Deutsches Recht

Gütertrennung nach deutschem Recht

Für Ehepaare mit Wohnsitz in Deutschland: Gütertrennung mit Verzicht auf den Zugewinnausgleich (§ 1414 BGB) – direkt bei uns vorbereitet und beim Schweizer Notar in St. Gallen beurkundet. CHF 1'500.–, unabhängig von Ihrem Vermögen.

Gütertrennung nach deutschem Recht mit dem KI-Assistenten vorbereiten

Rund um die Uhr, nur E-Mail-Bestätigung, kein Konto. Pauschal CHF 1'500.– inklusive Entwurf und Beurkundung – beide Ehegatten unterzeichnen gemeinsam in St. Gallen.

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Sie wohnen in der Schweiz? Zur Gütertrennung nach Schweizer Recht (CHF 750.–)

Zuerst klären

Welches Recht gilt für Ihren Güterstand?

Entscheidend ist in aller Regel, wo Sie als Ehepaar leben – nicht, wo beurkundet wird. Deshalb bieten wir zwei verschiedene Gütertrennungen an.

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Sie wohnen in Deutschland

Ihr Güterstand richtet sich in aller Regel nach deutschem Recht. Schweizer Güterrecht können Sie nur wählen, wenn einer von Ihnen Schweizer ist oder in der Schweiz lebt (Art. 22 EuGüVO). Die Gütertrennung nach Schweizer Recht ist für Sie deshalb meist nicht der richtige Weg.

→ Gütertrennung nach deutschem Recht, CHF 1'500.–

Sie wohnen in der Schweiz

Massgebend ist in der Regel Schweizer Recht – auch für deutsche Staatsangehörige. Deutsche können aber deutsches Recht wählen, etwa wenn eine Rückkehr nach Deutschland geplant ist. Das besprechen wir vorab mit Ihnen.

→ Gütertrennung nach Schweizer Recht, CHF 750.–

Umzug oder Vermögen in beiden Ländern

Haben Sie nach der Heirat das Land gewechselt oder besitzen Sie Immobilien in beiden Ländern, können sich deutsches und Schweizer Recht überschneiden. Wir klären vor dem Entwurf, welches Recht gilt und ob eine Rechtswahl sinnvoll ist.

→ Kurz schildern, wir melden uns

CHF 1'500.–

Pauschalpreis, unabhängig vom Vermögen

§ 1414 BGB

Gütertrennung mit Verzicht auf Zugewinnausgleich

§ 1410 BGB

Beide Ehegatten gemeinsam beim Notar

St. Gallen

Beurkundung persönlich, Vorbereitung online

Was die Gütertrennung nach deutschem Recht bewirkt

Wer in Deutschland ohne Ehevertrag heiratet, lebt in der Zugewinngemeinschaft. Das Vermögen der Ehegatten bleibt zwar getrennt, aber was jeder während der Ehe hinzugewinnt, wird bei einer Scheidung oder im Todesfall ausgeglichen – auch der Wertzuwachs einer Firma oder einer Immobilie.

Mit der Gütertrennung (§ 1414 BGB) entfällt dieser Ausgleich. Jeder Ehegatte behält, was ihm gehört und was er während der Ehe erwirbt. Vereinbaren Sie die Gütertrennung während der Ehe, verzichten Sie zugleich auf den Ausgleich des bisherigen Zugewinns – die Ehe wird güterrechtlich ab dem Vertragsdatum auf eine klare Grundlage gestellt.

Der Zugewinnausgleich gehört nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht zum Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts. Sein Ausschluss hält der gerichtlichen Inhaltskontrolle deshalb in aller Regel stand – anders als Eingriffe in Unterhalt oder Versorgungsausgleich.

Was Sie vor der Gütertrennung wissen sollten

Die Gütertrennung ist einfach und klar – sie hat aber Folgen über die Scheidung hinaus.

Unterhalt und Versorgungsausgleich

Bleiben unberührt. Die Gütertrennung regelt nur das Vermögen, nicht den nachehelichen Unterhalt und nicht die Teilung der Rentenanwartschaften.

Erbrecht

Das pauschale Viertel der Zugewinngemeinschaft (§ 1371 BGB) entfällt. Neben ein oder zwei Kindern erben Ehegatte und Kinder zu gleichen Teilen (§ 1931 Abs. 4 BGB), neben drei oder mehr Kindern erhält der Ehegatte ein Viertel.

Erbschaftsteuer

Der steuerfreie Zugewinnausgleich (§ 5 ErbStG) entfällt. Bei grösseren Vermögen sollten Sie die steuerlichen Folgen vorab mit Ihrem Steuerberater klären.

Alternative

Wer den Ausgleich nur für den Scheidungsfall ausschliessen will, wählt eine modifizierte Zugewinngemeinschaft. Diese gestaltet unser Korrespondenzanwalt; beurkundet wird bei uns.

Pauschalpreis statt Gebühr nach Vermögen

In Deutschland richtet sich die Notargebühr für einen Ehevertrag nach dem zusammengerechneten Vermögen beider Ehegatten (§ 100 GNotKG). Gerade dort, wo die Gütertrennung am meisten Sinn ergibt – bei Unternehmen, Immobilien oder grösseren Ersparnissen –, steigt die Gebühr entsprechend an.

Bei uns gilt ein Pauschalpreis von CHF 1'500.–, unabhängig vom Vermögen. Die Beurkundung durch einen Schweizer Notar des lateinischen Notariats ist für den deutschen Ehevertrag anerkannt; die Form des Abschlussortes genügt, und die Rechtsprechung behandelt die Schweizer Beurkundung als gleichwertig.

Nicht enthalten ist eine individuelle Beratung zu Unterhalt, Versorgungsausgleich, Erbrecht oder Steuern. Brauchen Sie diese, stellen wir den Kontakt zu unserem Korrespondenzanwalt in Deutschland her – die Beurkundung erfolgt anschliessend bei uns zum Pauschalpreis.

Pauschalangebot

Gütertrennung nach deutschem Recht

CHF 1'500.–
  • Gütertrennung mit Verzicht auf den Zugewinnausgleich
  • Erfassung mit dem KI-Assistenten, 24/7
  • Vertragsentwurf in deutscher Sprache
  • Prüfung und Besprechung durch den Notar
  • Öffentliche Beurkundung in St. Gallen
  • Ausfertigungen der Urkunde
  • Apostille auf Wunsch (separat)
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So läuft es ab

1

Angaben erfassen

Im KI-Assistenten: Personalien, Heiratsdatum, Wohnsitz und allfällige frühere Eheverträge – rund um die Uhr, bequem von zu Hause aus.

2

Entwurf prüfen

Sie erhalten den Vertragsentwurf in deutscher Sprache zur Durchsicht; der Notar beantwortet Ihre Fragen.

3

Termin in St. Gallen

Beide Ehegatten kommen gemeinsam ins Notariat (§ 1410 BGB). Bitte bringen Sie einen gültigen Ausweis mit.

4

Urkunde erhalten

Sie erhalten die Ausfertigungen der Urkunde; auf Wunsch organisieren wir die Apostille.

Die Gütertrennung kann vor der Heirat (als Verlobte) oder jederzeit während der Ehe vereinbart werden.

Was wir direkt erstellen – und wann unser Korrespondenzanwalt hilft

In beiden Fällen erfolgt die Beurkundung bei uns in St. Gallen zum Pauschalpreis.

Direkt bei uns · CHF 1'500.–

Gütertrennung mit Verzicht auf den Zugewinnausgleich

  • Reine Gütertrennung nach § 1414 BGB
  • Verzicht auf den Ausgleich des bisherigen Zugewinns
  • Vor der Heirat oder während der Ehe
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Mit unserem Korrespondenzanwalt

Individuelle Ehe- und Erbverträge

  • Modifizierte Zugewinngemeinschaft
  • Regelungen zu Unterhalt und Versorgungsausgleich
  • Erbvertrag, Pflichtteilsverzicht, Unternehmensnachfolge
  • Kombinierte Ehe- und Erbverträge

Wir stellen den Kontakt zu unserem Korrespondenzanwalt in Deutschland her. Die Beurkundung erfolgt anschliessend bei uns zum attraktiven Pauschalpreis.

Ehe- und Erbverträge nach deutschem Recht →

Häufige Fragen

Gütertrennung nach deutschem Recht

Für wen ist die Gütertrennung nach deutschem Recht gedacht?

Für Ehepaare und Verlobte, deren Güterstand sich nach deutschem Recht richtet – in aller Regel, weil sie in Deutschland leben. Wer in Deutschland wohnt, kann Schweizer Güterrecht nur wählen, wenn einer der Ehegatten Schweizer ist oder in der Schweiz lebt (Art. 22 EuGüVO). Für Ehepaare mit Wohnsitz in der Schweiz ist meist die Gütertrennung nach Schweizer Recht das Richtige.

Was bedeutet Gütertrennung mit Verzicht auf den Zugewinnausgleich?

Ohne Ehevertrag leben Ehegatten in Deutschland in der Zugewinngemeinschaft: Das Vermögen bleibt getrennt, aber der während der Ehe erzielte Zugewinn wird bei Scheidung oder Tod ausgeglichen. Mit der Gütertrennung (§ 1414 BGB) entfällt dieser Ausgleich. Wird die Gütertrennung während der Ehe vereinbart, verzichten die Ehegatten zudem auf den Ausgleich des bis dahin entstandenen Zugewinns.

Was kostet die Gütertrennung nach deutschem Recht bei Ihnen?

Pauschal CHF 1'500.–, unabhängig vom Vermögen – inklusive Erfassung mit dem KI-Assistenten, Vertragsentwurf in deutscher Sprache, Prüfung durch den Notar, öffentliche Beurkundung in St. Gallen und Ausfertigungen. In Deutschland richtet sich die Notargebühr für einen Ehevertrag dagegen nach dem Vermögen beider Ehegatten (§ 100 GNotKG) und steigt mit diesem an.

Wird die in der Schweiz beurkundete Gütertrennung in Deutschland anerkannt?

Ja. Ein Ehevertrag muss nach § 1410 BGB notariell beurkundet werden. Die Beurkundung durch einen Schweizer Notar des lateinischen Notariats gilt nach der Rechtsprechung als gleichwertig; zudem genügt die Form des Abschlussortes. Unser Notariat beurkundet Eheverträge für Mandantinnen und Mandanten aus Deutschland seit mehreren Jahren. Auf Wunsch organisieren wir eine Apostille.

Müssen beide Ehegatten persönlich nach St. Gallen kommen?

Ja. Der Ehevertrag ist bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Ehegatten zu beurkunden (§ 1410 BGB). Sie kommen gemeinsam zu einem Termin in unser Notariat an der Dufourstrasse 150 in St. Gallen. Die Vorbereitung erledigen Sie bequem von zu Hause aus.

Bleibt eine Gütertrennung vor Gericht bestehen?

Der Zugewinnausgleich gehört nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht zum Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts. Ein Ausschluss ist deshalb in aller Regel wirksam. Strenger prüfen die Gerichte Eingriffe in Unterhalt und Versorgungsausgleich – diese regelt unsere Gütertrennung nicht.

Was ändert die Gütertrennung im Erbfall?

Der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten erhöht sich nicht mehr um das pauschale Viertel der Zugewinngemeinschaft (§ 1371 BGB). Neben einem oder zwei Kindern erben Ehegatte und Kinder zu gleichen Teilen (§ 1931 Abs. 4 BGB), neben drei oder mehr Kindern erhält der Ehegatte ein Viertel. Zudem entfällt der steuerfreie Zugewinnausgleich bei der Erbschaftsteuer (§ 5 ErbStG). Lassen Sie die steuerlichen Folgen deshalb vorab von Ihrem Steuerberater prüfen.

Regelt die Gütertrennung auch Unterhalt und Versorgungsausgleich?

Nein. Nachehelicher Unterhalt und Versorgungsausgleich bleiben von der Gütertrennung unberührt. Wer diese Punkte, eine modifizierte Zugewinngemeinschaft oder einen Erbvertrag regeln möchte, wird von unserem Korrespondenzanwalt in Deutschland beraten; die Beurkundung erfolgt anschliessend bei uns zum Pauschalpreis.

Kann die Gütertrennung schon vor der Heirat vereinbart werden?

Ja. Verlobte können den Ehevertrag vor der Hochzeit schliessen; er wirkt dann ab der Eheschliessung. Ebenso ist der Wechsel zur Gütertrennung jederzeit während der Ehe möglich.

Muss die Gütertrennung in ein Register eingetragen werden?

Nein. Das deutsche Güterrechtsregister wurde per 1. Januar 2023 abgeschafft. Der Ehevertrag wirkt zwischen den Ehegatten mit der Beurkundung; Sie erhalten Ausfertigungen der Urkunde.

Gütertrennung nach deutschem Recht – CHF 1'500.–

Vorbereitung von zu Hause aus, Beurkundung gemeinsam in St. Gallen – zum Pauschalpreis, unabhängig von Ihrem Vermögen.

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