Kapitalerhöhung

Kapitalerhöhung: Wann ein Festpreis genügt – und wann sich eine Wirtschaftskanzlei lohnt

Eine Kapitalerhöhung besteht aus zwei Teilen: dem Deal und dem Vollzug. Wer die beiden auseinanderhält, weiss, welche Unterstützung er wirklich braucht.

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Online Notariat Team

6. November 2026

Fachlich geprüft durch unser Notariat

6 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

Hinter jeder Kapitalerhöhung stehen zwei Arbeitspakete: die Beratung rund um den Deal – Bewertung, Verhandlung, Verträge – und der notarielle Vollzug. Das erste ist individuell, das zweite weitgehend standardisiert.

  • Umfassende Transaktionsberatung lohnt sich bei komplexen Runden, mehreren Investoren oder besonderen Vorzugsrechten
  • Sind sich die Gesellschafter einig und die Verträge geklärt, ist der Vollzug planbar – und damit zum Festpreis möglich
  • Beides lässt sich kombinieren: Beratung durch Ihre Vertrauensperson, Vollzug zum Festpreis

Wer zum ersten Mal das Kapital seiner Gesellschaft erhöht, fragt sich oft: Wen brauche ich dafür eigentlich – und in welchem Umfang? Die Antwort hängt weniger von der Höhe der Erhöhung ab als davon, wie viel rund um die Erhöhung noch offen ist.

Zwei Arbeitspakete, die oft in einem Mandat landen

Beratung und Vollzug einer Kapitalerhöhung
Beratung (Deal)Vollzug (Notariat)
InhaltBewertung, Term Sheet, Investment Agreement, Aktionärbindungsvertrag, Due Diligence, VerhandlungBeschluss, Statutenänderung, Zeichnungsschein, Kapitalerhöhungsbericht, Beurkundung, Handelsregister
CharakterIndividuell, abhängig von Parteien und VerhandlungsverlaufGesetzlich vorgegeben, wiederkehrend
AufwandSchwer im Voraus abschätzbarGut planbar
Sinnvolle AbrechnungMeist nach Aufwand oder mit BudgetFestpreis möglich

Beide Pakete sind wichtig, aber sie verlangen unterschiedliche Fähigkeiten. Wer sie gedanklich trennt, kann gezielt entscheiden, wo er Unterstützung braucht – und wo nicht.

Wann sich eine Wirtschaftskanzlei lohnt

Erfahrene Transaktionsberatung hat ihren Wert – und ihren Preis zu Recht –, wenn der Deal selbst anspruchsvoll ist:

  • Finanzierungsrunden mit mehreren institutionellen Investoren und ausgehandelten Vorzugsrechten
  • Liquidationspräferenzen, Verwässerungsschutz, Vesting und komplexe Aktionärbindungsverträge
  • Due Diligence durch Investoren oder Käufer
  • Grenzüberschreitende Strukturen und regulierte Branchen
  • Uneinigkeit unter den bisherigen Gesellschaftern
  • Komplexe Sacheinlagen, etwa die Einbringung ganzer Unternehmen

In solchen Konstellationen ist eine Kanzlei, die den Deal von Anfang an begleitet, oft die beste Wahl.

Wann ein Festpreis genügt

In vielen Fällen ist der Deal dagegen schon klar, bevor jemand an die Urkunde denkt:

  • Die Gesellschafter erhöhen gemeinsam das Kapital, etwa für Wachstum oder ein besseres Bankrating
  • Ein Gesellschafterdarlehen oder ein Wandeldarlehen wird in Eigenkapital gewandelt
  • Ein Investor steigt zu einem bereits vereinbarten Preis ein, die Verträge liegen vor
  • Eine GmbH erhöht ihr Kapital vor der Umwandlung in eine AG

Hier bleibt nur der Vollzug – präzise Arbeit, aber eine, die sich in jedem Fall nach denselben gesetzlichen Schritten richtet. Genau dafür sind Festpreise gemacht.

Gut zu wissen

Die öffentliche Urkunde muss dieselben gesetzlichen Anforderungen erfüllen, egal wer sie erstellt und wie abgerechnet wird. Das Handelsregisteramt prüft jede Anmeldung nach denselben Massstäben. Die Abrechnungsart sagt deshalb wenig über die Qualität des Vollzugs – entscheidend ist die Sorgfalt im Einzelfall.

Fünf Fragen vor der Mandatierung

Unabhängig davon, für wen Sie sich entscheiden – diese Fragen schaffen Klarheit über Leistung und Kosten:

  1. Welcher Teil des Budgets entfällt auf die Beratung, welcher auf den Vollzug?
  2. Wird der Vollzug pauschal oder nach Aufwand abgerechnet? Und hängt das Honorar von der Höhe der Kapitalerhöhung ab?
  3. Sind Handelsregistergebühren, Revisor und Emissionsabgabe im Budget enthalten oder kommen sie dazu?
  4. Wer erstellt die Dokumente – und wer ist Ihre Ansprechperson für Rückfragen?
  5. Was kosten Änderungen, etwa wenn sich die Zahlen kurz vor der Beurkundung noch verschieben?

Viele Kanzleien und Treuhänder bieten heute selbst Pauschalen für Standardvorgänge an. Es lohnt sich, danach zu fragen.

Beratung und Vollzug kombinieren

Sie müssen sich nicht für das eine oder das andere entscheiden. Häufig begleitet die Kanzlei oder der Treuhänder Ihres Vertrauens die Verhandlung und die Verträge, und der notarielle Vollzug erfolgt separat zum Festpreis. Wir übernehmen dabei gerne die Dokumente Ihrer Berater als Grundlage.

Bei uns kostet der Vollzug bar CHF 1'500, mit Verrechnung oder als Mischform CHF 2'500 (jeweils zzgl. MwSt.) – unabhängig von der Höhe der Kapitalerhöhung, wenn alle Gesellschafter mitwirken. Was im Festpreis enthalten ist und welche Drittkosten dazukommen, zeigt der Ratgeber Was kostet eine Kapitalerhöhung? – eine unverbindliche Schätzung für Ihren Fall liefert der Kostenrechner.

Unsere Festpreise

Kapitalerhöhung GmbH & AG – ab CHF 1'500

Bareinlage

CHF 1'500

Verrechnung oder Mischform

CHF 2'500

Inklusive Beschluss, Statuten, Kapitalerhöhungsbericht, Beurkundung und Handelsregisteranmeldung, zzgl. MwSt. Voraussetzung: Alle Gesellschafter bzw. Aktionäre wirken mit (Universalversammlung), und Sie erfassen die Angaben im KI-Assistenten oder vollständig per Online-Formular. Separat: Handelsregistergebühren und der Revisor bei Verrechnung (Fixpreis zu Sonderkonditionen, wir koordinieren). Andere Konstellationen offerieren wir individuell.

Häufige Fragen

Brauche ich für eine Kapitalerhöhung eine Anwaltskanzlei?+

Für den gesetzlich vorgeschriebenen Vollzug – Beschluss, Statutenänderung, Kapitalerhöhungsbericht, öffentliche Beurkundung und Handelsregisteranmeldung – braucht es einen Notar, aber nicht zwingend eine Kanzlei. Eine Kanzlei lohnt sich, wenn zusätzlich verhandelt, bewertet oder ein komplexes Vertragswerk erstellt werden muss.

Ist ein Festpreis weniger gründlich als eine Abrechnung nach Aufwand?+

Nein. Die öffentliche Urkunde muss dieselben gesetzlichen Anforderungen erfüllen, egal wer sie erstellt und wie abgerechnet wird, und das Handelsregisteramt prüft jede Anmeldung nach denselben Massstäben. Ein Festpreis ist möglich, weil der Vollzug einer Kapitalerhöhung weitgehend standardisiert ist – nicht, weil weniger sorgfältig gearbeitet wird.

Kann ich Beratung und Vollzug trennen?+

Ja, und viele Unternehmen tun das. Ihre Kanzlei oder Ihr Treuhänder begleitet Verhandlung und Verträge, der notarielle Vollzug erfolgt separat. Wir übernehmen dabei gerne die von Ihren Beratern vorbereiteten Vertragsdokumente als Grundlage.

Was ist in Ihrem Festpreis enthalten?+

Beschluss, Statutenänderung, Zeichnungsschein, Kapitalerhöhungsbericht, öffentliche Beurkundung, Handelsregisteranmeldung und die persönliche Prüfung durch den Notar – bar CHF 1'500, mit Verrechnung oder als Mischform CHF 2'500, jeweils zzgl. MwSt. Voraussetzung: Alle Gesellschafter wirken mit, und die Angaben werden im KI-Assistenten oder vollständig per Formular erfasst. Separat sind Handelsregistergebühren, allenfalls der Revisor und die Emissionsabgabe.

Kapitalerhöhung zum Festpreis

Bar CHF 1'500, mit Verrechnung (z. B. Wandeldarlehen) oder als Mischform CHF 2'500 – für GmbH und AG, wenn alle Gesellschafter mitwirken und Sie die Angaben im KI-Assistenten oder vollständig per Formular erfassen. Zur Nutzung genügt eine kurze Bestätigung Ihrer E-Mail-Adresse – kein Konto nötig.

Festpreise und Kostenrechner · oder telefonisch: +41 71 272 26 55