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Digitale Beglaubigung: Dokument per QES signieren – beglaubigten Ausdruck erhalten, ohne Postversand

Sie sind im Ausland oder können das Original nicht aus der Hand geben? Signieren Sie Ihr Dokument elektronisch mit der QES – wir prüfen die Signatur und erstellen die Beglaubigung nach den Vorgaben der EÖBV. Ganz ohne physischen Versand an uns.

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Online Notariat Team

30. August 2026

Fachlich geprüft durch unser Notariat

7 Min. Lesezeit← Alle Ratgeber-Beiträge

Das Wichtigste in Kürze

Beglaubigen ohne Postversand: Sie signieren elektronisch per QES, wir liefern die Beglaubigung – als beglaubigten Papierausdruck nach den EÖBV-Vorgaben oder als vollelektronische Beglaubigung.

  • Kein physisches Dokument muss an uns gesendet werden – ideal aus dem Ausland oder wenn das Original nicht aus der Hand darf
  • Wir prüfen Ihre QES über das Validatorsystem des Bundes und bringen den notariellen Beglaubigungsvermerk (Verbal) an
  • Vollelektronische Variante: PDF/A mit Verbalseite, Signatur der Urkundsperson mit Zeitstempel und UPReg-Zulassungsbestätigung – prüfbar auf validator.ch

Der klassische Weg zur Beglaubigung hat einen wunden Punkt: das Papier. Das Dokument muss physisch zur Urkundsperson – persönlich vorbeigebracht oder per Post geschickt, aus dem Ausland oft per teurem Kurier. Genau diesen Schritt macht die digitale Beglaubigung überflüssig: Ihre qualifizierte elektronische Signatur ersetzt die Handunterschrift, und die Beglaubigung entsteht auf elektronischem Weg.

Die rechtliche Grundlage: QES und EÖBV

Zwei Bausteine machen das möglich. Erstens die qualifizierte elektronische Signatur (QES) nach dem Schweizer Signaturgesetz ZertES: Sie ist der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt (Art. 14 Abs. 2bis OR) und lässt sich – anders als eine Unterschrift auf Papier – technisch zweifelsfrei prüfen. Zweitens die Verordnung über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBV): Sie regelt, wie Urkundspersonen elektronische Beglaubigungen erstellen und wie Ausdrucke elektronischer Dokumente beglaubigt werden. Wir sind als Urkundsperson im Urkundspersonenregister des Bundes (UPReg) registriert und damit zur Erstellung solcher Beglaubigungen befugt.

So läuft die digitale Beglaubigung ab

  1. Sie signieren per QES: Ihr Dokument liegt als PDF vor; Sie signieren es mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur – etwa über die SwissID-App von SwissSign, von überall auf der Welt. Noch keine QES? Die einmalige Identifikation dauert rund 10–15 Minuten (so funktioniert die QES).
  2. Sie senden uns die Datei elektronisch: Per E-Mail oder auf dem mit uns vereinbarten Weg – kein Ausdruck, kein Couvert, kein Kurier.
  3. Wir prüfen die Signatur: Über das Validatorsystem des Bundes stellen wir fest, dass das Dokument gültig qualifiziert signiert ist – die sichtbare Unterschriftsgrafik allein genügt dafür nicht, entscheidend ist die technische Prüfung.
  4. Wir erstellen die Beglaubigung: Nach den Vorgaben der EÖBV fertigen wir den beglaubigten Papierausdruck an: Ihr Dokument wird ausgedruckt und mit dem notariellen Beglaubigungsvermerk (Verbal) versehen, der die Übereinstimmung mit dem elektronischen Dokument und die geprüfte Signatur bestätigt. Den Ausdruck senden wir per Post an Sie oder direkt an den Empfänger – auf Wunsch inklusive Apostille für die Verwendung im Ausland.

Auf Wunsch: die vollelektronische Beglaubigung

Verarbeitet auch der Empfänger digital, geht es ganz ohne Papier: Wir erstellen eine elektronische Beglaubigung nach EÖBV – ein PDF/A-Dokument mit Verbalseite, unserer qualifizierten Signatur mit Zeitstempel und der Zulassungsbestätigung aus dem UPReg, dem elektronischen Pendant zum Berufssiegel. Jede Empfängerin kann die Gültigkeit selbst prüfen – über den öffentlichen Validator des Bundes (validator.ch).

Wann die digitale Beglaubigung besonders viel bringt

  • Sie sind im Ausland: Kein Kurierversand des Originals in die Schweiz, keine Wartezeit – die QES reist in Sekunden.
  • Es pressiert: Signatur, Prüfung und Beglaubigung liegen zeitlich eng beieinander; der Postweg zu uns entfällt komplett.
  • Das Dokument kann nicht versendet werden: Ob aus Sicherheits- oder praktischen Gründen – das elektronische Dokument genügt.

Für die klassischen Fälle bleibt selbstverständlich alles beim Bewährten: Unterschriftsbeglaubigung (CHF 50.– pro Unterschrift) und Kopiebeglaubigung (CHF 40.– pro Dokument) mit Termin bei uns in St. Gallen – buchbar über die Online-Terminbuchung. Für die digitale Variante kontaktieren Sie uns kurz vorab – wir bestätigen Ihnen Ablauf und Preis für Ihren konkreten Fall.

Dokument digital beglaubigen lassen?

Schildern Sie uns kurz Ihren Fall – wir bestätigen Ihnen Ablauf, Preis und die passende Variante (Papierausdruck oder vollelektronisch), in der Regel innert 24 Stunden.

Häufige Fragen

Wie funktioniert die digitale Beglaubigung mit QES?+

Sie signieren Ihr Dokument (PDF) elektronisch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach Schweizer ZertES – zum Beispiel über die SwissID-App von SwissSign – und senden uns die signierte Datei elektronisch zu. Wir prüfen die Signatur über das Validatorsystem des Bundes und erstellen anschliessend den beglaubigten Papierausdruck mit notariellem Beglaubigungsvermerk (Verbal) nach den Vorgaben der EÖBV – oder auf Wunsch eine vollelektronische Beglaubigung.

Muss ich das Original noch per Post an das Notariat senden?+

Nein – das ist der Kernvorteil: Es muss kein physisches Dokument mehr an uns gesendet werden. Die qualifizierte elektronische Signatur ist der Handunterschrift gleichgestellt (Art. 14 Abs. 2bis OR), und ihre Gültigkeit lässt sich über den Validator des Bundes zweifelsfrei prüfen. Auf dieser Grundlage erstellen wir die Beglaubigung.

Was ist der beglaubigte Papierausdruck eines elektronischen Dokuments?+

Ein Ausdruck Ihres elektronisch signierten Dokuments, auf dem die Urkundsperson mit einem Beglaubigungsvermerk (Verbal) bestätigt, dass der Ausdruck mit dem elektronischen Dokument übereinstimmt und dessen qualifizierte elektronische Signatur gültig geprüft wurde. Damit erhalten Sie ein papierenes Beglaubigungsdokument, das Sie wie gewohnt bei Behörden, Banken oder Geschäftspartnern einreichen können.

Gibt es die Beglaubigung auch vollelektronisch?+

Ja. Als im Urkundspersonenregister des Bundes (UPReg) registrierte Urkundsperson können wir elektronische Beglaubigungen nach der EÖBV erstellen: ein PDF/A-Dokument mit Verbalseite, der qualifizierten Signatur der Urkundsperson mit Zeitstempel und der Zulassungsbestätigung aus dem UPReg. Die Gültigkeit kann jederzeit über validator.ch geprüft werden – ideal, wenn auch der Empfänger das Dokument digital verarbeitet.

Was brauche ich für die digitale Beglaubigung?+

Eine eigene qualifizierte elektronische Signatur nach Schweizer ZertES (zum Beispiel über die SwissID-App von SwissSign; die einmalige Identifikation mit biometrischem Pass dauert rund 10–15 Minuten) und Ihr Dokument als PDF. Danach läuft alles elektronisch – egal, ob Sie in Zürich, London oder Singapur sind. Kontaktieren Sie uns vorab kurz über Chat oder Kontaktformular, dann bestätigen wir Ablauf und Preis für Ihren konkreten Fall.

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