (Aktionäre sind nicht öffentlich im Handelsregister eingetragen, Gesellschafter einer GmbH hingegen schon), höheres Standing am Markt sowie die Vorbereitung auf Wachstum oder einen späteren Verkauf.
Muss ich das Kapital erhöhen, um eine AG zu werden?+
In der Regel ja. Eine GmbH hat ein Mindestkapital von CHF 20'000, eine AG benötigt CHF 100'000 (davon mindestens CHF 50'000 liberiert). Liegt das GmbH-Kapital unter dem AG-Minimum, ist im Rahmen der Umwandlung eine Kapitalaufstockung erforderlich. Unser KI-Assistent deckt sämtliche Liberierungsarten ab: Bareinlage (Einzahlung neuen Geldes), Sacheinlage (Einbringung von Vermögenswerten, Art. 634 OR), Verrechnung mit einer Forderung gegen die Gesellschaft (Art. 634a OR) sowie die Erhöhung aus frei verwendbarem Eigenkapital (Umwandlung vorhandener Reserven/Gewinnvorträge, Art. 652d OR).
Welche Kapital-Varianten sind über den KI-Assistenten möglich?+
Über den KI-Assistenten zum Pauschalpreis von CHF 1'900 sind alle vier Liberierungsarten abgedeckt: (1) Bareinlage – neues Kapital wird einbezahlt; (2) Sacheinlage – Vermögenswerte werden eingebracht (Art. 634 OR); (3) Verrechnung – eine Forderung gegen die Gesellschaft wird mit dem Erhöhungsbetrag verrechnet (Art. 634a OR); (4) Erhöhung aus frei verwendbarem Eigenkapital – vorhandene Reserven oder Gewinnvorträge werden in Aktienkapital umgewandelt (Art. 652d OR). Der Assistent führt Sie strukturiert durch die für Ihre Situation passende Variante.
Brauche ich für die Umwandlung einen Revisor?+
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können bei Zustimmung aller Gesellschafter auf den Umwandlungsbericht und dessen Prüfung verzichten (Art. 61 Abs. 2 und Art. 62 Abs. 2 FusG). Für die Kapitalaufstockung gilt: Bei Sacheinlage, Verrechnung oder Erhöhung aus frei verwendbarem Eigenkapital ist eine Prüfungsbestätigung eines zugelassenen Revisors erforderlich; bei reiner Bareinlage ist in der Regel keine Revisor-Prüfung nötig. Wir klären das im Gespräch und koordinieren bei Bedarf den Revisor.
Wie lange dauert die Umwandlung?+
Mit vorbereiteten Unterlagen und reiner Bareinlage ist die Umwandlung in rund 2–3 Wochen abgeschlossen (Beschluss → Beurkundung → Handelsregistereintrag). Kommt eine Revisor-Prüfung dazu (Sacheinlage, Verrechnung oder Erhöhung aus Eigenkapital), rechnen Sie mit 3–5 Wochen Gesamtdauer.
Was kostet die Umwandlung GmbH in AG?+
Über unseren KI-Notariatsassistenten beträgt der Pauschalpreis CHF 1'900.– (zzgl. MwSt.) für die Standardkonstellation – unabhängig von der gewählten Liberierungsart (Bareinlage, Sacheinlage, Verrechnung oder Erhöhung aus frei verwendbarem Eigenkapital). Darin enthalten sind Umwandlungsplan/-beschluss, neue AG-Statuten, notarielle Beurkundung und Handelsregister-Anmeldung. Nicht enthalten: kantonale Handelsregistergebühren sowie – falls erforderlich – Revisor-Kosten (CHF 500–700, koordinieren wir). Für besondere Sonderkonstellationen erstellen wir Ihnen auf Anfrage ein individuelles Angebot.
Bereit für den Wechsel zur AG?
Starten Sie direkt mit dem KI-Notariatsassistenten zum Pauschalpreis von CHF 1'500 – oder nehmen Sie für eine persönliche Abklärung mit uns Kontakt auf.
Oder telefonisch: +41 71 272 26 55