Kapitalerhöhung

Wandeldarlehen wandeln: Ablauf, Unterlagen und Kosten der Kapitalerhöhung

Vom Darlehensvertrag zur Aktie: wie der Wandlungspreis berechnet wird, welche Unterlagen es braucht und was die Wandlung kostet.

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Online Notariat Team

6. November 2026

Fachlich geprüft durch unser Notariat

8 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

Ein Wandeldarlehen wird durch eine Kapitalerhöhung mit Verrechnung gewandelt: Der Darlehensgeber zeichnet neue Aktien oder Stammanteile und bezahlt sie mit seiner Forderung gegen die Gesellschaft (Art. 634a OR). Es fliesst kein Geld – aus Fremdkapital wird Eigenkapital.

  • Der Wandlungspreis ergibt sich aus dem Vertrag, meist mit Discount auf den Preis der nächsten Finanzierungsrunde oder einer Bewertungsobergrenze (Cap)
  • Pflicht: Kapitalerhöhungsbericht und Prüfungsbestätigung eines zugelassenen Revisors (Art. 652e Ziff. 2, 652f OR)
  • Bei uns: Festpreis CHF 2'500, auch als Mischform mit neuen Bareinlagen – plus Revisor zum Fixpreis, Handelsregister CHF 200

Wandeldarlehen sind in der Schweizer Start-up- und KMU-Finanzierung weit verbreitet: Sie bringen rasch Geld in die Gesellschaft, ohne dass man sich schon auf eine Bewertung einigen muss. Irgendwann kommt aber der Moment der Wandlung – oft zusammen mit einer Finanzierungsrunde. Dieser Ratgeber zeigt, wie die Wandlung notariell abläuft, wie der Wandlungspreis zustande kommt und womit Sie rechnen müssen.

Was ist ein Wandeldarlehen?

Ein Wandeldarlehen (englisch Convertible Loan Agreement, CLA) ist ein Darlehen an die Gesellschaft, das bei einem bestimmten Ereignis in Beteiligungsrechte umgewandelt wird. Typische Vertragspunkte sind:

  • Wandlungsereignis: meist die nächste qualifizierte Finanzierungsrunde, daneben oft das Laufzeitende oder ein Verkauf der Gesellschaft
  • Discount: ein Abschlag auf den Preis, den die neuen Investoren bezahlen – als Belohnung für das frühe Risiko
  • Cap: eine Bewertungsobergrenze, die den Wandlungspreis nach oben begrenzt
  • Zinsen: werden häufig nicht ausbezahlt, sondern mitgewandelt
  • Rangrücktritt: wird teils vereinbart, um die Bilanz der Gesellschaft zu schützen

Der Vertrag regelt das Wirtschaftliche. Die Wandlung selbst ist aber ein gesellschaftsrechtlicher Vorgang, der nach dem Obligationenrecht abläuft – mit Beschluss, öffentlicher Beurkundung und Eintrag im Handelsregister.

Rechtlich: Kapitalerhöhung mit Liberierung durch Verrechnung

Die Wandlung erfolgt in der Praxis meist über eine ordentliche Kapitalerhöhung. Die neuen Aktien bzw. Stammanteile werden nicht mit Geld einbezahlt, sondern durch Verrechnung mit der Darlehensforderung liberiert (Art. 634a OR). Bei der GmbH gelten die aktienrechtlichen Regeln über Art. 781 OR entsprechend.

Für Gesellschaften mit vielen Darlehensgebern oder einer Wandelanleihe kann die AG stattdessen ein bedingtes Kapital schaffen (Art. 653 ff. OR); die Aktien entstehen dann laufend mit der Ausübung der Wandelrechte. Wer mehrere Wandlungen und Runden erwartet, prüft allenfalls ein Kapitalband. Für das typische Wandeldarlehen eines KMU oder Start-ups ist die ordentliche Kapitalerhöhung aber der einfachste Weg.

Rechenbeispiel: vom Darlehen zur Anzahl Aktien

Eine AG hat 200'000 Namenaktien zu CHF 1 Nennwert. Ein Business Angel hat ihr CHF 150'000 als Wandeldarlehen gewährt, mit 20 % Discount; die aufgelaufenen Zinsen von CHF 6'000 werden laut Vertrag mitgewandelt. In der neuen Finanzierungsrunde bezahlen die Investoren CHF 15 pro Aktie.

Rechenbeispiel Wandlung eines Wandeldarlehens
PositionBetrag
Darlehen und Zinsen (Wandlungsbetrag)CHF 156'000
Preis der FinanzierungsrundeCHF 15.00 pro Aktie
Wandlungspreis nach 20 % DiscountCHF 12.00 pro Aktie
Neue Aktien (156'000 ÷ 12)13'000 Aktien
Davon Aktienkapital (13'000 × CHF 1)CHF 13'000
Davon Agio → gesetzliche KapitalreserveCHF 143'000

Der Nennwert fliesst ins Aktienkapital, der Mehrbetrag als Agio in die gesetzliche Kapitalreserve (Art. 671 Abs. 1 Ziff. 1 OR). Die Aktien dürfen nie unter dem Nennwert ausgegeben werden (Art. 624 OR). Weist die Gesellschaft das Agio gesondert aus und meldet es der Eidgenössischen Steuerverwaltung, kann es später grundsätzlich verrechnungssteuerfrei zurückbezahlt werden (Kapitaleinlagereserve, Art. 5 Abs. 1bis VStG). Ergibt die Division keine ganze Zahl, regelt der Vertrag, was mit dem Rest geschieht – Bruchteile von Aktien gibt es nicht.

Mit Cap

Sieht der Vertrag zusätzlich einen Cap vor, wird der Wandlungspreis auch aus der Obergrenze berechnet (Cap-Bewertung geteilt durch die Anzahl Aktien vor der Runde). Massgebend ist in der Regel der tiefere der beiden Preise. Die genaue Formel – etwa ob Optionen mitgezählt werden – steht im Vertrag; wir übernehmen Ihre Berechnung und prüfen sie auf Plausibilität.

Ablauf der Wandlung in fünf Schritten

  1. Wandlungsereignis und Berechnung: Sie stellen fest, dass das Wandlungsereignis eingetreten ist, und berechnen Wandlungsbetrag, Wandlungspreis und Anzahl neuer Aktien bzw. Stammanteile.
  2. Dokumente: Wir erstellen Beschluss, Statutenänderung, Zeichnungsschein und den Kapitalerhöhungsbericht, der Bestand und Verrechenbarkeit der Forderung ausweist (Art. 652e Ziff. 2 OR).
  3. Prüfungsbestätigung: Ein zugelassener Revisor prüft den Bericht (Art. 652f OR). Wir koordinieren ihn zu einem Fixpreis zu Sonderkonditionen.
  4. Beurkundung: Wirken alle Gesellschafter bzw. Aktionäre mit (Universalversammlung), werden Erhöhungsbeschluss, Feststellungen und Statutenänderung in einer einzigen öffentlichen Urkunde beurkundet – bei Bedarf vollständig digital per QES.
  5. Handelsregister: Wir melden die Kapitalerhöhung an. Nach dem Eintrag führen Sie Aktienbuch bzw. Anteilbuch nach und buchen das Darlehen in Aktienkapital und Kapitalreserve um.

Die Durchführung muss innert sechs Monaten nach dem Erhöhungsbeschluss beim Handelsregister angemeldet werden, sonst fällt der Beschluss dahin (Art. 650 Abs. 3 OR). Bei der Universalversammlung geschieht alles am selben Tag, die Frist ist dann kein Thema.

Beschluss, Mehrheiten und Bezugsrecht

Die Kapitalerhöhung durch Verrechnung braucht bei der AG einen Beschluss mit mindestens zwei Dritteln der vertretenen Stimmen und der Mehrheit der vertretenen Aktiennennwerte (Art. 704 Abs. 1 Ziff. 3 OR); bei der GmbH gilt für jede Erhöhung des Stammkapitals ein qualifiziertes Mehr (Art. 808b Abs. 1 Ziff. 5 OR).

Heikel ist das Bezugsrecht: Grundsätzlich hat jeder bisherige Aktionär Anspruch auf neue Aktien im Verhältnis seiner Beteiligung (Art. 652b Abs. 1 OR). Sollen die neuen Aktien nur an den Darlehensgeber gehen, muss das Bezugsrecht der übrigen eingeschränkt werden – das ist nur aus wichtigen Gründen zulässig und darf niemanden unsachlich begünstigen (Art. 652b Abs. 2 und 4 OR). Die Wandlung eines vertraglich vereinbarten Wandeldarlehens ist ein typischer sachlicher Grund. Wirken alle Aktionäre mit, ist die Zustimmung in der Regel unproblematisch.

Checkliste: Diese Unterlagen brauchen wir

  • Darlehensvertrag (CLA) mit allen Nachträgen
  • Ihre Berechnung von Wandlungsbetrag, Wandlungspreis und Anzahl Aktien bzw. Stammanteile
  • Saldo von Darlehen und Zinsen per Stichtag, idealerweise mit Bestätigung des Darlehensgebers
  • Aktuelle Statuten und Aktienbuch bzw. Anteilbuch
  • Personalien der Darlehensgeber (Name, Adresse, Ausweiskopie)
  • Bei einer Mischform: Angaben zu den neuen Investoren und die Bestätigung der Bank über die Bareinzahlung

Am einfachsten erfassen Sie alles im KI-Assistenten (AG) oder senden uns das Online-Formular vollständig ausgefüllt (GmbH und AG).

Was kostet die Wandlung?

Kosten der Wandlung eines Wandeldarlehens
PositionBetrag
Unser Festpreis: Kapitalerhöhung durch VerrechnungCHF 2'500 + MwSt.
Gleichzeitig mit neuen Bareinlagen (Mischform)ebenfalls CHF 2'500 + MwSt.
Zugelassener RevisorFixpreis zu Sonderkonditionen, rund CHF 500–700
HandelsregisterCHF 200, GmbH zusätzlich CHF 70 pro neuen Gesellschafter
Emissionsabgabe1 % auf Einlagen über CHF 1 Mio. (kumuliert, inkl. Agio)
Optional: digital per QES+ CHF 150

Der Festpreis gilt, wenn alle Gesellschafter bzw. Aktionäre mitwirken und Sie die Angaben im KI-Assistenten oder vollständig per Formular erfassen. Eine unverbindliche Schätzung für Ihren Fall – inklusive Emissionsabgabe – liefert unser Kostenrechner. Mehr zur Verrechnung im Allgemeinen lesen Sie unter Darlehen in Eigenkapital umwandeln.

Emissionsabgabe nicht vergessen

Wandeldarlehen und Finanzierungsrunden heben die kumulierten Einlagen schnell über CHF 1 Mio. Ab dann schuldet die Gesellschaft 1 % Emissionsabgabe auf dem übersteigenden Teil – und zwar auf dem vollen Ausgabebetrag inklusive Agio (Art. 6 Abs. 1 lit. h StG). Planen Sie diesen Betrag in der Runde mit ein.

Unsere Festpreise

Kapitalerhöhung GmbH & AG – ab CHF 1'500

Bareinlage

CHF 1'500

Verrechnung oder Mischform

CHF 2'500

Inklusive Beschluss, Statuten, Kapitalerhöhungsbericht, Beurkundung und Handelsregisteranmeldung, zzgl. MwSt. Voraussetzung: Alle Gesellschafter bzw. Aktionäre wirken mit (Universalversammlung), und Sie erfassen die Angaben im KI-Assistenten oder vollständig per Online-Formular. Separat: Handelsregistergebühren und der Revisor bei Verrechnung (Fixpreis zu Sonderkonditionen, wir koordinieren). Andere Konstellationen offerieren wir individuell.

Häufige Fragen

Wie wird ein Wandeldarlehen rechtlich gewandelt?+

In aller Regel durch eine ordentliche Kapitalerhöhung, bei der die neuen Aktien oder Stammanteile nicht bar, sondern durch Verrechnung mit der Darlehensforderung liberiert werden (Art. 634a OR). Die Darlehensschuld erlischt, an ihre Stelle treten Aktienkapital und – soweit der Wandlungspreis über dem Nennwert liegt – gesetzliche Kapitalreserve (Agio). Für die GmbH gelten die Regeln über Art. 781 OR entsprechend.

Braucht es für die Wandlung einen Revisor?+

Ja. Bei der Liberierung durch Verrechnung legt der Verwaltungsrat bzw. die Geschäftsführung in einem Kapitalerhöhungsbericht Rechenschaft über Bestand und Verrechenbarkeit der Schuld ab (Art. 652e Ziff. 2 OR), und ein zugelassener Revisor bestätigt den Bericht (Art. 652f OR) – auch bei Gesellschaften mit Opting-out. Wir koordinieren den Revisor zu einem Fixpreis zu Sonderkonditionen (rund CHF 500–700).

Was kostet die Wandlung eines Wandeldarlehens?+

Bei uns kostet die Kapitalerhöhung durch Verrechnung pauschal CHF 2'500 zzgl. MwSt. – auch als Mischform, wenn gleichzeitig neue Investoren bar einzahlen. Voraussetzung ist, dass alle Gesellschafter bzw. Aktionäre mitwirken (Universalversammlung) und Sie die Angaben im KI-Assistenten oder vollständig per Online-Formular erfassen. Separat kommen der Revisor, die Handelsregistergebühr von CHF 200 (GmbH zusätzlich CHF 70 pro neuen Gesellschafter) und allenfalls die Emissionsabgabe hinzu.

Fällt bei der Wandlung eine Emissionsabgabe an?+

Nur wenn die Leistungen der Gesellschafter seit der Gründung insgesamt CHF 1 Mio. übersteigen (Art. 6 Abs. 1 lit. h StG). Dann beträgt die Abgabe 1 % auf dem übersteigenden Teil. Massgebend ist der volle Wandlungsbetrag inklusive Agio – nicht nur der Nennwert der neuen Aktien.

Werden auch die aufgelaufenen Zinsen gewandelt?+

Das bestimmt der Darlehensvertrag. Viele Wandeldarlehen sehen vor, dass die Zinsen nicht ausbezahlt, sondern zusammen mit dem Darlehensbetrag gewandelt werden. Verrechnet werden kann nur, was als Forderung tatsächlich besteht – der Kapitalerhöhungsbericht weist deshalb Darlehen und Zinsen per Stichtag aus.

Kapitalerhöhung zum Festpreis

Bar CHF 1'500, mit Verrechnung (z. B. Wandeldarlehen) oder als Mischform CHF 2'500 – für GmbH und AG, wenn alle Gesellschafter mitwirken und Sie die Angaben im KI-Assistenten oder vollständig per Formular erfassen. Zur Nutzung genügt eine kurze Bestätigung Ihrer E-Mail-Adresse – kein Konto nötig.

Festpreise und Kostenrechner · oder telefonisch: +41 71 272 26 55