General- und Vorsorgevollmacht nach deutschem Recht
Für Mandantinnen und Mandanten aus Deutschland: Ihre Vollmacht nach BGB – erstellt und öffentlich beurkundet beim Schweizer Notar in St. Gallen.
Ihre Vollmacht nach deutschem Recht – beurkundet in der Schweiz
Sie leben in Deutschland oder unterstehen deutschem Recht und möchten eine Vollmacht rechtssicher errichten? Wir erstellen für Sie ein einziges Dokument, das General- und Vorsorgevollmacht vereint – in der Form der umfassenden Vorsorgevollmacht. Ihre Vertrauensperson kann Sie damit in allen vermögens-, rechts- und gesundheitsbezogenen Angelegenheiten vertreten. Diese umfassende Form ist die empfohlene Variante. Wir erstellen das Dokument nach den Vorgaben des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und nehmen die öffentliche Beurkundung an unserem Domizil in St. Gallen vor.
Die Verwendung der Urkunde in Deutschland beruht auf dem Grundsatz der Ortsform (Art. 11 EGBGB) und auf der in der deutschen Rechtsprechung entwickelten Gleichwertigkeitsdoktrin zur Beurkundung durch einen Schweizer Notar. Unser Notariat erbringt solche grenzüberschreitenden Beurkundungen seit mehreren Jahren – Sie profitieren von einem eingespielten, effizienten und persönlichen Verfahren.
Pauschalpreis
CHF 500.–
Im Preis enthalten ist die umfassende Vorsorgevollmacht – ein Dokument, das General- und Vorsorgevollmacht vereint und Ihre Vertrauensperson zur Vertretung in allen Belangen berechtigt. Inklusive juristischer Erstellung nach deutschem Recht, persönlicher Besprechung und öffentlicher Beurkundung an unserem Domizil in St. Gallen.
Wünschen Sie eine massgeschneiderte Lösung mit individuellen Einschränkungen oder Sonderregelungen, richtet sich das Honorar nach dem effektiven Aufwand.
Termin über Kontaktformular vereinbarenEin Dokument – umfassender Schutz
Wir erstellen die General- und Vorsorgevollmacht als ein einziges Dokument in der Form der umfassenden Vorsorgevollmacht. Ihre Vertrauensperson wird damit zur Vertretung in allen Belangen ermächtigt – sowohl im laufenden Rechtsverkehr als auch im Vorsorgefall. Diese umfassende Form ist die empfohlene Variante, weil sie keine Lücken lässt.
Funktion Generalvollmacht
Die umfassende Bevollmächtigung einer Vertrauensperson nach §§ 164 ff. BGB. Sie wirkt grundsätzlich sofort und ermöglicht die Vertretung in vermögens- und rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten.
- •Vermögens- und Bankgeschäfte
- •Vertretung gegenüber Behörden
- •Abschluss und Kündigung von Verträgen
- •Auf Wunsch inkl. Grundstücksgeschäften
Funktion Vorsorgevollmacht
Die Vorsorge für den Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit nach dem Betreuungsrecht (§§ 1814 ff. BGB). Sie vermeidet eine gerichtlich angeordnete Betreuung und hält Ihre Wünsche fest.
- •Gesundheits- und Aufenthaltsangelegenheiten
- •Vermögenssorge und laufende Geschäfte
- •Vertretung gegenüber Ärzten und Heimen
- •Vermeidung gerichtlicher Betreuung
Rechtliche Grundlagen für die Verwendung in Deutschland
Grundlage ist der Grundsatz locus regit actum: Die Form eines Rechtsgeschäfts richtet sich nach dem Recht des Ortes, an dem es vorgenommen wird (Art. 11 Abs. 1 EGBGB – Ortsform). Eine in St. Gallen notariell beurkundete Vollmacht wahrt damit die Form.
Hinzu kommt die in der deutschen Rechtsprechung entwickelte Gleichwertigkeitsdoktrin: Übt der Schweizer Notar eine dem deutschen Notar vergleichbare Funktion aus und hält ein gleichwertiges Verfahren ein, kann die Urkunde – etwa gegenüber Grundbuchämtern und Registergerichten – in Deutschland verwendet werden. Diese Voraussetzungen erfüllt das Notariat St. Gallen; wir erbringen entsprechende Beurkundungen für deutsche Mandantinnen und Mandanten seit mehreren Jahren.
Für die Verwendung in Deutschland empfehlen wir ergänzend eine Apostille nach dem Haager Übereinkommen. Die Schweiz und Deutschland sind beide Vertragsstaaten – wir koordinieren die Apostille direkt für Sie.
Wann ist die notarielle Form erforderlich?
Für bestimmte Geschäfte verlangt das deutsche Recht zwingend die notarielle Beurkundung oder mindestens die öffentliche Beglaubigung – insbesondere für Grundstücksgeschäfte (Grundbuch), die Aufnahme von Darlehen sowie bestimmte Handelsregistergeschäfte. Die beurkundete Vollmacht stellt sicher, dass Ihre Vertrauensperson auch in diesen Fällen handlungsfähig ist.
Beurkundung an unserem Domizil in St. Gallen
Die öffentliche Beurkundung findet persönlich an unserem Domizil in St. Gallen statt. Die gesamte Vorbereitung – Erfassung Ihrer Angaben, Entwurf und Rückfragen – erledigen Sie bequem digital von Deutschland aus. Für den süddeutschen Raum ist St. Gallen komfortabel erreichbar.
Unser Standort
Dufourstrasse 150
9000 St. Gallen
Schweiz
Termine vereinbaren Sie bequem über unser Kontaktformular. Schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir melden uns kurzfristig mit Terminvorschlägen und allen Details zur Vorbereitung.
Zwei Wege zu Ihrer Vollmacht – Sie entscheiden
Direkt mit KI-Assistent erfassen
Starten Sie das Gespräch mit unserem KI-Notariatsassistenten. Er führt Sie durch alle relevanten Fragen, erklärt Ihre Optionen und bereitet die Vollmacht nach deutschem Recht vor. 24/7 verfügbar, dauert nur wenige Minuten. Zur Nutzung ist lediglich eine kurze Verifizierung Ihrer E-Mail-Adresse nötig – kein Login erforderlich.
Vollmacht startenPersönliche Beratung
Sie möchten lieber mit einem Menschen sprechen? Kein Problem. Schildern Sie uns Ihr Anliegen über unser Kontaktformular – wir beraten Sie persönlich, erstellen den Entwurf und übernehmen die gesamte Abwicklung für Sie.
Zum KontaktformularHäufige Fragen
Alles zur Vollmacht nach deutschem Recht
Die wichtigsten Fragen und Antworten für Mandantinnen und Mandanten aus Deutschland.
Kann ich eine Vollmacht nach deutschem Recht in der Schweiz beurkunden lassen?
Ja. Wir erstellen Ihre General- oder Vorsorgevollmacht nach deutschem Recht (BGB) und beurkunden sie öffentlich an unserem Domizil in St. Gallen. Die Verwendung der Urkunde in Deutschland beruht auf zwei Grundlagen: dem Grundsatz der Ortsform (Art. 11 EGBGB) und der in der deutschen Rechtsprechung entwickelten Gleichwertigkeitsdoktrin zur Beurkundung durch einen Schweizer Notar. Unser Notariat erbringt solche grenzüberschreitenden Beurkundungen für Mandantinnen und Mandanten aus Deutschland seit mehreren Jahren.
Was kostet die Vollmacht und was ist im Preis enthalten?
Der Pauschalpreis beträgt CHF 500.– und beinhaltet die umfassende Vorsorgevollmacht – ein Dokument, das General- und Vorsorgevollmacht vereint, inklusive öffentlicher Beurkundung. Enthalten sind die juristische Erstellung nach deutschem Recht, die persönliche Besprechung und die notarielle Beurkundung an unserem Domizil in St. Gallen. Wünschen Sie eine massgeschneiderte Lösung mit individuellen Einschränkungen oder Sonderregelungen, richtet sich das Honorar nach dem effektiven Aufwand.
Erhalte ich zwei getrennte Dokumente oder ein kombiniertes?
Sie erhalten ein einziges, kombiniertes Dokument in der Form der umfassenden Vorsorgevollmacht. Es vereint die Funktionen der Generalvollmacht (sofortige Vertretung im Rechtsverkehr, §§ 164 ff. BGB) und der Vorsorgevollmacht (Vorsorge für den Fall der Handlungsunfähigkeit, Betreuungsrecht §§ 1814 ff. BGB). Ihre Vertrauensperson kann Sie damit in allen Belangen vertreten. Diese umfassende Form ist die empfohlene Variante, weil sie keine Regelungslücken lässt.
Warum sollte ich die Vollmacht beim Notar beurkunden lassen?
Eine notariell beurkundete Vollmacht bietet die höchste Rechtssicherheit. Für bestimmte Geschäfte verlangt das deutsche Recht zwingend die notarielle Form oder mindestens eine öffentliche Beglaubigung – etwa für Grundstücksgeschäfte (Grundbuch), die Aufnahme von Darlehen oder Handelsregistergeschäfte. Die beurkundete Vollmacht wird von Banken, Behörden und Gerichten zuverlässig akzeptiert.
Wird die Schweizer Beurkundung in Deutschland akzeptiert?
Massgeblich sind der Grundsatz der Ortsform (Art. 11 EGBGB) sowie die in der deutschen Rechtsprechung entwickelte Gleichwertigkeitsdoktrin: Sie erfasst notarielle Beurkundungen durch einen Schweizer Notar, sofern dieser eine dem deutschen Notar vergleichbare Funktion ausübt und ein gleichwertiges Verfahren einhält – Voraussetzungen, die das Notariat St. Gallen erfüllt. Unser Notariat führt solche Beurkundungen für deutsche Mandantinnen und Mandanten seit mehreren Jahren durch. Für die Verwendung in Deutschland empfehlen wir ergänzend eine Apostille (Haager Übereinkommen), die wir für Sie beschaffen.
Brauche ich für die Verwendung in Deutschland eine Apostille?
Für die Verwendung der Schweizer Urkunde in Deutschland – insbesondere gegenüber Grundbuchämtern und Registergerichten – ist in der Regel eine Apostille erforderlich. Die Schweiz und Deutschland sind beide Vertragsstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens. Wir koordinieren die Apostille direkt für Sie.
Wie läuft die Beurkundung ab?
Sie erfassen Ihre Angaben bequem vorab – entweder über unseren KI-Notariatsassistenten oder im persönlichen Gespräch. Wir erstellen den Entwurf nach deutschem Recht, besprechen ihn mit Ihnen und vereinbaren einen Termin zur Beurkundung an unserem Domizil in St. Gallen. Die Beurkundung selbst findet persönlich vor Ort statt. Anfragen und Termine vereinbaren Sie bequem über unser Kontaktformular.
Muss ich persönlich nach St. Gallen kommen?
Für die öffentliche Beurkundung ist Ihre persönliche Anwesenheit an unserem Domizil in St. Gallen erforderlich – die Vorbereitung (Erfassung, Entwurf, Rückfragen) erfolgt vollständig digital. Für viele deutsche Mandantinnen und Mandanten aus dem süddeutschen Raum ist St. Gallen bequem erreichbar.
Kann ich die Vollmacht später ändern oder widerrufen?
Ja. Solange Sie geschäfts- bzw. einwilligungsfähig sind, können Sie die Vollmacht jederzeit ändern oder widerrufen. Der Widerruf erfolgt durch eine entsprechende Erklärung und – sofern die Vollmachtsurkunde herausgegeben wurde – durch deren Rückforderung.
Sollte ich die Vorsorgevollmacht registrieren lassen?
Eine Vorsorgevollmacht nach deutschem Recht kann im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden, damit Betreuungsgerichte sie im Bedarfsfall schnell auffinden. Wir beraten Sie zu Sinn und Ablauf der Registrierung.
Noch Fragen?
Unser KI-Assistent beantwortet Ihre Fragen rund um die Uhr – oder schildern Sie uns Ihr Anliegen über unser Kontaktformular und wir vereinbaren einen Termin für die Beurkundung in St. Gallen.