Reisevollmacht für Ihr Kind
Einverständniserklärung für Auslandsreisen minderjähriger Kinder – kostenlose Vorlage zum Herunterladen, Unterschrift bei uns notariell beglaubigt.
Kostenlose Vorlage
Reisevollmacht als PDF herunterladen
Vollständige Vorlage mit allen üblicherweise verlangten Angaben: Kind, Sorgeberechtigte, Begleitperson, Reisedaten und Einverständniserklärung inkl. Regelung für medizinische Notfälle. Direkt am PC ausfüllbar (PDF-Formularfelder), danach ausdrucken – die Unterschrift beglaubigen wir bei Bedarf.
Unterschriftsbeglaubigung: CHF 50.– pro Unterschrift · Dufourstrasse 150, St. Gallen
Wann Ihr Kind eine Reisevollmacht braucht
Reist ein minderjähriges Kind ohne beide sorgeberechtigten Elternteile ins Ausland, verlangen viele Grenzbehörden und Fluggesellschaften eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten. Typische Situationen:
- Das Kind reist allein (z.B. Flug mit Betreuungsservice der Airline)
- Reise mit nur einem Elternteil – insbesondere bei unterschiedlichen Nachnamen
- Ferien mit Grosseltern, Verwandten oder Familienfreunden
- Klassenlager, Schulreisen und Sportlager im Ausland
- Reisen mit Vereinen oder Jugendorganisationen
Warum die Beglaubigung wichtig ist
Eine einfache Unterschrift kann an der Grenze angezweifelt werden. Mit der notariellen Unterschriftsbeglaubigung bestätigt der Notar die Identität der unterzeichnenden Person – das Dokument wird international deutlich breiter akzeptiert. Einzelne Staaten verlangen zusätzlich eine Apostille, die wir direkt mit der Staatskanzlei St. Gallen koordinieren.
In drei Schritten reisebereit
Vorlage herunterladen und ausfüllen
PDF kostenlos herunterladen und alle Angaben zu Kind, Begleitperson und Reise direkt am Computer in die Formularfelder eintragen, dann ausdrucken. Noch nicht unterschreiben – die Unterschrift erfolgt vor dem Notar.
Beglaubigungstermin buchen
Termin bequem online reservieren. Mitbringen: das ausgefüllte Dokument und Pass oder ID der unterzeichnenden Person(en).
Unterschreiben und beglaubigen lassen
Sie unterschreiben vor dem Notar in unserem Notariat an der Dufourstrasse 150 in St. Gallen; wir beglaubigen die Unterschrift (CHF 50.– pro Unterschrift). Der Termin dauert nur wenige Minuten. Falls nötig, organisieren wir die Apostille.
Häufige Fragen
Alles zur Reisevollmacht
Wann braucht mein Kind eine Reisevollmacht für die Auslandsreise?
Immer dann, wenn ein minderjähriges Kind ohne beide sorgeberechtigten Elternteile ins Ausland reist – also allein, mit nur einem Elternteil, mit Grosseltern, Verwandten, einer Lehrperson (Klassenlager) oder einem Sportverein. Viele Länder, Grenzbehörden und Fluggesellschaften verlangen eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten; einige akzeptieren sie nur mit notariell beglaubigter Unterschrift.
Ist die Vorlage kostenlos?
Ja. Sie können unsere Vorlage als PDF kostenlos herunterladen und dank Formularfeldern direkt am Computer ausfüllen – danach einfach ausdrucken. Sie enthält alle üblicherweise verlangten Angaben: Kind, Sorgeberechtigte, Begleitperson, Reisezeitraum und Reiseziel sowie die Einverständniserklärung inklusive Regelung für medizinische Notfälle.
Muss die Unterschrift beglaubigt werden?
Das hängt vom Zielland und vom Transportunternehmen ab. Für viele Destinationen genügt die einfache Unterschrift; zahlreiche Länder und Fluggesellschaften verlangen jedoch eine notariell beglaubigte Unterschrift, einzelne Staaten zusätzlich eine Apostille. Wir empfehlen die Beglaubigung immer – sie kostet bei uns CHF 50.– pro Unterschrift und vermeidet Diskussionen an der Grenze. Termin direkt online buchen.
Wie läuft die Beglaubigung ab?
Sie füllen die Vorlage aus, buchen online einen Beglaubigungstermin und kommen mit dem noch nicht unterschriebenen Dokument sowie Ihrem Pass oder Ihrer ID in unser Notariat an der Dufourstrasse 150 in St. Gallen. Sie unterschreiben vor dem Notar, wir beglaubigen die Unterschrift – der Termin dauert nur wenige Minuten. Falls das Zielland eine Apostille verlangt, koordinieren wir diese direkt mit der Staatskanzlei St. Gallen.
Müssen beide Elternteile unterschreiben?
Wenn beide Elternteile sorgeberechtigt sind und nicht mitreisen, sollten beide unterschreiben. Reist ein Elternteil mit, genügt in der Regel die Unterschrift des anderen. Bei alleinigem Sorgerecht unterschreibt nur die sorgeberechtigte Person – für gewisse Länder empfiehlt es sich, einen Nachweis des alleinigen Sorgerechts mitzuführen.
Für welche Länder ist eine Apostille nötig?
Das ist länderspezifisch und kann sich ändern – massgeblich sind die Einreisebestimmungen des Ziellandes (auskunftsfähig: Vertretung des Ziellandes oder EDA-Reisehinweise). Als Faustregel: Je weiter das Reiseziel von Europa entfernt und je strenger die Einreisekontrolle, desto eher wird eine beglaubigte Erklärung mit Apostille verlangt. Wir beraten Sie beim Beglaubigungstermin gerne dazu.