Herzlich Willkommen
in unserem Online Notariat
Über uns
Unser Online Notariat bietet Ihnen eine umfassende und kompetente Beratung, schweizweit und international, in sämtlichen rechtlichen Belangen. Wir sind befugt, öffentliche Beurkundungen und Beglaubigungen mit Wirkung für die gesamte Schweiz, aber auch mit Wirkung für das Ausland zu erstellen resp. erstellen zu lassen. Es spielt also keine Rolle wo Sie wohnhaft sind, wir gründen Gesellschaften in jedem Kanton und erstellen Ehe- und Erbverträge unabhängig von Ihrem Wohnsitz. Wir sind mehrsprachig und können Beurkundungen und Beglaubigungen auch in anderen Sprachen vornehmen. Zögern Sie nicht und nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf.
Wir akzeptieren Kreditkarten und Cryptocurrencies als Zahlungsmittel



Unser Notariats bietet Ihnen umfassende, schweizweite und internationale Rechtsberatung. Unsere öffentlichen Beurkundungen und Beglaubigungen sind überall gültig. Ob Sie eine Firma gründen oder einen Ehe- bzw. Erbvertrag aufsetzen möchten – Ihr Wohnsitz oder Firmensitz spielt keine Rolle. Wir beraten Sie gerne auch mehrsprachig.
Gesellschaftsgründung
Wir gründen Ihre GmbH oder AG zum attraktiven Pauschalpreis. Dies in der ganzen Schweiz. Komplett digital.
Wir erstellen Ihren Ehe- und oder Erbvertag zu attraktiven Pauschalpreisen. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Preisanfrage
Wir erstellen Ihren Vorsorgeauftrag individuell und massgeschneidert für Ihre Bedürfnisse. Dies zu attraktiven Preisen.
Ehe- & Erbverträge
Vorsorgeauftrag
Unsere Notariat
Unsere Dienstleistungen
Professionelle Unterstützung für Gesellschaftsgründungen und Vertragsgestaltungen in St. Gallen.
Beglaubigungen
Wir beglaubigen Unterschriften, Dokumente, Zeugnisse, etc. Sofern Sie für das Ausland eine beglaubigte Vollmacht benötigen, so können wir Ihnen auch diese erstellen.
Apostille
Rechtsgutachten
Beurkundungen
Wenn Sie eine Beglaubigung für das Ausland brauchen, so wird oftmals eine Apostille verlangt. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen die Beglaubigung und organisieren auch die Apostille.
Wir unterstützen Sie bei der internationalen Sitzverlegung Ihrer Gesellschaft oder Stiftung und erstellen das hierzu notwendige Rechtsgutachten zum attraktiven Preis.
Wir gründen Gesellschaften, Stiftungen, erstellen Eheverträge, Erbverträge, Vorsorgeaufträge und unterstützen Sie beim Abfassen Ihres Testamentes.
Unverbindliche Preisanfrage


Die attraktiven Preise unseres Notariats
Wir beglaubigen Unterschriften und Kopien. Auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause oder am Arbeitsplatz.
Beglaubigung Ihrer Unterschrift
CHF 50.- pro Unterschrift
Kopiebeglaubigung
CHF 40.- pro Dokument. Bei mehreren Dokumenten ist ein Spezialpreis möglich.
ab 150.- können wir die Beglaubigung bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz oder an einem anderen Ort vornehmen,
Beglaubigung bei Ihnen vor Ort
Ich habe zwei mal die Dienstleistungen dieser Firma benutzt und bin 100% zufrieden
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Kompetent, freundlich und ein reibungsloser Ablauf zu einem super Preis. Vielen herzlichen Dank! Definitiv empfehlenswert!
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Unser Notariat in St.Gallen


Öffnungszeiten
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Adresse
Dufourstrasse 150
9000 St.Gallen
Telefon
+41 71 272 26 55
FAQ: Meist gestellte Fragen
Was ist eine Beglaubigung?
Mit amtlichen Beglaubigungen wird beispielsweise die Echtheit einer oder mehrerer Unterschriften auf einem Dokument bestätigt. Im Gegensatz zur öffentlichen Beurkundung wird bei Beglaubigungen kein Bezug zum Inhalt des Dokumentes genommen. Der Notar hat daher keine spezifischen Aufklärungs- oder Informationspflichten.
Wir beglaubigen Unterschriften, Kopien, Abschriften, Auszüge, Fotografien, sowie zur Sicherung des Datums. Weiter beglaubigen wir Ihnen die Übereinstimmung von Abschriften und Auszügen aus Originaldokumenten, die Identität von Personen auf Fotografien und nehmen die Sicherung des Datums auf einem uns vorgelegten Dokument vor.
Was ist eine Apostille?
Eine Apostille oder Legalisation ist die Bestätigung, dass die Unterschrift des Notars resp. der Stempel oder Siegel unter einer schriftlich abgefassten Erklärung (Urkunde) echt sind. Diese wird in der Regel dann benötigt, wenn Sie ein beglaubigtes Dokument ins Ausland senden müssen.Nachdem Sie bei uns die Beglaubigung eingeholt haben, müssen Sie bei der Staatskanzlei St. Gallen im Regierungsgebäude die Apostille einholen. Sie benötigen hierfür keinen Termin.
Auf Wunsch können wir Ihnen auch direkt die Apostille einholen. Bitte Fragen Sie uns direkt nach diesem Service.
Adresse für die Einholung der Apostille:
Regierungsgebäude
Klosterhof 3
9001 St.Gallen
Tel.: +41 58 229 37 90
Brauche ich einen Termin?
Sie können grundsätzlich immer zu Geschäftszeiten bei uns vorbeikommen. Wir empfehlen Ihnen jedoch vorgängig einen Termin zu vereinbaren, damit sichergestellt ist, dass auch ein Notar verfügbar ist. Damit vermeiden Sie lange Wartezeiten. Kontaktieren Sie uns daher vorgängig kurz per Telefon.
Muss ich einen Ausweis mitnehmen?
Ja ! Sie müssen für eine Beglaubigung oder für eine Beurkundung eine gültige ID oder einen gültigen Pass mitnehmen. Auch eine Migrationsbewilligung (z.B. B-Ausweis oder C-Ausweis) reicht aus.
Beachten Sie dass der Führerausweis nicht ausreicht!
Was ist eine digitale Signatur?
Digitale Signatur/Elektronische Unterschrift
Eine elektronische oder digitale Signatur ist ein technisches Verfahren, das die Identität des Unterzeichners und die Authentizität eines elektronischen Dokuments oder elektronischer Daten nachweist.
Dies erfordert eine Zertifizierungsinfrastruktur (Public Key Infrastructure PKI), die aus vertrauenswürdigen Dritten besteht. Sie werden als Zertifizierungsdiensteanbieter (ZDA) bezeichnet. Sie bieten Lösungen für die sichere Übertragung von Daten an und erbringen den Nachweis, dass die Qualität, Sicherheit und Zuverlässigkeit der Dienste den geltenden Normen entspricht. Eine elektronische Signatur und eine handschriftliche Unterschrift auf einem Dokument werden als gleichwertig betrachtet.
Aber Achtung, es gibt zahlreiche Anbieter sog. digitaler Signaturen. Bei den meisten handelt es sich aber nicht um anerkannte digitale Signaturen. Die Unternehmen, die qualifizierte und regulierte elektronische Zertifikate ausstellen und verwalten (gemäß den oben genannten Rechtsgrundlagen und technischen Spezifikationen), werden von einer Anerkennungsstelle überprüft und anerkannt.
Heute bietet z.B. die Swisscom einen solchen Service an.
Bieten Sie digitale Beglaubigungen und Beurkundungen an?
Ja, unser Notariat ist im eidgenössischen Register eingetragen und kann digital Beglaubigen oder Beurkunden. Wenn Sie ein Dokument digital beglaubigt benötigen, so kontaktieren Sie uns unverbindlich.
Sie haben die Möglichkeit ein original unterzeichnetes Dokument digital beglaubigen zu lassen. Hierfür müssten Sie persönlch bei uns vorbeikommen. Sie brauchen dabei einen amtlichen Ausweis. Vor Ort können wir Ihr Dokument dann digital beglaubigen oder beurkunden. Alternativ verfügen Sie über eine QES und senden uns das Dokument elektronisch zu. Wir können dieses anschliessend digital beglaubigen.
Als eines der ersten Notariate bieten wir auch digitale Gründungen an. D.h. Sie können Ihre GmbH oder AG nun jetzt auch digital mittels Ihrer elektronischen Signatur gründen. D.h. Sie unterzeichnen alle Unterlagen rein digital mittels Ihrer qualifiziert elektronischen Signatur. Es ist keine Anwesenheit Ihrerseits erforderlich. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns für mehr Informationen.
Was ist eine virtuelle VR Sitzung?
Eine virtuelle VR-Sitzung ist eine Sitzung des Verwaltungsrats (VR), die nicht physisch, sondern elektronisch – z. B. per Videokonferenz, Telefonkonferenz oder anderen digitalen Mitteln – durchgeführt wird.
Im Rahmen einer Kapitalerhöhung bei einer Aktiengesellschaft (AG) oder auch einer GmbH wird oft ein Verwaltungsratsbeschluss benötigt, z. B. zur Feststellung der Zeichnung oder zur Anpassung der Statuten. Diese Beschlüsse können rechtlich gültig auch virtuell gefasst werden, sofern:
Alle VR-Mitglieder der Durchführung zustimmen oder zumindest nicht widersprechen,
die Identität der Teilnehmer sichergestellt ist,
die Beschlussfassung ordnungsgemäss protokolliert wird.
Gerade bei einfachen, klar geregelten Beschlüssen – wie bei einer ordentlichen oder genehmigten Kapitalerhöhung – ist die virtuelle Durchführung zeitsparend und effizient. Der Beschluss wird protokolliert und zusammen mit den weiteren Unterlagen (Zeichnungsschein, Statutenänderung, öffentliche Beurkundung) dem Handelsregister eingereicht.
Vorteil: Die Kapitalerhöhung kann so ortsunabhängig, flexibel und schnell vorbereitet und umgesetzt werden – ohne physische Sitzung.
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