Kapitalerhöhung

Was kostet eine Kapitalerhöhung? Notar, Handelsregister, Revisor und Emissionsabgabe

Die vier Kostenblöcke einer Kapitalerhöhung, drei durchgerechnete Beispiele und die Frage, was die Kosten wirklich treibt.

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Online Notariat Team

6. November 2026

Fachlich geprüft durch unser Notariat

7 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

Eine Kapitalerhöhung kostet bei uns ab CHF 1'500 plus CHF 200 Handelsregistergebühr. Revisor und Emissionsabgabe kommen nur in bestimmten Fällen dazu – und der Betrag der Erhöhung spielt für unseren Preis keine Rolle.

  • Festpreis: CHF 1'500 bei Bareinlage, CHF 2'500 bei Verrechnung oder Mischform – für GmbH und AG, wenn alle Gesellschafter mitwirken
  • Revisor nur bei Verrechnung, Sacheinlage, Erhöhung aus Eigenkapital oder eingeschränktem Bezugsrecht (rund CHF 500–700)
  • Emissionsabgabe: 1 % erst auf Einlagen über CHF 1 Mio., kumuliert seit der Gründung

«Was kostet uns das?» ist meist die erste Frage, wenn eine GmbH oder AG ihr Kapital erhöhen will. Die ehrliche Antwort lautet: weniger, als viele erwarten – sofern man weiss, aus welchen Blöcken sich die Kosten zusammensetzen und welche davon im eigenen Fall überhaupt anfallen.

Die vier Kostenblöcke

1. Notarielle Abwicklung

Beschluss, Statutenänderung, Zeichnungsschein, Kapitalerhöhungsbericht, öffentliche Beurkundung und Handelsregisteranmeldung. Bei uns zum Festpreis:

Festpreise Kapitalerhöhung bei online-notariat.ch
VarianteFestpreis
Bareinlage (GmbH oder AG)CHF 1'500 + MwSt.
Verrechnung, z. B. Wandeldarlehen (GmbH oder AG)CHF 2'500 + MwSt.
Mischform aus Bareinlage und VerrechnungCHF 2'500 + MwSt.
Sacheinlage, aus Eigenkapital, Kapitalband, bedingtes Kapitalindividuelle Offerte
Optional: komplett digital per QES+ CHF 150 (ab der dritten Person + CHF 50 pro Person)

Voraussetzung für den Festpreis: Alle Gesellschafter bzw. Aktionäre wirken mit (Universalversammlung), und Sie erfassen die Angaben im KI-Assistenten oder senden uns das Online-Formular vollständig ausgefüllt.

2. Handelsregister

Das Handelsregisteramt erhebt für die Statutenänderung CHF 200 (Gebührenverordnung des Bundes, GebV-HReg, Anhang Ziff. 1.3). Bei der GmbH kommen CHF 70 pro neuen Gesellschafter hinzu, weil die Gesellschafter im Handelsregister eingetragen werden; bei der AG erscheinen die Aktionäre nicht im Register. Die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt ist inbegriffen. Wird auf dem Postweg unterzeichnet, können Beglaubigungen hinzukommen – mit QES entfallen sie.

3. Revisor

Bei einer reinen Bareinlage ohne Einschränkung des Bezugsrechts braucht es keinen Revisor (Art. 652f Abs. 2 OR). In allen anderen Fällen prüft ein zugelassener Revisor den Kapitalerhöhungsbericht. Wir koordinieren ihn zu einem Fixpreis zu Sonderkonditionen, in der Regel rund CHF 500–700.

4. Emissionsabgabe

Der Bund erhebt 1 % Emissionsabgabe auf neuen Beteiligungsrechten – aber erst, soweit die Leistungen der Gesellschafter seit der Gründung insgesamt CHF 1 Mio. übersteigen (Art. 6 Abs. 1 lit. h StG). Mitgezählt wird der volle Ausgabebetrag inklusive Agio. Für die meisten KMU-Erhöhungen fällt deshalb keine Abgabe an; bei Finanzierungsrunden wird sie dagegen schnell zum grössten Posten.

Drei Rechenbeispiele

Beispiel 1: GmbH erhöht bar von CHF 20'000 auf CHF 50'000

Rechenbeispiel GmbH Bareinlage
PositionBetrag
Festpreis BareinlageCHF 1'500 + MwSt.
Handelsregister (keine neuen Gesellschafter)CHF 200
Revisorentfällt
Emissionsabgabe (Einlagen total CHF 50'000)entfällt
TotalCHF 1'700 + MwSt. auf dem Festpreis

Beispiel 2: AG wandelt ein Darlehen von CHF 300'000

Rechenbeispiel AG Verrechnung
PositionBetrag
Festpreis VerrechnungCHF 2'500 + MwSt.
Revisor (Fixpreis)rund CHF 500–700
HandelsregisterCHF 200
Emissionsabgabe (bisher CHF 100'000 + 300'000 = CHF 400'000)entfällt
Totalrund CHF 3'200–3'400 + MwSt. auf dem Festpreis

Beispiel 3: Finanzierungsrunde mit neuem Geld und Wandlung

Eine AG hat seit der Gründung CHF 600'000 an Einlagen erhalten (inklusive Agio). Neue Investoren zahlen CHF 1 Mio. bar ein, zugleich wird ein Wandeldarlehen von CHF 400'000 gewandelt.

Rechenbeispiel Finanzierungsrunde
PositionBetrag
Festpreis MischformCHF 2'500 + MwSt.
Revisor (Fixpreis)rund CHF 500–700
HandelsregisterCHF 200
Emissionsabgabe: 1 % auf (600'000 + 1'400'000 − 1'000'000)CHF 10'000
Totalrund CHF 13'200–13'400 + MwSt. auf dem Festpreis

Das dritte Beispiel zeigt: Bei grösseren Runden entscheidet die Emissionsabgabe über die Gesamtkosten, nicht die notarielle Abwicklung. Ihre eigenen Zahlen rechnen Sie im Kostenrechner durch – als unverbindliche Schätzung, getrennt nach unserer Rechnung und Drittkosten.

Was die Kosten treibt – und was nicht

Nicht die Höhe der Erhöhung: Unser Festpreis und die Handelsregistergebühr sind für CHF 10'000 und für CHF 5 Mio. dieselben. In manchen Kantonen richten sich Notariatsgebühren dagegen nach dem Erhöhungsbetrag – es lohnt sich, beim Vergleich darauf zu achten. Was den Aufwand tatsächlich beeinflusst:

  • Liberierungsart: Verrechnung und Sacheinlage brauchen einen Bericht mit Revisor, die Bareinlage nicht
  • Mitwirkung aller Gesellschafter: Mit einer Universalversammlung genügt eine einzige Urkunde; eine formell einberufene Versammlung mit Fristen bedeutet mehr Aufwand
  • Vollständige Angaben: Wer die Daten im KI-Assistenten oder vollständig im Formular erfasst, erspart Rückfragen – das ist die Grundlage unseres Festpreises
  • Besondere Instrumente: Kapitalband, bedingtes Kapital, Vorzugsaktien oder Sacheinlagen offerieren wir individuell

Nicht im Festpreis

Beratung zur Bewertung, Verhandlung mit Investoren, Aktionärbindungsverträge und steuerliche Abklärungen gehören nicht zur notariellen Abwicklung. Brauchen Sie solche Leistungen, klären Sie sie mit Ihrem Treuhänder oder Ihrer Kanzlei – wir übernehmen anschliessend den Vollzug zum Festpreis. Mehr dazu im Beitrag Festpreis oder Wirtschaftskanzlei?

Unsere Festpreise

Kapitalerhöhung GmbH & AG – ab CHF 1'500

Bareinlage

CHF 1'500

Verrechnung oder Mischform

CHF 2'500

Inklusive Beschluss, Statuten, Kapitalerhöhungsbericht, Beurkundung und Handelsregisteranmeldung, zzgl. MwSt. Voraussetzung: Alle Gesellschafter bzw. Aktionäre wirken mit (Universalversammlung), und Sie erfassen die Angaben im KI-Assistenten oder vollständig per Online-Formular. Separat: Handelsregistergebühren und der Revisor bei Verrechnung (Fixpreis zu Sonderkonditionen, wir koordinieren). Andere Konstellationen offerieren wir individuell.

Häufige Fragen

Was kostet eine Kapitalerhöhung insgesamt?+

Eine einfache Kapitalerhöhung mit Bareinlage kostet bei uns CHF 1'500 zzgl. MwSt. plus CHF 200 Handelsregistergebühr – zusammen also rund CHF 1'700 plus MwSt. Bei Verrechnung, etwa der Wandlung eines Darlehens, sind es CHF 2'500 plus Revisor (rund CHF 500–700) und Handelsregister. Ab CHF 1 Mio. kumulierter Einlagen kommt die Emissionsabgabe von 1 % auf dem übersteigenden Teil hinzu.

Hängen die Kosten von der Höhe der Kapitalerhöhung ab?+

Unser Festpreis nicht: Er ist für CHF 10'000 und für CHF 5 Mio. derselbe. Auch die Handelsregistergebühr für die Statutenänderung ist fix (CHF 200). Vom Betrag hängt einzig die Emissionsabgabe ab – und auch sie erst, wenn die Einlagen der Gesellschafter seit der Gründung insgesamt CHF 1 Mio. übersteigen.

Wann braucht es einen Revisor – und was kostet er?+

Bei einer Bareinlage ohne Einschränkung des Bezugsrechts braucht es keinen Revisor (Art. 652f Abs. 2 OR). Bei Verrechnung, Sacheinlage, Erhöhung aus Eigenkapital oder eingeschränktem Bezugsrecht muss ein zugelassener Revisor den Kapitalerhöhungsbericht prüfen. Wir koordinieren ihn zu einem Fixpreis zu Sonderkonditionen, typischerweise rund CHF 500–700.

Lässt sich die Emissionsabgabe durch mehrere kleine Erhöhungen vermeiden?+

Nein. Der Freibetrag von CHF 1 Mio. gilt für die Leistungen der Gesellschafter insgesamt, also kumuliert seit der Gründung (Art. 6 Abs. 1 lit. h StG). Wer die Erhöhung aufteilt, zahlt am Ende gleich viel – aber mehrfach Notariats- und Handelsregisterkosten.

Ist die Berechnung des Kostenrechners verbindlich?+

Nein. Der Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung auf Grundlage Ihrer Angaben und ersetzt keine Offerte oder Beratung. Massgeblich ist unsere Offerte für Ihre konkrete Konstellation.

Kapitalerhöhung zum Festpreis

Bar CHF 1'500, mit Verrechnung (z. B. Wandeldarlehen) oder als Mischform CHF 2'500 – für GmbH und AG, wenn alle Gesellschafter mitwirken und Sie die Angaben im KI-Assistenten oder vollständig per Formular erfassen. Zur Nutzung genügt eine kurze Bestätigung Ihrer E-Mail-Adresse – kein Konto nötig.

Festpreise und Kostenrechner · oder telefonisch: +41 71 272 26 55