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Gründungsformular

Genossenschaft gründen

Erfassung der Gründungsdaten für die Genossenschaft (Art. 828 ff. OR)

So funktioniert es

  1. Formular vollständig ausfüllen
  2. Am Ende als Word-Dokument exportieren
  3. Dokument per E-Mail senden an kontakt@online-notar.ai

Wir prüfen Ihre Angaben, erstellen Statuten, Gründungsprotokoll und Handelsregisteranmeldung, beurkunden die Gründung öffentlich (Art. 830 OR) und melden uns bei Ihnen für die Unterzeichnung.

Das verlangt das Gesetz

  • • Mindestens 7 Gründungsmitglieder (Art. 831 OR) – natürliche oder juristische Personen
  • • Firma mit dem Zusatz «Genossenschaft» (Art. 950 OR)
  • • Zweck: wirtschaftliche Selbsthilfe der Mitglieder oder gemeinnützige Ausrichtung (Art. 828 OR); kein festes Grundkapital
  • Verwaltung aus mindestens 3 Personen, Mehrheit Genossenschafter (Art. 894 OR)
  • • Eine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz (Art. 898 Abs. 2 OR)
  • • Revisionsstelle oder Opting-out (Art. 906 OR); Mitglieder mit Nachschusspflicht können eine ordentliche Revision verlangen
  • • Öffentliche Beurkundung der Gründung seit 1. Januar 2023 (Art. 830 OR)
1
Firma, Sitz & Zweck

Muss das Wort «Genossenschaft» enthalten. Wir prüfen die Verfügbarkeit im Handelsregister.

Beschreiben Sie, welche wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder gefördert werden. Wir formulieren registerkonform.

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Anteilscheine & Kapital
Die Genossenschaft hat kein festes Grundkapital. Die Statuten können Anteilscheine vorsehen (Art. 853 OR) – üblich bei Wohnbau-, Einkaufs- und Produktionsgenossenschaften. Ohne Anteilscheine finanziert sich die Genossenschaft über Beiträge und Erträge.
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Haftung & Nachschusspflicht

Standard ist die Haftung nur mit dem Genossenschaftsvermögen (Art. 868 OR). Nachschusspflicht oder persönliche Haftung müssen ausdrücklich in den Statuten stehen; dann ist dem Handelsregister ein Mitgliederverzeichnis einzureichen.

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Mitgliedschaft: Beitritt & Austritt
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Gründungsmitglieder (mind. 7)
Alle Gründungsmitglieder unterzeichnen das Gründungsprotokoll. Bitte laden Sie zu jeder natürlichen Person eine Pass- oder ID-Kopie hoch. Aktuell erfasst: 7 von mindestens 7.
Gründungsmitglied 1
Gründungsmitglied 2
Gründungsmitglied 3
Gründungsmitglied 4
Gründungsmitglied 5
Gründungsmitglied 6
Gründungsmitglied 7
6
Verwaltung (mind. 3 Personen)
Die Verwaltung entspricht dem Verwaltungsrat der AG. Mindestens drei Personen, die Mehrheit muss Genossenschafter sein (Art. 894 OR). Eine zeichnungsberechtigte Person braucht Wohnsitz in der Schweiz (Art. 898 Abs. 2 OR). Aktuell Genossenschafter in der Verwaltung: 3 von 3.
Mitglied der Verwaltung 1
Mitglied der Verwaltung 2
Mitglied der Verwaltung 3
7
Geschäftsführung & weitere Zeichnungsberechtigte

Optional: Geschäftsführer/in, Direktor/in oder Prokurist/in, die nicht Mitglied der Verwaltung sind (Art. 898 OR).

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Generalversammlung & Mitteilungen

Bei der Genossenschaft gilt zwingend das Kopfstimmrecht: jedes Mitglied eine Stimme, unabhängig von der Zahl der Anteilscheine.

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Revisionsstelle

Opting-out ist möglich, wenn alle Mitglieder zustimmen und die Genossenschaft nicht mehr als zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt hat. Mitglieder mit persönlicher Haftung oder Nachschusspflicht können eine ordentliche Revision verlangen.

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Transparenzregister
Seit dem 1. Oktober 2026 melden auch Genossenschaften ihre wirtschaftlich berechtigten Personen dem Schweizer Transparenzregister (TJPG), innert eines Monats nach dem Handelsregistereintrag. Kontrolliert keine natürliche Person die Genossenschaft mit mindestens 25 % der Stimmen oder auf andere Weise, gelten die Mitglieder der Verwaltung als wirtschaftlich berechtigt. Das Verzeichnis erstellen wir mit der Gründung; die Meldung nehmen Sie über EasyGov vor.
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Kontakt & Bemerkungen

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