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Vorsorge & Erbrecht

Umfassende Vorsorgevollmacht nach deutschem Recht beim Schweizer Notar

Ein einziges Dokument, das General- und Vorsorgevollmacht vereint – damit Ihre Vertrauensperson Sie in allen Belangen vertreten kann. Rechtsgrundlagen, Inhalt und unser Pauschalangebot in St. Gallen.

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Online Notariat Team

14. Juni 2026

10 Min. Lesezeit← Alle Ratgeber-Beiträge

Wer regelt Ihre Bankgeschäfte, wenn Sie nach einem Unfall im Koma liegen? Wer entscheidet über medizinische Behandlungen, wenn Sie nicht mehr ansprechbar sind? Wer kann Verträge kündigen, mit Versicherungen verhandeln oder Ihre Immobilie verwalten, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind? Wer das im Voraus regelt, behält die Entscheidungshoheit – auch in der Krise.

Eine umfassende Vorsorgevollmacht nach deutschem Recht ist das einfachste, sicherste und kostengünstigste Instrument dafür. Wir erstellen sie für Sie als ein einziges Dokument, beurkunden sie öffentlich an unserem Domizil in St. Gallen und bieten sie zum Pauschalpreis von CHF 500.– an. Was im Dokument steht, auf welche Grundlagen wir uns für die Verwendung in Deutschland stützen und wie unser KI-Notariatsassistent Sie dabei begleitet – Schritt für Schritt.

Was ist eine Vorsorgevollmacht – und was unterscheidet sie von der Generalvollmacht?

Im deutschen Recht existieren zwei eng verwandte Vollmachtsformen, die sich in der Praxis ergänzen:

  • Die Generalvollmacht (§§ 164 ff. BGB) bevollmächtigt umfassend zur Vertretung im Rechtsverkehr. Sie wirkt grundsätzlich sofort und ist unabhängig davon, ob der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist oder nicht.
  • Die Vorsorgevollmacht ist eine besondere Erscheinungsform der Generalvollmacht, die durch das Betreuungsrecht (§§ 1814 ff. BGB n. F.) geprägt ist. Sie soll sicherstellen, dass eine selbstgewählte Person handeln kann, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind, und dadurch eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermeiden.

Wir empfehlen die umfassende Vorsorgevollmacht: ein Dokument, das beide Funktionen vereint – die bevollmächtigte Person kann Sie sowohl im laufenden Rechtsverkehr vertreten als auch im Vorsorgefall in allen persönlichen Angelegenheiten entscheiden. So entstehen keine Regelungslücken, und niemand muss bei einem Notfall erst klären, „welche Vollmacht jetzt eigentlich gilt".

Warum gerade die umfassende Form die empfohlene Variante ist

Eine ausschliesslich auf bestimmte Bereiche beschränkte Vollmacht klingt nach mehr Kontrolle – schafft in der Praxis aber regelmässig Probleme. Beispiele aus dem notariellen Alltag:

  • Eine Vollmacht „nur für die Bank" hilft nicht, wenn nach einem Schlaganfall plötzlich die Mietwohnung gekündigt oder ein Pflegeheimvertrag unterzeichnet werden muss.
  • Eine Generalvollmacht ohne ausdrückliche Vertretung in Gesundheitsangelegenheiten reicht in Krankenhäusern und Pflegeheimen oft nicht aus – Ärzte verlangen häufig eine ausdrückliche Bevollmächtigung für ärztliche Massnahmen, freiheitsentziehende Massnahmen und ähnliche Eingriffe.
  • Eine reine Vorsorgevollmacht wirft Fragen auf, solange der Vollmachtgeber noch handlungsfähig ist – Banken zögern manchmal, wenn unklar ist, ob der Vorsorgefall bereits eingetreten ist.

Die umfassende Vorsorgevollmacht löst all diese Reibungspunkte: Sie wirkt von Anfang an, deckt sämtliche Lebensbereiche ab und macht die bevollmächtigte Person zur einzigen Ansprechperson – im Alltag wie im Notfall.

Unser Pauschalangebot

Umfassende Vorsorgevollmacht für CHF 500.–

Wir erstellen für Sie das Dokument nach deutschem Recht und beurkunden es öffentlich an unserem Domizil in St. Gallen. Pauschal, transparent, inkl. juristischer Beratung und Beurkundung. Massgeschneiderte Lösungen mit Sonderregelungen nach effektivem Aufwand.

Was steht in einer umfassenden Vorsorgevollmacht?

Eine sorgfältig formulierte Vorsorgevollmacht deckt im Kern fünf Lebensbereiche ab. Sie sollte jeden dieser Bereiche ausdrücklich ansprechen, damit Banken, Ärzte und Behörden später keinen Zweifel an der Reichweite der Vollmacht haben.

1. Vermögenssorge

Verwaltung von Konten, Wertschriftendepots, laufende Zahlungen, Steuererklärung, Versicherungen und Verträge. Auch der Verkauf oder Erwerb von Grundstücken kann ausdrücklich aufgenommen werden – dies erfordert allerdings die notarielle Form der Vollmacht selbst, da Grundstücksgeschäfte beurkundungsbedürftig sind (§ 311b BGB).

2. Gesundheits- und Pflegeangelegenheiten

Einwilligung in ärztliche Massnahmen, Untersuchungen und Behandlungen (§ 1829 BGB), Zustimmung zu Massnahmen mit Lebensgefahr oder schwerem gesundheitlichem Schaden, Einwilligung in freiheitsentziehende Massnahmen wie Bettgitter oder Fixierung (§ 1831 BGB). Diese Punkte müssen ausdrücklich genannt sein – pauschale Formulierungen reichen nach deutschem Recht nicht aus.

3. Aufenthaltsbestimmung und Wohnung

Entscheidungen über den Aufenthaltsort (zu Hause, betreutes Wohnen, Pflegeheim), Auflösung der bisherigen Wohnung, Abschluss eines Heimvertrags, Veräusserung der Immobilie zur Finanzierung der Pflege.

4. Behörden- und Postvertretung

Vertretung gegenüber Renten- und Sozialversicherungen, Krankenkasse, Finanzamt, Meldebehörden, Telekommunikationsanbietern. Entgegennahme und Öffnung der Post.

5. Vertretung vor Gericht

Führung von Aktiv- und Passivprozessen, Bevollmächtigung von Rechtsanwälten, Vertretung in Verwaltungs- und Sozialgerichtsverfahren.

Wichtig: Was nicht in die Vorsorgevollmacht gehört

Höchstpersönliche Erklärungen wie das Testament, der Erbvertrag oder die Anerkennung der Vaterschaft können nicht über eine Vollmacht abgegeben werden. Auch für die Eheschliessung selbst existiert keine Stellvertretung in Deutschland. Wer sich um sein Erbe Gedanken macht, sollte parallel zur Vorsorgevollmacht ein Testament oder einen Erbvertrag errichten – auch das übernehmen wir für Mandanten aus Deutschland.

Rechtliche Grundlagen für die Verwendung in Deutschland

Die Verwendung einer in St. Gallen notariell beurkundeten Vorsorgevollmacht in Deutschland beruht auf zwei sich ergänzenden Säulen:

  1. Ortsform (Art. 11 Abs. 1 EGBGB): Die Form eines Rechtsgeschäfts richtet sich nach dem Recht des Ortes, an dem es vorgenommen wird. Eine in der Schweiz öffentlich beurkundete Erklärung wahrt damit die Form.
  2. Gleichwertigkeitsdoktrin: Die in der deutschen Rechtsprechung entwickelte Linie erfasst notarielle Beurkundungen durch einen Schweizer Notar, sofern dieser eine dem deutschen Notar vergleichbare Funktion ausübt und ein gleichwertiges Beurkundungsverfahren einhält. Diese Voraussetzungen erfüllt das Notariat St. Gallen.

Unser Notariat erbringt entsprechende Beurkundungen für deutsche Mandantinnen und Mandanten seit mehreren Jahren und ist auf grenzüberschreitende Mandate eingespielt.

Für die Verwendung in Deutschland – insbesondere gegenüber Grundbuchämtern und Registergerichten – empfehlen wir ergänzend eine Apostille nach dem Haager Übereinkommen von 1961. Die Schweiz und Deutschland sind beide Vertragsstaaten. Die Apostille wird durch die Schweizer Behörde am Beurkundungsort ausgestellt; wir koordinieren das für Sie direkt mit der Staatskanzlei in St. Gallen.

Wann sollte ich eine Vorsorgevollmacht erstellen?

Die häufigste Antwort von Notarinnen und Notaren auf diese Frage lautet: jetzt. Es gibt drei Lebensphasen, in denen die Errichtung besonders dringlich wird:

  • Spätestens mit dem 40. oder 50. Lebensjahr – statistisch der Zeitraum, in dem das Risiko plötzlicher Erkrankungen (Herzinfarkt, Schlaganfall) deutlich steigt.
  • Bei der Diagnose einer chronischen oder degenerativen Erkrankung – solange die Geschäftsfähigkeit noch zweifelsfrei gegeben ist.
  • Vor einer grossen Reise oder einer Operation – für den Fall, dass etwas unvorhergesehenes geschieht.

Auch jüngere Erwachsene profitieren: Wer Eltern, Geschwister oder Partner schützen möchte, kann mit einer wechselseitigen Vorsorgevollmacht absichern, dass sich die Familie im Notfall nicht erst mit dem Betreuungsgericht auseinandersetzen muss.

Warum die Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister wichtig ist

Eine sorgfältig formulierte und beurkundete Vorsorgevollmacht nützt wenig, wenn sie im Ernstfall niemand findet. Das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer löst dieses Problem: Es wird von allen Betreuungsgerichten in Deutschland abgefragt, bevor eine gesetzliche Betreuung angeordnet wird. Steht Ihre Vollmacht dort eingetragen, wird die Betreuungsanordnung in der Regel überflüssig und Ihre Vertrauensperson kann unmittelbar handeln.

Die Eintragung kostet einmalig wenige Euro und ist unbürokratisch über die Webseite der Bundesnotarkammer möglich. Wir koordinieren das auf Wunsch direkt für Sie.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – das richtige Zusammenspiel

Während die Vorsorgevollmacht regelt, wer für Sie entscheidet, konkretisiert die Patientenverfügung (§ 1827 BGB), was entschieden werden soll – etwa, ob lebensverlängernde Massnahmen, künstliche Ernährung oder Wiederbelebung gewünscht sind. Beide Dokumente ergänzen sich:

  • Die Patientenverfügung hält Ihren Willen für konkrete medizinische Situationen fest.
  • Die Vorsorgevollmacht sorgt dafür, dass eine Vertrauensperson Ihren Willen gegenüber Ärzten und Pflegepersonal durchsetzt.

Wir besprechen die Patientenverfügung im Rahmen der Vorsorgevollmacht-Erstellung mit Ihnen und integrieren entsprechende Bezugnahmen in das Dokument.

So einfach läuft die Beurkundung bei uns ab

Wir haben das Verfahren bewusst so aufgebaut, dass Sie 90 % der Arbeit bequem von Deutschland aus erledigen können – und nur für die Beurkundung selbst nach St. Gallen reisen müssen.

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Erfassung mit dem KI-Assistenten

Sie öffnen unter assistent.online-notar.ai/chat/vorsorgevollmacht den Chat und beantworten die strukturierten Fragen zu Bevollmächtigten, Lebensbereichen und besonderen Wünschen. Dauer: ca. 15 Minuten. 24/7 verfügbar, kein Login nötig.

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Juristische Prüfung & Entwurf

Wir prüfen Ihre Angaben juristisch, klären offene Punkte und erstellen den massgeschneiderten Entwurf nach deutschem Recht. Sie erhalten den Entwurf vorab zur Durchsicht.

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Terminvereinbarung über Kontaktformular

Sie melden sich bei uns über das Kontaktformular auf der Website – wir bestätigen kurzfristig einen Termin an unserem Domizil in St. Gallen.

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Beurkundung in St. Gallen

Persönliche Beurkundung beim Notar an der Dufourstrasse 150. Auf Wunsch übernehmen wir anschliessend Apostille und Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine umfassende Vorsorgevollmacht?

Eine umfassende Vorsorgevollmacht ist ein Dokument, das General- und Vorsorgevollmacht in einer einzigen Urkunde vereint. Die bevollmächtigte Person darf den Vollmachtgeber in allen vermögens-, rechts- und gesundheitsbezogenen Angelegenheiten vertreten – sowohl im laufenden Alltag als auch im Vorsorgefall, wenn der Vollmachtgeber selbst nicht mehr handeln kann. Diese umfassende Form ist die empfohlene Variante, weil sie keine Regelungslücken zwischen Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht offen lässt.

Was ist der Unterschied zwischen Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht?

Die Generalvollmacht (§§ 164 ff. BGB) bevollmächtigt umfassend zur Vertretung im Rechtsverkehr und wirkt grundsätzlich sofort. Die Vorsorgevollmacht greift auf das Betreuungsrecht (§§ 1814 ff. BGB) zurück und ist für den Fall gedacht, dass der Vollmachtgeber selbst nicht mehr entscheiden kann – sie umfasst typischerweise Gesundheits- und Aufenthaltsangelegenheiten. Die umfassende Vorsorgevollmacht kombiniert beide Funktionen in einem Dokument.

Wird eine in der Schweiz beurkundete Vorsorgevollmacht in Deutschland akzeptiert?

Massgeblich sind der Grundsatz der Ortsform (Art. 11 Abs. 1 EGBGB) sowie die in der deutschen Rechtsprechung entwickelte Gleichwertigkeitsdoktrin zur Beurkundung durch einen Schweizer Notar. Die Urkunde wird in der Praxis von Banken, Behörden, Krankenhäusern und Registergerichten in Deutschland verwendet. Unser Notariat erbringt solche Beurkundungen für deutsche Mandantinnen und Mandanten seit mehreren Jahren. Für die Verwendung in Deutschland empfehlen wir ergänzend eine Apostille nach dem Haager Übereinkommen.

Was kostet eine Vorsorgevollmacht beim Schweizer Notar?

Unser Pauschalangebot beträgt CHF 500.– für die umfassende Vorsorgevollmacht inklusive öffentlicher Beurkundung am Notariat in St. Gallen. Enthalten sind die juristische Erstellung nach deutschem Recht, die persönliche Besprechung und die Beurkundung. Massgeschneiderte Lösungen mit individuellen Einschränkungen werden nach effektivem Aufwand verrechnet.

Brauche ich zusätzlich eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung (§ 1827 BGB) konkretisiert, welche medizinischen Massnahmen Sie wünschen oder ablehnen. Die Vorsorgevollmacht regelt, wer für Sie entscheidet. Beide Dokumente ergänzen sich: Die bevollmächtigte Person setzt Ihren in der Patientenverfügung niedergelegten Willen durch. Wir besprechen die Patientenverfügung im Rahmen der Vorsorgevollmacht-Erstellung mit Ihnen.

Sollte ich die Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister eintragen lassen?

Ja, das ist sehr empfehlenswert. Das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer wird von Betreuungsgerichten in Deutschland abgefragt, bevor eine gesetzliche Betreuung angeordnet wird. Steht Ihre Vorsorgevollmacht dort eingetragen, vermeidet das Gericht die Betreuungsanordnung und Ihre Vertrauensperson kann sofort tätig werden. Wir koordinieren die Eintragung auf Wunsch.

Kann ich die Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen?

Ja. Solange Sie geschäfts- und einwilligungsfähig sind, können Sie die Vollmacht jederzeit ändern oder widerrufen. Der Widerruf erfolgt durch eine entsprechende Erklärung; bei Vollmachten, die in Ausfertigung an die bevollmächtigte Person übergeben wurden, sollte die Urkunde zurückgefordert werden, um den Rechtsschein der Vollmacht zu beenden.

Wer eignet sich als Bevollmächtigter?

Wählen Sie eine volljährige, zuverlässige und voll geschäftsfähige Person Ihres Vertrauens – häufig ist es der Ehepartner, ein erwachsenes Kind oder ein enger Freund. Wichtig ist, dass die Person bereit ist, die Verantwortung zu übernehmen, und idealerweise in räumlicher Nähe zu Ihnen wohnt. Sie können auch mehrere Bevollmächtigte einsetzen (gemeinsam oder einzeln) und eine Ersatzperson für den Fall benennen, dass die erste Wahl ausfällt.

Wie läuft die Beurkundung beim Online Notariat ab?

Sie erfassen Ihre Angaben bequem vorab – entweder über unseren KI-Notariatsassistenten unter assistent.online-notar.ai/chat/vorsorgevollmacht oder im persönlichen Vorgespräch. Wir erstellen den Entwurf nach deutschem Recht, klären offene Punkte mit Ihnen und vereinbaren einen Beurkundungstermin. Die Beurkundung selbst findet persönlich an unserem Domizil in St. Gallen statt. Termine vereinbaren Sie bequem über unser Kontaktformular.

Muss die Vorsorgevollmacht notariell beurkundet werden?

Eine schriftliche Vorsorgevollmacht mit Ihrer Unterschrift ist grundsätzlich wirksam. Für bestimmte Geschäfte verlangt das deutsche Recht jedoch zwingend die notarielle Form oder mindestens eine öffentliche Beglaubigung – insbesondere für Grundstücksgeschäfte (Grundbuch), die Aufnahme von Darlehen sowie bestimmte Handelsregistergeschäfte. Eine notariell beurkundete Vollmacht stellt zudem die Identität und Geschäftsfähigkeit fest und wird von Banken und Behörden zuverlässig akzeptiert. Deshalb empfehlen wir die notarielle Beurkundung.

Fazit: Ein Dokument, das im entscheidenden Moment alles vereinfacht

Eine umfassende Vorsorgevollmacht ist eines der wirkungsvollsten und gleichzeitig kostengünstigsten Vorsorgeinstrumente, die das deutsche Recht kennt. Sie schützt Sie vor einer gerichtlich angeordneten Betreuung, hält die Entscheidungsgewalt in vertrauten Händen und macht Ihre Familie im Notfall handlungsfähig – ohne langes Warten auf Gerichtsbeschlüsse.

Beim Online Notariat St. Gallen erstellen und beurkunden wir Ihre umfassende Vorsorgevollmacht nach deutschem Recht zum transparenten Pauschalpreis von CHF 500.– inkl. öffentlicher Beurkundung. Die gesamte Vorbereitung erledigen Sie bequem digital – nur für die Beurkundung selbst kommen Sie persönlich an unser Domizil in St. Gallen. Termine vereinbaren Sie bequem über unser Kontaktformular.

Starten Sie Ihre Vorsorgevollmacht heute

In 15 Minuten erfasst, juristisch geprüft und in St. Gallen beurkundet – Pauschalpreis CHF 500.– inkl. Beurkundung.

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