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GmbH in AG umwandeln: Ablauf, Kosten und Dauer – der komplette Leitfaden

Wie die rechtsformändernde Umwandlung nach Fusionsgesetz funktioniert – Schritt für Schritt, mit allen Dokumenten, Kosten und Fristen.

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Online Notariat Team

18. Juli 2026

Fachlich geprüft durch unser Notariat

9 Min. Lesezeit← Alle Ratgeber-Beiträge

Das Wichtigste in Kürze

Eine GmbH lässt sich nach Art. 53 ff. FusG direkt in eine AG umwandeln – ohne Liquidation und ohne Neugründung. Die Gesellschaft bleibt dieselbe juristische Person; Verträge, UID-Nummer und Bankbeziehungen laufen unverändert weiter.

  • Aktienkapital: mindestens CHF 100'000, davon mindestens CHF 50'000 liberiert – Aufstockung in jeder Liberierungsart möglich.
  • Kosten: bei uns pauschal CHF 1'900 zzgl. MwSt. (zzgl. Handelsregistergebühren, ggf. Revisor CHF 500–700).
  • Dauer: Unterlagen innert weniger Arbeitstage, HR-Eintrag meist in ein bis zwei Wochen.
  • In der Regel steuerneutral – keine Gewinnsteuer bei der Gesellschaft.

Ihre GmbH ist gewachsen – und die AG passt inzwischen besser zu Ihrem Unternehmen? Die gute Nachricht: Sie müssen dafür weder Ihre Gesellschaft liquidieren noch eine neue gründen. Das Fusionsgesetz (FusG) erlaubt die direkte, rechtsformändernde Umwandlung der GmbH in eine AG (Art. 53 ff. FusG). Dieser Leitfaden zeigt den gesamten Ablauf – von der Vorbereitung bis zum Handelsregistereintrag.

Warum keine Liquidation nötig ist: die Rechtsidentität

Früher bedeutete ein Rechtsformwechsel oft: alte Gesellschaft auflösen, neue gründen, sämtliche Verträge und Bewilligungen übertragen. Das Fusionsgesetz hat das geändert. Bei der rechtsformändernden Umwandlung wechselt die Gesellschaft lediglich ihr Rechtskleid – die Rechtsidentität bleibt gewahrt. Konkret heisst das:

  • Alle Aktiven und Passiven bleiben bei derselben Rechtsträgerin.
  • Bestehende Verträge müssen weder übertragen noch neu abgeschlossen werden.
  • Die UID-Nummer und in der Regel auch Bankkonten bleiben bestehen; die Firma ändert nur den Rechtsformzusatz (aus "Muster GmbH" wird "Muster AG").
  • Auch Grundstücke bleiben bei derselben Eigentümerin – es findet keine Handänderung statt.

Aus den Stammanteilen der GmbH werden Aktien; die bisherigen Gesellschafterinnen und Gesellschafter werden Aktionäre. Ihre Beteiligungsquoten bleiben dabei grundsätzlich gewahrt (Art. 56 FusG).

Voraussetzung: Aktienkapital von mindestens CHF 100'000

Der wichtigste praktische Unterschied zwischen den beiden Rechtsformen ist das Kapital: Die GmbH braucht mindestens CHF 20'000 Stammkapital, die AG mindestens CHF 100'000 Aktienkapital, wovon mindestens CHF 50'000 liberiert (einbezahlt) sein müssen. Liegt Ihr Stammkapital darunter, muss es im Zuge der Umwandlung aufgestockt werden. Dafür stehen vier Liberierungsarten zur Verfügung: Bareinlage, Sacheinlage, Verrechnung mit einer Forderung oder die Umwandlung von frei verwendbarem Eigenkapital (Reserven und Gewinnvorträge) – Letzteres ganz ohne neues Geld. Die Details finden Sie in unserem Artikel zu den vier Wegen der Kapitalaufstockung.

Der Ablauf in 6 Schritten

  1. Vorbereitung und Bilanz: Grundlage der Umwandlung ist eine aktuelle Bilanz. Liegt der Bilanzstichtag am Tag des Umwandlungsbeschlusses mehr als sechs Monate zurück (oder sind wesentliche Änderungen eingetreten), braucht es eine Zwischenbilanz.
  2. Umwandlungsplan und Umwandlungsbericht: Das Geschäftsführungsorgan erstellt den Umwandlungsplan (u.a. Firma, Sitz, neue Statuten, Anzahl und Art der Aktien). KMU können auf den Umwandlungsbericht verzichten, wenn alle Gesellschafterinnen und Gesellschafter zustimmen – bei inhabergeführten Gesellschaften der Normalfall.
  3. Prüfung (falls erforderlich): Der Umwandlungsplan ist grundsätzlich durch einen zugelassenen Revisionsexperten zu prüfen; KMU können mit Zustimmung aller Gesellschafter auch darauf verzichten. Erfolgt die Kapitalaufstockung per Sacheinlage oder Verrechnung, braucht es zusätzlich die entsprechenden Nachweise nach Obligationenrecht – den Revisor koordinieren wir für Sie (Kosten in der Regel CHF 500–700).
  4. Umwandlungsbeschluss mit öffentlicher Beurkundung: Die Gesellschafterversammlung beschliesst die Umwandlung. Nötig sind mindestens zwei Drittel der vertretenen Stimmen und die absolute Mehrheit des Stammkapitals (Art. 64 FusG). Der Beschluss wird öffentlich beurkundet – bei uns digital per qualifizierter elektronischer Signatur (QES) oder vor Ort in St. Gallen.
  5. Neue AG-Statuten: Zusammen mit dem Beschluss werden die neuen Statuten der AG festgelegt – inklusive Aktienkapital, Aktienstückelung und Organisation.
  6. Handelsregister-Anmeldung: Wir melden die Umwandlung beim Handelsregisteramt an. Mit dem Eintrag ist die Umwandlung wirksam – Ihre Gesellschaft ist jetzt eine AG.

Was kostet die Umwandlung?

PositionKosten
Notarielle Abwicklung bei uns (Umwandlungsplan/-beschluss, neue AG-Statuten, öffentliche Beurkundung, HR-Anmeldung)CHF 1'900 pauschal (zzgl. MwSt.)
Handelsregistergebühren (je nach Kanton)einige hundert Franken
Revisor (falls erforderlich, z.B. bei Sacheinlage oder Verrechnung – wir koordinieren)ca. CHF 500–700

Zum Vergleich: Bei traditioneller Abwicklung mit Anwalt und Notariat nach Stundenaufwand kommen für eine Umwandlung schnell mehrere tausend Franken zusammen. Unser Pauschalpreis gilt für die Standardkonstellation – Sonderfälle klären wir vorab transparent.

Wie lange dauert die Umwandlung?

Die reine Abwicklung ist schneller, als viele denken: Nach der Datenerfassung über unseren KI-Assistenten prüft unser Notar die Angaben persönlich und bereitet alle Dokumente vor – in der Regel erhalten Sie die Unterlagen innert weniger Arbeitstage zur Unterschrift. Nach der Beurkundung reichen wir die Anmeldung beim Handelsregisteramt ein; der Eintrag folgt je nach Kanton meist innerhalb von ein bis zwei Wochen. Mehr Vorlauf braucht es nur, wenn eine Zwischenbilanz zu erstellen ist oder ein Revisor beigezogen wird.

Checkliste: Das brauchen Sie für den Start

  • Aktueller Handelsregisterauszug Ihrer GmbH
  • Letzte Jahresbilanz (bzw. Zwischenbilanz, falls älter als sechs Monate)
  • Entscheid, wie das Kapital auf CHF 100'000 aufgestockt wird (Bareinlage, Sacheinlage, Verrechnung oder aus Reserven)
  • Gewünschte Eckwerte der AG: Firma, Aktienstückelung, Verwaltungsrat, Zeichnungsberechtigungen
  • Personalien aller Gesellschafter bzw. künftigen Aktionäre und Organe

Mit diesen Angaben führt Sie unser KI-Notariatsassistent strukturiert durch die gesamte Erfassung – die rechtliche Prüfung übernimmt anschliessend unser Notar persönlich.

Unser Pauschalangebot

GmbH in AG umwandeln – pauschal CHF 1'900

Umwandlungsplan und -beschluss, neue AG-Statuten, öffentliche Beurkundung und Handelsregister-Anmeldung – vollständig online, mit KI-Notariatsassistent und persönlicher Prüfung durch unseren Notar. Alle Liberierungsarten abgedeckt. Zzgl. MwSt.; nicht enthalten sind Handelsregistergebühren und allfällige Revisor-Kosten.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Umwandlung einer GmbH in eine AG?+

Die Unterlagen liegen in der Regel innert weniger Arbeitstage zur Unterschrift bereit; nach der Beurkundung folgt der Handelsregistereintrag je nach Kanton meist innerhalb von ein bis zwei Wochen. Mehr Vorlauf braucht es nur, wenn eine Zwischenbilanz zu erstellen ist oder ein Revisor beigezogen wird.

Was kostet es, eine GmbH in eine AG umzuwandeln?+

Bei uns kostet die gesamte notarielle Abwicklung pauschal CHF 1'900 zuzüglich MwSt. Hinzu kommen die Handelsregistergebühren (je nach Kanton einige hundert Franken) und, falls erforderlich – etwa bei Sacheinlage oder Verrechnung –, Revisor-Kosten von rund CHF 500–700.

Muss ich meine GmbH liquidieren, um eine AG zu werden?+

Nein. Das Fusionsgesetz erlaubt die direkte, rechtsformändernde Umwandlung (Art. 53 ff. FusG): Die Gesellschaft bleibt dieselbe juristische Person und wechselt nur ihr Rechtskleid – ohne Liquidation und ohne Neugründung.

Welches Kapital braucht die AG nach der Umwandlung?+

Das Aktienkapital muss mindestens CHF 100'000 betragen, wovon mindestens CHF 50'000 liberiert sein müssen. Die Aufstockung ist per Bareinlage, Sacheinlage, Verrechnung oder aus frei verwendbarem Eigenkapital möglich – Letzteres ganz ohne neues Geld.

Bleiben Verträge und UID-Nummer bei der Umwandlung bestehen?+

Ja. Weil die Rechtsidentität gewahrt bleibt, laufen Miet-, Arbeits- und Kundenverträge, Bankbeziehungen und die UID-Nummer unverändert weiter. Die Firma ändert lediglich den Rechtsformzusatz von GmbH zu AG.

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