Online Notariat Team
1. November 2026
Fachlich geprüft durch unser Notariat
Das Wichtigste in Kürze
Eine Holding ist eine GmbH oder AG, deren Zweck das Halten von Beteiligungen ist. Sie wird gegründet wie jede andere Gesellschaft – bar oder durch Einbringung bestehender Beteiligungen als Sacheinlage.
- Steuerlicher Kern: Beteiligungsabzug auf Dividenden und Kapitalgewinnen aus Beteiligungen ab 10 % bzw. CHF 1 Mio. Verkehrswert (Art. 69/70 DBG); das kantonale Holdingprivileg gibt es seit 2020 nicht mehr
- Die Einbringung privat gehaltener Beteiligungen kann Einkommenssteuer auslösen (Transponierung) – vorab mit dem Treuhänder klären, idealerweise per Steuerruling
- Bei uns: Bargründung CHF 390 / 490, Sacheinlagegründung CHF 950 plus Revisor CHF 500–700
Mit dem Erfolg einer Firma kommt oft die Frage nach einer Holdingstruktur: Gewinne sicher parkieren, eine zweite Firma aufbauen, die Nachfolge vorbereiten. Dieser Ratgeber erklärt, was eine Holding ist, wann sie sich lohnt, wie die Gründung abläuft und wo die steuerlichen Fallstricke liegen.
Was ist eine Holding?
Die Holding ist keine eigene Rechtsform. Es ist eine GmbH oder AG, deren Zweck im Wesentlichen lautet: Erwerb, Halten, Verwalten und Veräussern von Beteiligungen. Typische Strukturen sind:
- Holding über einer Betriebsgesellschaft – Sie halten Ihre GmbH oder AG nicht mehr privat, sondern über die Holding.
- Holding über mehreren Gesellschaften – etwa für verschiedene Geschäftsfelder oder Standorte.
- Familienholding – zur Bündelung von Beteiligungen und zur Vorbereitung der Nachfolge.
Wann sich eine Holding lohnt
- Risikotrennung: Die betrieblichen Risiken bleiben in der Betriebsgesellschaft, die Reserven liegen geschützt in der Holding.
- Gewinne reinvestieren: Dividenden der Tochter fliessen dank Beteiligungsabzug weitgehend steuerfrei in die Holding und können dort für neue Investitionen genutzt werden – statt beim Ausschütten an Sie privat als Einkommen besteuert zu werden.
- Verkauf: Verkauft die Holding eine Beteiligung, die sie mindestens ein Jahr gehalten hat (mindestens 10 %), ist auch der Kapitalgewinn über den Beteiligungsabzug entlastet.
- Nachfolge und Wachstum: Mehrere Gesellschaften oder Erben lassen sich unter einem Dach ordnen.
Für eine einzelne, kleine Firma ohne Reserven bringt eine Holding dagegen oft mehr Aufwand als Nutzen: Sie braucht eine eigene Buchhaltung, Jahresrechnung und Steuererklärung.
Steuern: Beteiligungsabzug statt Holdingprivileg
Bis 2019 profitierten Holdings in den Kantonen von einem besonderen Steuerstatus. Mit der Steuerreform STAF wurde dieses Holdingprivileg per 1. Januar 2020 abgeschafft. Heute zahlt auch eine Holding die ordentliche Gewinnsteuer – Erträge aus Beteiligungen werden aber über den Beteiligungsabzug weitgehend entlastet:
| Voraussetzung | |
|---|---|
| Dividenden | Beteiligung von mindestens 10 % am Kapital oder an Gewinn und Reserven, oder Verkehrswert von mindestens CHF 1 Mio. (Art. 69 DBG) |
| Kapitalgewinne | Mindestens 10 % während mindestens eines Jahres gehalten; nur soweit der Erlös die Gestehungskosten übersteigt (Art. 70 Abs. 4 DBG) |
| Berechnung | Ermässigung im Verhältnis des Nettoertrags aus Beteiligungen zum gesamten Reingewinn; abgezogen werden Finanzierungsaufwand und pauschal 5 % Verwaltungsaufwand |
Die Kantone kennen eine entsprechende Regelung und können zudem die Kapitalsteuer auf Beteiligungen ermässigen. Die konkrete Belastung hängt vom Sitzkanton ab – lassen Sie sie vorab von Ihrem Treuhänder berechnen.
GmbH oder AG als Holding?
Beides ist möglich. Die AG wird für Holdings häufig gewählt: Die Aktionäre erscheinen nicht im Handelsregister, und Aktien lassen sich einfacher übertragen. Die GmbH braucht weniger Kapital (CHF 20'000 statt CHF 100'000), ihre Gesellschafter stehen aber öffentlich im Handelsregister. Auch eine Holding braucht mindestens eine vertretungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz. Mehr im Vergleich GmbH oder AG?
Die Gründung: bar oder mit Einbringung von Beteiligungen
Variante 1: Bargründung
Sie zahlen das Kapital auf ein Kapitaleinzahlungskonto ein und gründen die Holding wie jede andere GmbH oder AG. Anschliessend erwirbt die Holding Beteiligungen oder gründet neue Tochtergesellschaften. Bei uns zum Pauschalpreis von CHF 390 (GmbH) bzw. CHF 490 (AG).
Variante 2: Sacheinlage der bestehenden Beteiligung
Häufiger ist der Weg über eine Sacheinlagegründung: Sie gründen die Holding und bringen Ihre Aktien oder Stammanteile an der Betriebsgesellschaft als Sacheinlage ein. Dafür braucht es:
- einen Sacheinlagevertrag zwischen Ihnen und der neuen Holding,
- einen Gründungsbericht mit Beschreibung und Bewertung der Beteiligung,
- die Prüfungsbestätigung eines zugelassenen Revisors,
- die öffentliche Beurkundung und den Eintrag im Handelsregister.
Ist die Betriebsgesellschaft eine GmbH, braucht die Übertragung der Stammanteile zudem grundsätzlich die Zustimmung ihrer Gesellschafterversammlung. Bei uns kostet die Sacheinlagegründung CHF 950 zzgl. Revisor (rund CHF 500–700, den wir koordinieren) – mehr unter Firma gründen mit Sacheinlage.
Steuerfalle Transponierung
Bringen Sie eine privat gehaltene Beteiligung in eine Gesellschaft ein, an der Sie danach zu mindestens 50 % beteiligt sind, gilt folgende Regel (Art. 20a Abs. 1 lit. b DBG): Übersteigt die gesamte Gegenleistung – neue Anteile, Gutschriften, Darlehen – den Nennwert der eingebrachten Beteiligung plus deren Kapitaleinlagereserven, wird der Mehrbetrag als Einkommen besteuert.
Wie die Einbringung verbucht wird, entscheidet deshalb über die Steuerfolgen. Klären Sie das vor der Gründung mit Ihrem Treuhänder oder Steuerberater und sichern Sie es idealerweise mit einem Steuerruling der kantonalen Steuerverwaltung ab. Wir setzen die vereinbarte Struktur anschliessend notariell um.
Kosten im Überblick
| Position | Betrag |
|---|---|
| Bargründung GmbH / AG | CHF 390 / CHF 490 + MwSt. |
| Gründung mit Sacheinlage (Einbringung der Beteiligung) | CHF 950 + MwSt. |
| Zugelassener Revisor (nur bei Sacheinlage) | rund CHF 500–700 |
| Handelsregistergebühren | typischerweise CHF 450–600 |
| Optional: komplett digital per QES | + CHF 150 |
Nicht in unserer Pauschale enthalten sind die steuerliche Beratung und ein allfälliges Steuerruling – das übernimmt Ihr Treuhänder. Unsere Aufgabe ist die rechtssichere Umsetzung: Statuten, Sacheinlagevertrag, Gründungsbericht, Koordination des Revisors, Beurkundung und Handelsregister.
Häufige Fragen
Was ist eine Holding?+
Eine Holding ist keine eigene Rechtsform, sondern eine GmbH oder AG, deren Hauptzweck das Erwerben, Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften ist. Sie wird gegründet wie jede andere GmbH oder AG – mit öffentlicher Beurkundung und Eintrag im Handelsregister.
Gibt es das Holdingprivileg noch?+
Nein. Der besondere kantonale Steuerstatus für Holdinggesellschaften wurde mit der Steuerreform STAF per 1. Januar 2020 abgeschafft. Heute zahlt auch eine Holding die ordentliche Gewinnsteuer; Erträge aus Beteiligungen werden aber über den Beteiligungsabzug weitgehend entlastet.
Wie funktioniert der Beteiligungsabzug?+
Die Gewinnsteuer ermässigt sich im Verhältnis des Nettoertrags aus Beteiligungen zum gesamten Reingewinn. Voraussetzung ist eine Beteiligung von mindestens 10 % am Kapital oder an Gewinn und Reserven oder ein Verkehrswert von mindestens CHF 1 Mio. (Art. 69 DBG). Kapitalgewinne zählen mit, wenn mindestens 10 % während mindestens eines Jahres gehalten wurden (Art. 70 DBG). Vom Ertrag abgezogen werden der Finanzierungsaufwand und pauschal 5 % Verwaltungsaufwand.
Kann ich meine bestehende Firma in eine Holding einbringen?+
Ja, durch eine Sacheinlagegründung: Sie gründen die Holding und bringen Ihre Aktien oder Stammanteile als Sacheinlage ein – mit Sacheinlagevertrag, Gründungsbericht und Prüfungsbestätigung eines zugelassenen Revisors. Steuerlich ist Vorsicht geboten: Erhalten Sie dafür mehr als Nennwert und Kapitaleinlagereserven der eingebrachten Beteiligung, kann der Mehrbetrag als Einkommen besteuert werden (Transponierung, Art. 20a Abs. 1 lit. b DBG). Klären Sie die Verbuchung vorab mit Ihrem Treuhänder, idealerweise mit einem Steuerruling.
Was kostet die Gründung einer Holding?+
Bei uns kostet die Bargründung CHF 390 (GmbH) bzw. CHF 490 (AG), die Gründung mit Einbringung von Beteiligungen als Sacheinlage CHF 950 – jeweils zzgl. MwSt. Bei der Sacheinlage kommt der Revisor mit rund CHF 500–700 hinzu, den wir koordinieren, sowie in allen Fällen die Handelsregistergebühren von typischerweise CHF 450–600.
Bereit für die Sacheinlagegründung?
Für GmbH und AG steht je ein eigener KI-Notariatsassistent zur Verfügung; ein Notar prüft die erfassten Daten anschliessend persönlich. Bei komplexen Konstellationen begleiten wir Sie individuell über das Kontaktformular.
Oder telefonisch: +41 71 272 26 55
Pauschalpreis CHF 950.– (GmbH oder AG) zzgl. Revisor CHF 500–700 – koordinieren wir direkt.
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