Online Notariat Team
19. September 2026
Fachlich geprüft durch unser Notariat
Das Wichtigste in Kürze
Es gibt keinen schweizweiten Tarif. Notariatsgebühren sind kantonal geregelt und richten sich oft nach dem Vermögen. Ein Pauschalpreis macht die Kosten planbar – vor allem für Paare mit Wohneigentum oder Firma.
- Drei Tariflogiken: Promilletarif nach Vermögen, Zeitaufwand, Rahmengebühr
- Nebenkosten: Anwaltsberatung, Vermögensinventar, Ausfertigungen
- Ohne Beurkundung kein gültiger Ehevertrag – Muster sparen nichts
- Bei uns: Gütertrennung CHF 750.–, Ehevertrag ab CHF 850.–, Erbvertrag ab CHF 850.–, Komplettpaket ab CHF 1'500.–
Warum die Kosten so unterschiedlich sind
Das Notariatswesen ist in der Schweiz Sache der Kantone. Jeder Kanton hat seinen eigenen Gebührentarif, und die Tarife folgen drei verschiedenen Logiken:
- Promilletarif nach Vermögen: Die Gebühr ist ein Anteil des Vermögens der Ehegatten, meist mit Mindest- und Höchstbetrag. Wer ein Haus oder eine Firma besitzt, zahlt deutlich mehr als ein Paar ohne Vermögen – für denselben Vertrag.
- Zeitaufwand: Beratung, Entwurf und Beurkundung werden nach Stunden abgerechnet. Die Höhe hängt davon ab, wie viele Besprechungen und Entwurfsrunden nötig sind.
- Rahmengebühr: Ein Von-bis-Betrag, innerhalb dessen das Notariat nach Aufwand und Bedeutung des Geschäfts festlegt.
In Kantonen mit freiberuflichem Notariat kommt hinzu, dass die Notarin oder der Notar auch als Rechtsberater auftritt und die Beratung separat verrechnet. In Kantonen mit Amtsnotariat übernimmt die Beratung häufig eine Anwältin oder ein Anwalt – ebenfalls gegen Honorar. Ratgeberportale nennen für den Ehevertrag Spannen von wenigen hundert bis über fünftausend Franken; für den Kanton Zürich wird häufig ein Bereich von rund CHF 200 bis 5'000 genannt, je nach Vermögen und Aufwand.
Welche Nebenkosten dazukommen können
| Position | Üblich bei kantonalen Notariaten | Bei online-notariat.ch |
|---|---|---|
| Beratung und Entwurf | Nach Zeitaufwand oder im Promilletarif | Im Pauschalpreis enthalten |
| Öffentliche Beurkundung | Gebühr nach kantonalem Tarif | Im Pauschalpreis enthalten |
| Anwaltliche Beratung | Separat nach Stundenansatz | Nicht nötig – Beratung durch den Notar inbegriffen |
| Vermögensinventar (Art. 195a ZGB) | Nach Aufwand, je nach Umfang mehrere hundert Franken | Verbindliche Offerte vorab |
| Änderung oder Aufhebung | Erneute Beurkundung, erneut Gebühr | Pauschalpreis wie Neuabschluss |
| Ausfertigungen | Teils pro Exemplar | Ausfertigung inbegriffen |
Unsere Pauschalpreise
CHF 750.–
Gütertrennungsvereinbarung
Mit KI-Assistent vorbereitet, vom Notar geprüft und beurkundet.
ab CHF 850.–
Massgeschneiderter Ehevertrag
Modifizierte Errungenschaftsbeteiligung, Vorschlagszuweisung, Gütergemeinschaft, Unternehmerklauseln.
ab CHF 850.–
Erbvertrag
Erbeinsetzung, Erbverzicht, gegenseitige Begünstigung – beurkundet mit zwei Zeugen.
ab CHF 1'500.–
Komplettpaket
Ehevertrag, Erbvertrag und Vorsorgeauftrag aufeinander abgestimmt.
Alle Preise sind vom Vermögen unabhängig und enthalten Beratung, Entwurf, persönliche Besprechung und die öffentliche Beurkundung in unserem Notariat in St. Gallen. Die Vorbereitung läuft online – mit dem KI-Notariatsassistenten oder im Gespräch mit uns –, zur Beurkundung kommen die Ehegatten persönlich.
Wann sich der Ehevertrag trotz Kosten lohnt
Gemessen an dem, was er regelt, ist ein Ehevertrag günstig. Bei einer Scheidung unter Errungenschaftsbeteiligung wird der gesamte Wertzuwachs einer Firma, einer Liegenschaft oder eines Depots hälftig geteilt – es geht schnell um sechsstellige Beträge. Ein einmaliger Betrag im dreistelligen Bereich für die Gütertrennung oder eine modifizierte Errungenschaftsbeteiligung steht dazu in keinem Verhältnis. Und im Todesfall ist der Ehevertrag mit Vorschlagszuweisung das einfachste Mittel, den Partner besserzustellen, ohne die Pflichtteile gemeinsamer Kinder zu verletzen. Welcher Güterstand passt, zeigt unser Ratgeber «Gütertrennung oder Errungenschaftsbeteiligung».
Häufige Fragen
Was kostet ein Ehevertrag beim Notar?+
Das hängt vom Kanton ab. Viele Notariate rechnen nach dem Vermögen der Ehegatten ab (Promilletarif mit Mindest- und Höchstbetrag), andere nach Zeitaufwand oder mit einer Rahmengebühr. In der Praxis liegen die Kosten zwischen einigen hundert und mehreren tausend Franken. Bei uns gilt ein Pauschalpreis: Gütertrennungsvereinbarung CHF 750.–, individueller Ehevertrag ab CHF 850.– – unabhängig vom Vermögen.
Warum kostet der Ehevertrag bei vermögenden Paaren mehr?+
Weil viele kantonale Gebührentarife den Vermögenswert als Bemessungsgrundlage nehmen: Je grösser das Vermögen, desto höher die Gebühr, oft bis zu einem Höchstbetrag. Der Aufwand des Notars ist bei einer Gütertrennung aber weitgehend gleich – deshalb bieten wir einen Festpreis.
Kommen Anwaltskosten dazu?+
Bei uns nicht. Beratung, Entwurf, persönliche Besprechung und Beurkundung sind im Pauschalpreis enthalten. Wer zusätzlich eine Anwältin oder einen Anwalt beizieht, etwa bei komplexen Vermögensstrukturen, zahlt deren Honorar separat, in der Regel nach Stundenaufwand.
Was kostet ein Vermögensinventar?+
Ein öffentlich beurkundetes Inventar (Art. 195a ZGB) hält fest, was beim Abschluss des Ehevertrags wem gehört. Bei anderen Notariaten wird es nach Aufwand verrechnet. Wir nennen Ihnen den Preis vorab verbindlich, abhängig von der Zahl der Positionen.
Was kostet ein Erbvertrag?+
Bei uns ab CHF 850.– pauschal, inklusive Beurkundung mit zwei Zeugen. Das Komplettpaket aus Ehevertrag, Erbvertrag und Vorsorgeauftrag gibt es ab CHF 1'500.–. Kantonale Notariate rechnen beim Erbvertrag häufig nach dem Nachlasswert ab.
Sind Muster oder Vorlagen aus dem Internet eine günstige Alternative?+
Nein. Ein Ehevertrag ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet ist (Art. 184 ZGB). Eine Vorlage kann höchstens der Vorbereitung dienen – die Beurkundung und damit die Notariatsgebühr fallen in jedem Fall an. Bei uns übernimmt der KI-Notariatsassistent die Vorbereitung im Preis inbegriffen.
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Lassen Sie sich von unserem KI-Notariatsassistenten oder unserem Team persönlich beraten – kostenlos und unverbindlich.
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