Kostenrechner Statutenänderung
Was kostet die Änderung Ihrer GmbH oder AG insgesamt? Wählen Sie, was Sie ändern – der Rechner zeigt Pauschale, Optionen und die amtlichen Handelsregistergebühren transparent auf.
Rechtsform
Statutenänderungen – Zutreffendes anklicken
Mutationen ohne Statutenänderung – Zutreffendes anklicken
Unterzeichnung
Zusatz – optional anklicken
Wählen Sie oben mindestens eine Änderung, um die Kosten zu sehen.
Wir verrechnen nur den Block «Unsere Rechnung» (zzgl. MwSt.). Die Handelsregistergebühren sind amtliche Drittkosten ohne MwSt. gemäss Gebührenverordnung des Bundes (GebV-HReg, Anhang Ziff. 1.3) und werden vom Handelsregisteramt separat in Rechnung gestellt; die Publikation im SHAB ist darin enthalten. Kapitalerhöhungen sind ein eigenes Pauschalangebot ab CHF 1'500.–. Massgeblich ist unsere Offerte für Ihre konkrete Konstellation.
So setzen sich die Kosten zusammen
1. Notariats-Pauschale CHF 400.– (zzgl. MwSt.) – ein Preis für alle Änderungen in einem Beschluss: Vorbereitung des Gesellschafter- oder Aktionärsbeschlusses, Neufassung der Statuten, öffentliche Beurkundung und Anmeldung beim Handelsregisteramt. Bei der GmbH ist die Stammanteilabtretung inbegriffen. Auch reine Mutationen ohne Statutenänderung – etwa ein Wechsel im Verwaltungsrat – laufen zu diesem Preis.
2. Handelsregistergebühren: Amtliche Drittkosten, seit 2021 schweizweit einheitlich in der Gebührenverordnung des Bundes (GebV-HReg) festgelegt und kapitalunabhängig. Die Statutenänderung kostet CHF 200.– – einmal, auch wenn Firma, Sitz und Zweck gleichzeitig ändern. Personenmutationen kosten CHF 20.– pro Person und Position, der Gesellschafterwechsel bei der GmbH CHF 70.–. Die Gebühren werden direkt vom Handelsregisteramt in Rechnung gestellt, ohne MwSt.; die SHAB-Publikation ist enthalten.
3. Optionen: Die Unterzeichnung per Post ist inbegriffen; neue Zeichnungsberechtigte lassen dabei ihre Unterschrift bei der Gemeinde oder bei uns beglaubigen. Komplett digital per QES kostet CHF 150.– (ab 3 Personen CHF 50.– pro weitere Person) und ersetzt die Beglaubigungen; die persönliche Unterzeichnung in St. Gallen CHF 100.–. Das Transparenzregister-Verzeichnis (CHF 49.–) empfiehlt sich, weil ab 1. Oktober 2026 die erste Handelsregisteränderung die Meldepflicht auslöst.
Nicht im Rechner: Die Kapitalerhöhung (eigenes Pauschalangebot ab CHF 1'500.–), die Umwandlung GmbH in AG (CHF 1'900.–) und die Liquidation (CHF 400.–).
Handelsregistergebühren für GmbH und AG
Gebührenverordnung für das Handelsregister (GebV-HReg, SR 221.411.1), Anhang Ziffer 1.3 «Kapitalgesellschaften», in Kraft seit 1. Januar 2021. Ohne MwSt.; bei aussergewöhnlichem Aufwand Zuschläge bis 50 % möglich.
| Eintragung | Gebühr CHF |
|---|---|
| Änderungen der Statuten (Firma, Sitz, Zweck, Kapitalklausel, weitere Bestimmungen – eine Gebühr für alles) | 200.– |
| Eintragung, Änderung oder Löschung von Personenangaben oder der Funktion einer Person | 20.– pro Person |
| Eintragung, Änderung oder Löschung der Zeichnungsberechtigung einer Person | 20.– pro Person |
| Eintragung, Änderung oder Löschung des Rechtsdomizils oder einer zusätzlichen Adresse | 30.– |
| Eintragung, Änderung oder Löschung der Revisionsstelle | 30.– |
| Eintragung oder Löschung des Verzichts auf eine eingeschränkte Revision (Opting-out) | 30.– |
| Wechsel einer Gesellschafterin oder eines Gesellschafters (GmbH) | 70.– pro Wechsel |
| Herabsetzung und Wiedererhöhung des Kapitals ohne Statutenänderung | 200.– |
| Auflösung (Liquidation) / Löschung | 70.– / 80.– |
Zum Vergleich: Die Neueintragung einer GmbH oder AG kostet CHF 420.–, die Umwandlung in eine juristische Person CHF 420.– und die Fusion CHF 420.– für die übernehmende Gesellschaft.
Drei typische Beispiele
Zweckänderung und neuer Geschäftsführer (GmbH, per Post)
- •Pauschale CHF 400.–
- •HR: Statuten CHF 200.–
- •HR: Person CHF 40.–
- •Beglaubigung Unterschrift CHF 20–50.–
Total ca. CHF 660–690.– (Pauschale und Optionen zzgl. MwSt.)
Sitzverlegung in einen anderen Kanton, zwei Zeichnungsberechtigte (AG, mit QES)
- •Pauschale CHF 400.–
- •QES CHF 150.–
- •HR: Statuten CHF 200.–
- •Keine Beglaubigungen nötig
Total ca. CHF 750.– (Pauschale und Optionen zzgl. MwSt.)
Stammanteilabtretung mit Wechsel in der Geschäftsführung (GmbH, per Post)
- •Pauschale CHF 400.– (Abtretung inkl.)
- •HR: Gesellschafterwechsel CHF 70.–
- •HR: Person CHF 40.–
- •Beglaubigung Unterschrift CHF 20–50.–
Total ca. CHF 530–560.– (Pauschale und Optionen zzgl. MwSt.)
Häufige Fragen zu den Kosten einer Statutenänderung
Was kostet eine Statutenänderung insgesamt?+
Bei uns kostet die notarielle Abwicklung pauschal CHF 400 (zzgl. MwSt.) – Beschluss, neue Statuten, öffentliche Beurkundung und Handelsregisteranmeldung, egal wie viele Punkte Sie in einem Beschluss ändern. Dazu kommt die amtliche Handelsregistergebühr von CHF 200 für die Statutenänderung, plus CHF 20 pro Person und Position bei gleichzeitigen Personenmutationen. Eine typische Statutenänderung mit einem neuen Geschäftsführer kostet damit rund CHF 640 bis 660 zzgl. MwSt. auf der Pauschale.
Wie hoch sind die Handelsregistergebühren für eine Statutenänderung?+
Seit dem 1. Januar 2021 sind sie schweizweit einheitlich in der Gebührenverordnung des Bundes (GebV-HReg) festgelegt. Für GmbH und AG gilt: Änderung der Statuten CHF 200 (eine Gebühr, auch wenn Firma, Sitz und Zweck gleichzeitig ändern), Personenangaben oder Funktion CHF 20 pro Person, Zeichnungsberechtigung CHF 20 pro Person, Rechtsdomizil CHF 30, Revisionsstelle CHF 30, Opting-out CHF 30, Gesellschafterwechsel bei der GmbH CHF 70. Die Gebühren sind kapitalunabhängig und unterliegen nicht der Mehrwertsteuer.
Was kostet eine Mutation ohne Statutenänderung, zum Beispiel ein Wechsel im Verwaltungsrat?+
Die Pauschale von CHF 400 gilt auch für reine Mutationen: Wir bereiten Beschluss, Annahmeerklärung und Handelsregisteranmeldung vor und reichen ein. Die Handelsregistergebühr beträgt CHF 20 für die Personenangaben und CHF 20 für die Zeichnungsberechtigung, also CHF 40 pro ein- oder austretender Person. Neue Zeichnungsberechtigte müssen ihre Unterschrift beglaubigen lassen – bei der Wohnsitzgemeinde, bei uns in St. Gallen für CHF 50 oder per QES, womit die Beglaubigung entfällt.
Was kostet eine Sitzverlegung in einen anderen Kanton?+
Notariat CHF 400 pauschal, Handelsregistergebühr CHF 200 für die Statutenänderung. Die Eintragung nimmt das Handelsregisteramt des neuen Sitzkantons vor; das bisherige Amt löscht die Gesellschaft von Amtes wegen. Beim Kantonswechsel müssen alle Zeichnungsberechtigten ihre Unterschriften neu beglaubigen lassen – mit der QES-Option entfällt das.
Was kostet die Übertragung von Stammanteilen (GmbH)?+
Abtretungsvertrag, Zustimmungsbeschluss und Handelsregisteranmeldung sind in der Pauschale von CHF 400 inbegriffen. Das Handelsregisteramt verrechnet CHF 70 pro Gesellschafterwechsel. Ändern gleichzeitig Geschäftsführung oder Zeichnungsrechte, kommen CHF 20 pro Person und Position hinzu.
Fallen Kosten für die Publikation im SHAB an?+
Nein. Seit der Revision des Handelsregisterrechts per 1. Januar 2021 ist die Publikation der Eintragung im Schweizerischen Handelsamtsblatt in der Handelsregistergebühr enthalten; eine separate Publikationsgebühr wird nicht mehr erhoben.
Wie unterscheiden sich die Kosten bei GmbH und AG?+
Für Statutenänderungen und Mutationen sind Pauschale und Handelsregistergebühren identisch. Einziger Unterschied: Der Gesellschafterwechsel mit der Gebühr von CHF 70 gibt es nur bei der GmbH, weil die Gesellschafter im Handelsregister eingetragen sind. Bei der AG werden Aktionäre nicht eingetragen; ein Aktienverkauf löst keinen Handelsregistereintrag aus.
Was kostet eine Kapitalerhöhung?+
Die Kapitalerhöhung ist ein eigenes Pauschalangebot ab CHF 1'500 (zzgl. MwSt.), weil zusätzlich Kapitalerhöhungsbericht, Zeichnungsscheine, Feststellungsbeschluss und je nach Liberierungsart eine Revisorenbestätigung nötig sind. Die Handelsregistergebühr beträgt auch hier CHF 200 für die Statutenänderung. Der Rechner auf dieser Seite deckt die Kapitalerhöhung nicht ab.
Warum empfiehlt der Rechner das Transparenzregister-Verzeichnis?+
Ab dem 1. Oktober 2026 muss eine bestehende GmbH oder AG ihre wirtschaftlich berechtigten Personen innert eines Monats nach der ersten Änderung im Handelsregister melden. Wer die Statutenänderung ohnehin anmeldet, erledigt das Verzeichnis am besten gleich mit – bei uns für CHF 49.
Sind die berechneten Kosten verbindlich?+
Der Rechner zeigt die Kosten für die Standardkonstellation auf Basis unserer Pauschalpreise und der amtlichen Gebührenansätze. Das Handelsregisteramt kann bei aussergewöhnlichem Aufwand Zuschläge bis 50 Prozent und Auslagen verrechnen (Art. 3 und 4 GebV-HReg). Verbindlich ist unsere Offerte für Ihre konkrete Änderung.
Vertiefung: Statutenänderung GmbH & AG – das Pauschalangebot · Gründungskosten-Rechner