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Umwandlung

Einzelunternehmen in GmbH oder AG umwandeln

Der saubere Schritt von der Einzelfirma zur Kapitalgesellschaft – Haftungsbeschränkung, klare Strukturen und in der Regel steuerneutral. Vollständig online begleitet.

Neu

KI-Notariatsassistent

Umwandlung im Gespräch erfassen – Pauschalpreis ab CHF 1'500

Unser KI-Assistent führt Sie strukturiert durch die Umwandlung Ihrer Einzelfirma in eine AG: Bewertung des Geschäftsvermögens, Sacheinlage-/Übertragungsvertrag, neue Statuten und Handelsregister-Anmeldung. Anschliessend prüft ein Notar die Daten persönlich und beurkundet. Für die Umwandlung in eine GmbH oder bei Sonderkonstellationen melden Sie sich am einfachsten über das Kontaktformular.

Sacheinlagegründung

Neue GmbH/AG wird gegründet; Geschäftsvermögen wird als Sacheinlage eingebracht (Art. 628, 634, 635 OR).

Vermögensübertragung

Aktiven und Passiven gehen in einem Rechtsakt auf eine bereits bestehende GmbH/AG über (Art. 69 ff. FusG).

ab CHF 1'500

Pauschalpreis zzgl. MwSt.

KI-Assistent starten (EU → AG)EU → GmbH oder Sonderfall

Kostenlos starten, 24/7 verfügbar, kein Login nötig. Sonderkonstellationen klären wir individuell.

Grundlagen

Vom Einzelunternehmen zur Kapitalgesellschaft

Ein Einzelunternehmen ist juristisch keine eigenständige Person, sondern Geschäftsvermögen des Inhabers. Eine direkte „Rechtsformänderung" – wie bei der Umwandlung GmbH → AG – ist daher nicht möglich. Stattdessen wird die Einzelfirma rechtstechnisch übertragen auf eine neue oder bestehende Kapitalgesellschaft. Wirtschaftlich führen Sie Ihren Betrieb anschliessend in der neuen Rechtsform fort.

Zwei rechtliche Wege stehen zur Verfügung:

Sacheinlagegründung

Sie gründen eine neue GmbH oder AG und bringen das Geschäfts­vermögen der Einzelfirma als Sacheinlage ein (Art. 628, 634, 635 OR). Erforderlich sind Sacheinlagevertrag, Gründerbericht und Prüfungsbestätigung eines Revisors.

Vermögensübertragung (FusG)

Wenn die übernehmende GmbH/AG bereits besteht, gehen Aktiven und Passiven gestützt auf das Inventar in einem einzigen Rechtsakt auf sie über (Art. 69 ff. FusG). Auch hier ist eine Revisor-Prüfung erforderlich.

Welche Variante passt, hängt von Ihrer Ausgangslage ab – wir entscheiden das gemeinsam mit Ihnen im Vorgespräch.

Warum die Einzelfirma in eine GmbH oder AG umwandeln?

Haftungsbeschränkung

Als Einzelunternehmer haften Sie unbeschränkt mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Eine GmbH oder AG haftet nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen – ein zentraler Schutz für Sie und Ihre Familie.

Privat und Geschäft trennen

Eine eigene juristische Person trennt klar zwischen Ihren privaten Finanzen und dem Unternehmen. Buchhaltung, Steuern und Verträge werden sauber gegliedert.

Steueroptimierung

Sie können künftig Lohn beziehen statt selbständig erwerbend tätig zu sein, Dividenden ausschütten und die Privilegierung der qualifizierten Beteiligung (Art. 18b/20 DBG) nutzen. Im konkreten Fall klärt Ihr Treuhänder das Optimum.

Investoren aufnehmen

Erst als Kapitalgesellschaft können Sie Beteiligungsrechte ausgeben – an Investoren, Co-Founder oder strategische Partner. Mit der AG sind Aktien zudem flexibel übertragbar.

Nachfolge & Verkauf

Ein Einzelunternehmen lässt sich kaum übertragen, da Aktiven und Verträge einzeln übergehen müssten. GmbH-/AG-Anteile lassen sich dagegen vergleichsweise einfach verkaufen oder vererben.

Mitarbeiterbeteiligung

Aktien und Optionspläne sind nur in der Kapitalgesellschaft möglich – das wichtigste Werkzeug, um Schlüsselmitarbeitende langfristig zu binden.

Höheres Standing

Bei Banken, Behörden und Geschäftspartnern geniesst die GmbH/AG ein anderes Standing als die Einzelfirma – speziell relevant bei grösseren Aufträgen und internationaler Geschäftstätigkeit.

Internationalisierung

Für die Aufnahme von Tochtergesellschaften, Holdingstrukturen oder grenzüberschreitende Beteiligungen ist die Kapitalgesellschaft die Standardstruktur.

Sozialversicherungen

Als Angestellte/r Ihrer eigenen GmbH/AG sind Sie in der zweiten Säule (BVG) versichert – ein wichtiger Unterschied zur selbständigen Erwerbstätigkeit, wo das BVG fakultativ ist.

Steuerlicher Schlüsselpunkt

In der Regel steuerneutral – wenn die Voraussetzungen stimmen

Die Umwandlung kann in den meisten Fällen steuerneutral erfolgen – das heisst, die stillen Reserven Ihres Einzelunternehmens werden nicht sofort als Liquidationsgewinn besteuert. Massgeblich sind Art. 19 Abs. 1 lit. b DBG für die direkte Bundessteuer und Art. 8 Abs. 3 lit. b StHG für die Kantone.

Voraussetzungen für die Steuerneutralität

  • Übernahme zu Buchwerten: Aktiven und Passiven werden zu den bisherigen Buchwerten in die GmbH/AG übertragen – stille Reserven bleiben in der neuen Gesellschaft latent.
  • Weiterführung des Betriebs in der Schweiz: Die Steuerpflicht in der Schweiz wird ohne Unterbruch fortgeführt.
  • Sperrfrist von 5 Jahren: Die im Rahmen der Umwandlung erhaltenen Stammanteile/Aktien dürfen während 5 Jahren nicht veräussert werden (Art. 19 Abs. 2 DBG); ausgenommen sind Übertragungen an Ehegatten, eingetragene Partner oder Erben.
  • Übertragung eines Betriebs oder Teilbetriebs: Es muss eine wirtschaftliche Einheit übergehen – nicht nur einzelne Vermögenswerte.

Mehrwertsteuer: Bei der Übertragung des Geschäftsvermögens kann das Meldeverfahren (Art. 38 MWSTG) angewendet werden – so wird keine MWST belastet und anschliessend zurückgefordert, sondern direkt gemeldet.

Hinweis: Wir klären die formelle Umwandlung. Die konkrete steuerliche Optimierung (Lohn/Dividende, Buchwerte, allfälliges Steuerruling) besprechen Sie idealerweise vorab mit Ihrem Treuhänder oder der kantonalen Steuerverwaltung – wir arbeiten eng mit beiden zusammen.

Ablauf der Umwandlung

Vom KI-Chat bis zum Handelsregistereintrag – vollständig digital begleitet.

1

Eckdaten erfassen

Sie erfassen die Eckdaten Ihrer Einzelfirma im KI-Assistenten (oder im Vorgespräch): Geschäftsvermögen, Aktiven und Passiven, gewünschte Rechtsform (GmbH oder AG), Kapital, Beteiligte.

2

Bewertung & Sacheinlage-/Übertragungsvertrag

Wir erstellen den Sacheinlagevertrag bzw. den Vermögensübertragungsvertrag mit Inventar, neue Statuten und die nötigen Beschlüsse. Der Revisor erstellt seine Prüfungsbestätigung – wir koordinieren das direkt.

3

Notarielle Beurkundung

Ein Notar prüft alle Unterlagen persönlich und beurkundet die Gründung bzw. die Vermögensübertragung. Auf Wunsch vollständig digital per qualifizierter elektronischer Signatur (QES).

4

Eintrag im Handelsregister

Wir reichen die Anmeldung der neuen GmbH/AG beim Handelsregisteramt ein – sowie die Löschung Ihrer bisherigen Einzelfirma. Nach Eintrag und SHAB-Publikation ist Ihr Betrieb offiziell in der neuen Rechtsform tätig.

5

Übergang in den operativen Betrieb

Bankkonten, Versicherungen, AHV/BVG und MWST-Nummer werden auf die neue Gesellschaft umgestellt. Wir liefern Ihnen die nötigen Unterlagen für Bank, Treuhand und Behörden mit.

Im Pauschalpreis ab CHF 1'500 enthalten

  • Sacheinlage- bzw. Vermögensübertragungsvertrag mit Inventar
  • Statuten der neuen GmbH oder AG
  • Gründerbericht (bei Sacheinlagegründung)
  • Koordination des Revisors für die Prüfungsbestätigung
  • Notarielle Beurkundung (auf Wunsch digital per QES)
  • Anmeldung der neuen Gesellschaft beim Handelsregister
  • Löschung der bisherigen Einzelfirma im Handelsregister
  • Persönliche Betreuung durch unser Notariat

Nicht enthalten: kantonale Handelsregistergebühren, Revisor-Kosten (CHF 500–700, koordinieren wir direkt), bankseitige Sperrkonto-Kosten (sofern zusätzlich Bareinlagen geleistet werden). Bei Liegenschaften im Geschäftsvermögen oder weiteren Sonderkonstellationen erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

Wann lohnt sich der Schritt zur GmbH oder AG?

Es gibt keinen „magischen" Umsatz, ab dem die Umwandlung zwingend wird. Aber bestimmte Situationen sind klare Signale:

  • Sie nehmen einen wachsenden Anteil Risiken in Kauf (grössere Aufträge, Produktion, Beratung in haftungssensiblen Bereichen).
  • Ihr Gewinn übersteigt nachhaltig den Eigenbedarf – Lohn/Dividende-Optimierung wird attraktiv.
  • Sie planen einen Co-Founder, Investor oder strategischen Partner aufzunehmen.
  • Sie möchten Schlüsselmitarbeitende mit Beteiligungs- oder Optionsplänen langfristig binden.
  • Sie planen mittelfristig eine Nachfolge oder den Verkauf des Geschäfts.
  • Sie expandieren international oder benötigen eine Holdingstruktur.
  • Sie wollen die zweite Säule (BVG) für sich systematisch aufbauen.

Wir klären im Vorgespräch ehrlich, ob die Umwandlung in Ihrem Fall jetzt der richtige Schritt ist – oder ob sich das Warten noch lohnt.

Häufige Fragen

Was bedeutet die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH oder AG?+

Ein Einzelunternehmen ist keine eigenständige juristische Person, sondern Vermögen des Inhabers. Rechtstechnisch erfolgt der Wechsel zur GmbH/AG daher nicht als blosse Rechtsformänderung, sondern entweder als Sacheinlagegründung einer neuen Kapitalgesellschaft (Einbringung des Geschäftsvermögens als Sacheinlage) oder als Vermögensübertragung nach Art. 69 ff. FusG auf eine bereits bestehende GmbH/AG. Wirtschaftlich führen Sie Ihren Betrieb anschliessend in der neuen Rechtsform fort.

Warum eine Einzelfirma in eine GmbH oder AG umwandeln?+

Die typischen Gründe sind: Haftungsbeschränkung (Sie haften künftig nicht mehr mit Ihrem Privatvermögen), saubere Trennung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen, Vorbereitung von Investoren-Einstiegen, Mitarbeiterbeteiligungen, Nachfolgeplanung, höheres Standing am Markt sowie Optimierung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Situation (Lohn statt selbständiger Erwerb).

Ist die Umwandlung steuerneutral möglich?+

In der Regel ja. Bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen (Übernahme zu Buchwerten, Weiterführung des Betriebs in der Schweiz, Einhaltung der fünfjährigen Sperrfrist nach Art. 19 Abs. 2 DBG) erfolgt die Übertragung des Geschäftsvermögens in die Kapitalgesellschaft ohne sofortige Besteuerung der stillen Reserven – Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (Art. 19 Abs. 1 lit. b DBG) und Steuerharmonisierungsgesetz (Art. 8 Abs. 3 lit. b StHG). Bei der Mehrwertsteuer kann das Meldeverfahren (Art. 38 MWSTG) angewandt werden. Die konkrete Steuerneutralität klären Sie idealerweise vorgängig mit Ihrer Steuerverwaltung oder Ihrem Treuhänder.

GmbH oder AG – was passt nach der Umwandlung besser?+

Die GmbH (Mindestkapital CHF 20'000) ist die kostengünstigere Variante mit transparenter Gesellschafterstruktur – ideal für KMU. Die AG (Mindestkapital CHF 100'000, davon CHF 50'000 liberiert) bietet anonyme Aktionäre, leichter übertragbare Anteile und mehr Flexibilität für Wachstum, Investoren und Mitarbeiterbeteiligungen. Wir besprechen die Wahl im KI-Assistenten oder im Vorgespräch mit Ihnen.

Was ist der Unterschied zwischen Sacheinlagegründung und Vermögensübertragung nach FusG?+

Bei der Sacheinlagegründung wird parallel zur Übertragung des Geschäftsvermögens eine neue GmbH/AG gegründet – das Einzelunternehmens-Vermögen bildet die Sacheinlage auf das neue Aktien- bzw. Stammkapital (Art. 628, 634, 635 OR; Sacheinlagevertrag, Gründerbericht, Prüfungsbestätigung). Bei der Vermögensübertragung nach Art. 69 ff. FusG existiert die übernehmende GmbH/AG bereits; Aktiven und Passiven gehen mit einem einzigen Rechtsakt (uno actu) auf sie über. Welche Variante passt, hängt vom konkreten Ausgangspunkt ab – wir entscheiden das gemeinsam mit Ihnen.

Was passiert mit Verträgen, Mitarbeitenden und Forderungen?+

Bei der Vermögensübertragung nach Art. 69 ff. FusG gehen Aktiven und Passiven – inklusive Forderungen und Verbindlichkeiten – gestützt auf das Inventar gesamthaft auf die übernehmende Gesellschaft über. Für Arbeitsverhältnisse gilt Art. 333 OR (Betriebsübergang): Sie gehen mit allen Rechten und Pflichten auf die neue Gesellschaft über, sofern die Mitarbeitenden den Übergang nicht ablehnen. Bei der Sacheinlagegründung werden Aktiven und Passiven nach dem Sacheinlagevertrag übertragen – wir prüfen die einzelnen Verträge und stellen sicher, dass nichts vergessen geht.

Brauche ich einen Revisor?+

Ja. Sowohl bei der Sacheinlagegründung (Art. 635a OR) als auch bei der Vermögensübertragung nach FusG ist eine Prüfungsbestätigung eines zugelassenen Revisors erforderlich. Wir koordinieren den Revisor direkt für Sie – Kosten in der Regel CHF 500–700, abhängig vom Umfang.

Wie lange dauert die Umwandlung?+

Mit vorbereiteten Unterlagen rechnen Sie mit 3–5 Wochen Gesamtdauer: Erfassung und Bewertung (1 Woche), Revisor-Prüfung (1–2 Wochen), Beurkundung und Handelsregister-Eintrag (1–2 Wochen). Bei komplexen Konstellationen (z.B. Liegenschaften, internationale Bezüge) kann es länger dauern – wir geben Ihnen vorab einen klaren Zeitplan.

Was kostet die Umwandlung?+

Über unseren KI-Notariatsassistenten bzw. unser Pauschalangebot starten die Kosten bei CHF 1'500.– (zzgl. MwSt.) für die Standardkonstellation. Darin enthalten sind Sacheinlage- bzw. Übertragungsvertrag, Statuten, Beurkundung und Handelsregister-Anmeldung. Nicht enthalten: kantonale Handelsregistergebühren sowie Revisor-Kosten (CHF 500–700, koordinieren wir direkt). Bei Liegenschaften im Geschäftsvermögen oder Sonderkonstellationen erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

Was bedeutet die 5-jährige Sperrfrist?+

Damit die Umwandlung steuerneutral bleibt, dürfen die im Rahmen der Übertragung erhaltenen Beteiligungsrechte (GmbH-Stammanteile oder AG-Aktien) während fünf Jahren nicht veräussert werden (Art. 19 Abs. 2 DBG, Art. 8 Abs. 3bis StHG). Bei Verletzung der Sperrfrist werden die ursprünglich übertragenen stillen Reserven nachträglich besteuert. Eine Veräusserung an Ehegatten, eingetragene Partner oder Erben gilt nicht als sperrfristverletzend.

Wer ist nach der Umwandlung Inhaber der Gesellschaft?+

In der Regel werden Sie Alleingesellschafter (GmbH) bzw. Alleinaktionär (AG) der neuen Gesellschaft – die übertragenen Beteiligungsrechte ersetzen wirtschaftlich Ihr bisheriges Einzelunternehmen. Selbstverständlich können bei der Gelegenheit auch weitere Gesellschafter oder Aktionäre einsteigen; das klären wir vorgängig.

Bereit für den Schritt zur GmbH oder AG?

Starten Sie direkt mit dem KI-Notariatsassistenten für die Umwandlung in eine AG (Pauschalpreis ab CHF 1'500) – oder nehmen Sie über das Kontaktformular mit uns Kontakt auf, wenn Sie in eine GmbH umwandeln oder einen Sonderfall haben.

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