Nicht jede Gesellschaft wird mit Bargeld gegründet. Die Sacheinlagegründung erlaubt es, das Stamm- oder Aktienkapital durch die Einbringung von Vermögenswerten wie Immobilien, Fahrzeugen, Forderungen, Wertpapieren oder Kryptowährungen zu liberieren. Wir erklären, wie das rechtlich funktioniert, welche Dokumente nötig sind und was es kostet.
Was ist eine Sacheinlage?
Eine Sacheinlage liegt vor, wenn das Gründungskapital einer GmbH oder AG nicht in Bargeld, sondern in Form von Vermögenswerten eingebracht wird. Diese Form der Liberierung ist im Schweizer Obligationenrecht ausdrücklich vorgesehen und wird in der Praxis häufig genutzt – insbesondere wenn bestehende Werte (z. B. eine Einzelfirma, Maschinen, Fahrzeuge, Liegenschaften oder Finanzanlagen) in eine Gesellschaft überführt werden sollen.
Rechtsgrundlagen im Schweizer Obligationenrecht
Die Sacheinlage ist für die AG in Art. 628 und 634 OR geregelt. Für die GmbH gilt über den Verweis in Art. 777c OR sinngemäss dasselbe. Die wichtigsten Eckpunkte:
- Statutenregelung (Art. 628 OR): Die Sacheinlage muss in den Statuten mit Gegenstand, Wert, Einleger und ausgegebenen Anteilen genau umschrieben sein.
- Aktivierbarkeit (Art. 634 OR): Es dürfen nur Vermögenswerte eingebracht werden, die nach anerkannten Rechnungslegungsregeln aktivierbar sind, auf die Gesellschaft übertragen werden können und frei verfügbar sind.
- Sacheinlagevertrag: Zwischen Einleger und Gesellschaft wird ein schriftlicher Sacheinlagevertrag abgeschlossen, der den Einlagegegenstand, den Anrechnungswert und die ausgegebenen Anteile festhält.
- Gründerbericht (Art. 635 OR): Die Gründer halten in einem schriftlichen Bericht Art und Zustand der Sacheinlage sowie die Angemessenheit der Bewertung fest.
- Prüfungsbestätigung (Art. 635a OR): Ein zugelassener Revisor bestätigt schriftlich, dass der Gründerbericht vollständig und richtig ist und der Anrechnungswert die Einlage deckt.
Was kann als Sacheinlage eingebracht werden?
Grundsätzlich eignen sich alle aktivierbaren, übertragbaren und bewertbaren Vermögenswerte. In der Praxis sind das vor allem:
- Immobilien (mit Grundbucheintrag und öffentlicher Beurkundung)
- Fahrzeuge und Maschinen (Anlagevermögen)
- Warenlager, Rohstoffe
- Forderungen gegenüber Dritten (Debitoren)
- Wertpapiere und Beteiligungen (Aktien, Anteile)
- Kryptowährungen und Stablecoins (z. B. Bitcoin, Ether, USDT) – zulässig seit Anerkennung durch das DLT-Gesetz (2021) und ständige Handelsregisterpraxis
- Bestehende Unternehmen (Einzelfirma oder Teilbetrieb) im Rahmen einer Umwandlung bzw. Sacheinlage gemäss Fusionsgesetz
Nicht zulässig sind reine Arbeitsleistungen oder Dienstleistungen – diese können das Kapital nicht liberieren.
Der Ablauf: Von der Bewertung bis zum Handelsregistereintrag
- Bewertung der Sacheinlage: Der Einlagegegenstand wird zum Verkehrswert bewertet. Bei einfachen Vermögenswerten (Fahrzeug, Maschinen, Kryptowährungen mit liquidem Markt) reicht oft eine nachvollziehbare Marktwert-Bewertung. Bei Immobilien oder Unternehmen wird meist ein Bewertungsgutachten beigezogen.
- Sacheinlagevertrag erstellen: Wir erstellen den Vertrag zwischen Einleger und zu gründender Gesellschaft mit allen gesetzlich geforderten Angaben.
- Gründerbericht verfassen: Die Gründer erklären schriftlich, dass der Anrechnungswert angemessen ist und die Sacheinlage frei verfügbar ist.
- Prüfungsbestätigung einholen: Ein zugelassener Revisor prüft den Gründerbericht und bestätigt die Angemessenheit. Diesen Revisor koordinieren wir für Sie direkt.
- Notarielle Beurkundung: Die Gründung wird öffentlich beurkundet – Statuten, Sacheinlagevertrag und Prüfungsbestätigung werden zur Urkunde genommen.
- Handelsregistereintrag: Anmeldung beim zuständigen Handelsregisteramt mit allen Beilagen. Nach Eintragung ist die Sacheinlage vollzogen und die Gesellschaft existiert.
Kosten der Sacheinlagegründung
Bei online-notariat.ch ist die Sacheinlagegründung zum klaren Pauschalpreis erhältlich:
- CHF 1'500.– pauschal (zzgl. MwSt.) für notarielle Beurkundung, Sacheinlagevertrag, Gründerbericht, Statuten, Koordination der Prüfungsbestätigung und HR-Anmeldung
- CHF 500–700.– für den zugelassenen Revisor (wir koordinieren dies direkt, Sie müssen niemanden separat beauftragen)
- Optional: QES-Signatur (CHF 150) oder persönliche Unterzeichnung (CHF 100)
- Amtliche Eintragungsgebühren des Handelsregisters (separat vom HR verrechnet)
Vorteile der Sacheinlagegründung
- Kein Schweizer Bankkonto nötig: Sie benötigen kein Sperrkonto – insbesondere für ausländische Gründer ein grosser Vorteil, da die Kontoeröffnung oft schwierig ist.
- Bestehende Werte nutzen: Einzelfirmen, Anlagen oder digitale Assets können direkt in die neue Gesellschaft überführt werden, ohne sie vorher zu verkaufen.
- Steuerliche Flexibilität: Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Umwandlung einer Einzelfirma in eine GmbH/AG steuerneutral erfolgen.
- Internationale Gründung vereinfacht: In Kombination mit Kryptowährungen oder Stablecoins lassen sich Schweizer Gesellschaften auch mit Auslandsbezug effizient gründen.
Fazit
Die Sacheinlagegründung ist ein rechtssicherer, etablierter Weg, um eine Schweizer GmbH oder AG mit Vermögenswerten statt Bargeld zu gründen. Sie erfordert etwas mehr Aufwand als die klassische Bargründung (Sacheinlage- vertrag, Gründerbericht, Revisor), eröffnet dafür aber flexible Gestaltungsspielräume – und ist für internationale Gründer oft der einfachere Weg, weil kein Schweizer Bankkonto benötigt wird.
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Pauschalpreis CHF 390.– (GmbH) bzw. CHF 490.– (AG) – inkl. notarieller Beurkundung und Handelsregisteranmeldung.
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