Online Notariat Team
29. August 2026
Fachlich geprüft durch unser Notariat
Das Wichtigste in Kürze
Die Umfirmierung ist eine Statutenänderung: öffentlich beurkundeter Beschluss, neue Statuten, Handelsregister-Eintrag – bei uns zum Pauschalpreis von CHF 400.–, vollständig online.
- Namensregeln: Rechtsformzusatz zwingend, kein täuschender Inhalt, deutliche Unterscheidung von allen eingetragenen Firmen (Art. 944/950/951 OR)
- Verfügbarkeit vorab im Zefix prüfen – wir kontrollieren den Wunschnamen auf Registerkonformität
- Die Gesellschaft bleibt dieselbe juristische Person: Verträge, Konten und UID laufen unverändert weiter
Der Name von damals passt nicht mehr zum Geschäft von heute – ein Klassiker: Aus der «Muster Consulting GmbH» soll eine Marke werden, die Übernahme verlangt einen neutralen Auftritt, oder das Rebranding ist schlicht überfällig. Die gute Nachricht: Die Umfirmierung ist ein Standardvorgang – wenn der neue Name die Spielregeln des Firmenrechts einhält.
Die drei Namensregeln des Schweizer Firmenrechts
- Rechtsformzusatz (Art. 950 OR): Der Name ist grundsätzlich frei wählbar – Fantasiename, Personenname oder Sachbezeichnung –, muss aber die Rechtsform nennen: «GmbH» bzw. «AG».
- Wahrheit und Täuschungsverbot (Art. 944 OR): Der Name darf nicht täuschen (etwa über Tätigkeit oder geografische Herkunft) und keinen öffentlichen Interessen widersprechen. Reine Sach- oder Gattungsbegriffe ohne individualisierenden Zusatz («Treuhand GmbH») werden regelmässig zurückgewiesen.
- Ausschliesslichkeit (Art. 951 OR): Der Name muss sich deutlich von allen bereits in der Schweiz eingetragenen Firmen unterscheiden – nicht nur von jenen im gleichen Kanton. Erste Anlaufstelle für die Prüfung ist der zentrale Firmenindex Zefix.
Neben dem Firmenrecht lohnt ein Blick auf Marken und Domains: Ein registerkonformer Name kann trotzdem eine fremde Marke verletzen, und die passende Domain sollte verfügbar sein, bevor Sie beurkunden.
So läuft die Umfirmierung ab
- Erfassung: Sie erfassen den neuen Namen (und allfällige weitere Änderungen) in wenigen Minuten im KI-Notariatsassistenten. Wir prüfen den Wunschnamen auf offensichtliche Konflikte und registerkonforme Schreibweise.
- Unterlagen innert 24 h: Beschlussprotokoll und neue Statutenfassung erhalten Sie in der Regel innert 24 Stunden per E-Mail.
- Unterzeichnen: Per Post im Original zurück – oder komplett digital per QES.
- Beurkundung & Eintrag: Innert 24 Stunden nach Erhalt beurkunden wir und reichen beim Handelsregisteramt ein; die Eintragung erfolgt in der Regel innert 5–8 Tagen und wird im SHAB publiziert.
Wichtig zu wissen: Die Gesellschaft bleibt dieselbe juristische Person – Verträge, Verpflichtungen, Bankkonten, Bewilligungen und die UID laufen unverändert weiter. Anzupassen sind «nur» die Aussenauftritte: Briefpapier, Website, Impressum, Rechnungsvorlagen – und eine kurze Information an Geschäftspartner, Banken und Behörden.
Kosten: ein Pauschalpreis, auch kombiniert
Die Umfirmierung kostet bei uns CHF 400.– pauschal (zzgl. MwSt. und Handelsregistergebühren). Und weil ohnehin beurkundet wird, lohnt sich das Aufräumen im selben Beschluss: Zweck aktualisieren, Sitz verlegen oder Organe mutieren – alles ohne Aufpreis.
Neuer Name zum Fixpreis von CHF 400.–
Beschluss, neue Statuten und Handelsregister-Anmeldung – vollständig online, Unterlagen in der Regel innert 24 Stunden.
Häufige Fragen
Was darf ein Firmenname enthalten – und was nicht?+
Der Name ist grundsätzlich frei wählbar, muss aber den Rechtsformzusatz (GmbH bzw. AG) enthalten (Art. 950 OR), wahr sein und darf nicht täuschen oder öffentlichen Interessen widersprechen (Art. 944 OR). Zudem muss er sich deutlich von allen bereits in der Schweiz eingetragenen Firmen unterscheiden (Art. 951 OR) – reine Sach- oder Gattungsbegriffe ohne individualisierenden Zusatz werden regelmässig zurückgewiesen.
Wie prüfe ich, ob mein Wunschname noch frei ist?+
Im zentralen Firmenindex Zefix (zefix.ch) sehen Sie alle in der Schweiz eingetragenen Firmen. Die verbindliche Prüfung nimmt das Handelsregisteramt bei der Anmeldung vor. Wir prüfen Ihren Wunschnamen im Rahmen der Statutenänderung vorab auf offensichtliche Konflikte und registerkonforme Schreibweise – das erspart Rückweisungen.
Was kostet die Änderung des Firmennamens?+
Bei uns CHF 400.– pauschal (zzgl. MwSt.) als Statutenänderung – inklusive öffentlich beurkundetem Beschluss, neuer Statutenfassung und Handelsregister-Anmeldung. Kombinieren Sie die Umfirmierung mit weiteren Änderungen (z. B. Zweck oder Sitz), bleibt es beim selben Preis. Dazu kommen die amtlichen Handelsregistergebühren.
Was passiert mit bestehenden Verträgen nach der Umfirmierung?+
Nichts – die Gesellschaft bleibt rechtlich dieselbe juristische Person, nur ihr Name ändert. Verträge, Verpflichtungen, Konten, Bewilligungen und die UID bleiben bestehen. Informieren sollten Sie Geschäftspartner, Banken und Behörden trotzdem, und Briefpapier, Website und Impressum sind anzupassen.
Wie lange dauert die Umfirmierung?+
Mit unserem KI-Notariatsassistenten erfassen Sie die Änderung in wenigen Minuten; in der Regel erhalten Sie innert 24 Stunden alle Unterlagen. Nach Rücksendung (per Post mit beglaubigten Unterschriften der Zeichnungsberechtigten, sofern neue eingetragen werden, oder per QES) beurkunden wir innert 24 Stunden; die Eintragung erfolgt in der Regel innert 5–8 Tagen und wird im SHAB publiziert.
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