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Aktienkapital, Stammkapital & Liberierung: Was Gründer wissen müssen

Die wichtigsten Begriffe rund um die Kapitalisierung Ihrer GmbH oder AG.

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Online Notariat Team

5. März 2026 · Aktualisiert am 29. August 2026

Fachlich geprüft durch unser Notariat

8 Min. Lesezeit← Alle Ratgeber-Beiträge

Das Wichtigste in Kürze

GmbH: mindestens CHF 20'000, voll einbezahlt – AG: mindestens CHF 100'000, davon mindestens CHF 50'000 liberiert. Liberierung heisst schlicht: das Kapital tatsächlich einzahlen. Es fliesst vor der Gründung auf ein Sperrkonto und steht der Firma nach dem Handelsregistereintrag frei zur Verfügung.

  • Bareinlage über ein Sperrkonto ist der Normalfall; Sacheinlagen (Art. 634 OR) brauchen zusätzliche Bewertung und Prüfbericht
  • Bei der AG genügen 20 % je Aktie, mindestens aber CHF 50'000 – der Rest kann später nachgezahlt werden
  • Nach der Freigabe ist das Kapital nicht eingefroren – es darf für den Geschäftsbetrieb verwendet werden

Stamm- und Aktienkapital, Liberierung, Sperrkonto – wer eine GmbH oder AG gründen möchte, stösst schnell auf eine ganze Reihe von Fachbegriffen. Wir erklären, was wirklich dahintersteckt und was Sie als Gründer wissen müssen.

Was ist das Stamm- bzw. Aktienkapital?

Das Stammkapital (bei der GmbH) bzw. Aktienkapital (bei der AG) ist der finanzielle Grundstock Ihrer Gesellschaft. Es dient dem Schutz der Gläubiger und ist Voraussetzung für die Eintragung im Handelsregister.

  • GmbH: Mindestens CHF 20'000 Stammkapital, vollständig liberiert
  • AG: Mindestens CHF 100'000 Aktienkapital, davon mindestens CHF 50'000 (oder 20 % des Nennwerts) liberiert

Was bedeutet Liberierung?

Liberierung ist ein juristischer Fachbegriff für die effektive Einzahlung des Kapitals. Bei der GmbH müssen Sie das gesamte Stammkapital von CHF 20'000 liberieren – also tatsächlich einzahlen.

Bei der AG sind die Regeln flexibler: Sie müssen nicht das gesamte Aktienkapital sofort einzahlen, sondern mindestens 20 % des Nennwerts jeder Aktie. Die Mindestliberierung beträgt aber in jedem Fall CHF 50'000. Die restlichen Beträge können später nachgezahlt werden (sog. nicht voll liberierte Aktien).

Beispiel AG mit Aktienkapital CHF 100'000:

  • 1'000 Aktien à Nennwert CHF 100
  • 20 % Liberierung pro Aktie = CHF 20 pro Aktie
  • Mindestliberierung total: CHF 50'000 (höher als 20 %)
  • Pro Aktie also CHF 50 Liberierung

Bareinlage oder Sacheinlage?

Das Kapital kann auf zwei Arten eingebracht werden:

Bareinlage: Sie zahlen den Betrag in Schweizer Franken auf ein Sperrkonto bei einer Schweizer Bank ein. Die Bank stellt eine Bestätigung aus, die für die notarielle Beurkundung benötigt wird. Nach dem Handelsregistereintrag wird das Konto freigegeben.

Sacheinlage: Sie bringen Vermögenswerte in die Gesellschaft ein – z.B. Maschinen, Immobilien oder ein bestehendes Geschäft. Sacheinlagen müssen genau bewertet und in den Statuten dokumentiert werden (Art. 634 OR). Zusätzlich braucht es einen Gründungsbericht und die Prüfungsbestätigung eines zugelassenen Revisors – die Sacheinlagegründung ist darum aufwendiger und teurer als die Bargründung (bei uns CHF 950 zzgl. Revisor, typisch CHF 500–700).

Was ist ein Sperrkonto?

Ein Sperrkonto (auch Kapitaleinzahlungskonto genannt) ist ein temporäres Bankkonto, das speziell für die Firmengründung eröffnet wird. Auf dieses Konto wird das Kapital eingezahlt – aber nicht zugänglich, bis die Firma offiziell gegründet ist.

Der Ablauf:

  1. Sperrkonto bei einer Schweizer Bank eröffnen
  2. Kapital einzahlen
  3. Bank stellt Kapitaleinzahlungsbestätigung aus
  4. Notarielle Beurkundung mit dieser Bestätigung
  5. Handelsregistereintrag erfolgt
  6. Sperrkonto wird freigegeben → Firma kann das Kapital nutzen

Was passiert mit dem Kapital nach der Gründung?

Nach der Freigabe des Sperrkontos steht Ihnen das gesamte Kapital für die Geschäftstätigkeit zur Verfügung. Es ist kein eingefrorenes Kapital – Sie dürfen es für Investitionen, Löhne, Mieten und alle anderen betrieblichen Ausgaben verwenden. Wichtig: Das Kapital muss in der Bilanz ausgewiesen werden und ist Grundlage für die Kapitalsteuer.

Fazit

Stamm- und Aktienkapital sowie die Liberierung sind kein Hexenwerk – aber wichtige Elemente jeder Firmengründung. Bei online-notariat.ch führt Sie unser KI-Notariatsassistent durch alle Schritte und stellt sicher, dass die Kapitalisierung Ihrer Firma korrekt und rechtssicher erfolgt.

Häufige Fragen

Wie viel Kapital braucht es für eine GmbH in der Schweiz?+

Für eine GmbH braucht es mindestens CHF 20'000 Stammkapital, das vollständig liberiert – also tatsächlich einbezahlt – werden muss. Das Kapital wird vor der Gründung auf ein Sperrkonto bei einer Schweizer Bank einbezahlt und nach dem Handelsregistereintrag zur freien Verfügung der Gesellschaft freigegeben.

Wie viel Kapital braucht es für eine AG in der Schweiz?+

Eine AG braucht mindestens CHF 100'000 Aktienkapital. Davon müssen mindestens 20 % des Nennwerts jeder Aktie, insgesamt aber mindestens CHF 50'000, liberiert werden. Der Rest kann später nachgezahlt werden (nicht voll liberierte Aktien).

Was bedeutet Liberierung?+

Liberierung ist der juristische Fachbegriff für die effektive Einzahlung des Stamm- oder Aktienkapitals. Bei der GmbH muss das gesamte Stammkapital liberiert werden, bei der AG mindestens 20 % des Nennwerts jeder Aktie und insgesamt mindestens CHF 50'000.

Was ist ein Sperrkonto und wie läuft die Kapitaleinzahlung ab?+

Ein Sperrkonto (Kapitaleinzahlungskonto) ist ein temporäres Bankkonto, das speziell für die Gründung eröffnet wird. Sie zahlen das Kapital ein, die Bank stellt eine Kapitaleinzahlungsbestätigung aus, mit der die notarielle Beurkundung erfolgt. Nach dem Handelsregistereintrag wird das Konto freigegeben und das Kapital steht der Firma zur Verfügung.

Darf das einbezahlte Kapital nach der Gründung verwendet werden?+

Ja. Nach der Freigabe des Sperrkontos ist das Kapital kein eingefrorenes Geld, sondern steht der Gesellschaft für Investitionen, Löhne, Mieten und alle anderen betrieblichen Ausgaben zur Verfügung. Es muss in der Bilanz ausgewiesen werden und bildet die Grundlage für die Kapitalsteuer.

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