Online Notariat
onlinenotariat.ch
Umwandlungsformular

GmbH in AG umwandeln

Erfassung der Daten für die rechtsformändernde Umwandlung nach FusG

So funktioniert es

  1. Formular vollständig ausfüllen
  2. Am Ende als Word-Dokument exportieren
  3. Dokument per E-Mail senden an kontakt@online-notar.ai zusammen mit der Umwandlungsbilanz (Zwischenabschluss) als Original-PDF

Wir prüfen Ihre Angaben, erstellen Umwandlungsbeschluss und neue AG-Statuten und melden uns bei Ihnen für die Unterzeichnung. Pauschalpreis CHF 1'500 (zzgl. MwSt.); nicht enthalten sind Revisor-Kosten (CHF 500–700, wir koordinieren) und die Gebühren des Handelsregisteramts.

1
Bestehende GmbH

Die Umwandlung stützt sich auf eine aktuelle Bilanz. Liegt der Bilanzstichtag der letzten Jahresrechnung mehr als sechs Monate zurück oder haben sich wichtige Änderungen in der Vermögenslage ergeben, ist ein Zwischenabschluss erforderlich (Art. 58 FusG). Bitte legen Sie die Bilanz zusätzlich als Original-PDF der E-Mail bei, mit der Sie uns das exportierte Word-Dokument senden.

2
Künftige AG

In der Regel der bisherige Name mit dem Zusatz «AG» statt «GmbH».

3
Aktienkapital & Liberierung

Ergibt 1000 Namenaktien – Kapitalaufstockung um CHF 80'000

Der Aufstockungsbetrag wird vor der Beurkundung auf ein Sperrkonto (Kapitaleinzahlungskonto) bei einer Schweizer Bank einbezahlt. Wir senden Ihnen die Details nach der Prüfung.

4
Aktionäre (bisherige Gesellschafter)

Aus den Stammanteilen der GmbH werden Aktien der AG. Erfassen Sie alle bisherigen Gesellschafter mit ihrer künftigen Beteiligung.

Wichtig – Zeichnung der Kapitalaufstockung: Das Aktienkapital wird um CHF 80'000 aufgestockt. Geben Sie bei jedem Aktionär an, welchen Betrag er davon zeichnet. Die Summe muss dem Aufstockungsbetrag entsprechen. Aktuell erfasst: CHF 0 von CHF 80'000.

Aktionär 1
5
Verwaltungsrat & Zeichnungsberechtigte

Die bisherige Geschäftsführung der GmbH wird zum Verwaltungsrat der AG. Mindestens ein Mitglied mit Einzelunterschrift (oder zwei mit Kollektivunterschrift) muss Wohnsitz in der Schweiz haben.

Person 1
6
Revisionsstelle

Das Opting-Out ist möglich, wenn die Gesellschaft nicht mehr als zehn Vollzeitstellen hat und alle Aktionäre zustimmen. Davon unabhängig ist die einmalige Prüfungsbestätigung des Revisors für die Kapitalaufstockung (bei Sacheinlage, Verrechnung oder Erhöhung aus Eigenkapital).

7
Statuten-Optionen & Bemerkungen

Mit der Vinkulierung kann die Übertragung der Aktien in den Statuten beschränkt werden (Zustimmung des Verwaltungsrats erforderlich) – vergleichbar mit der bisherigen GmbH-Struktur.