Für internationale Gründer, Krypto-Unternehmer und digitale Nomaden ist die Eröffnung eines Schweizer Bankkontos vor der Firmengründung oft das grösste Hindernis. Eine elegante Alternative: Stablecoins wie USDT als Sacheinlage. Rechtssicher nach Schweizer DLT-Gesetz, weltweit in Minuten übertragbar und mit stabilem Gegenwert zum Dollar – damit ist das Kapital einer Schweizer GmbH oder AG schnell liberiert.
Darum funktioniert USDT als Sacheinlage
Seit Inkrafttreten des Schweizer DLT-Gesetzes (2021) sind Registerwertrechte und tokenisierte Vermögenswerte rechtlich anerkannt. Stablecoins wie USDT oder USDC erfüllen die Kriterien, die das Schweizer Obligationenrecht an eine Sacheinlage stellt (Art. 634 OR):
- Aktivierbar: Stablecoins sind nach anerkannten Rechnungslegungsregeln bilanzierbar.
- Übertragbar: Per Transfer auf eine Wallet, die von der Gesellschaft kontrolliert wird.
- Bewertbar: 1 USDT ≈ 1 USD, der Marktwert ist an jeder liquiden Börse nachvollziehbar.
- Frei verfügbar: Kein Pfand, keine Verfügungsbeschränkung auf der Wallet.
Die Eintragungspraxis der Schweizer Handelsregisterämter akzeptiert Stablecoin-Sacheinlagen, sofern Bewertung, Übertragung und Verwahrung sauber dokumentiert sind.
Vorteile der USDT-Sacheinlage
- Kein Schweizer Bankkonto nötig – besonders wertvoll für Gründer ohne Schweizer Wohnsitz, die sonst bei der Kontoeröffnung scheitern.
- Schnelle internationale Übertragung: Ein USDT-Transfer ist in Minuten erledigt – weltweit, jederzeit, ohne Banklaufzeiten.
- Stabiler Gegenwert: Im Gegensatz zu Bitcoin oder Ether sind Stablecoins an eine Leitwährung gekoppelt, das Wertschwankungs-Risiko ist minimal.
- Niedrige Transaktionskosten: Insbesondere auf Netzwerken wie Tron oder Arbitrum sind USDT-Transfers praktisch gebührenfrei.
- Nahtlos für Krypto-Geschäftsmodelle: Wer in Web3, DeFi oder Krypto tätig ist, arbeitet ohnehin mit digitalen Assets – die Gründung bleibt im gleichen Medium.
Der Ablauf: USDT-Sacheinlagegründung Schritt für Schritt
- Wallet vorbereiten: Sie halten die USDT auf einer Wallet, die klar Ihrem Namen zugeordnet werden kann (Exchange-Account oder selbstverwahrte Wallet).
- Bewertung dokumentieren:Wir halten den Kurs und die Menge zum Bewertungsstichtag fest. Bei Mindestkapital GmbH (CHF 20'000) / AG-Mindesteinzahlung (CHF 50'000) wird der Gegenwert entsprechend berechnet, mit Sicherheits- puffer für Kursschwankungen.
- Sacheinlagevertrag und Gründerbericht: Wir erstellen die Dokumente mit Beschreibung der Stablecoins, Wallet- Adressen, Bewertung und Übertragungsmodalitäten.
- Übertragung auf Gesellschafts-Wallet: Vor der Beurkundung werden die USDT auf eine von der neuen Gesellschaft kontrollierte Wallet transferiert. Die Transaktion auf der Blockchain dient als Nachweis.
- Prüfungsbestätigung: Ein zugelassener Schweizer Revisor prüft Gründerbericht und Bewertung und bestätigt schriftlich – koordinieren wir direkt für Sie.
- Beurkundung per QES: Die Unterzeichnung erfolgt per qualifizierter elektronischer Signatur – kein Reisen, keine Apostille.
- Handelsregistereintrag: Einreichung beim Handelsregister. Nach Eintragung existiert die Gesellschaft und hält die USDT als Eigenkapital.
Bewertung und Kursschwankungs-Puffer
USDT ist per Design an den US-Dollar gebunden und weicht typischerweise nur minimal vom 1 USD-Kurs ab. Für die Gründungsbewertung empfehlen wir:
- Bewertung zum Tageskurs einer renommierten Börse am Bewertungsstichtag (mit Screenshot / Print-Dokumentation)
- Einrechnung eines Puffers von rund 10 %, damit auch bei kurzfristigen Kurs- oder Wechselkursbewegungen das Mindestkapital sicher gedeckt ist
- Umrechnung USD → CHF zum Bewertungsstichtag mit offizieller Referenzquelle (z. B. SNB-Kurs)
Welche Stablecoins sind zugelassen?
Grundsätzlich jeder Stablecoin mit ausreichender Marktliquidität, klarer Emittenten-Struktur und transparenter Wertunterlegung. In der Praxis sind das vor allem:
- USDT (Tether) – grösste Marktkapitalisierung, weltweit verbreitet
- USDC (Circle) – stark reguliert, monatliche Attestierungen
- EURC – Euro-Stablecoin von Circle, falls Sie in EUR bilanzieren möchten
- Schweizer Stablecoins (z. B. XCHF) – rechtlich besonders unkompliziert, aber geringere Liquidität
Algorithmische oder nicht vollständig besicherte Stablecoins sind für Gründungszwecke nicht geeignet und werden von den Handelsregisterämtern in der Regel nicht akzeptiert.
Kosten im Überblick
- Pauschale Sacheinlagegründung: CHF 1'500 (zzgl. MwSt.)
- Zugelassener Revisor: CHF 500–700 (direkt über uns koordiniert)
- Optional: QES-Signatur CHF 150 oder persönliche Unterzeichnung CHF 100
- Amtliche Handelsregistergebühren (kantonal)
Steuerliche und regulatorische Aspekte
Die Einbringung von USDT in eine neue Schweizer Gesellschaft ist grundsätzlich keine steuerbare Veräusserung, solange die Bewertung zum Marktwert erfolgt. Je nach Wohnsitz des Einlegers können trotzdem Meldepflichten oder Besonderheiten bestehen – eine kurze steuerliche Vorabklärung ist empfehlenswert. Regulatorisch ist zu beachten, dass je nach Geschäftszweck der neuen Gesellschaft (z. B. Finanzintermediation) zusätzliche FINMA-Aspekte greifen können.
Fazit
Die Sacheinlage mit Stablecoins ist heute ein anerkannter, rechtssicherer Weg, um eine Schweizer GmbH oder AG zu gründen – besonders für internationale Gründer, die kein Schweizer Bankkonto haben oder ihre Liquidität ohnehin digital halten. Mit unserer Erfahrung im digitalen Notariat und einem etablierten Revisor-Netzwerk ist die Gründung mit USDT & Co. in wenigen Wochen erledigt.
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