Online Notariat Team
20. April 2026 · Aktualisiert am 29. August 2026
Fachlich geprüft durch unser Notariat
Das Wichtigste in Kürze
Stablecoins wie USDT sind als Sacheinlage für die Schweizer GmbH- und AG-Gründung anerkannt: Bewertet wird der CHF-Gegenwert am Bewertungsstichtag, die Coins werden auf eine Wallet der Gesellschaft übertragen, und ein zugelassener Revisor bestätigt die Bewertung – ganz ohne Schweizer Bankkonto.
- Kosten: pauschal CHF 1'500 zzgl. MwSt. plus Revisor CHF 500–700 (wir koordinieren)
- Empfohlen: rund 10 % Bewertungspuffer, damit das Mindestkapital trotz Kurs- und Wechselkursbewegungen gedeckt bleibt
- Unterzeichnung per QES möglich – für die AG-Sacheinlage steht ein eigener KI-Notariatsassistent bereit
Für internationale Gründer, Krypto-Unternehmer und digitale Nomaden ist die Eröffnung eines Schweizer Bankkontos vor der Firmengründung oft das grösste Hindernis. Eine elegante Alternative: Stablecoins wie USDT als Sacheinlage. Von der Schweizer Handelsregisterpraxis anerkannt, weltweit in Minuten übertragbar und mit stabilem Gegenwert zum Dollar – damit ist das Kapital einer Schweizer GmbH oder AG schnell liberiert.
Darum funktioniert USDT als Sacheinlage
Massgeblich ist das Sacheinlagerecht des Obligationenrechts: Die Handelsregisterpraxis anerkennt Kryptowährungen seit Jahren als einlagefähig; das DLT-Gesetz (2021) hat das rechtliche Umfeld zusätzlich gefestigt. Stablecoins wie USDT oder USDC erfüllen die Kriterien, die das Obligationenrecht an eine Sacheinlage stellt (Art. 634 OR):
- Aktivierbar: Stablecoins sind nach anerkannten Rechnungslegungsregeln bilanzierbar.
- Übertragbar: Per Transfer auf eine Wallet, die von der Gesellschaft kontrolliert wird.
- Bewertbar: 1 USDT ≈ 1 USD, der Marktwert ist an jeder liquiden Börse nachvollziehbar.
- Frei verfügbar: Kein Pfand, keine Verfügungsbeschränkung auf der Wallet.
Die Eintragungspraxis der Schweizer Handelsregisterämter akzeptiert Stablecoin-Sacheinlagen, sofern Bewertung, Übertragung und Verwahrung sauber dokumentiert sind.
Vorteile der USDT-Sacheinlage
- Kein Schweizer Bankkonto nötig – besonders wertvoll für Gründer ohne Schweizer Wohnsitz, die sonst bei der Kontoeröffnung scheitern.
- Schnelle internationale Übertragung: Ein USDT-Transfer ist in Minuten erledigt – weltweit, jederzeit, ohne Banklaufzeiten.
- Stabiler Gegenwert: Im Gegensatz zu Bitcoin oder Ether sind Stablecoins an eine Leitwährung gekoppelt, das Wertschwankungs-Risiko ist minimal.
- Niedrige Transaktionskosten: Insbesondere auf Netzwerken wie Tron oder Arbitrum sind USDT-Transfers praktisch gebührenfrei.
- Nahtlos für Krypto-Geschäftsmodelle: Wer in Web3, DeFi oder Krypto tätig ist, arbeitet ohnehin mit digitalen Assets – die Gründung bleibt im gleichen Medium.
Der Ablauf: USDT-Sacheinlagegründung Schritt für Schritt
- Wallet vorbereiten: Sie halten die USDT auf einer Wallet, die klar Ihrem Namen zugeordnet werden kann (Exchange-Account oder selbstverwahrte Wallet).
- Bewertung dokumentieren:Wir halten den Kurs und die Menge zum Bewertungsstichtag fest. Bei Mindestkapital GmbH (CHF 20'000) / AG-Mindesteinzahlung (CHF 50'000) wird der Gegenwert entsprechend berechnet, mit Sicherheits- puffer für Kursschwankungen.
- Sacheinlagevertrag und Gründerbericht: Wir erstellen die Dokumente mit Beschreibung der Stablecoins, Wallet- Adressen, Bewertung und Übertragungsmodalitäten.
- Übertragung auf Gesellschafts-Wallet: Vor der Beurkundung werden die USDT auf eine von der neuen Gesellschaft kontrollierte Wallet transferiert. Die Transaktion auf der Blockchain dient als Nachweis.
- Prüfungsbestätigung: Ein zugelassener Schweizer Revisor prüft Gründerbericht und Bewertung und bestätigt schriftlich – koordinieren wir direkt für Sie.
- Beurkundung per QES: Die Unterzeichnung erfolgt per qualifizierter elektronischer Signatur – kein Reisen, keine Apostille.
- Handelsregistereintrag: Einreichung beim Handelsregister. Nach Eintragung existiert die Gesellschaft und hält die USDT als Eigenkapital.
Bewertung und Kursschwankungs-Puffer
USDT ist per Design an den US-Dollar gebunden und weicht typischerweise nur minimal vom 1 USD-Kurs ab. Für die Gründungsbewertung empfehlen wir:
- Bewertung zum Tageskurs einer renommierten Börse am Bewertungsstichtag (mit Screenshot / Print-Dokumentation)
- Einrechnung eines Puffers von rund 10 %, damit auch bei kurzfristigen Kurs- oder Wechselkursbewegungen das Mindestkapital sicher gedeckt ist
- Umrechnung USD → CHF zum Bewertungsstichtag mit offizieller Referenzquelle (z. B. SNB-Kurs)
Welche Stablecoins sind zugelassen?
Grundsätzlich jeder Stablecoin mit ausreichender Marktliquidität, klarer Emittenten-Struktur und transparenter Wertunterlegung. In der Praxis sind das vor allem:
- USDT (Tether) – grösste Marktkapitalisierung, weltweit verbreitet
- USDC (Circle) – stark reguliert, monatliche Attestierungen
- EURC – Euro-Stablecoin von Circle, falls Sie in EUR bilanzieren möchten
- Frankenbasierte Stablecoins – aktuell kaum verfügbar (der bekannteste, XCHF, wurde 2024 eingestellt); in der Praxis dominieren USD-Stablecoins
Algorithmische oder nicht vollständig besicherte Stablecoins sind für Gründungszwecke nicht geeignet und werden von den Handelsregisterämtern in der Regel nicht akzeptiert.
Kosten im Überblick
- Pauschale Sacheinlagegründung: CHF 1'500 (zzgl. MwSt.)
- Zugelassener Revisor: CHF 500–700 (direkt über uns koordiniert)
- Optional: QES-Signatur CHF 150 oder persönliche Unterzeichnung CHF 100
- Amtliche Handelsregistergebühren (seit 2021 bundesweit einheitlich, typisch CHF 450–600)
Steuerliche und regulatorische Aspekte
Die Einbringung von USDT in eine neue Schweizer Gesellschaft ist grundsätzlich keine steuerbare Veräusserung, solange die Bewertung zum Marktwert erfolgt. Je nach Wohnsitz des Einlegers können trotzdem Meldepflichten oder Besonderheiten bestehen – eine kurze steuerliche Vorabklärung ist empfehlenswert. Regulatorisch ist zu beachten, dass je nach Geschäftszweck der neuen Gesellschaft (z. B. Finanzintermediation) zusätzliche FINMA-Aspekte greifen können.
Fazit
Die Sacheinlage mit Stablecoins ist heute ein anerkannter, rechtssicherer Weg, um eine Schweizer GmbH oder AG zu gründen – besonders für internationale Gründer, die kein Schweizer Bankkonto haben oder ihre Liquidität ohnehin digital halten. Mit unserer Erfahrung im digitalen Notariat und einem etablierten Revisor-Netzwerk ist die Gründung mit USDT & Co. in wenigen Wochen erledigt.
Interesse an einer Gründung mit Stablecoins? Für die AG-Sacheinlagegründung starten Sie direkt mit unserem KI-Notariatsassistenten; für die GmbH-Sacheinlagegründung kontaktieren Sie uns – wir besprechen unverbindlich Ihre konkrete Konstellation und das optimale Vorgehen.
Weiterführend
Häufige Fragen
Kann ich mit USDT eine Schweizer GmbH oder AG gründen?+
Ja. Stablecoins wie USDT sind von der Schweizer Handelsregisterpraxis als Sacheinlage anerkannt, weil sie aktivierbar, übertragbar und verwertbar sind (Art. 634 OR). Das Kapital wird durch Übertragung der USDT auf eine Wallet der Gesellschaft liberiert – ein Schweizer Bankkonto ist dafür nicht nötig.
Wie wird USDT für die Gründung bewertet?+
Massgeblich ist der CHF-Gegenwert am Bewertungsstichtag: Kurs und Menge werden zum Tageskurs einer renommierten Börse dokumentiert und mit einer offiziellen Referenzquelle in Franken umgerechnet. Empfehlenswert ist ein Puffer von rund 10 Prozent, damit das Mindestkapital auch bei kurzfristigen Kurs- oder Wechselkursbewegungen sicher gedeckt ist. Ein zugelassener Revisor bestätigt die Bewertung.
Wie läuft die USDT-Sacheinlagegründung ab?+
Wir erstellen Sacheinlagevertrag, Gründerbericht und Statuten, die USDT werden vor der Beurkundung auf eine von der Gesellschaft kontrollierte Wallet übertragen, und ein zugelassener Revisor bestätigt Bewertung und Gründerbericht (Art. 635a OR). Die Unterzeichnung ist per QES möglich, anschliessend folgen Beurkundung und Handelsregistereintrag. Für die AG-Sacheinlage steht ein eigener KI-Notariatsassistent bereit; die GmbH-Sacheinlage betreuen wir individuell übers Kontaktformular.
Was kostet die Gründung mit Stablecoins?+
Die Sacheinlagegründung kostet pauschal CHF 1'500 zzgl. MwSt., dazu kommen CHF 500–700 für den zugelassenen Revisor, den wir direkt koordinieren. Optional sind die QES-Signatur (CHF 150) oder die persönliche Unterzeichnung in St. Gallen (CHF 100); die Handelsregistergebühren liegen typischerweise bei CHF 450–600.
Welche Stablecoins ausser USDT sind geeignet?+
Geeignet sind Stablecoins mit ausreichender Marktliquidität, klarer Emittenten-Struktur und transparenter Wertunterlegung – in der Praxis vor allem USDT (Tether) und USDC (Circle), daneben EURC für Euro-Bilanzierung. Algorithmische oder nicht vollständig besicherte Stablecoins werden von den Handelsregisterämtern in der Regel nicht akzeptiert.
Bereit für die Sacheinlagegründung?
Für GmbH und AG steht je ein eigener KI-Notariatsassistent zur Verfügung; ein Notar prüft die erfassten Daten anschliessend persönlich. Bei komplexen Konstellationen begleiten wir Sie individuell über das Kontaktformular.
Oder telefonisch: +41 71 272 26 55
Pauschalpreis CHF 1'500.– (GmbH oder AG) zzgl. Revisor CHF 500–700 – koordinieren wir direkt.
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