Online Notariat Team
27. August 2026
Fachlich geprüft durch unser Notariat
Das Wichtigste in Kürze
Eine ruhende GmbH ist nicht gratis: Buchführung, Jahresrechnung, Steuererklärung, Domizil und Organe laufen weiter – Jahr für Jahr, auch ganz ohne Umsatz.
- Typische Fixkosten einer inaktiven GmbH: mehrere hundert bis über CHF 1'000 pro Jahr
- Verkauf der leeren Hülle? Der Mantelhandel wird von den Handelsregisterämtern seit 2025 nicht mehr eingetragen
- Die ordentliche Liquidation kostet bei uns einmalig CHF 400.– pauschal – und beendet die Fixkosten endgültig
Das Geschäft ist eingeschlafen, das Projekt beendet, der Fokus liegt längst woanders – aber die GmbH steht noch im Handelsregister. «Die kostet ja nichts, solange nichts läuft», denken viele. Das ist ein Irrtum: Eine eingetragene Gesellschaft löst jedes Jahr dieselben Pflichten und Kosten aus – ob sie Umsatz macht oder nicht.
Diese Pflichten laufen weiter – auch ohne einen Franken Umsatz
- Buchführung und Jahresrechnung: Die Rechnungslegungspflicht (Art. 957 ff. OR) gilt unabhängig von der Aktivität. Jedes Jahr braucht es einen Abschluss – und die Gesellschafterversammlung muss ihn genehmigen.
- Steuererklärung: Die Gesellschaft bleibt steuerpflichtig und reicht jährlich eine Steuererklärung ein, auch als Nullerklärung. In den meisten Kantonen fällt zudem eine minimale Kapitalsteuer an – Gewinn hin oder her.
- Domizil und Organe: Die GmbH braucht weiterhin ein Rechtsdomizil in der Schweiz und mindestens eine zeichnungsberechtigte Person mit Schweizer Wohnsitz. Wer dafür einen Treuhänder oder eine Domiziladresse bezahlt, zahlt auch im Ruhemodus weiter.
- Administrative Restpflichten: Handelsregisterdaten aktuell halten, Gesellschafterversammlung durchführen, Post und Behördenkorrespondenz bearbeiten – der Aufwand ist klein, aber er verschwindet nie ganz.
Die Rechnung: Nichtstun kostet mehr als Aufräumen
Wie viel eine ruhende GmbH konkret kostet, hängt vom Einzelfall ab. Realistisch sind – je nach Treuhänder, Domizil-Lösung und Kanton – mehrere hundert bis über tausend Franken pro Jahr: Jahresabschluss und Steuererklärung schlagen typischerweise mit einigen hundert Franken zu Buche, dazu kommen Domizilkosten und die minimale Kapitalsteuer. Wer die Gesellschaft «einfach mal liegen lässt», zahlt diese Rechnung jedes Jahr von Neuem.
Zum Vergleich: Die ordentliche Liquidation kostet bei uns einmalig CHF 400.– pauschal (zzgl. MwSt. und Handelsregistergebühren; optional übernehmen wir den Schuldenruf im SHAB für CHF 100.– inkl. Publikationsgebühren). Die Liquidation amortisiert sich damit oft schon im ersten Jahr – alles danach ist gesparte Fixkosten.
«Dann verkaufe ich die Hülle halt» – warum das nicht mehr funktioniert
Der Verkauf einer inaktiven, vermögenslosen Gesellschaft – der sogenannte Mantelhandel – war lange ein beliebter Ausweg. Seit dem 1. Januar 2025 ist er gesetzlich geregelt: Die Handelsregisterämter tragen solche Übertragungen gestützt auf Art. 684a und 787a OR nicht mehr ein. Was das im Detail bedeutet, lesen Sie in unserem Beitrag Mantelhandel: aktuelle Praxis der Handelsregisterämter. Realistisch bleiben damit zwei Wege: weiterzahlen – oder sauber abschliessen. Den vollständigen Vergleich der Optionen finden Sie im Beitrag Liquidieren, verkaufen oder ruhen lassen?
Der richtige Zeitpunkt: vor dem Jahreswechsel
Ein Timing-Hinweis aus der Praxis: Wer die Auflösung noch in diesem Jahr beschliesst und ins Handelsregister eintragen lässt, startet das Sperrjahr früher und erspart sich im Idealfall einen weiteren vollen Zyklus aus Jahresabschluss und Steuererklärung. Während des Sperrjahrs läuft zwar alles Administrative normal weiter – aber das Ende ist absehbar, und nach der Löschung fallen sämtliche Pflichten weg.
Wie die Liquidation Schritt für Schritt abläuft – vom öffentlich beurkundeten Auflösungsbeschluss über den Schuldenruf bis zur Löschung – zeigt unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung zur GmbH-Liquidation.
Schlussstrich ziehen – zum Fixpreis
Wir beurkunden den Auflösungsbeschluss und melden die Liquidation beim Handelsregisteramt an – vollständig online, für CHF 400.– pauschal. Auf Wunsch inklusive Schuldenruf im SHAB.
Zum Liquidations-Angebot →Häufige Fragen
Muss eine inaktive GmbH eine Buchhaltung führen?+
Ja. Die Pflicht zur Buchführung und Rechnungslegung (Art. 957 ff. OR) gilt unabhängig davon, ob die Gesellschaft aktiv ist. Auch eine ruhende GmbH muss jedes Jahr eine Jahresrechnung erstellen und von der Gesellschafterversammlung genehmigen lassen.
Muss eine GmbH ohne Umsatz eine Steuererklärung einreichen?+
Ja. Solange die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist, bleibt sie steuerpflichtig und muss jährlich eine Steuererklärung einreichen – auch eine sogenannte Nullerklärung. Dazu kommt in den meisten Kantonen eine minimale Kapitalsteuer, selbst wenn kein Gewinn anfällt.
Was kostet eine inaktive GmbH pro Jahr?+
Typischerweise mehrere hundert bis über tausend Franken: Jahresabschluss und Steuererklärung durch den Treuhänder, Domizil- oder Adresskosten, minimale Kapitalsteuer und der administrative Aufwand der Organe. Über mehrere Jahre summiert sich das schnell auf ein Vielfaches der einmaligen Liquidationskosten.
Kann ich die inaktive GmbH einfach verkaufen statt liquidieren?+
In der Regel nein. Der Verkauf einer inaktiven Gesellschaftshülle (Mantelhandel) wird von den Handelsregisterämtern seit dem 1. Januar 2025 gestützt auf Art. 684a und 787a OR nicht mehr eingetragen. Realistisch bleiben damit zwei Optionen: weiterlaufen lassen – mit den beschriebenen Fixkosten – oder ordentlich liquidieren.
Was kostet die Liquidation einer GmbH?+
Bei uns CHF 400.– pauschal (zzgl. MwSt.) für die öffentliche Beurkundung des Auflösungsbeschlusses und die Handelsregister-Anmeldung. Auf Wunsch übernehmen wir zusätzlich den Schuldenruf im SHAB für CHF 100.– inklusive Publikationsgebühren. Dazu kommen die amtlichen Handelsregistergebühren.
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