Einzelunternehmen gründen
Wir prüfen Ihren Firmennamen und erstellen die Handelsregisteranmeldung unterschriftsreif – zum Pauschalpreis von CHF 99.–. Sie lassen die Unterschrift beglaubigen und reichen ein.
CHF 99.–
Pauschale zzgl. MwSt.
CHF 20.–
Beglaubigung bei uns in St. Gallen (Aktion)
CHF 80.–
Amtliche Handelsregistergebühr (Drittkosten)
Kein Kapital
Keine Einlage, keine Beurkundung nötig
Wann die Eintragung Pflicht ist – und wann sie sich trotzdem lohnt
Ein Einzelunternehmen entsteht, sobald Sie selbständig tätig werden – ohne Gründungsakt, ohne Kapital. Die Eintragung im Handelsregister ist Pflicht, wenn Sie ein Gewerbe betreiben und im letzten Geschäftsjahr mindestens CHF 100'000 Umsatz erzielt haben (Art. 931 OR). Darunter ist sie freiwillig.
Viele lassen sich früher eintragen, weil die Eintragung den Firmennamen schützt, das Unternehmen im Zefix auffindbar macht und gegenüber Banken, Kunden und Lieferanten Verbindlichkeit signalisiert. Manche Aufträge und Kontoeröffnungen setzen den Handelsregisterauszug voraus.
Zu beachten: Als eingetragene Inhaberin oder eingetragener Inhaber unterstehen Sie der Konkursbetreibung (Art. 39 SchKG). Die persönliche, unbeschränkte Haftung besteht beim Einzelunternehmen ohnehin – wer sie begrenzen will, gründet eine GmbH oder wandelt das Einzelunternehmen später in eine GmbH oder AG um.
Unser Angebot
Handelsregisteranmeldung zum Festpreis
Sie nennen uns Firmenname, Sitz, Adresse, Zweck und Ihre Personalien. Wir prüfen den Namen nach den Firmenvorschriften und im Zefix und erstellen die vollständige Handelsregisteranmeldung. Sie erhalten alles unterschriftsreif per E-Mail – mit einer Anleitung, wo Sie die Unterschrift beglaubigen lassen und wohin Sie die Anmeldung senden.
Eine öffentliche Beurkundung braucht das Einzelunternehmen nicht – deshalb ist der Preis ein Bruchteil einer GmbH-Gründung. Zwei Dinge erledigen Sie selbst: Sie lassen Ihre Unterschrift auf der Anmeldung beglaubigen – bei Ihrer Gemeinde, einem Notariat oder bei uns in St. Gallen zum Aktionspreis von CHF 20.– – und reichen die Anmeldung beim Handelsregisteramt ein. Dessen Gebühr von CHF 80.– wird Ihnen direkt verrechnet.
Pauschalangebot
Einzelunternehmen gründen
CHF 99.–
zzgl. MwSt.; Beglaubigung und Handelsregistergebühr CHF 80.– separat
- Prüfung des Firmennamens (Art. 945 f. OR, Zefix)
- Vollständige Handelsregisteranmeldung, unterschriftsreif
- Anleitung: Beglaubigung und Einreichung Schritt für Schritt
- Adresse des zuständigen Handelsregisteramts
- Rückfragen per E-Mail oder Telefon inbegriffen
Beglaubigung bei uns in St. Gallen: Aktionspreis CHF 20.–
So läuft es ab
Angaben senden
Im KI-Notariatsassistenten – rund um die Uhr, in wenigen Minuten – oder per Kontaktformular: gewünschter Firmenname, Sitzgemeinde, Geschäftsadresse, Tätigkeit und Ihre Personalien mit Ausweiskopie.
Wir erstellen die Anmeldung
Wir prüfen den Firmennamen und erstellen die Handelsregisteranmeldung – in der Regel innert 24 Stunden erhalten Sie alles unterschriftsreif per E-Mail, mit Anleitung.
Sie lassen beglaubigen
Sie unterschreiben die Anmeldung vor Ihrer Wohnsitzgemeinde oder einem Notariat – oder bei uns in St. Gallen zum Aktionspreis von CHF 20.–.
Sie reichen ein
Sie senden die beglaubigte Anmeldung an das Handelsregisteramt Ihres Kantons – Adresse in unserer Anleitung. Eintragung in 5–8 Arbeitstagen, Gebühr CHF 80.– direkt vom Amt.
Der Firmenname: Ihr Familienname ist Pflicht
Die Firma eines Einzelunternehmens muss den Familiennamen des Inhabers enthalten, mit oder ohne Vornamen (Art. 945 OR). Ergänzungen sind erlaubt und üblich: die Tätigkeit («Keller Schreinerei»), ein Fantasiebegriff («Atelier Lumen Anna Keller») oder ein Ortsbezug. Unzulässig sind Zusätze, die auf eine Gesellschaft schliessen lassen (etwa «& Partner» ohne Partner), und täuschende Angaben (Art. 944 OR).
Am selben Ort darf keine gleichlautende Firma bereits eingetragen sein (Art. 946 OR). Wir prüfen Ihren Wunschnamen vor der Anmeldung im Zefix und sagen Ihnen, ob er so eingetragen wird – Rückweisungen durch das Handelsregisteramt kosten sonst Zeit.
Häufige Fragen
Alles zur Gründung eines Einzelunternehmens
Muss ich mein Einzelunternehmen ins Handelsregister eintragen?
Pflicht ist die Eintragung, sobald Sie ein Gewerbe betreiben und im letzten Geschäftsjahr einen Umsatz von mindestens CHF 100'000 erzielt haben (Art. 931 OR). Darunter ist die Eintragung freiwillig – und trotzdem oft sinnvoll: Der Firmenname ist geschützt, Kunden, Banken und Lieferanten sehen Sie im Zefix, und Sie treten als eingetragenes Unternehmen auf.
Was kostet die Gründung eines Einzelunternehmens insgesamt?
Unsere Pauschale beträgt CHF 99.– zzgl. MwSt. Dazu kommen zwei Drittkosten: die Beglaubigung Ihrer Unterschrift auf der Anmeldung – bei Ihrer Wohnsitzgemeinde oder einem Notariat nach deren Tarif, bei uns in St. Gallen zum Aktionspreis von CHF 20.– – und die amtliche Handelsregistergebühr von CHF 80.– für die Neueintragung eines Einzelunternehmens (Gebührenverordnung des Bundes, seit 2021 schweizweit einheitlich), die das Handelsregisteramt direkt in Rechnung stellt. Ein Kapital braucht das Einzelunternehmen nicht.
Was ist im Pauschalpreis enthalten?
Die Prüfung Ihres Firmennamens nach den Vorschriften des Obligationenrechts und im Zefix sowie die Erstellung der vollständigen Handelsregisteranmeldung mit allen Angaben (Firma, Sitz, Domizil, Zweck, Inhaber) inklusive Anleitung, was Sie damit tun. Sie erhalten alles unterschriftsreif per E-Mail. Nicht enthalten sind die Beglaubigung Ihrer Unterschrift und die Einreichung beim Handelsregisteramt – beides erledigen Sie selbst in wenigen Minuten.
Wie muss der Firmenname eines Einzelunternehmens lauten?
Die Firma muss Ihren Familiennamen enthalten – mit oder ohne Vornamen (Art. 945 OR). Zusätze wie die Tätigkeit oder ein Fantasiebegriff sind erlaubt, zum Beispiel «Müller Gartenbau» oder «Atelier Lumen Anna Keller». Nicht erlaubt sind Zusätze, die auf eine Gesellschaft hindeuten, und Bezeichnungen, die täuschen. Am selben Ort darf keine gleichlautende Firma bereits eingetragen sein (Art. 946 OR). Wir prüfen den Namen vor der Anmeldung.
Braucht die Gründung eines Einzelunternehmens einen Notar?
Eine öffentliche Beurkundung ist nicht nötig – anders als bei GmbH und AG. Das Handelsregisteramt verlangt aber, dass die Unterschrift des Inhabers auf der Anmeldung beglaubigt ist. Die Beglaubigung erhalten Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde, bei einem Notariat in Ihrer Nähe oder bei uns in St. Gallen zum Aktionspreis von CHF 20.–.
Muss ich dafür nach St. Gallen kommen?
Nein. Sie lassen Ihre Unterschrift auf der Anmeldung dort beglaubigen, wo es für Sie am einfachsten ist: bei Ihrer Wohnsitzgemeinde oder einem Notariat in Ihrer Nähe zu deren Tarif. Wer in der Nähe von St. Gallen wohnt, kommt kurz bei uns an der Dufourstrasse 150 vorbei – die Beglaubigung kostet dann als Aktion nur CHF 20.–. Anschliessend senden Sie die Anmeldung mit den Beilagen an das Handelsregisteramt Ihres Sitzkantons; die Adresse steht in unserer Anleitung.
Wie lange dauert es bis zur Eintragung?
Sie erfassen Ihre Angaben im KI-Notariatsassistenten (rund um die Uhr, in wenigen Minuten) oder senden sie uns per Kontaktformular. Die Anmeldung erstellen wir in der Regel innert 24 Stunden. Sobald Sie sie beglaubigt eingereicht haben, dauert die Eintragung durch das Handelsregisteramt typischerweise 5 bis 8 Arbeitstage, je nach Kanton. Danach erscheint die Firma im Zefix und im SHAB.
Was ändert sich mit der Eintragung im Handelsregister?
Der Firmenname ist geschützt und Sie sind im Zefix auffindbar. Zugleich unterstehen Sie als eingetragene Inhaberin oder eingetragener Inhaber der Konkursbetreibung (Art. 39 SchKG) statt der Pfändung. Die Buchführungspflicht hängt nicht von der Eintragung ab: Bis CHF 500'000 Umsatz genügt eine einfache Aufzeichnung von Einnahmen, Ausgaben und Vermögen (Art. 957 OR).
Was muss ich zusätzlich erledigen?
Die Anmeldung als selbständigerwerbende Person bei der AHV-Ausgleichskasse (SVA) und ab CHF 100'000 Umsatz die Registrierung für die Mehrwertsteuer. Beides ist nicht Teil der Handelsregisteranmeldung; wir sagen Ihnen, was zu tun ist.
Kann ich das Einzelunternehmen später in eine GmbH oder AG umwandeln?
Ja. Sobald Umsatz, Haftungsrisiko oder Partner es sinnvoll machen, überführen Sie das Geschäft in eine GmbH oder AG – per Vermögensübertragung nach Fusionsgesetz oder per Sacheinlagegründung, in der Regel steuerneutral. Auch das bieten wir als Pauschalangebot an.
Bereit für die Eintragung?
Erfassen Sie Ihre Angaben im KI-Notariatsassistenten – rund um die Uhr, in wenigen Minuten – oder lassen Sie sich persönlich beraten.