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Sacheinlagegründung

Sacheinlage vs. Bargründung: Welcher Weg passt für Ihre GmbH oder AG?

Kosten, Aufwand, Anwendungsfälle – der sachliche Vergleich der beiden Gründungsformen nach Schweizer Recht.

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Online Notariat Team

20. April 2026 · Aktualisiert am 29. August 2026

Fachlich geprüft durch unser Notariat

8 Min. Lesezeit← Alle Ratgeber-Beiträge

Das Wichtigste in Kürze

Bargründung und Sacheinlage führen beide rechtssicher zur GmbH oder AG: Die Bargründung über ein Sperrkonto ist der schnellste und günstigste Weg – die Sacheinlage bringt Vermögenswerte statt Bargeld ein und kommt ganz ohne Schweizer Bankkonto aus.

  • Bargründung: pauschal CHF 390 (GmbH) bzw. CHF 490 (AG) zzgl. MwSt., wenig Aufwand, kein Revisor
  • Sacheinlage: pauschal CHF 1'500 plus Revisor CHF 500–700 – dafür kein Sperrkonto und bestehende Werte direkt einbringbar
  • HR-Gebühren fallen bei beiden an: seit 2021 bundesweit einheitlich, typisch CHF 450–600

Wer eine GmbH oder AG gründet, muss das gesetzlich vorgeschriebene Kapital aufbringen. Das geht auf zwei Arten: als Bargründung über ein Sperrkonto oder als Sacheinlage durch Einbringung von Vermögenswerten. Beide Varianten sind rechtssicher – aber sie eignen sich für unterschiedliche Situationen.

Die Bargründung: Der klassische Weg

Bei der Bargründung wird das Kapital (mindestens CHF 20'000 bei der GmbH, CHF 100'000bei der AG mit mindestens CHF 50'000 einbezahlt) auf ein Sperrkonto (Kapitaleinzahlungskonto) einbezahlt. Die Bank stellt eine Einzahlungsbestätigung aus, die dem Notar bei der Beurkundung vorliegt. Nach dem Handelsregistereintrag wird das Konto freigegeben.

Vorteile:

  • Wenig Dokumentationsaufwand
  • Keine Bewertung nötig
  • Kein Revisor nötig
  • Günstigster Pauschalpreis (CHF 390 GmbH / CHF 490 AG)

Nachteile:

  • Sie benötigen ein Schweizer Bankkonto – bei ausländischen Gründern oft der Flaschenhals.
  • Das Kapital muss vor der Beurkundung flüssig sein – keine Möglichkeit, bestehende Werte direkt einzubringen.

Die Sacheinlage: Vermögenswerte statt Bargeld

Bei der Sacheinlage werden statt Bargeld aktivierbare Vermögenswerte eingebracht: Immobilien, Fahrzeuge, Maschinen, Warenlager, Forderungen, Wertpapiere, Kryptowährungen oder ganze Einzelfirmen. Grundlage sind Art. 634, 635 und 635a OR.

Vorteile:

  • Kein Schweizer Bankkonto nötig – besonders wichtig für internationale Gründer.
  • Bestehende Werte (z. B. eine Einzelfirma, Anlagen, digitale Assets) fliessen direkt in die Gesellschaft.
  • Unter Voraussetzungen steuerneutrale Umwandlung einer Einzelfirma möglich.
  • Funktioniert auch mit Kryptowährungen und Stablecoins.

Nachteile:

  • Mehr Dokumente: Sacheinlagevertrag, Gründerbericht, Prüfungsbestätigung eines zugelassenen Revisors.
  • Etwas höhere Kosten (Pauschale CHF 1'500 + Revisor CHF 500–700).
  • Bewertung muss nachvollziehbar sein – bei komplexen Werten kann ein Gutachten nötig sein.

Kostenvergleich

PositionBargründungSacheinlage
Pauschalpreis GmbHCHF 390CHF 1'500
Pauschalpreis AGCHF 490CHF 1'500
RevisorCHF 500–700
Sperrkonto-Gebühr Bank~CHF 200 (je nach Bank)
HR-GebührenCHF 450–600CHF 450–600

Richtwerte zzgl. MwSt.; die HR-Gebühren sind seit 2021 bundesweit einheitlich und kapitalunabhängig (Grundgebühr CHF 420), Ihre effektiven Bankgebühren variieren je nach Institut.

Wann welche Variante?

Bargründung ist passend, wenn …

  • Sie das Kapital als Bargeld / auf einem Schweizer Konto haben.
  • Sie (oder ein Gründer) in der Schweiz ein Konto eröffnen können.
  • Sie schnell und ohne Zusatzaufwand gründen möchten.

Sacheinlage ist passend, wenn …

  • Sie Ausländer sind und keine Schweizer Bankverbindung haben.
  • Sie bestehende Werte (Einzelfirma, Anlagen, Krypto) in die Gesellschaft einbringen möchten.
  • Sie eine bestehende Einzelfirma steueroptimiert umwandeln wollen.
  • Sie digitale Assets wie USDT oder Bitcoin einbringen möchten.

Fazit

Für den Grossteil der Schweizer Gründungen ist die Bargründung der schnellste und günstigste Weg. Die Sacheinlage ist kein Notbehelf, sondern eine bewusste Wahl – speziell dann, wenn Werte eingebracht werden sollen oder kein Zugang zu einem Schweizer Bankkonto besteht.

Beide Varianten bieten wir zum Pauschalpreis an. Für die Bargründung startet unser KI-Notariatsassistent die Erfassung in wenigen Minuten. Für die AG-Sacheinlagegründung steht ein eigener KI-Notariatsassistent bereit; die GmbH-Sacheinlagegründung betreuen wir individuell – bitte kontaktieren Sie uns direkt.

Weiterführend

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Bargründung und Sacheinlagegründung?+

Bei der Bargründung wird das Kapital in Geld auf ein Sperrkonto (Kapitaleinzahlungskonto) einbezahlt und die Bank stellt eine Einzahlungsbestätigung aus. Bei der Sacheinlagegründung werden stattdessen aktivierbare Vermögenswerte eingebracht – etwa Fahrzeuge, Forderungen, eine Einzelfirma oder Kryptowährungen (Art. 634, 635 und 635a OR). Beide Wege sind rechtssicher, unterscheiden sich aber in Aufwand und Kosten.

Was kostet die Bargründung im Vergleich zur Sacheinlagegründung?+

Die Bargründung kostet bei uns pauschal CHF 390 für die GmbH bzw. CHF 490 für die AG (zzgl. MwSt.). Die Sacheinlagegründung kostet pauschal CHF 1'500, dazu kommen CHF 500–700 für den zugelassenen Revisor, den wir koordinieren. Die Handelsregistergebühren (Grundgebühr CHF 420, typisch CHF 450–600) fallen bei beiden Varianten an.

Wann lohnt sich die Sacheinlage statt der Bargründung?+

Die Sacheinlage lohnt sich, wenn Sie kein Schweizer Bankkonto eröffnen können – etwa als ausländischer Gründer –, wenn Sie bestehende Werte wie eine Einzelfirma, Anlagen oder digitale Assets direkt in die Gesellschaft einbringen möchten, oder wenn eine steuerneutrale Umwandlung einer Einzelfirma angestrebt wird. Für den Grossteil der Gründungen bleibt die Bargründung der schnellste und günstigste Weg.

Braucht die Sacheinlagegründung einen Revisor?+

Ja. Ein zugelassener Revisor muss nach Art. 635a OR schriftlich bestätigen, dass der Gründerbericht vollständig und richtig ist und der Anrechnungswert die Einlage deckt. Wir koordinieren den Revisor direkt für Sie; die Kosten liegen typischerweise bei CHF 500–700.

Bereit für die Sacheinlagegründung?

Für GmbH und AG steht je ein eigener KI-Notariatsassistent zur Verfügung; ein Notar prüft die erfassten Daten anschliessend persönlich. Bei komplexen Konstellationen begleiten wir Sie individuell über das Kontaktformular.

Oder telefonisch: +41 71 272 26 55

Pauschalpreis CHF 1'500.– (GmbH oder AG) zzgl. Revisor CHF 500–700 – koordinieren wir direkt.