Online Notariat Team
12. März 2026 · Aktualisiert am 29. August 2026
Fachlich geprüft durch unser Notariat
Das Wichtigste in Kürze
Eine Statutenänderung braucht es, wenn Firmenname, Sitz, Zweck, Kapital oder Organisation Ihrer GmbH oder AG ändern– der Generalversammlungsbeschluss muss öffentlich beurkundet und im Handelsregister eingetragen werden. Online geht das ohne Termin beim Notar.
- Pauschalpreis CHF 400 zzgl. MwSt. – ein Preis auch bei mehreren kombinierten Änderungen, GmbH inkl. Stammanteilabtretung
- Einfache Mutationen (z. B. Wechsel des Verwaltungsrats) brauchen keine Statutenänderung
- Ablauf: Erfassung im KI-Notariatsassistenten, Unterlagen i. d. R. innert 24 h, Eintragung in der Regel innert 5–8 Tagen
Statutenänderungen klingen zunächst nach viel Papierkram – sind aber ein normaler Bestandteil des Unternehmensalltags. Wir zeigen Ihnen, wann eine Anpassung nötig ist und wie der Prozess online funktioniert.
Was sind Statuten?
Die Statuten sind das rechtliche Grundlagendokument Ihrer GmbH oder AG – quasi die "Verfassung" Ihres Unternehmens. Sie regeln die wichtigsten Merkmale wie Firmenname, Sitz, Zweck, Kapital, Organisation und Befugnisse. Statuten werden bei der Gründung erstellt und müssen notariell beurkundet sein.
Wann müssen Statuten geändert werden?
Eine formelle Statutenänderung ist immer dann nötig, wenn sich bestimmte rechtliche Aspekte Ihrer Gesellschaft ändern:
- Firmenname: Umbenennung, Rebranding, Marken-Anpassung
- Sitzverlegung: Wechsel in eine andere politische Gemeinde
- Zweckänderung: Erweiterung oder Anpassung des Geschäftsbereichs
- Kapital: Erhöhung oder Herabsetzung des Stamm- oder Aktienkapitals
- Aktienart: Umwandlung von Inhaber- zu Namenaktien (neue Inhaberaktien sind seit 2019 nur noch für börsenkotierte Gesellschaften zulässig)
- Organisation: Aufnahme oder Abschaffung der Revisionsstelle (Opting-Out)
Mutation vs. Statutenänderung – was ist der Unterschied?
Nicht jede Änderung im Handelsregister erfordert eine Statutenänderung. Eine Mutation ist eine einfache Anpassung im Handelsregister, ohne dass die Statuten angepasst werden müssen – z.B. der Wechsel eines Verwaltungsrats oder der Zeichnungsberechtigung.
Eine Statutenänderung hingegen erfordert zwingend einen Beschluss der Generalversammlung und eine notarielle Beurkundung. Beide Vorgänge müssen anschliessend ins Handelsregister eingetragen werden.
Wie läuft der Online-Prozess ab?
Bei online-notariat.ch wickeln Sie Statutenänderungen vollständig digital ab – ohne Termin beim Notar. Der Ablauf:
- Daten erfassen: Im Gespräch mit dem KI-Notariatsassistenten erfassen Sie die gewünschten Änderungen.
- Generalversammlungsbeschluss: Wir bereiten die nötigen Beschlussprotokolle für die GV vor.
- Beurkundung: Notarielle Beurkundung – klassisch oder digital per QES.
- Handelsregistereintrag: Wir reichen alle Unterlagen beim Handelsregisteramt ein.
Was kostet eine Statutenänderung?
Bei online-notariat.ch bieten wir Statutenänderungen zum Pauschalpreis von CHF 400 (zzgl. MwSt.) an – bei der GmbH inklusive Stammanteilabtretung. Im Preis enthalten sind: notarielle Beurkundung, Erstellung der angepassten Statuten, Generalversammlungsprotokoll und Anmeldung beim Handelsregister. Hinzu kommen die Handelsregistergebühren als Drittkosten (seit 2021 bundesweit einheitlich).
Tipp: Mehrere Änderungen können in einer einzigen Statutenrevision zusammengefasst werden – bei uns gilt auch dann der eine Pauschalpreis von CHF 400. Das ist effizienter und kostengünstiger als einzelne Anpassungen.
Wie lange dauert eine Statutenänderung?
Mit unserem KI-Notariatsassistenten erfassen Sie die Änderungen in wenigen Minuten. Ein Notar prüft die Angaben persönlich, Sie erhalten die Unterlagen in der Regel innert 24 Stunden per E-Mail, und nach Erhalt Ihrer Unterschrift (per Post oder QES) erfolgt die Beurkundung innert 24 Stunden. Der Handelsregistereintrag erfolgt anschliessend in der Regel innert 5–8 Tagen. Insgesamt ist Ihre Statutenänderung also in 1–2 Wochen offiziell – deutlich schneller als beim klassischen Weg.
Häufige Fragen
Wann braucht es eine Statutenänderung?+
Immer dann, wenn ein in den Statuten geregelter Punkt ändert: Firmenname, Sitz (Wechsel der politischen Gemeinde), Zweck, Stamm- oder Aktienkapital, Aktienart oder die Organisation, etwa das Opting-out bei der Revisionsstelle. Der Beschluss der Generalversammlung muss öffentlich beurkundet und anschliessend im Handelsregister eingetragen werden.
Was ist der Unterschied zwischen Mutation und Statutenänderung?+
Eine Mutation ist eine einfache Anpassung im Handelsregister ohne Statutenbezug – zum Beispiel der Wechsel eines Verwaltungsrats oder der Zeichnungsberechtigung. Eine Statutenänderung erfordert dagegen zwingend einen Generalversammlungsbeschluss und die notarielle Beurkundung; eingetragen werden am Ende beide Vorgänge.
Was kostet eine Statutenänderung beim Online-Notariat?+
Pauschal CHF 400 zzgl. MwSt. – ein Preis auch dann, wenn mehrere Änderungen kombiniert werden, bei der GmbH inklusive Stammanteilabtretung. Enthalten sind Beurkundung, angepasste Statuten, Generalversammlungsprotokoll und die Handelsregisteranmeldung; dazu kommen die HR-Gebühren als Drittkosten.
Wie lange dauert eine Statutenänderung online?+
Nach der Erfassung im KI-Notariatsassistenten prüft ein Notar die Angaben persönlich, und Sie erhalten die Unterlagen in der Regel innert 24 Stunden per E-Mail. Nach Unterzeichnung per Post oder QES erfolgt die Beurkundung innert 24 Stunden, die Handelsregister-Eintragung dauert danach in der Regel 5–8 Tage.
Kann ich mehrere Änderungen gleichzeitig vornehmen?+
Ja, das ist sogar empfehlenswert: Sitzverlegung, Zweckänderung, Umfirmierung und weitere Anpassungen lassen sich in einer einzigen Statutenrevision zusammenfassen. Bei uns gilt dafür derselbe Pauschalpreis von CHF 400 – Sie sparen also Gebühren und Aufwand gegenüber mehreren einzelnen Revisionen.
Bereit zu starten?
Lassen Sie sich von unserem KI-Notariatsassistenten oder unserem Team persönlich beraten – kostenlos und unverbindlich.
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