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Firmengründung

Sacheinlage vs. Bargründung: Welcher Weg passt für Ihre GmbH oder AG?

Kosten, Aufwand, Anwendungsfälle – der sachliche Vergleich der beiden Gründungsformen nach Schweizer Recht.

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Online Notariat Team

20. April 2026

8 Min. Lesezeit← Alle Ratgeber-Beiträge

Wer eine GmbH oder AG gründet, muss das gesetzlich vorgeschriebene Kapital aufbringen. Das geht auf zwei Arten: als Bargründung über ein Sperrkonto oder als Sacheinlage durch Einbringung von Vermögenswerten. Beide Varianten sind rechtssicher – aber sie eignen sich für unterschiedliche Situationen.

Die Kurzfassung

  • Bargründung: einfach, günstig, schnell – wenn Sie in der Schweiz ein Bankkonto eröffnen können.
  • Sacheinlage: etwas aufwändiger, dafür ohne Schweizer Bankkonto möglich und ideal, wenn Sie Vermögenswerte in die neue Gesellschaft einbringen möchten.

Die Bargründung: Der klassische Weg

Bei der Bargründung wird das Kapital (mindestens CHF 20'000 bei der GmbH, CHF 100'000bei der AG mit mindestens CHF 50'000 einbezahlt) auf ein Sperrkonto (Kapitaleinzahlungskonto) einbezahlt. Die Bank stellt eine Einzahlungsbestätigung aus, die dem Notar bei der Beurkundung vorliegt. Nach dem Handelsregistereintrag wird das Konto freigegeben.

Vorteile:

  • Wenig Dokumentationsaufwand
  • Keine Bewertung nötig
  • Kein Revisor nötig
  • Günstigster Pauschalpreis (CHF 390 GmbH / CHF 490 AG)

Nachteile:

  • Sie benötigen ein Schweizer Bankkonto – bei ausländischen Gründern oft der Flaschenhals.
  • Das Kapital muss vor der Beurkundung flüssig sein – keine Möglichkeit, bestehende Werte direkt einzubringen.

Die Sacheinlage: Vermögenswerte statt Bargeld

Bei der Sacheinlage werden statt Bargeld aktivierbare Vermögenswerte eingebracht: Immobilien, Fahrzeuge, Maschinen, Warenlager, Forderungen, Wertpapiere, Kryptowährungen oder ganze Einzelfirmen. Grundlage sind Art. 628, 634 und 635 OR.

Vorteile:

  • Kein Schweizer Bankkonto nötig – besonders wichtig für internationale Gründer.
  • Bestehende Werte (z. B. eine Einzelfirma, Anlagen, digitale Assets) fliessen direkt in die Gesellschaft.
  • Unter Voraussetzungen steuerneutrale Umwandlung einer Einzelfirma möglich.
  • Funktioniert auch mit Kryptowährungen und Stablecoins.

Nachteile:

  • Mehr Dokumente: Sacheinlagevertrag, Gründerbericht, Prüfungsbestätigung eines zugelassenen Revisors.
  • Etwas höhere Kosten (Pauschale CHF 1'500 + Revisor CHF 500–700).
  • Bewertung muss nachvollziehbar sein – bei komplexen Werten kann ein Gutachten nötig sein.

Kostenvergleich

PositionBargründungSacheinlage
Pauschalpreis GmbHCHF 390CHF 1'500
Pauschalpreis AGCHF 490CHF 1'500
RevisorCHF 500–700
Sperrkonto-Gebühr Bank~CHF 200 (je nach Bank)
HR-GebührenCHF ~600CHF ~600

Richtwerte zzgl. MwSt.; Ihre effektiven Bankgebühren und HR-Gebühren variieren kantonal.

Wann welche Variante?

Bargründung ist passend, wenn …

  • Sie das Kapital als Bargeld / auf einem Schweizer Konto haben.
  • Sie (oder ein Gründer) in der Schweiz ein Konto eröffnen können.
  • Sie schnell und ohne Zusatzaufwand gründen möchten.

Sacheinlage ist passend, wenn …

  • Sie Ausländer sind und keine Schweizer Bankverbindung haben.
  • Sie bestehende Werte (Einzelfirma, Anlagen, Krypto) in die Gesellschaft einbringen möchten.
  • Sie eine bestehende Einzelfirma steueroptimiert umwandeln wollen.
  • Sie digitale Assets wie USDT oder Bitcoin einbringen möchten.

Fazit

Für den Grossteil der Schweizer Gründungen ist die Bargründung der schnellste und günstigste Weg. Die Sacheinlage ist kein Notbehelf, sondern eine bewusste Wahl – speziell dann, wenn Werte eingebracht werden sollen oder kein Zugang zu einem Schweizer Bankkonto besteht.

Beide Varianten bieten wir zum Pauschalpreis an. Unser KI-Notariatsassistent fragt die passende Variante ab oder Sie sprechen direkt mit uns.

Weiterführend

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Pauschalpreis CHF 390.– (GmbH) bzw. CHF 490.– (AG) – inkl. notarieller Beurkundung und Handelsregisteranmeldung.