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Notarielle Beurkundung im digitalen Zeitalter: Wie funktioniert das?

Wie der traditionelle Notartermin durch eine moderne Online-Lösung ersetzt wird.

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Online Notariat Team

18. Februar 2026 · Aktualisiert am 29. August 2026

Fachlich geprüft durch unser Notariat

6 Min. Lesezeit← Alle Ratgeber-Beiträge

Das Wichtigste in Kürze

Die notarielle Beurkundung funktioniert heute vollständig online: Dank der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach ZertES ist die digitale Urkunde der klassischen rechtlich gleichgestellt (Art. 14 Abs. 2bis OR).

  • Ablauf: Erfassung im KI-Notariatsassistenten → Prüfung durch den Notar → Unterlagen i. d. R. innert 24 Stunden → Signatur per Post oder QES
  • Beurkundung innert 24 Stunden nach Erhalt der Unterschriften; Handelsregister-Eintragung i. d. R. in 5–8 Tagen
  • Für Gründer im Ausland entfallen Apostille und Überbeglaubigung – Beurkundung von überall auf der Welt

Die notarielle Beurkundung gehört zu den traditionsreichsten Rechtsverfahren in der Schweiz. Doch auch dieses Verfahren erfährt gerade eine digitale Revolution. Wir zeigen, wie die Online-Beurkundung in der Schweiz funktioniert und was sie für Sie bedeutet.

Was ist eine notarielle Beurkundung?

Eine notarielle Beurkundung ist die formelle Bestätigung eines Rechtsgeschäfts durch einen Notar. Sie schafft höchste Rechtssicherheit und ist für bestimmte Geschäfte gesetzlich vorgeschrieben:

  • Gründung einer GmbH oder AG
  • Statutenänderungen und Mutationen
  • Liquidation einer Gesellschaft
  • Erbverträge, Ehe- und Vorsorgeverträge
  • Öffentliche Testamente

Der klassische Weg: Termine, Wege, Wartezeiten

Beim klassischen Verfahren mussten Sie persönlich beim Notar erscheinen, Termine vereinbaren, oft weite Wege zurücklegen und manchmal mehrere Wochen auf einen freien Slot warten. Für Auslandsgründer kamen zusätzlich aufwendige Apostillen und Überbeglaubigungen hinzu – zeitintensiv und teuer.

Der digitale Weg: Schnell, ortsunabhängig, rechtssicher

Dank moderner Technologien ist die notarielle Beurkundung heute auch online möglich. Die Schlüsseltechnologie dafür ist die qualifizierte elektronische Signatur (QES) – siehe unseren ausführlichen Artikel dazu. Der digitale Beurkundungsprozess umfasst folgende Schritte:

1. Datenerfassung mit dem KI-Assistenten

Statt Formulare auszufüllen, beantworten Sie die Fragen unseres KI-Notariatsassistenten im Chat. Er führt Sie strukturiert durch alle relevanten Informationen – egal ob es sich um eine GmbH-Gründung, eine Statutenänderung oder eine Liquidation handelt.

2. Erstellung der Urkunden

Auf Basis Ihrer Angaben werden die notariellen Urkunden automatisch generiert und von einem erfahrenen Notar geprüft. Eventuelle Fragen klären wir mit Ihnen telefonisch oder per E-Mail.

3. Einmalige Identifikation für die QES

Falls Sie noch keine qualifizierte elektronische Signatur haben, erfolgt eine einmalige Identifikation bei SwissSign: direkt in der SwissID-App mit einem biometrischen Pass, in der Regel in ca. 10–15 Minuten – ganz ohne Termin oder Videoidentifikation. Zu beachten: Eine rein europäische QES nach eIDAS genügt für Schweizer Recht nicht; erforderlich ist eine QES nach dem Schweizer ZertES.

4. Elektronische Signatur

Sie unterzeichnen die Urkunden elektronisch mit Ihrer QES – meist über die Mobile-App des Anbieters oder eine Web-Plattform mit Zwei-Faktor-Authentifizierung. Innerhalb von Sekunden ist die Signatur rechtsgültig hinterlegt.

5. Beurkundung durch den Notar

Der Notar prüft die Signaturen und beurkundet das Rechtsgeschäft. Die Urkunden sind danach rechtlich vollständig gleichwertig zu klassisch beurkundeten Dokumenten.

6. Handelsregistereintrag

Wir reichen alle Unterlagen elektronisch beim zuständigen Handelsregisteramt ein. Die Eintragung erfolgt in der Regel innert 5–8 Tagen – ohne dass Sie auch nur einen Schritt vor die Tür gesetzt haben.

Ist eine Online-Beurkundung wirklich rechtsgültig?

Ja, vollständig. Die rechtliche Grundlage bildet das Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES). Eine mit QES signierte Urkunde ist gemäss Art. 14 Abs. 2bis OR der handschriftlich unterzeichneten Urkunde gleichgestellt. Auch das Handelsregister akzeptiert elektronische Anmeldungen. Sie haben dieselben Rechte und denselben Schutz wie beim klassischen Verfahren.

Die Vorteile auf einen Blick

  • Zeitersparnis: Keine Termine, keine Reisen
  • Kostenersparnis: Keine Apostille, keine Reisekosten
  • Ortsunabhängig: Beurkundung von überall auf der Welt
  • 24/7 verfügbar: Datenerfassung jederzeit möglich
  • Rechtlich gleichwertig: Volle Rechtssicherheit

Bei online-notariat.ch nutzen wir diese Möglichkeiten konsequent – kombiniert mit der persönlichen Beratung erfahrener Schweizer Notare. So vereinen wir Tradition und Innovation zu einem optimalen Erlebnis für Sie als Kunde.

Häufige Fragen

Ist eine Online-Beurkundung rechtlich gleichwertig zum klassischen Notartermin?+

Ja, vollständig. Grundlage ist das Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES): Eine mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) signierte Urkunde ist der handschriftlich unterzeichneten gleichgestellt (Art. 14 Abs. 2bis OR). Auch das Handelsregister akzeptiert elektronische Anmeldungen.

Wie läuft eine digitale Beurkundung bei online-notariat.ch ab?+

Sie erfassen Ihre Angaben im KI-Notariatsassistenten, ein Notar prüft alles, und Sie erhalten die Unterlagen in der Regel innert 24 Stunden – per Post oder zur Signatur mit QES. Die Beurkundung erfolgt innert 24 Stunden nach Erhalt der unterzeichneten Dokumente, die Eintragung im Handelsregister dauert in der Regel 5 bis 8 Tage.

Wie erhalte ich eine qualifizierte elektronische Signatur?+

Falls Sie noch keine QES haben, identifizieren Sie sich einmalig bei SwissSign über die SwissID-App mit einem biometrischen Pass – das dauert etwa 10 bis 15 Minuten. Danach können Sie die Urkunden direkt elektronisch signieren. Eine rein europäische eIDAS-Signatur genügt für Schweizer Recht nicht.

Welche Geschäfte erfordern eine notarielle Beurkundung?+

Gesetzlich vorgeschrieben ist die öffentliche Beurkundung unter anderem für die Gründung einer GmbH oder AG, Statutenänderungen, Liquidationen, Ehe- und Erbverträge sowie öffentliche Testamente. Die Beurkundung schafft höchste Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

Lohnt sich die Online-Beurkundung auch für Gründer im Ausland?+

Gerade für sie: Beim digitalen Weg mit QES entfallen die aufwendige Apostille und Überbeglaubigung der Unterschriften, die beim klassischen Verfahren nötig wären. Das spart oft mehrere Wochen Zeit und mehrere hundert Franken an Kosten.

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